Wikipedia:Urheberrechtsfragen
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alte URVs
Abschnitt aus dem Archiv geholt, da noch durchaus nicht erledigt. Gestumblindi 23:44, 14. Okt. 2014 (CEST)
Ich bin auf einen inaktiven Benutzer gestoßen, der vor Jahren großflächige URVs aus der Deutschen Biographischen Enzyklopädie eingestellt hat, die sich oft bis heute erhalten haben.
Es geht um Benutzer:Thyra.
Beispiele:
- Martin Hamburger (Journalist) (Thyras Erstversion) stammt von [1]
- Gerd Stieler von Heydekampf (Thyras Erstversion) stammt von [2] - gelöscht --tsor (Diskussion) 14:21, 4. Feb. 2015 (CET) - versionsbereinigt wiederhergestellt (am 1. März 2015) -- Rosenzweig δ 23:58, 14. Aug. 2015 (CEST)
- Fritz Zorn (Thyras Hinzufügung) stammt von [3] - versionsbereingt --tsor (Diskussion) 14:21, 4. Feb. 2015 (CET)
- Otto Hintze (Thyras Erstversion) stammt von [4]
Das nur kleine Beispiele, alle unter seinen ersten Artikeln. Ich kann nicht beurteilen, woher die späteren Artikel stammen, die er nicht aus dem DBE kopiert hat. --= (Diskussion) 06:26, 6. Okt. 2014 (CEST)
- Uff. Thyra war damals sehr aktiv und hat nicht weniger als 1238 Artikel angelegt. Da könnte einiges an Arbeit auf uns zukommen. Die genannten Beispiele stellen als wörtliche Textübernahmen m.E. in der Tat eindeutige URvs dar. Jemand (oder ein Team) müsste es auf sich nehmen, Thyras Artikel und Ergänzungen allesamt mit der DBE und anderen in Frage kommenden Nachschlagewerken abzugleichen... (ich lösche die Beispiele jetzt noch nicht gleich, hier ist wohl ein systematisches Vorgehen angebracht - Erinnerungen an Wikipedia:DDR-URV werden wach...) - Der Benutzer bzw. wohl die Benutzerin ist seit über 6 Jahren nicht mehr aktiv, eine unbeschränkte Benutzersperre hier aber wohl gleichwohl angebracht, ich werde noch auf WP:AN um Meinungen diesbezüglich bitten... Gestumblindi 20:15, 6. Okt. 2014 (CEST)
- Es ist schwer zu beurteilen. Ich vermute eher, dass die späteren Artikel sauberer sind. Bei den paar Artikeln, die ich gecheckt hatte, konnte ich keine grösseren Übernahmen in Google Books finden. Möglich wären natürlich Abschriften aus in Google Books nicht indexierter Literatur. --= (Diskussion) 20:34, 6. Okt. 2014 (CEST)
- Wie man den Botnachrichten auf der Benutzerdisk entnehmen kann, hat Thyra wohl auch mehrfache Datei-URVen eingestellt. Ob noch weitere Datei-URven dieses Benutzers existieren, müsste erst überprüft werden (der benutzer hat viele BIlder hochgeladen), das sollte aber die DÜP übernehmen, oder? Grüße, -seko- (Disk) 23:01, 6. Okt. 2014 (CEST)
- Ich habe Thyra mal freundlich per E-Mail angefragt zu seinem damaligen Vorgehen. --= (Diskussion) 02:09, 7. Okt. 2014 (CEST)
- Es ist schwer zu beurteilen. Ich vermute eher, dass die späteren Artikel sauberer sind. Bei den paar Artikeln, die ich gecheckt hatte, konnte ich keine grösseren Übernahmen in Google Books finden. Möglich wären natürlich Abschriften aus in Google Books nicht indexierter Literatur. --= (Diskussion) 20:34, 6. Okt. 2014 (CEST)
- Man muss sich hier die Frage stellen, ob die einzelnen Texte überhaupt urheberrechtlich schutzfähig sind, siehe Ziffer 3.2.1. in meinem Almanach. Wenn man diese Frage verneint, muss man sich überlegen, ob es bei 1238 Fällen anders aussieht... Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:32, 7. Okt. 2014 (CEST)
- Das hatte ich mich auch gefragt, aber lies mal den doch sehr ausgeklügelten Text z.B. bei Otto Hintze. Fällt das noch unter „stichwortartig“? --= (Diskussion) 13:18, 7. Okt. 2014 (CEST)
- Der lange Hintze-Text ist m.E. eindeutig schutzfähig, weit von einem "stichwortartigen Abriss" entfernt. Hamburger und Heydekampf sind schon deutlich knapper, es handelt sich aber doch um ausformulierte Kurzbiographien, im Falle von Heydekampf auch mit einer bewertenden Einschätzung ("Heydekampf gehörte zu den wichtigsten Wiederbegründern der deutschen Automobilindustrie nach dem Zweiten Weltkrieg"), einen gewissen individuellen Charakter sehe ich da schon. Die Zorn-Ergänzung ist zwar kurz, aber dafür noch individueller formuliert ("in denen er die eigene Krebserkrankung zur schonungslosen Abrechnung mit der schweizerisch-bürgerlichen Umwelt instrumentalisiert" etc.) - daher würde ich sagen: URV, löschen. Gestumblindi 20:10, 7. Okt. 2014 (CEST)
- Löschen muss man aber lediglich die alte Version, nachdem man den Text ausreichend umformuliert hat - nicht, dass uns hier reihenweise gute Artikel verloren gehen ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:21, 8. Okt. 2014 (CEST)
- Erstmal handelt es sich bei den Beispielen aber schlicht um mutmassliche URVs, die hier so nicht verbleiben können. Wir sollten diese Fassungen/Versionen zeitnah löschen, wenn die Abklärungen abgeschlossen sind (schon etwas gehört, =?) - unabhängig davon, ob dann schon jemand eine umformulierte Fassung eingestellt hat, die bleiben kann. Ich selbst werde das ganz gewiss nicht machen, weil ich die Vorgehensweise "Man nehme einen fremden enzyklopädischen Text, formuliere ihn Satz für Satz etwas um und schon hat man einen Wikipedia-Artikel" für sehr fragwürdig halte. Das mag urheberrechtlich noch in Ordnung gehen (wobei eine geistige Schöpfung m.E. nicht bloss in den genauen Formulierungen, sondern auch im Aufbau einer Darstellung liegen mag - der die "Umformulierer" typischerweise sklavisch folgen), aber es ist keine saubere Arbeitsweise. Wer Artikel aus anderen Nachschlagewerken umformuliert zu Wikipedia-Artikeln macht, ohne die zugrundeliegende Sekundärliteratur zu konsultieren, produziert keine "guten Artikel", sondern Schlamperei. Gestumblindi 21:57, 8. Okt. 2014 (CEST)
- Nein, noch keine Antwort von Thyra. --= (Diskussion) 04:16, 9. Okt. 2014 (CEST)
- Sehe ich nicht so. Das Dumme an URV ist ja eben gerade, dass sie alle nachfolgenden Versionen "vergiftet": Da die Umformulierungen im Laufe der Zeit und nicht von einer Version auf die andere stattfinden, würden durch das Löschen der URV-Versionen auch viele "ehrlichen" Änderungen gelöscht, und mit Ihnen die Autornennungen dieser Änderungen. Und ohne Namensnennung keine Lizenz. Keine Lizenz -> wieder URV.--the artist formerly known as 141.84.69.20 18:21, 15. Sep. 2015 (CEST)
- Die URV-Versionen werden üblicherweise nicht komplett gelöscht, nur der Artikeltext wird unzugänglich gemacht. In der Versionenliste bleiben die Benutzer also drin. -- Rosenzweig δ 18:40, 15. Sep. 2015 (CEST)
- Oh, stimmt, die neue Versionslöschung. Bleibt immer noch, dass Bearbeiter mit nicht schöpferischen Beiträgen auch als Autoren pauschalisiert werden.--the artist formerly known as 141.84.69.20 10:58, 18. Sep. 2015 (CEST)
- Die URV-Versionen werden üblicherweise nicht komplett gelöscht, nur der Artikeltext wird unzugänglich gemacht. In der Versionenliste bleiben die Benutzer also drin. -- Rosenzweig δ 18:40, 15. Sep. 2015 (CEST)
- Erstmal handelt es sich bei den Beispielen aber schlicht um mutmassliche URVs, die hier so nicht verbleiben können. Wir sollten diese Fassungen/Versionen zeitnah löschen, wenn die Abklärungen abgeschlossen sind (schon etwas gehört, =?) - unabhängig davon, ob dann schon jemand eine umformulierte Fassung eingestellt hat, die bleiben kann. Ich selbst werde das ganz gewiss nicht machen, weil ich die Vorgehensweise "Man nehme einen fremden enzyklopädischen Text, formuliere ihn Satz für Satz etwas um und schon hat man einen Wikipedia-Artikel" für sehr fragwürdig halte. Das mag urheberrechtlich noch in Ordnung gehen (wobei eine geistige Schöpfung m.E. nicht bloss in den genauen Formulierungen, sondern auch im Aufbau einer Darstellung liegen mag - der die "Umformulierer" typischerweise sklavisch folgen), aber es ist keine saubere Arbeitsweise. Wer Artikel aus anderen Nachschlagewerken umformuliert zu Wikipedia-Artikeln macht, ohne die zugrundeliegende Sekundärliteratur zu konsultieren, produziert keine "guten Artikel", sondern Schlamperei. Gestumblindi 21:57, 8. Okt. 2014 (CEST)
- Löschen muss man aber lediglich die alte Version, nachdem man den Text ausreichend umformuliert hat - nicht, dass uns hier reihenweise gute Artikel verloren gehen ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:21, 8. Okt. 2014 (CEST)
- Der lange Hintze-Text ist m.E. eindeutig schutzfähig, weit von einem "stichwortartigen Abriss" entfernt. Hamburger und Heydekampf sind schon deutlich knapper, es handelt sich aber doch um ausformulierte Kurzbiographien, im Falle von Heydekampf auch mit einer bewertenden Einschätzung ("Heydekampf gehörte zu den wichtigsten Wiederbegründern der deutschen Automobilindustrie nach dem Zweiten Weltkrieg"), einen gewissen individuellen Charakter sehe ich da schon. Die Zorn-Ergänzung ist zwar kurz, aber dafür noch individueller formuliert ("in denen er die eigene Krebserkrankung zur schonungslosen Abrechnung mit der schweizerisch-bürgerlichen Umwelt instrumentalisiert" etc.) - daher würde ich sagen: URV, löschen. Gestumblindi 20:10, 7. Okt. 2014 (CEST)
- Das hatte ich mich auch gefragt, aber lies mal den doch sehr ausgeklügelten Text z.B. bei Otto Hintze. Fällt das noch unter „stichwortartig“? --= (Diskussion) 13:18, 7. Okt. 2014 (CEST)
Drei Bilder im Artikel Ernest Hemingway
Liebe Profis,
auf der Diskussion:Ernest Hemingway#Bildrechte diskutieren wir gerade die drei Bilder Datei:Ernest Hemingway in Milan 1918 retouched 3.jpg, Datei:GertrudeStein JackHemingway Paris.jpg und Datei:Hemingway and Marlins.jpg, die schon seit dreizehn Jahren im Artikel verwendet werden. Die JFK Library hat sie mit vielen anderen in die Public Domain freigegeben, was ihre Vorhandensein auf Commons erklärt, aber – soweit ich weiß – für Deutschland gar nichts heißt.(Außerdem frage ich für die Bilder File:Ernest Hemingway at the Finca Vigia, Cuba 1946.png und File:Ernest and Pauline Hemingway in Spain, 1927.jpg, die ich gern in Der Garten Eden (Hemingway) verwendet hätte.)
Der Wikipedia:Bildrechte#Entscheidungsbaum ist da sehr eindeutig (nein), aber auf der Diskussionsseite äußerte ein Benutzer dennoch, dass das mit der Public Domain ja eigentlich reichen müsse. Falls dem nicht so ist, habe ich gerade vielleicht doch einen Dreh entdeckt: Das Management der JFK Library ist das National Archives and Records Administration, eine der Unabhängige Behörden der Vereinigten Staaten. Geht das auch ohne .gov-Adresse der Library selbst unter Wikipedia:Bildrechte#Bilder von US-Regierungsbehörden (NASA und andere) noch durch? --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 19:18, 25. Mär. 2016 (CET)
- Hm, filmschreiben, kannst du noch einmal in einem Satz rekapitulieren, wo das Problem liegen soll? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:54, 25. Mär. 2016 (CET)
- Der Urheber ist unbekannt, die Bilder weniger als 100 Jahre alt. Also gilt die PD-Lizenz des Rechteinhabers nicht in Deutschland und die Bilder müssen raus. −Sargoth 20:59, 25. Mär. 2016 (CET)
- Ja, das hatte ich befürchtet. Schade.
- Entschuldige, Gnom, mein Link auf die JFK Library in der englischsprachigen Wikipedia wird nicht angezeigt, ich glaube, das macht meinen Text sehr schwer verständlich (aha! es braucht einen weiteren Doppelpunkt!).
- Vielen Dank für eure Hilfe! --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 09:34, 26. Mär. 2016 (CET)
- Nachtrag: Erreichen solche Passbilder Schöpfungshöhe, File:PARIS-popup.jpg, oder lassen sich irgendwie anders so drehen, dass sie genutzt werden können? Man sollte jetzt vielleicht nicht unbedingt versuchen sollen, Urheberrechte zu unterlaufen, aber in diesem Fall, in dem die Photos durch die Erbin und die betreffende Institution freigegeben wurden, ist das doch sehr sehr ärgerlich. --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 09:50, 26. Mär. 2016 (CET)
- Der Urheber ist unbekannt, die Bilder weniger als 100 Jahre alt. Also gilt die PD-Lizenz des Rechteinhabers nicht in Deutschland und die Bilder müssen raus. −Sargoth 20:59, 25. Mär. 2016 (CET)
- Schöpfungshöhe erreichen sie wohl eher nicht, wobei ich das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit beurteilen kann. Sie sind aber in Deutschland und Österreich in jedem Fall als Lichtbild geschützt. Der Schutz läuft 50 Jahre ab Veröffentlichung bzw. 50 Jahre ab Herstellung, wenn das Foto in dieser Zeit nie veröffentlicht wurde. Das wäre also theoretisch eine Möglichkeit. Da wir hier aber nicht abschließend klären können, ob ein Foto Schöpfungshöhe erreicht (und damit ein Lichtbildwerk ist, wodurch längere Schutzfristen gelten) oder nicht (und damit als Lichtbild geschützt ist), können wir das hier nicht anwenden. In der Schweiz wäre das Foto übrigens mangels Leistungsschutz als Lichtbild wahrscheinlich gemeinfrei, das hilft uns an dieser Stelle aber nicht weiter.
- Aber was meinst Du denn mit „durch die Erbin und die betreffende Institution freigegeben“? Grüße, Yellowcard (D.) 10:38, 26. Mär. 2016 (CET)
- Das, was hier auf Commons und in der Geschichte der Hemingway-Ausstellung steht. Mary Hemingway hat die Photos an die JFK Library übertragen und die hat sie in die Public Domain veröffentlicht, und die Nutzung auch international erlaubt! Wobei sich das ja eigentlich nur auf Werke beziehen darf, die Mary Hemingway selbst gemacht hat (an allen anderen Fotos hätte sie doch gar keine Rechte, die sie übertragen kann?), das steht so auch in der Vorlage auf Commons, nur wird sie, wenn man sich die Nutzung der Vorlage ansieht dann auch wieder (fälschlicherweise?) für Photos genutzt, die gar nicht von Mary stammen können.
- Die Frage ist für den Hemingway-Artikel auch wichtig, weil er nach meiner Änderung heute morgen entsprechend der Hundert-Jahr-Regel fast ausschließlich Photos vor 1917 zeigt (also bevor er z.B. Wikipedia-relevant wurde). Dabei könnten Marys spätere Photos halt vielleicht durchaus eingebunden werden, wenn man sich die JFK-Commons-Vorlage durchliest. Dieses hier, File:Ernest Hemingway in Spain, 1959.jpg (Original) zum Beispiel. Und wie sieht es mit diesem PD-USGov-lizensierten Bild, File:Ernest Hemingway Writing at Campsite in Kenya - NARA - 192655.tif, aus? --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 11:48, 26. Mär. 2016 (CET)
Ich möchte nochmal um eine Klärung bitten. Einerseits zur Verwendung der Dateien in der deutschsprachigen Wikipedia, auf die dieser Commons-Baustein zutrifft: Template:JFK Library Hemingway PD Image. (Leider wird er nicht in allen Dateien angewendet, in denen er zutreffend wäre; gilt aber für alle Photos, deren Urheber Mary Hemingway war, und die Urheberschaft lässt sich über die Seiten der JFK Library feststellen.) Andererseits die Verwendung zum Beispiel des folgenden Bildes, das mit einem NARA-cooperation- und einem PD-USGov-Baustein versehen ist: File:Ernest Hemingway Writing at Campsite in Kenya - NARA - 192655.tif --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 07:11, 4. Apr. 2016 (CEST)
- Bitte! --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 10:10, 11. Apr. 2016 (CEST)
- Bitte bitte? --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 12:14, 17. Apr. 2016 (CEST)
- Was muss ich tun? --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 10:59, 23. Apr. 2016 (CEST)
- Bitte bitte? --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 12:14, 17. Apr. 2016 (CEST)
Bitte
Es ist jetzt einen Monat her, seitdem ich die beiden Fragen, bei denen eine Antwort noch aussteht, gestellt habe. Entschuldigt die dicke Überschrift, aber ich weiß nicht, wie ich sonst eure Aufmerksamkeit bekomme. (Hoffentlich habe ich sie jetzt.)
Es geht 1.) darum, ob Template:JFK Library Hemingway PD Image dieser Baustein auf Commons auch die Nutzung in Deutschland erlaubt. Leider ist er sehr schlecht eingebunden, z.B. auf Bildern, die nicht von Mary Hemingway sind und auf anderen nicht, die von ihr sind. Die jeweilige Urheberschaft lässt sich aber auf den Seiten der JFK Library feststellen. Und 2.) ob die Nutzung dieses Bildes mit NARA-cooperation- und PD-USGov-Baustein möglich ist. Ich danke. --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 12:33, 26. Apr. 2016 (CEST)
- Filmschreiben, ad 1) Das ist nicht pauschal beantwortbar. Inhaltlich besagt die Vorlage, dass Nutzungsrechte ohne geographische Einschränkung eingeräumt werden. Das spricht per se dafür, dass sich die Nutzungserlaubnis auch uneingeschränkt auf die Nutzung in Deutschland bezieht. Allerdings: Da sich nach deutschem Recht die Entstehung von Urheberrechten nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz richtet, wäre freilich denkbar, dass etwa (zusätzliche) Schutzrechte und/oder andere Schutzrechtsinhaber bestehen. Bestimmte Formen der Reproduktion beispielsweise lösen in den USA keinen eigenen Schutz aus, nach deutschem Recht aber nach verbreiteter Ansicht schon (siehe etwa Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) – 2-D-Regel); hier könnte in Deutschland ein weiteres Schutzrecht bestehen, sodass das eingeräumte Nutzungsrecht für die Nutzung in Deutschland nicht ausreicht. Auch im Bereich von Auftragswerken kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass der amerikanische Auftraggeber aus US-Perspektive Rechte innehat, die er aus deutscher Perspektive nicht hat und die durch den Beauftragten nachlizenziert werden müssten (dazu etwa W. Nordemann und J. B. Nordemann, Die US-Doktrin des „work made for hire“ im neuen deutschen Urhebervertragsrecht – ein Beitrag insbesondere zum Umfang der Rechtseinräumung für Deutschland, FS Schricker, 2005, ISBN 978-3-406-53501-7, S. 473–482). Alternativ denke man an Rechte, die das US-Recht erst gar nicht kennt (vgl. etwa § 70 UrhG). Insofern verbieten sich Pauschalaussagen; in der Regel wird die Vorlage aber wohl auch auf die Nutzbarkeit in Deutschland hindeuten. Ob die Vorlage selbst überhaupt berechtigterweise da steht, wo sie steht, kann man natürlich erst recht nicht von dieser Stelle aus beurteilen. // Ad 2) An sich ist kein Grund ersichtlich, warum der Baustein {PD-USGov} für die Nutzung in Deutschland eine Bedeutung entfalten sollte. Der Baustein verhält sich lediglich zum originären Entstehen von Urheberrechtsschutz; das richtet sich aber erwähntermaßen nach deutschem Recht sowieso nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz. Der amerikanische Schutzausschluss für amtliche Werke ist weit umfangreicher als derjenige des deutschen Rechts, wonach nur ganz bestimmte behördliche Erzeugnisse aus dem Urheberrechtsschutz fallen (vgl. §§ 5 Abs. 1, 2 UrhG). Da kaum vorstellbar erscheint, dass dieses Bild unter die deutsche Ausnahme für amtliche Werke fallen soll, jedenfalls entsprechende Anhaltspunkte aber nicht dargestellt sind, wüsste ich auf rein rechtlicher Ebene auch nicht, warum es in Deutschland ohne weitere Rechteeinräumung durch die Rechteinhaberin nutzbar sein soll. Auch der amerikanische Gesetzgeber hat ausdrücklich betont, sich die Durchsetzung von Urheberrechten an (aus US-Perspektive) amtlichen Werken im Ausland vorbehalten zu wollen, wenn diese dort nicht als amtliche Werke zu werten sind (vgl. Patry, Patry on Copyright, Stand: 3/2016, § 4:80 unter Hinweis auf H.R. Rep. No. 1476, 94th Cong., 2d Sess. 59 (1976) und S. Rep. No. 473, 94th Cong., 1st Sess. 56 (1975)). Nichtdestoweniger geht Wikipedia:Bildrechte#Bilder von US-Regierungsbehörden (NASA und andere) davon aus, dass ein Werk, welches in den USA als amtliches Werk vom Urheberrechtsschutz ausgenommen ist, auch in der deutschsprachigen Wikipedia nutzbar ist, „da man darauf vertraut, dass die Behörden gegen ausländische Nutzer nicht vorgehen werden“. // Ad 1&2) Ob es überhaupt sinnvoll ist, bei jeder Einbindung aus Wikimedia Commons noch einmal zu prüfen, ob auch die Nutzung im deutschsprachigen Rechtsraum für sich erlaubt ist, erscheint mir grundsätzlich überdenkenswert (vgl. im Ansatz https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/01#Commons-Lizenzvorlage_.7B.7BAnonymous-EU.7D.7D). Soweit bekannt ist das nicht ausdrücklich geregelt, wird aber in der Tat auch nach meinem Eindruck hier gängigerweise so angenommen bzw. gehandhabt. — Pajz (Kontakt) 00:16, 27. Apr. 2016 (CEST)
- Lieber Pajz, vielen Dank! So wie ich den Baustein in 1.) verstehe bezieht sich das ja ausschließlich auf Photos, deren Urheber tatsächlich Mary Hermingway (oder Ernest Hemingway selbst; unwahrscheinlich, weil das Photo ja ihn zeigen soll) ist („and transferred the copyright for images she owned to the JFK Library“), das heißt von Auftragswerken braucht man hier nicht auszugehen (?). Den Hinweis auf die 2D-Regel verstehe ich nicht ganz, was müsste denn dann im Bild zu sehen sein, damit die zum Tragen kommt? Ich würde also in der Medien-Galerie der JFK Library überprüfen, ob Mary Hemingway als Urheber angegeben ist, um das Bild dann legal (?) im Artikel einzubinden. Zum Beispiel dieses hier, das hier auch in der Commons besteht, allerdings ohne den betreffenden Baustein. Und 2.) ist, wenn ich dich richtig verstehe, unter den Vorbehalten, die mit dieser de-Wikipedia-Regelung nunmal einhergehen möglich, da es unter die Wikipedia:Bildrechte#Bilder von US-Regierungsbehörden (NASA und andere)-Regelung fällt. Dankeschön! --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 08:32, 27. Apr. 2016 (CEST)
- Filmschreiben, was 1) betrifft: Na ja, „she owned“ heißt ja zunächst einmal nur, dass sie Eigentümerin der Bilder war. Darin liegt keine Aussage, die in urheberrechtlicher Hinsicht Schlüsse erlauben würde. Deswegen habe ich eine sehr allgemeine Frage einfach sehr allgemein beantwortet: Wenn irgendein Amerikaner behauptet, dass er der Welt an einem fremden Werk umfassende Nutzungsrechte einräumt, dann sind potenziell eine Reihe von Umständen denkbar (ich habe nur ein paar zur Illustration genannt), die dazu führen können, dass dieses Rechtebündel bei einem deutschen Nutzer entweder gar nicht vollständig „ankommt“ oder zwar ankommt, aber für die Nutzung in Deutschland nicht ausreicht. Es wird sich hier kaum je eine klare Antwort geben lassen, schon weil uns ganz üblicherweise Teile der Rechtekette verborgen sind. Ich halte es für die Zwecke von Wikipedia (aus Projektsicht) für vorzugswürdig, sich darin nicht zu sehr zu verkopfen, wenn schon ein seriöser Rechteinhaber eine umfassende Nutzungsfreistellung gewährt. Es gibt eine gute Grundlage dafür, dass die Bilder auf Commons verfügbar sind; es spricht nichts Grundsätzliches dagegen, sie auch in der deutschsprachigen Wikipedia zu nutzen; und ich sehe keine Haftungsproblematik. Eine klare Antwort á la „Dieses Bild darf mit Sicherheit in Deutschland genutzt werden“ ist an dieser Stelle bei solchen vertragsrechtlichen Konstruktionen mit grenzüberschreitender Dimension zumeist aber einfach faktisch nicht seriös möglich. // 2) Nach den Wikipedia-Richtlinien ist das, wie gesagt, soweit erkennbar erlaubt. — Pajz (Kontakt) 18:09, 27. Apr. 2016 (CEST)
- Ich hätte jetzt gedacht, dass in „transferred the copyright for images she owned“ she owned sich auf copyright bezieht, anders wäre das doch juristisch gar nicht möglich? Und das für die anderen Bilder, die sie übergeben hat gilt: „Please be aware that the JFK Library also owns and displays photographs of Hemingway on its website which are either copyrighted by their creator or are of unknown copyright status, and this copyright tag should not be used on those files.“ Wie auch immer: Ich freue mich sehr über deine Hilfe und werde jetzt mutig sein! Vielen vielen Dank! --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 09:54, 28. Apr. 2016 (CEST)
- Filmschreiben, was 1) betrifft: Na ja, „she owned“ heißt ja zunächst einmal nur, dass sie Eigentümerin der Bilder war. Darin liegt keine Aussage, die in urheberrechtlicher Hinsicht Schlüsse erlauben würde. Deswegen habe ich eine sehr allgemeine Frage einfach sehr allgemein beantwortet: Wenn irgendein Amerikaner behauptet, dass er der Welt an einem fremden Werk umfassende Nutzungsrechte einräumt, dann sind potenziell eine Reihe von Umständen denkbar (ich habe nur ein paar zur Illustration genannt), die dazu führen können, dass dieses Rechtebündel bei einem deutschen Nutzer entweder gar nicht vollständig „ankommt“ oder zwar ankommt, aber für die Nutzung in Deutschland nicht ausreicht. Es wird sich hier kaum je eine klare Antwort geben lassen, schon weil uns ganz üblicherweise Teile der Rechtekette verborgen sind. Ich halte es für die Zwecke von Wikipedia (aus Projektsicht) für vorzugswürdig, sich darin nicht zu sehr zu verkopfen, wenn schon ein seriöser Rechteinhaber eine umfassende Nutzungsfreistellung gewährt. Es gibt eine gute Grundlage dafür, dass die Bilder auf Commons verfügbar sind; es spricht nichts Grundsätzliches dagegen, sie auch in der deutschsprachigen Wikipedia zu nutzen; und ich sehe keine Haftungsproblematik. Eine klare Antwort á la „Dieses Bild darf mit Sicherheit in Deutschland genutzt werden“ ist an dieser Stelle bei solchen vertragsrechtlichen Konstruktionen mit grenzüberschreitender Dimension zumeist aber einfach faktisch nicht seriös möglich. // 2) Nach den Wikipedia-Richtlinien ist das, wie gesagt, soweit erkennbar erlaubt. — Pajz (Kontakt) 18:09, 27. Apr. 2016 (CEST)
- Lieber Pajz, vielen Dank! So wie ich den Baustein in 1.) verstehe bezieht sich das ja ausschließlich auf Photos, deren Urheber tatsächlich Mary Hermingway (oder Ernest Hemingway selbst; unwahrscheinlich, weil das Photo ja ihn zeigen soll) ist („and transferred the copyright for images she owned to the JFK Library“), das heißt von Auftragswerken braucht man hier nicht auszugehen (?). Den Hinweis auf die 2D-Regel verstehe ich nicht ganz, was müsste denn dann im Bild zu sehen sein, damit die zum Tragen kommt? Ich würde also in der Medien-Galerie der JFK Library überprüfen, ob Mary Hemingway als Urheber angegeben ist, um das Bild dann legal (?) im Artikel einzubinden. Zum Beispiel dieses hier, das hier auch in der Commons besteht, allerdings ohne den betreffenden Baustein. Und 2.) ist, wenn ich dich richtig verstehe, unter den Vorbehalten, die mit dieser de-Wikipedia-Regelung nunmal einhergehen möglich, da es unter die Wikipedia:Bildrechte#Bilder von US-Regierungsbehörden (NASA und andere)-Regelung fällt. Dankeschön! --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 08:32, 27. Apr. 2016 (CEST)
Hallo,
ich möchte den Scan der Tereshkova-Briefmarke gerne in einem nicht-kommerziellen Magazin verwenden (Auflage 1.500). Wir hatten die Datei aus der englischsprachigen Wikipedia kopiert, sehen aber nun den folgenden Hinweis in der deutschsprachigen Wikipedia: "Diese Datei kann eventuell nach deutschem Recht noch nicht problemlos genutzt werden, obwohl sie auf Wikimedia Commons verfügbar gehalten wird (weil in den USA keine Einschränkungen bestehen). Daher sollte diese Datei in der deutschsprachigen Wikipedia nicht verwendet werden. Die rechtliche Lage ist insofern nicht eindeutig und wird noch geklärt."
Wir möchten das Bild gerne verwenden, wenn möglich. Gibt es für uns die Möglichkeit, die Nutzungsrechte zu klären? Wen kontaktieren wir am besten?
Danke für die Hilfe,
Ben (nicht signierter Beitrag von Benedictus Levita (Diskussion | Beiträge) 09:10, 12. Apr. 2016 (CEST))
- Russische Briefmarken und Briefmarken der Sowjetunion sind gemeinfrei und dürfen ohne Einschränkungen in Publikationen wiedergegeben werden. Entsprechende Verweise auf die geltenden Gesetze findet man bei Commons [5]. Der Hinweis, dass diese Dateien in der de:Wikipedia nicht genutzt werden kann, ist nicht zutreffend. --Diorit (Diskussion) 10:43, 4. Mai 2016 (CEST)
Hallo, könnte jemand dies URV-Meldung begutachten? Wenn der Liedtext tatsächlich geschützt ist, dann müssen wir alle Versionen ab dem 8. Juni 2008 18:37 Uhr [6] verstecken. --tsor (Diskussion) 16:29, 16. Apr. 2016 (CEST)
- @Tsor: Soweit ich sehen kann: Der Schutz besteht. GEMA-Werk.-Nr: 775256-001 ff. Allerdings erschließt sich mir daraus nicht das Nicht-Eintragen von Notenblättern und / oder Textzeilen. Siehe hierzu auch Gema-Tarife - eindeutig wird hier ausschließlich die Aufführung, nicht das Abdrucken der Texte reglementiert … Soweit ich das Ganze Verstanden - oder auch nicht verstanden ;) - habe, regelt die Gema ausschließlich die Musiknutzung. Musiknutzung = Veranstaltung, Konzert, Hintergrundmusik im Betrieb, Diskothek, Musikkneipe, Messe, Musikweiterleitung im Hotel … Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. --Rothwild (Diskussion) 21:28, 16. Apr. 2016 (CEST)
- @Tsor, Rothwild: Das Grundproblem hat mit der GEMA erstmal gar nichts zu tun: Wenn der Komponist und Texter wirklich der 1956 verstorbene Just Scheu ist (der Artikel schreibt etwas zurückhaltend von "zugeschrieben", ist es denn nicht sicher?), ist das Werk noch bis und mit 2026 urheberrechtlich geschützt. Eine Freigabe durch die Rechteinhaber ist unwahrscheinlich und ich würde mich gar nicht erst darum bemühen, da dies ja bedeuten würde, dass sie das Werk künftig für jedermann zur unentgeltlichen auch kommerziellen Nutzung freigeben würden - mal ganz abgesehen von der gerade oben thematisierten Inkompatibilität einer GEMA-Mitgliedschaft mit einer solchen Lizenz. Aaaaber: Der Artikel hat ja gar nie den ganzen Liedtext zitiert, sondern nur zwei Strophen. Das dürfte doch angesichts des Artikels, der sich mit dem Lied auseinandersetzt, urheberrechtlich als Kleinzitat in Ordnung gehen? Selbst ein Großzitat wäre ja vielleicht denkbar. Bei den Noten, die die ganze Melodie wiedergeben, bin ich mir allerdings nicht sicher. Gestumblindi 21:36, 19. Apr. 2016 (CEST)
- @Tsor, Rothwild: Da hier sonst niemand mehr etwas schreibt... Mein Abarbeitungs-Vorschlag sieht also so aus: Artikel zurück auf die Version, in der zwei Strophen aus dem Lied zitiert werden (mutmasslich im Rahmen eines enzyklopädischen Artikels erlaubtes Kleinzitat), aber ohne die eingebundenen Noten, auf die zur Zeit ein Commons-Löschantrag läuft und die dort ziemlich sicher gelöscht werden (da noch geschützt, wenn Just Scheu der Komponist ist). Es würde mich aber doch interessieren, warum der Artikel so nebulös "Es wird dem Komponisten und Texter Just Scheu zugeschrieben; als Entstehungsjahr gilt 1934" schreibt. Zugeschrieben und gilt? Ja was denn nun? Kann man nicht schreiben: "Es wurde 1934 vom Komponisten und Texter Just Scheu geschrieben" o.ä.? Das als Einzelnachweis verwendete PDF vom WDR gibt es dort übrigens offenbar nicht mehr; der Link leitet auf die Startseite weiter. Es ist allerdings bei archive.org zu finden, dort heisst es einfach "K. & T: Just Scheu" - ohne Entstehungsjahr (der Einzelnachweis ist also falsch plaziert), aber auch ohne irgendwelche Einschränkungen oder Zweifel. Gestumblindi 00:52, 23. Apr. 2016 (CEST)
- (BK):Versionslöschorgien sollte man sich aber auch dann verkneifen wenn man eine URV annimmt. Erstens ist es übertrieben und zweitens dürfte es die Rechte etlicher Beiträger in der Löschstrecke verletzen... --
itu (Disk) 01:07, 23. Apr. 2016 (CEST)
- (BK):Versionslöschorgien sollte man sich aber auch dann verkneifen wenn man eine URV annimmt. Erstens ist es übertrieben und zweitens dürfte es die Rechte etlicher Beiträger in der Löschstrecke verletzen... --
- Für Versionslöschungen sehe ich hier keinen Grund, wenn man sich meiner Auffassung anschliessen kann. Dann sind nämlich die beiden Strophen ein erlaubtes Kleinzitat und die Noten werden als Bilddatei sowieso gelöscht und sind dann auch über die Versionsgeschichte nicht mehr aufrufbar. Gestumblindi 01:16, 23. Apr. 2016 (CEST)
- Spannender Fall. Ich finde, Gestumblindis Vorschlag lässt sich hören. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:26, 28. Apr. 2016 (CEST)
Panoramafreiheit in der Praxis: abfotografierte Schautafeln

Hallo Experten! Wie ist denn nun der Stand, fallen solche abfotografierte Schautafeln wie rechts unter die Panoramafreiheit? Und, da vermutlich keine 100 % sichere Antwort möglich sein wird: Akzeptieren wir solche Dateien? (Ob die einzelnen abgebildeten Fotos selbst noch geschützt sind und der Text Schöpfungshöhe erreicht, kann ja erstmal dahinstehen.) Yellowcard (D.) 15:20, 18. Apr. 2016 (CEST)
- Alle Jahre wieder...
- Vom Bildaufbau finde ich das Photo ok, weil es (im Gegensatz zu vielen anderen Fällen, die wir hier schon hatten) ja wenigstens zeigt, dass das so im öffentlichen Raum steht.
- Allerdings ist das ja hier eher ein Schaukasten als eine Tafel. Und das Schloss unten könnte man so interpretieren, dass der Kasten dafür gemacht ist, den Inhalt mehr oder weniger regelmäßig auszutauschen. Und das wiederum stände dann wohl im Widerspruch zu Kriterium „bleibend“. // Martin K. (Diskussion) 15:28, 18. Apr. 2016 (CEST)
- Hi Yellowcard, aus meiner Sicht muss man nur schauen, ob diese Tafel langfristig genug in dieser Form bestehen soll, um als "bleibend" zu gelten. Martin K.s Einwand zum Bildausschnitt möchte ich wie immer heftig widersprechen – die Panoramafreiheit macht nicht das Panorama frei, sondern die Abbildung des Werks, hier der einzelnen Lichtbilder. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:17, 28. Apr. 2016 (CEST)
- Der Text auf der Tafel ist doch wohl auch vor unbefugter elektronischer Vervielfältigung geschützt, oder sehe ich da Gespenster? --Goesseln (Diskussion) 20:50, 6. Mai 2016 (CEST)
- Fotografieren ist doch auch elektronische Vervielfältigung oder sehe ich auch Gespenster ;-)? --K@rl 22:58, 6. Mai 2016 (CEST)
- Wie soll der Text da überhaupt "geschützt" sein? Etwas pikant in diesem Fall ist übrigens: Die beiden Texte in der Schautafel stammen offenbar ihrerseits aus dem Web; wenn man sich das Foto in voller Auflösung anschaut, ist am Ende der beiden Texte jeweils eine Web-Quellenangabe zu sehen. Man könnte sich ja nun fragen, ob die Rechteinhaber eine ausdrückliche Genehmigung für diese Nutzung erteilt haben; aber natürlich auch, ob diese kurzen und einfachen Sachtexte überhaupt Schöpfungshöhe haben, wie bereits Yellowcard antönte. Beim Foto von Drory steht oben links auch irgendwas, es ist aber auf dem Foto nicht lesbar. Gestumblindi 23:25, 6. Mai 2016 (CEST)
- Das Foto stammt aus der auf der Schautafel angegebenen Seite, die Aufschrift scheint identisch zu sein. --Vexillum (Diskussion) 23:37, 6. Mai 2016 (CEST)
- Wie soll der Text da überhaupt "geschützt" sein? Etwas pikant in diesem Fall ist übrigens: Die beiden Texte in der Schautafel stammen offenbar ihrerseits aus dem Web; wenn man sich das Foto in voller Auflösung anschaut, ist am Ende der beiden Texte jeweils eine Web-Quellenangabe zu sehen. Man könnte sich ja nun fragen, ob die Rechteinhaber eine ausdrückliche Genehmigung für diese Nutzung erteilt haben; aber natürlich auch, ob diese kurzen und einfachen Sachtexte überhaupt Schöpfungshöhe haben, wie bereits Yellowcard antönte. Beim Foto von Drory steht oben links auch irgendwas, es ist aber auf dem Foto nicht lesbar. Gestumblindi 23:25, 6. Mai 2016 (CEST)
Bitte mir zu sagen, ob das korrekt von mir lizenziert wurde und vor allem: hat das Schöpfungshöhe? MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 13:56, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Schon allein aufgrund der Tatsache, dass der Text nicht einfach so normal hintereinanderweggeschrieben, sondern die Worte auf besondere Art zerstückelt wurden (irgendwie modular halt, aber nicht einfach in Silben, sondern "kreativ" getrennt), würde ich dem Logo eine sehr große Schöpfungshöhe zusprechen - so gefühlsmäßig. Fast ein kleines Kunstwerk - wenn man sich nur bei den Worten "Fest ival" und "Augs burg" auch mehr Mühe gemacht hätte... M. E. ein Fall für Schnelllöschung. --Blutgretchen (Diskussion) 18:16, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Wenn das bisserl schon Schöpfungshöhe haben soll, dann ist es aber mit der Schöpfung und der Kunst ziemlich bergab gegangen, in den letzten Jahrzehnten... Also Kunstwerk ist das sicher keins. Das bringe ich in 5 Minuten hin. Ohne Künstler zu sein, nur mit Word. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:37, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Buchtipp für Dich: [7] --Blutgretchen (Diskussion) 19:40, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Dann sagen wir es so: wenn das Kunst ist, dann ist BILD Literatur. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:45, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Auch wenn ich diesen Fall für nicht so eindeutig halte, wie der Kollege...
@Informationswiedergutmachung: Für jemanden, der uns vor Kurzem noch erklärt hat, dass praktisch jeder Bühnenbilder ein für die Wikipedia hochrelevanter Künstler ist, bringst Du erstaunlich wenig Verständnis für zeitgenössisches Design auf. Aber wenn Du meinst selbst etwas auf diesem Niveau hinzubekommen, stelle ich mich (als immerhin diplomierter Designer) gerne als Jury für denen Plakatentwurf für ein (Theater-)Festival Deiner Wahl zur Verfügung ;)
P.S.: Noch ein Lektüretipp. // Martin K. (Diskussion) 20:53, 19. Apr. 2016 (CEST)- So so, ich habe also erklärt, dass praktisch jeder Bühnenbildner für die Wikipedia relevant ist. Danke für die Information, wußte ich bisher nocht nicht. Aber selbst wenn: was hat dieser Äpfel-Birnen-Vergleich mit dem vorliegenden Fall zu tun? Mir ist übrigens völlig egal, ob das Bild drin ist oder nicht. Ich habe es auf Wunsch des Benutzer Andreas Keilholz (der für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Modular Festivals zuständig ist) hochgeladen. Da es ein Augsburger Thema ist, habe ich ihn sogar angerufen: wir waren uns einig, falls diesem Schriftzug Schöpfungshöhe unterstellt wird, es eben auch wieder gelöscht wird. Das ist auch kein Beinbruch. Trotzdem sehe ich da keine Schöpfungshöhe, dass aber jeder Designer, der sowas in 5 Minuten aus dem Rechner haut, das als Design sieht, weil er es ja verkaufen will, ist mir auch klar. Die Schöpfungshöhe besteht wohl eher darin, dass als Design zu verkaufen. Also entscheidet: hat das Ding Schöpfungshöhe oder hat es keine? Ich wiederhole: letztendlich mir egal.
- Ach ja: Zeitgenössisches Design interessiert mich wirklich kaum bis nicht, von mir aus könnte die Wikipedia ruhig gänzlich ohne jegliches Bild sein. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 21:16, 19. Apr. 2016 (CEST)
- @Informationswiedergutmachung: Wenn Du es auf Wunsch eines offiziellen Vertreeters dieses Festivals hochgeladen hast, dann bitte denn doch einfach um eine Freigabe. Das ist nämlich in jedem Fall der sauberste Weg und völlig unabhängig von irgendwelchen Schöpfungshöhen Einschätzungen.
P.S.: Bei der Gelegenheit kannst Ihn ja gleich mal Fragen, ob der Designer das wirklich "in 5 Minuten zusammengehauen" hat. // Martin K. (Diskussion) 00:34, 20. Apr. 2016 (CEST)- So schnell geht das nicht, und ob die alle Rechte freigeben wollen, weiß ich nun echt nicht. Das kann auch der Mensch, der die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit macht, nicht alleine entscheiden. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:46, 20. Apr. 2016 (CEST)
- @Informationswiedergutmachung: Wenn Du es auf Wunsch eines offiziellen Vertreeters dieses Festivals hochgeladen hast, dann bitte denn doch einfach um eine Freigabe. Das ist nämlich in jedem Fall der sauberste Weg und völlig unabhängig von irgendwelchen Schöpfungshöhen Einschätzungen.
- Ach ja: Zeitgenössisches Design interessiert mich wirklich kaum bis nicht, von mir aus könnte die Wikipedia ruhig gänzlich ohne jegliches Bild sein. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 21:16, 19. Apr. 2016 (CEST)
- So so, ich habe also erklärt, dass praktisch jeder Bühnenbildner für die Wikipedia relevant ist. Danke für die Information, wußte ich bisher nocht nicht. Aber selbst wenn: was hat dieser Äpfel-Birnen-Vergleich mit dem vorliegenden Fall zu tun? Mir ist übrigens völlig egal, ob das Bild drin ist oder nicht. Ich habe es auf Wunsch des Benutzer Andreas Keilholz (der für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Modular Festivals zuständig ist) hochgeladen. Da es ein Augsburger Thema ist, habe ich ihn sogar angerufen: wir waren uns einig, falls diesem Schriftzug Schöpfungshöhe unterstellt wird, es eben auch wieder gelöscht wird. Das ist auch kein Beinbruch. Trotzdem sehe ich da keine Schöpfungshöhe, dass aber jeder Designer, der sowas in 5 Minuten aus dem Rechner haut, das als Design sieht, weil er es ja verkaufen will, ist mir auch klar. Die Schöpfungshöhe besteht wohl eher darin, dass als Design zu verkaufen. Also entscheidet: hat das Ding Schöpfungshöhe oder hat es keine? Ich wiederhole: letztendlich mir egal.
- Auch wenn ich diesen Fall für nicht so eindeutig halte, wie der Kollege...
- Dann sagen wir es so: wenn das Kunst ist, dann ist BILD Literatur. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:45, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Buchtipp für Dich: [7] --Blutgretchen (Diskussion) 19:40, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Wenn das bisserl schon Schöpfungshöhe haben soll, dann ist es aber mit der Schöpfung und der Kunst ziemlich bergab gegangen, in den letzten Jahrzehnten... Also Kunstwerk ist das sicher keins. Das bringe ich in 5 Minuten hin. Ohne Künstler zu sein, nur mit Word. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:37, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Ich finde den Fall nicht leicht. Man müsste sich anschauen, ob es solche Schriftgestaltungen in ähnlicher Form vorher gab, und ich lehne mich mal aus dem Fenster, dass das wahrscheinlich der Fall ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:19, 28. Apr. 2016 (CEST)
Wie von Martin Kraft angeraten, möchte ich gerne mal um eine Dritte Meinung zu einem Derivative des "Standard-Profilbildes" (dessen Abwandlung eine Art Kunstbereich zu sein scheint, da es hunderte gibt) von Facebook erfragen. Grund ist der neuerliche LA auf dbzgl. (wohl nicht unbekanntes) Profilbild. Ich vertrete die Meinung von Martin K., der es für keine ausreichende Schöpfungshöhe erachtet. ↔ User: Perhelion 22:01, 26. Apr. 2016 (CEST)
- Puh, die Form des Kopfes und das "S" sowie die Pose stammen ja von anderswo, also könnte nur die Zusammensetzung schutzfähig sein. Ich würde euch da zustimmen, Martin Kraft und Perhelion. Gruß,
- Könnte das Superman-S zumindest hier in D/A/CH noch geschützt sein? Jerry Siegel und Joe Shuster sind erst in den 90ern verstorben. --Kam Solusar (Diskussion) 09:35, 1. Mai 2016 (CEST)
- Das S selbst ist nicht schutzfähig, Kam Solusar. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:54, 6. Mai 2016 (CEST)
Zeichnungen eines Faustkeils
Es geht um diese Abbildung, entstanden 1997 oder später. Ursprünglich herrschte Unklarheit über das Funddatum, sodass vermutlich von einer Zeichnung aus dem zuerst angenommenen Fundjahr (1905) ausgegangen wurde. Sinn der Zeichnung ist natürlich, das Objekt möglichst wirklichkeitsnah wiederzugeben. So bleibt nur noch die Frage, ob man fehlende Schöpfungshöhe annehmen kann. Danke. --Magnus (Diskussion) 12:53, 29. Apr. 2016 (CEST)
- Diese wissenschaftlichen Zeichnungen finde ich immer schwierig zu bewerten. Das ist ja keine Gebrauchsgrafik oder Kunst, sondern eine Technisch-wissenschaftliche Darstellung. Hier sogar besonders aufwändig, mit vielfältigen Schattierungen. Im Ergebnis würde ich diese Zeichnung für schutzfähig einordnen. Bei einfacheren ohne diese Schattierungen ist es schwieriger. Grüße --h-stt !? 17:10, 29. Apr. 2016 (CEST)
- Meiner Einschätzung nach besitzen Zeichnungen wie diese eindeutig Schöpfungshöhe. Wissenschaftliches Zeichnen ist eine eigenständige künstlerische Disziplin und mit nicht mit der Erstellung von irgendwelchen Schaltplänen oder standardisierten Ingenieurzeichnungen zu vergleichen.
- Wäre das tatsächlich eine historische Zeichnung von 1905, könnte man sie hier im Rahmen von {{Bild-PD-alt-100}} behalten. Rein Stilisitisch würde ich jedoch davon ausgehen, dass wir es hier mit einem zeitgenössischen Werk zu tun haben. Ich würde Dir daher empfehlen einfach mal den Autor der Buches nach seiner Quelle zu fragen, um dann diesen Zeichner um eine reguläre Freigabe zu bitten. // Martin K. (Diskussion) 17:38, 29. Apr. 2016 (CEST)
Sind die dort gezeigten Werke ggf. ein Problem? --Leyo 18:44, 29. Apr. 2016 (CEST)
- Schwierige Frage, Leyo. Die Panoramafreiheit greift schon einmal nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:53, 6. Mai 2016 (CEST)
Problem mit einem Logo
Hallo,
heute wurde ich durch einen Bot benachrichtigt, dass es Probleme mit einem von mir hochgeladenen Logo gibt (siehe hier). Kann jemand, der sich dort rechtlich besser auskennt, mal drüberschauen? Meiner Meinung nach sind hier die Kriterien der PD-Textlogo erfüllt und das Bild ist somit *nicht* schutzwürdig.--Jack O'Neill [ ¿Å? ] 09:45, 1. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Jack O'Neill, der Datei fehlt aktuell überhaupt noch ein echter Lizenzbaustein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:51, 6. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Gnom, das verstehe ich nicht. Die Vorlage:Bild-LogoSH wird doch verwendet, diese ist in der Kategorie Lizenz für Bilder enthalten. Oder verstehe ich hier jetzt etwas falsch? --Jack O'Neill [ ¿Å? ] 11:27, 7. Mai 2016 (CEST)
- Ergänzung: Die Frage, ob Schöpfungshöhe vorliegt, ist noch offen. Commons verweist zur Klärung dieser Frage auf diese Seite. Ansonsten könnte man das strittige Bild ja auf Commons übertragen.--Jack O'Neill [ ¿Å? ] 11:32, 7. Mai 2016 (CEST)
- Sorry, Jack O'Neill, ich bin mit diesen Bausteinen auch nicht firm. Martin K. und Pajz können da besser weiterhelfen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:35, 7. Mai 2016 (CEST)
- Ich kann hier leider auch nicht zur Aufklärung beitragen. — Pajz (Kontakt) 13:13, 7. Mai 2016 (CEST)
- Sorry, Jack O'Neill, ich bin mit diesen Bausteinen auch nicht firm. Martin K. und Pajz können da besser weiterhelfen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:35, 7. Mai 2016 (CEST)
- Ergänzung: Die Frage, ob Schöpfungshöhe vorliegt, ist noch offen. Commons verweist zur Klärung dieser Frage auf diese Seite. Ansonsten könnte man das strittige Bild ja auf Commons übertragen.--Jack O'Neill [ ¿Å? ] 11:32, 7. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Gnom, das verstehe ich nicht. Die Vorlage:Bild-LogoSH wird doch verwendet, diese ist in der Kategorie Lizenz für Bilder enthalten. Oder verstehe ich hier jetzt etwas falsch? --Jack O'Neill [ ¿Å? ] 11:27, 7. Mai 2016 (CEST)
Ausschnitt aus DB-Netzplan
Ich hab das Bild hier in den Artikeln Saarbrücken Hbf und Nahverkehr in Saarbrücken gefunden. Ich kann zwar auf bahn.de keinen entsprechenden Netzplan finden, allerdings gibt der Uploader an, dass die Datei von dort stammt und ich bin mir ziemlich sicher, dass die DB bei ihren Netzplänen nicht auf das Copyright verzichtet. Aber vielleicht hat da jemand mehr Ahnung als ich. --etrophil44 19:48, 3. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Metrophil44, wenn die Urheberin die DB ist, muss das gelöscht werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:50, 6. Mai 2016 (CEST)
Beleg für Bildlizenz online nicht mehr erreichbar
Ich wurde heute mit einem Löschantrag auf ein von mir hochgeladenes Bild konfrontiert, der mich in eine schwierige Situation gebracht hat, für die ich keine Lösung habe. Es geht um diesen Löschantrag. Das fragliche Bild habe ich vor rund zehn Jahren hochgeladen. Damals war auf der Quell-Website eine Freigabe bei Nennung des Fotografen angegeben. In der Zwischenzeit hat sich die Website aber geändert und der Beleg ist nicht mehr zu sehen. Ich habe versucht, über die Wayback Machine und Tin Eye einen Ersatz für den Beleg zu finden, war aber nicht erfolgreich. Nun stehe ich vor der Situation, dass der Upload damals korrekt war, aber die Korrektheit jetzt beim Löschantrag nicht mehr zu beweisen ist. Ist das Bild damit verloren oder gibt es noch eine Lösung? Ich sehe ein, dass die Zweifel nachvollziehbar sind, möchte aber ungern auf das Bild verzichten. --MSchnitzler2000 (Diskussion) 22:39, 5. Mai 2016 (CEST)
- Eine mögliche Lösung ist natürlich immer eine ausdrückliche Freigabe für das betroffene Bild. Du könntest bei den Rechteinhabern anfragen, ob sie das Bild freigeben und eine Einverständniserklärung ans OTRS schicken mögen... Gestumblindi 00:29, 6. Mai 2016 (CEST)
- Dieser Passus "Veröffentlichung rechtefrei", der in der Beschreibung zitiert wird, ist eigentlich nach heutigem, "modernem" Wissensstand auch immer ein Hinweis auf Presseprodukte, die zwar journalistisch kostenlos verwendet werden können, aber damit wegen der Kollision mit der Wiki-Forderung nach uneingeschränkter kommerziellen Wiederverwendbarkeit hier nicht gehostet werden dürfen. Gerade vor 10 Jahren waren Copyleft-Lizenzen und Verwandte deutlich weniger verbreitet als heute, weswegen auch wegen der bei Abwesenheit konkreter Vereinbarungen greifender UrhG-Grundregel, dass nur die für eine Nutzung absolut erforderlichen Rechte übertragen werden, davon auszugehen ist, dass der Rechteinhaber einer freien Lizenzierung nicht zugestimmt hat. Ohne explizite Freigabe wird das wohl nichts mehr... Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 01:16, 6. Mai 2016 (CEST)
- Auf Commons gibt es für solche Fälle von Flickr auch ein Bestätigungssystem, um ursprüngliche Freigaben für die Zukunft zu dokumentieren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:49, 6. Mai 2016 (CEST)
- Dieses System ist nicht nur für von Flickr stammende Bilder vorgesehen, letztendlich gilt Commons:Lizenzprüfung für alle externen Quellen. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:36, 7. Mai 2016 (CEST)
- Auf Commons gibt es für solche Fälle von Flickr auch ein Bestätigungssystem, um ursprüngliche Freigaben für die Zukunft zu dokumentieren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:49, 6. Mai 2016 (CEST)
- Dieser Passus "Veröffentlichung rechtefrei", der in der Beschreibung zitiert wird, ist eigentlich nach heutigem, "modernem" Wissensstand auch immer ein Hinweis auf Presseprodukte, die zwar journalistisch kostenlos verwendet werden können, aber damit wegen der Kollision mit der Wiki-Forderung nach uneingeschränkter kommerziellen Wiederverwendbarkeit hier nicht gehostet werden dürfen. Gerade vor 10 Jahren waren Copyleft-Lizenzen und Verwandte deutlich weniger verbreitet als heute, weswegen auch wegen der bei Abwesenheit konkreter Vereinbarungen greifender UrhG-Grundregel, dass nur die für eine Nutzung absolut erforderlichen Rechte übertragen werden, davon auszugehen ist, dass der Rechteinhaber einer freien Lizenzierung nicht zugestimmt hat. Ohne explizite Freigabe wird das wohl nichts mehr... Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 01:16, 6. Mai 2016 (CEST)
Grundriss-Aufmaß
Moin. Ich würde gern die Aufmaßzeichnungen zumindest des Grundrisses eines historischen Bauwerks hochladen. Das Aufmaß wurde vor ca. 50 Jahren von einem heute (hoffentlich) noch lebenden Bauforscher angefertigt und zeichnerisch dargestellt, der außerdem rekonstruierte Grundriss- und Isometriezeichnungen der einzelnen Bauphasen und einen Grundrissplan mit Kennzeichnungen der noch vorhandenen Bauteile, welches zu welcher Bauphase gehört, angefertigt hat. Das Gebäude an sich dürfte weit überwiegend urheberrechtsfrei sein, die Änderungen der 1960er Jahre sind zwar eingezeichnet, dürften aber nur in der Ansichtsgestaltung Schöpfungshöhe erreichen. Die Aufmaßzeichnungen habe ich umgezeichnet, nach dem Bestand noch einige Änderungen und Zusätze vorgenommen und das Zeichnungslayout vollkommen anders gestaltet. So würde ich gern die Zeichnung des aktuellen Grundrisses und die Grundrisszeichnung mit Baualter-Kennzeichnung zur Verfügung stellen. Erste Frage: Kann es da urheberrechtliche Probleme geben? Zweite Frage: Gibt es die Möglichkeit, auf Commons bei der Lizenz die Namensnennung auch des Erstellers des ursprünglichen Aufmaßes zu "erzwingen"? Es ist mir nämlich zu Ohren gekommen, dass der Ersteller der Pläne sie eigentlich ganz gern zur Verfügung stellen würde, sie aber wohl fast komplett an irgendwelche Verlage oder Archive abgegeben hat und nur noch im Besitz weniger, nicht so geeigneter Zeichnungen sei. Andererseits werden die von ihm angefertigten Isometrien vielfach verwendet, ohne dass er genannt wird, worüber er "not amused" sei. Eine OTRS-Freigabe des Erstellers des Aufmaßes erscheint mir unter diesen Umständen (deutliche Änderung der Pläne und vor allem des Planlayouts, Originalpläne nicht verwendbar) problematisch, außerdem wäre es auch für mich schwierig, quer durch die Republik zu reisen und in persönlichem Gespräch die Freigabe schriftlich zu bekommen, zu scannen und einzuschicken (ob der Ersteller per Mail kommunizieren würde, ist mir zweifelhaft). Andererseits wäre es sicher in seinem Sinne, seine Leistung durch eine Namensnennung zu würdigen. Bei den Isometrien sehe ich derzeit nur die Möglichkeit, aufgrund des Grundrisses und der textlichen Angaben neue Zeichnungen anzufertigen, evtl. auch als perspektivische Zeichnung statt Isometrie. Das ist mir aber im Moment zu viel Arbeit. Wenn jemand Antworten auf meine obigen Fragen, urheberrechtliche Anregungen gleich welcher Art zum Thema oder womöglich Erfahrungen mit Freigaben durch den Deutschen Kunstverlag hat, immer her damit! --2003:7A:8A42:F4EF:93B:9082:9C97:F024 20:46, 6. Mai 2016 (CEST)
- Puh, das ist nicht so einfach. Bei deiner "Nachzeichnung" kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Und die Lösung des Problems des Bauforschers ist § 13 UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:20, 7. Mai 2016 (CEST)
- Also besser sein lassen und den Artikel zu dem betreffenden Bauwerk nicht ausbauen. Nichtstun schafft in diesem Fall wohl am wenigsten Probleme. Leider kann ich den konkreten Einzelfall hier nicht vorzeigen, sonst müsste ich ja nicht nur "meine" Umzeichnung, sondern auch noch einen Scan der originalen Zeichnung hochladen. Das mache ich bestimmt nicht, obwohl es anscheinend auch die Meinung gibt, die Bauaufnahme eines historischen Gebäudes sei keine schöpferische Tätigkeit und die Pläne fielen damit nicht unter das Urheberrecht. Sehr schwierig, vielleicht muss ich doch mal mit meiner Umzeichnung zu dem Bauforscher hinfahren und versuchen, eine Genehmigung zu bekommen. Das kostet aber viel Zeit, und Zeit ist bei mir ohnehin nicht so üppig vorhanden. Aber ohne Grundriss ist ein Bauwerks-Artikel nicht halb so gut, und verschiedene Bauphasen nur textlich zu erläutern bringt es auch nicht. --2003:7A:8A42:F4EF:1865:42D1:D6CA:6348 22:33, 7. Mai 2016 (CEST)
- Hm, die Freigabe durch den Bauforscher bringt möglicherweise nichts, wenn er einen Teil oder sämtliche Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten haben sollte. --2003:7A:8A42:F4EF:1865:42D1:D6CA:6348 22:55, 7. Mai 2016 (CEST)
Bruzzzler Logo
Für die Datei habe ich natürlich keine Genehmigung, wie geht es nun weiter? Der "Bruzzzler"-Schriftzug alleine wäre ja auf jeden Fall OK, da dort die Schöpfungshöhe nicht gegeben ist. --Laber□Disk 01:07, 7. Mai 2016 (CEST)
Schlager von Robert Katscher
Auf Youtube gibt es nach dem Artikel hier einige Hörbeispiele. Nachdem Gatscher schon 1942 gestorben ist,sollten die doch frei sein und von Youtube transferiert werden können. Oder liege ich da falsch? --K@rl 10:33, 7. Mai 2016 (CEST)
- Bei Ton- und Filmaufnahmen ist immer der letzte Überlebende des Kreativteams zu betrachten, bei einem Lied also z.B. Komponist, Sänger, Musiker, ggf. Produzent, Toningenieur. Wahrscheinlich habe ich da noch wen vergessen, jeder, der schöpferisch tätige war, ist zu berücksichtigen. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 13:06, 7. Mai 2016 (CEST)