Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung — BAF — | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
Gründung | 9. August 2009 |
Hauptsitz | Langen |
Behördenleitung | Nikolaus Herrmann |
Netzauftritt | www.baf.bund.de |
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die als nationale Aufsichtsbehörde den Bereich der zivilen Flugsicherung zertifiziert und überwacht. Das Bundesamt arbeitet auf der Basis europäischer und deutscher Verordnungen und Gesetze zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraumes (SES, single european sky) und gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebene funktionale Trennung von regulativen und operativen Aufgaben im Bereich der Flugsicherung. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und hat seinen Dienstsitz in Langen.
Gründungsgeschichte
Mit Wirkung vom 1. August 2009 wurde der Art. 87d GG geändert,[1] in der Folge konnten nun Flugsicherungsdienste auch durch ausländische, nach europäischem Recht zugelassene, Flugsicherungsorganisationen angeboten werden. Drei Tage später, am 4. August 2009, trat das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften in Kraft.[2] Damit wurde die vom Gesetzgeber gewünschte Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben in der Flugsicherung ermöglicht.[3] Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde das BAF als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums formell errichtet. Die Gründung erfolgte am 9. August 2009, die Indienststellung am 18. September 2009 mit einem Festakt am Dienstsitz in Langen in Anwesenheit des seinerzeitigen Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee.
Organisation und Aufgaben
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung besteht aus 5 Referaten, einem zivil-militärischen Verbindungsbüro und zwei Stabsstellen, eine für Öffentlichkeitsarbeit und eine für Internationales. Die Aufgaben der Referate im Einzelnen:
- Sicherheitsaufsicht über Flugsicherungsorganisationen und Flugsicherungspersonal (SOP)
- Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen
- Zertifizierung und Beauftragung von „Qualifizierten Stellen“
- Durchführung von Audits und Inspektionen
- Melde- und Berichtswesen für sicherheitsrelevante Vorfälle
- Registrierung und Genehmigung von Änderungen an funktionalen Systemen
- Aufsicht über Ausbildungsanbieter von Fluglotsen
- Lizenzierung von Flugsicherungspersonal
- Anerkennung von flugmedizinischen Zentren und Flugmedizinern
- Wirtschaftsaufsicht (WA)
- Ausarbeitung des FABEC-Leistungsplans in Zusammenarbeit mit den fünf weiteren Mitgliedstaaten
- Leistungsaufsicht und Überwachung der Leistungsziele Sicherheit, Kapazität, Umwelt, Kosteneffizienz und zivil-militärische Zusammenarbeit auf nationaler Ebene
- Sicherheitsaufsicht Technik (ST)
- Prüfen und Bekanntgabe von Anlagenschutzbereichen für flugsicherungstechnische Einrichtungen nach § 18a LuftVG
- Prüfen und Erstellung von Bescheiden für Bauvorhaben nach § 18b LuftVG
- Prüfung von EG-Prüferklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 552/2004
- Überwachung der Einhaltung von EU-Verordnungen (Compliance Monitoring)
- Mitwirkung bei Konsultationsprozessen europäischer Verordnungen und Richtlinien
- Erlass von Rechtsverordnungen zur Überwachung von Flugvermessungsanbietern
- Überprüfung von Flugvermessungsunternehmen
- Aeronautisches Frequenzmanagement, Verwaltung der Flugfunkfrequenzen
- Vertretung der deutschen Interessen in nationalen und internationalen Gremien für aeronautisches Frequenzmanagement
- Musterzulassungen nach der Flugsicherungs-Anlagen und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung (FSMusterzulV)
- Luftraum, Flugverfahren und Recht (LFR)
- Festlegung von Durchführungsverordnungen der Flugverfahren und Einvernehmenserteilung temporärer Flugverfahren
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Regelverstößen im Luftverkehr
- Rechtliche Vertretung des BAF und Justiziariat
- Erteilung von Durchfluggenehmigungen für Flugbeschränkungsgebiete
- Zentrale Verwaltung (ZV) mit den Aufgaben Organisation, Personal, Haushalt und innerer Dienst
zivil-militärische Zusammenarbeit
Am 20. Juli 2015 wurde in Langen (Hessen) im Rahmen eines Festaktes das Rahmenabkommen zwischen dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und dem Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) unterzeichnet. Der Direktor des BAF, Prof. Dr. Nikolaus Herrmann, und der Amtschef des LufABw, Generalmajor Dr. Ansgar Rieks, unterzeichneten im Beisein von Vertretern beider Behörden das Dokument über die künftige Zusammenarbeit.
Ein zivil-militärische Verbindungsbüro (VBB) steht allen BAF-Referaten und der Bundeswehr als zentraler Ansprechpartner für Themen rund um die zivil-militärische Zusammenarbeit zur Verfügung.[4]
Rechtliche Grundlagen (Auswahl)
- (EG) 549/2004 (Rahmenverordnung)
- (EG) 550/2004 (Flugsicherungsdienste-Verordnung)
- (EG) 551/2004 (Luftraum-Verordnung)
- (EG) 552/2004 (Interoperabilitäts-Verordnung)
- (EG) 2096/2005 (Festlegung gemeinsamer Anforderungen)
- (EG) 2150/2005 (gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung)
- EU-Richtlinie (EG)23/2006 über eine gemeinschaftliche Fluglotsenlizenz
Quellen
- Jahresbericht 2010 des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, Stand August 2011
Weblinks
- Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung
- Internetpräsenz des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung
Einzelnachweise
- ↑ Änderung des Art. 87d GG per 1. August 2009
- ↑ Änderungen durch G. v. 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424)
- ↑ BR -DRS 831/08 (Gesetzentwurf) (PDF-Datei; 192 kB)
- ↑ http://www.baf.bund.de/DE/Home/home_node.html
Koordinaten: 50° 0′ 14″ N, 8° 39′ 24″ O