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Kreishauptmann

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Kreishauptmann ist die historische Bezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten.

Er war Vorsteher einer Kreishauptmannschaft in Sachsen. Diese existierten ab dem 1. Januar 1874. Ab dem 1. Januar 1939 wurde der Kreishauptmann zum Regierungspräsident (analog zum Amtshauptmann, welcher Landrat wurde).

Ihm unterstanden die Amtshauptmänner seines Kreises.

  • bis 1875 - C. L. G. von Burgsdorff (1812-1875)
  • 1875 - Léonce Robert von Könneritz (1835-1890)
  • ab Oktober 1875 - O. Graf zu Münster (1825-1893)
  • August 1937 bis November 1944 - Dr. Karl Richard Oesterhelt