Benutzer:Finø/Amtsblatt
Als Amtsblatt bezeichnet man ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben. Teilweise beziehen sich die Bekanntmachungen auch auf den internen Dienstbetrieb. Als Gesetzblatt wird ein Amtsblatt bezeichnet, das allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Gelegentlich werden Amtsblätter von Dienstblättern ergänzt, die spezifische Fachgebiete wie Bauwesen, Schule oder Gesundheit behandeln.
Amtsblätter können in der Kommune bzw. im Bundesland intern über Hausdruckereien herausgegeben werden und kostenlos sein. In anderen Fällen müssen sie als Papier abonniert werden. Es kommt vor, dass durch Outsourcing ein Produkt entsteht, das die behördlichen Dienste z. T. selbst teuer beziehen müssen. Heute sind Amtsblätter zum Teil online einsehbar, einige allerdings nur im Intranet der herausgebenden Behörde. Geschäftsleute benötigen diese Art der Veröffentlichungen, um bestimmte kommunale Aufträge einsehen zu können oder darauf aufmerksam gemacht zu werden, Privatpersonen benötigen ggf. die Stellenausschreibungen für den öffentlichen Dienst, die vorschriftsmäßig dort immer einzustellen sind. Auch sonstige Veröffentlichungen (z. B. Haushaltspläne und Jahresabschlüsse, Bebauungspläne, Satzungsänderungen, Einladungen zu und Berichte über Gremiensitzungen) werden in der Regel in den Amtsblättern veröffentlicht. Amtsblätter sind in jeder Verwaltungsbibliothek auch durch nicht dort Beschäftigte einsehbar.
Geschichte

In Preußen gab seit 1811 jede Regierung für jeden Regierungsbezirk wöchentlich ein Amtsblatt heraus (Verordnungen, Beförderungen, Auktionen, Steckbriefe, Konkurse, Ernennungen von Beamten, Ordensverleihungen, Widmungen usw.). Die Schleswig-Holsteinische Anzeigen erscheinen unter diesem Titel seit dem Jahr 1750 und dürften damit eines der älteren Amtsblätter Deutschlands sein.
Liste von Amtsblättern
Europa:
Deutschland:
- Amtsblätter der Bundesrepublik Deutschland[1]
- Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit (ANBA)
- Bundesanzeiger (BAnz.)[2]
- Bundesgesetzblatt (BGBl.)
- Bundesgesetzblatt Teil I (BGBl. I)
- Bundesgesetzblatt Teil II (BGBl. II)
- Bundesgesetzblatt Teil III (BGBl. III)
- Bundessteuerblatt (BStBl.)
- Bundessteuerblatt Teil I (BStBl. I)
- Bundessteuerblatt Teil II (BStBl. II)
- Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl.)
- Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA)[3]
- Verkehrsblatt (VKBl.)
- Amtsblätter der deutschen Bundesländer
- Bayern[4]
- Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) Online ab 1945
- Allgemeines Ministerialblatt (AllMBl.) Online ab 2009
- Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBl.) Online ab 2009
- Bayerisches Justizministerialblatt (JMBl.) Online ab 2009
- Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (FMBl.) Online ab 2009
- Berlin[5][6]
- Bremen[12]
- Hessen[13]
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.) Online 1946 bis 2013 (Landtagsinformationssystem) und Online ab 2005 („Hessenrecht“)
- Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz) Online 1946 bis 2002 (Landtagsinformationsystem) und Online ab 2003 (Verlag Chmielorz GmbH)
- Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Online ab 2002
- Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums Online ab 2006
- Niedersachsen[14]
- Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) Online ab 2006 bis zum Vorjahr und Nummern des aktuellen Jahrgangs
- Niedersächsisches Ministerialblatt Online ab 2006 bis zum Vorjahr und Nummern des aktuellen Jahrgangs
- Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen Online ab Februar 2009[15]
- Niedersächsische Rechtspflege Online ab 2008
- Nordrhein-Westfalen[16]
- Sachsen[18]
- Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.)
- Sächsischen Amtsblatt (SächsABl.)
- Beilage zum Sächsischen Amtsblatt: Amtlicher Anzeiger
- Beilage zum Sächsischen Amtsblatt: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
- Beilage zum Sächsischen Amtsblatt: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
- Sachsen-Anhalt[19][20]
- Thüringen[21][22]
- Bayern[4]
Liechtenstein:
Luxemburg:
Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
Österreich:
- Bundesgesetzblatt
- Wiener Zeitung, Amtsblatt der Republik Österreich
Schweiz:
- Bundesblatt (BBl) und Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS), Publikationsorgane der Bundesbehörden
- Schweizerisches Handelsamtsblatt
- Amtsblätter (teilweise auch: Kantonsblätter) der Kantone und Anzeiger der Gemeinden
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen vom 30. Januar 1950
- ↑ Vergleiche § 1 Abs. 1 und §§ 5 bis 9 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen vom 30. Januar 1950
- ↑ Vergleiche § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen vom 30. Januar 1950
- ↑ Ziffer 1.1 und 5 der Veröffentlichungsbekanntmachung vom 15. Dezember 2015 (AllMBl. 2015 S. 541).
- ↑ Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen vom 29. Januar [1953http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=RVVerkG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true (Verkündungsgesetz)] (GVBl. 1953 S. 106)
- ↑ § 57 und § 58 der Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung - Besonderer Teil (GGO II) 8. September 2015 – § 57 zum Gesetz- und Verordnungblatt, § 58 zum Amtsblatt
- ↑ § 57 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung - Besonderer Teil (GGO II)
- ↑ § 58 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung - Besonderer Teil (GGO II)
- ↑ Rundschreiben über das Amtsblatt für Berlin (Amtsblatt-Rundschreiben) vom 30. Juni 2008 (ABl. 2008 S. 1775, letzte Änderung ABl. 2009 S. 295)
- ↑ Zu Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben beachte § 56 (GGO II): sie können im Amtsblatt veröffentlicht werden, sie können „im Internet“ veröffentlicht werden, die Veröffentlichung kann unterbleiben
- ↑ Vergleiche einen Thread bei FragDenStaat vom 20. Januar 2016
- ↑ Bremisches Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften (Bremisches Verkündungsgesetz) vom 18. September 2012 (Brem. GBl. 2012, S. 409)
- ↑ Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und anderen Rechtsvorschriften (Verkündungsgesetz)
- ↑ § 43 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) vom 30. März 2004 (Nds. GVBl. S. 107)
- ↑ Zugriff auf das Online-Archiv ab 2007 für Personen, die das Schulverwaltungsblatt beim Verlag Hahnsche Buchhandlung abonniert haben.
- ↑ Gemäß § 47 und § 48 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) vom 19. Dezember 2014 (MBl. NRW S. 826)
- ↑ Das Blatt erscheint unter dem Titel Schule NRW – Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
- ↑ Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über Veröffentlichungen in den amtlichen Veröffentlichungsblättern und zum elektronischen Landesrecht (VwV Veröffentlichungsblätter) vom 27. Oktober 2006 (SächsABl. S. 1003)
- ↑ § 33 Absatz 1 und § 35 Satz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt - Besonderer Teil (GGO LSA II) vom 14. Oktober 2014 (MBl. LSA S. 499).
- ↑ Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung entscheidet gemäß § 35 Satz 2 GGO LSA II über die Herausgabe weiterer Amtsblätter im Einvernehmen mit dem betreffenden Ministerium.
- ↑ § 28 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen (ThürGGO) vom 13. Mai 2015 (GVBl. S. 81).
- ↑ Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Organisationsanordnungen (Verkündungsgesetz) vom 30. Januar 1991 (GVBl. 1991 S. 2)
- ↑ In § 28 Abs. 1 Nr. 4 ThürGGO ist der Titel nicht angegeben, es heißt dort nur: „ein Amtsblatt des für Bildung zuständigen Ministeriums“.