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Richard von Krafft-Ebing

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Richard von Krafft-Ebing (* 1840 in Mannheim; † 1902 in Graz) war ein deutscher Psychiater und Gerichtsmediziner.

Besondere Bedeutung hatte Krafft-Ebing für die wissenschaftliche Betrachtung der Homosexualität. Noch im 19. Jahrhundert galt die Homosexualität als Ausdruck einer unmoralischen Geisteshaltung und einer dekadenten Lebensweise und unterlag somit als Verbrechen gegen die Sittlichkeit harten Gefängnisstrafen (Oscar Wilde). Krafft-Ebing verstand sich einerseits als Gerichtsarzt, andererseits als empirischer Wissenschaftler und als solcher stellte er Forschungen an, welche verbindliche Richtlinien zur Strafbarkeit von Sexual- und Sittlichkeitdelikten begründen sollte.

In seinem Hauptwerk Psychopathia Sexualis welches seit 1886 durch zahlreiche, ständig erweiterte Neuauflagen zum Standardlehrbuch der Sexualpathologie des 19. Jahrhunderts wurde, definiert er die Homosexualität als angeborene neuropsychopathische Störung – also als eine erbliche Nervenkrankheit. Diese Diagnose erlaubte es ihm, sich für eine vollkommene Straffreiheit der Homosexualität auszusprechen, da Homosexuelle für ihre „Missbildung“ nicht selbst verantwortlich seien und die Homosexualität nicht ansteckend sei. Obwohl Krafft-Ebing zu seiner Zeit als maßgebliche Instanz auf dem Gebiet der Gerichtsmedizin galt, blieb sein Appell folgenlos.

Für die nachkommende Forschergeneration um Magnus Hirschfeld bildeten Krafft-Ebings Erkenntnisse und seine streng empirische Methode den Ausgangspunkt ihrer eigenen Forschungen.