Benutzer Diskussion:Dickbauch
von wegen nicht da:
100 SLA/Tag, das sind mindestens 10 Koethnig
auf der nach oben offenen Coma-Skala für Löschanfälle.
dafür gibt es ein Gummibärchen von AZH 16:57, 22. Mär 2006 (CET)
To do: Bußgeldverfahren/Bußgeldbescheid/Buße (Verwaltungsrecht) ist sind grauslig, das muß komplett neu.
Meldestelle
- Spezial:Contributions/Zollistdoll, Einträge u. Vorgehensweise erinnert an die vielen Zoll...-User. Gruß --Herrick 08:45, 11. Apr 2006 (CEST)
- Ich tippe auf einen Finanzanwärter... (schnell mal blau gemacht...) ((ó)) Käffchen?!? 12:06, 11. Apr 2006 (CEST)
Armenische Banknoten
Hallo Dickbauch, darf man fragen, wie du darauf kommst, dass Bilder wie ArmeniaP41-50Dram-1998 b.jpg PD sind, wenn doch auf der Seite inpliziert wird, dass eine kommerzielle Nutzung nicht gewünscht ist? Scannen liegt zwar unter Schöpfungshöhe, aber steht irgendwo explizit, dass Geld immer PD ist? --Flominator 21:26, 7. Apr 2006 (CEST)
- Die BILDER sind PD. Das stand bei der Quelle. Die abgebildeten Scheine unterliegen dem C der armenischen Staatsbank. Es ist bei Geldscheinen allerdings usus, daß Abbildungen (!) dieser Scheine benutzt werden dürfen, so lange sie nich als Fälschungsvorlage dienen können. Das halte ich hier für gegeben. ((ó)) Käffchen?!? 11:36, 10. Apr 2006 (CEST)
- @Flominator: Es kommt darauf an, wie du dir die "kommerzielle Nutzung" der gescannten Scheinchen vorstellst :-). Für Werbezwecke werden Abbildungen von Banknoten und Münzen ja oft kommerziell genutzt.--Regiomontanus 11:41, 10. Apr 2006 (CEST)
- Dies ist von der BBk auch gestattet, die Abbildungen sollen halt nur nicht als Fälschungsvorlage dienen können. ((ó)) Käffchen?!? 11:47, 10. Apr 2006 (CEST)
- Das ist bereits eine Einschränkung, die nicht mit den Grundsätzen einer freien Lizenz vereinbar ist. Es darf keine urheberrechtlichen Nutzungseinschränkungen geben, auch keine fürs Fälschen. (Also ich lese das mal so, dass die Bank strafrechtliche Verbote zusätzlich urheberrechtlich absichern möchte.) --Rtc 20:16, 10. Apr 2006 (CEST)
- Du sprichst wirr. Wo ist die Begehung von Straftaten in irgendeiner Lizenz genannt?!? ((ó)) Käffchen?!? 07:02, 11. Apr 2006 (CEST)
- Es geht um das Fälschen. Das ist eine Straftat, oder? Wenn die Bank als Rechteinhaber nun das Fälschen nicht erlaubt, dann kann sie diese Straftat zusätzlich urheberrechtlich verfolgen. --Rtc 07:14, 11. Apr 2006 (CEST)
- Jein. Straftat geht vor. Ein evtl. Zivilprozess wäre ziemlich überflüssig. Wobei wir, StGB sei Dank, ja nicht bei jedem Geldscheinbild dazuschreiben müssen "Bitte dieses Bild nicht für die Herstellung von Falsifikaten verwenden". Das wäre ziemlich Banane. Ich verstehe nicht, warum die Leute immer solche Probleme mit Geldscheinbildern haben... ((ó)) Käffchen?!? 10:13, 11. Apr 2006 (CEST)
- "Ein evtl. Zivilprozess wäre ziemlich überflüssig." Es genügt, dass er theoretisch möglich ist. Keine freie Lizenz. LA. --Rtc 11:46, 11. Apr 2006 (CEST)
- Das ist bereits eine Einschränkung, die nicht mit den Grundsätzen einer freien Lizenz vereinbar ist. Es darf keine urheberrechtlichen Nutzungseinschränkungen geben, auch keine fürs Fälschen. (Also ich lese das mal so, dass die Bank strafrechtliche Verbote zusätzlich urheberrechtlich absichern möchte.) --Rtc 20:16, 10. Apr 2006 (CEST)
- Dies ist von der BBk auch gestattet, die Abbildungen sollen halt nur nicht als Fälschungsvorlage dienen können. ((ó)) Käffchen?!? 11:47, 10. Apr 2006 (CEST)
- @Flominator: Es kommt darauf an, wie du dir die "kommerzielle Nutzung" der gescannten Scheinchen vorstellst :-). Für Werbezwecke werden Abbildungen von Banknoten und Münzen ja oft kommerziell genutzt.--Regiomontanus 11:41, 10. Apr 2006 (CEST)
Bild:100 Tolar Vorne.jpg et al
Wenn die Vorlage (c) National Bank von Slowenien ist, dann ist das Scannen von vorn herein verboten, da es einen durch das Urheberrecht untersagten Vervielfältigungsvorgang handelt. Und erst recht nicht wird man selbst Urheber durch einen solchen Vervielfältigungsvorgang. --Rtc 20:12, 10. Apr 2006 (CEST)
- Die Rechte für den Schein und sein Design liegen bei der Bank. Das Bild wurde von der Bank freigegeben. Ich sehe da einen Unterschied. Das Bild darf man, wie immer eben, für alles nutzen - nur halt nicht als Fälschungsvorlage. ((ó)) Käffchen?!? 10:11, 11. Apr 2006 (CEST)
- Diese Einschränkung genügt bereits um die Lizenz nicht frei zu machen. "freigegeben"? Ja, das was dieser Begriff normalerweise bedeutet: Unveränderte Reproduktion im Kontext als Bildzitat, die gesetzlich sowieso erlaubt ist, also eigentlich überhaupt keine Lizenz. PS: Wie kommst Du eigentlich auf GFDL?! --Rtc 11:45, 11. Apr 2006 (CEST)
Jennifer Stewart und andere Gören
Moin Dickbauch, Hut ab und Respekt. Du bist einer der wenigen, der hier versucht, mit Chuzpe ein vernünftiges Inhaltsniveau zu halten, und findest daher meine ständige Unterstützung. Die dutzende Artikelchen über die Pornogören gehen mir gehörig auf den Sack (klasse Wortspiel, gell :-), und es kann doch wohl nicht sein, dass nach den manchmal lächerlichen Relevanzkriterien solche Artikel hier präferiert werden, während z.B. hauptamtliche Bürgermeister erst ab einer Größe von 50.000 Einwohnern relevant sein sollen. Wie kann man diese Kriterien endlich mal verbessern? Gruß--KV28 07:12, 11. Apr 2006 (CEST)
- Hi Dickbauch u. KV28, um direkt auf die letzte Frage einzugehen: Indem man das Übel an der Wurzel packt und direkt die zweifelhaften Relevanzkriterien einer genaueren Prüfung unterzieht. Dickbauch erinnert sich wahrscheinlich an meinen Gedankenanstoß im letzten Jahr, den man allerdings konzentriert und abgestimmt durchführen sollte. mfg --Herrick 08:50, 11. Apr 2006 (CEST)