Kommunalwahlen in Hessen 2016

Die Kommunalwahlen in Hessen 2016 fanden am 6. März 2016 statt. Die Hessische Landesregierung hatte durch Verordnung vom 13. Mai 2015 den Wahltermin festgelegt.[2]
Alle fünf Jahre werden in Hessen Kommunalvertretungen gewählt. Dazu gehört die Wahl der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen sowie der Ortsbeiräte. Indirekt werden die Mitglieder der Verbandskammer des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main und die Zusammensetzung der Regionalversammlungen der drei hessischen Regierungsbezirke – Darmstadt, Gießen, Kassel – bestimmt.
Zeitgleich mit den Kommunalwahlen fanden Bürgermeisterwahlen statt, beispielsweise in den Städten Hattersheim am Main und Karben und in der Gemeinde Frielendorf.[3]
Die letzten Kommunalwahlen hatten am 27. März 2011 stattgefunden.
Wahlberechtigte
Bei den hessischen Kommunalwahlen 2016 waren alle Bürger der Europäischen Union wahlberechtigt, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz hatten. Für die Ortsbeiratswahlen musste ein stimmberechtigter Wähler mindestens drei Monate im Ortsbezirk wohnhaft sein. Zudem durfte der Wähler nicht aufgrund zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen oder von Amts wegen abgemeldet worden sein.
Wählbar waren alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten und seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde oder Stadt wohnhaft waren. Ebenso durften sie nicht durch Richterspruch die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.[4]
Wahlablauf
Bei den Kommunalwahlen sind die hessischen Bürger aufgerufen, die Zusammensetzung der kommunalen Gremien neu zu bestimmen. Dazu zählen Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte.
Die Wahlen finden nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl statt. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.[5] Dies war in Sensbachtal im Odenwaldkreis und in Rasdorf im Landkreis Fulda der Fall.
Bei den Wahlen hat man so viele Stimmen wie das jeweilige Gremium Sitze hat. Die Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimmen zu kumulieren (bis zu drei Stimmen pro Bewerber) und zu panaschieren, das heißt Kandidaten verschiedener Listen ihre Stimme zu geben.
Bei den Bürgermeisterwahlen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Ergebnisse
Bei den Wahlen ergaben sich Einbußen für die großen Parteien CDU und SPD, die nun fast gleichauf liegen. Große Verluste mussten die Grünen hinnehmen, die den größten Teil ihrer Gewinne von 2011 wieder abgaben. Die AfD kam auf ein zweistelliges Ergebnis, auch die FDP konnte einen Teil ihrer Verluste von 2011 wieder wettmachen. Das bundespolitische Thema Flüchtlingskrise in Deutschland sowie das Abschneiden der AfD beherrschten die überregionale und regionale Nachberichterstattung[6] der hessischen Kommunalwahlen, die mehrheitlich als Protestwahl gedeutet wurden. Medien und Politiker empfanden die Wahlbeteiligung von 48 % als problematisch für die Demokratie. Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorsitzender der SPD Hessen, kritisierte in diesem Zusammenhang bereits vor Wahlbeginn den „die Bürger überfordernden“ Wahlmodus.[7]
Zusammensetzung der kommunalen Gremien
Die Größe der kommunalen Gremien ist von den Einwohnerzahlen abhängig, die das Hessische Statistische Landesamt im September 2015 bekanntgegeben hatte. Die jeweilige Zahl der Sitze ist in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgelegt.
Kreistage

Bei den Kreistagen sieht die Zusammensetzung wie folgt aus:[8]
Einwohnerzahl eines Landkreises | Anzahl Sitze |
---|---|
bis zu 100.000 Einwohnern | 51 |
von 100.001 bis 150.000 Einwohner | 61 |
von 150.001 bis 200.000 Einwohner | 71 |
von 200.001 bis 300.000 Einwohner | 81 |
von 300.001 bis 400.000 Einwohner | 87 |
über 400.000 Einwohner | 93 |
Die Zahl der Kreistagsabgeordneten kann spätestens ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl mit der Zweidrittelmehrheit der Kreistagsabgeordneten auf die nächstniedrigere Zahl geändert werden. Es kann auch eine ungerade Zahl zwischen der bisherigen und der nächstniedrigeren gewählt werden. Es müssen mindestens 41 Kreistagsabgeordnete sein. Die Änderung muss durch die Hauptsatzung erfolgen.[8]
Es gibt derzeit keinen Kreistag, der aus 93 Mitgliedern besteht. Die größten Kreistage gibt es im Landkreis Offenbach und im Main-Kinzig-Kreis mit jeweils 87 Mitgliedern. Normalerweise würde der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises aus 93 Mitgliedern bestehen, da der Main-Kinzig-Kreis mehr als 400.000 Einwohner hat. In der Hauptsatzung des Main-Kinzig-Kreises ist die Zahl der Mitglieder des Kreistages allerdings auf 87 festgesetzt.
Stadtverordnetenversammlungen/Gemeindevertretungen

Bei den Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen sieht die Zusammensetzung wie folgt aus:[9]
Einwohnerzahl | Anzahl Sitze |
---|---|
bis zu 3.000 Einwohnern | 15 |
von 3.001 bis zu 5.000 Einwohnern | 23 |
von 5.001 bis zu 10.000 Einwohnern | 31 |
von 10.001 bis zu 25.000 Einwohnern | 37 |
von 25.001 bis zu 50.000 Einwohnern | 45 |
von 50.001 bis zu 100.000 Einwohnern | 59 |
von 100.001 bis zu 250.000 Einwohnern | 71 |
von 250.001 bis zu 500.000 Einwohnern | 81 |
von 500.001 bis zu 1.000.000 Einwohnern | 93 |
über 1.000.000 Einwohner | 105 |
Die Zahl der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter kann spätestens ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl mit der Zweidrittelmehrheit der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter auf die nächstniedrigere Zahl geändert werden. Es kann auch eine ungerade Zahl zwischen der bisherigen und der nächstniedrigeren gewählt werden. Es müssen mindestens elf Stadtverordnete bzw. Gemeindevertreter sein. Die Änderung muss durch die Hauptsatzung erfolgen.[9]
Die größte Stadtverordnetenversammlung in Hessen ist die der Stadt Frankfurt am Main. Dort sitzen 93 Stadtverordnete. 105 Stadtverordnete besitzen derzeit keine Stadtverordnetenversammlung, da in Hessen keine Millionenstadt besteht.
Ortsbeiräte

Die Zahl der Mitglieder eines Ortsbeirates bestimmen die jeweiligen Städte oder Gemeinden in ihren Hauptsatzungen. Sie muss zwischen drei und neun liegen. Bei mehr als 8000 Einwohnern im Ortsbezirk dürfen es bis zu 19 Mitglieder sein.[10]
Siehe auch
- Ergebnisse der Kommunalwahlen in Darmstadt
- Ergebnisse der Kommunalwahlen in Frankfurt am Main
- Ergebnisse der Kommunalwahlen in Kassel
- Ergebnisse der Kommunalwahlen in Offenbach am Main
- Ergebnisse der Kommunalwahlen in Wiesbaden
- Liste künftiger Wahltermine in Deutschland
Weblinks
- Vorläufiges Ergebnis der Kommunalwahl 2016 – Land Hessen – Hessisches Statistisches Landesamt
- Dossier des Hessischen Rundfunks zur Kommunalwahl 2016
- Hessische Landeszentrale für politische Bildung: Erläuterung des hessischen Kommunalwahl 2016
- Präsentation „Kumulieren und Panaschieren“
Einzelnachweise
- ↑ Ergebnis der Kommunalwahl am 6. März 2016 Land Hessen, abgerufen am 23. März 2016
- ↑ Verordnung über den Tag der Kommunalwahlen 2016 starweb.hessen.de, abgerufen am 19. Juli 2015
- ↑ Termine für Bürgermeister- und Landratswahlen in Hessen bei statistik-hessen.de, abgerufen am 13. Mai 2016
- ↑ § 32 HGO (Passives Wahlrecht), abgerufen am 13. Mai 2016
- ↑ § 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), abgerufen am 13. Mai 2016
- ↑ Die Zeit: Hessen: Sieg der Protestwähler
- ↑ Frankfurter Rundschau: Wahlreform: Stimmzettel bleiben groß
- ↑ a b § 25 Hessische Landkreisordnung (HKO) Zahl der Kreistagsabgeordneten
- ↑ a b § 38 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Zahl der Gemeindevertreter
- ↑ § 82 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Wahl und Aufgaben der Ortsbeiräte