Bundespolizei (Deutschland)
Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist eine der Polizeien des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland und untersteht dem Bundesministerium des Innern.
Die Aufgaben und Befugnisse des BGS sind im Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG) geregelt.
Der BGS soll in naher Zukunft in Bundespolizei umbenannt werden.
Zu den Aufgaben des BGS gehört:
- Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes (v.a. Kampf gegen illegale Migration)
- Aufgaben der Bahnpolizei
- Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
- Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien
- Polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder anderer internationaler Organisationen
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Hausinspektion des Deutschen Bundestages
- Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland
- Unterstützung des Bundeskriminalamtes im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
- Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- Unterstützung der Polizeien der Bundesländer, insbesondere bei Großeinsätzen
- Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
Der Bundesgrenzschutz hat rund 40.000 Beschäftigte. Davon sind ca. 30.000 Polizeivollzugsbeamte.
Der BGS unterhält 3 Spezialeinheiten. Die Fliegergruppe mit mehr als 100 Hubschraubern unterschiedlichster Typen, die Grenzschutzgruppe 9 GSG 9, eine Spezialeinheit zur Bekämpfungs des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität und die ZSIuK Zentrale Stelle für Information und Kommunikation eine Dienststelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Eine weitere Fachkraft des BGS ist die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, kurz BFH und das BGSAmt See, das mit 6 Schiffen in der Nordsee und Ostsee die bundespolizeilichen Aufgaben im Küstenmeer und auf der Hohen See wahrnimmt und im Verbund mit dem Zoll, der Fischereiaufsicht und weiteren Behörden die deutsche Küstenwache darstellt.
Ein weiteres Betätigungsfeld des BGS ist die kriminalistische Bekämpfung der organisierten und/oder überörtlich tätigen Kriminalität insbesondere im Deliktsbereich des Schleusungswesens (Verstöße gg. §§92a,b AuslG) durch die sogenannten Bundesgrenzschutzinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (kurz: BGSI KRIMB).
Diese Dienststellen sind unterteilt in eine Führungsgruppe, einen Ermittlungsdienst und eine operative Komponente für größtenteils verdeckte operative Maßnahmen, wie Observationen (insb.nach §163f StPO) oder verdeckte technische Überwachungen (insb. nach §100c StPO). Dieser operative Teil nennt sich zurzeit MFE (Mobile Fahndungseinheit), soll aber in absehbarer Zeit in EE KRIMB (EE für Einsatzeinheit) umbenannt werden und ist der Öffentlichkeit bisher so gut wie unbekannt. Von den 16 verschiedenen MFEen, die es bundesweit gibt, operieren die meisten sehr unterschiedlich. Manche ähneln stark den Mobilen Einsatzkommandos (MEKs) der Länderpolizeien und führen auch Festnahmen grundsätzlich selber durch, andere wieder arbeiten nur im absoluten Ausnahmefall offen und überlassen die eigentlichen Festnahmen uniformierten Polizeibeamten (z.B. den o.a. BFHen), um ihre Tarnung bei öffentlich sichtbaren Einsätzen nicht zu gefährden.
Historisch stellte der Bundesgrenzschutz nicht nur eine polizeiliche, sondern auch eine militärische Organisation dar. Er ist auch als Vorläuferorganisation der Bundeswehr zu betrachten, in welche 1956 9572 BGS-Beamte wechselten.
Von 1965 bis 1994 hatten BGS-Beamte auch durch Gesetz Kombattantenstatus. Vor 1965 waren BGS-Beamte zwar Kombattanten, dies war aber nicht gesetzlich geregelt.
Heute ist der BGS ausschließlich eine polizeiliche Organisation. Dies ist unter Anderem auch an der Verwendung der üblichen Polizeidienstgrade - mit dem Zusatz "im BGS" - zu erkennen. Weiterhin sind Uniformen und Fahrzeuge des Bundesgrenzschutz für einen Außenstehenden fast nicht mehr von denen der Landespolizeien zu unterscheiden. Ein Unterscheidungsmerkmal für die Fahrzeuge ist das KFZ-Kennzeichen "BG" für Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes.
Eine Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei findet wahrscheinlich im Sommer/Herbst 2004 statt.
Kritik
Die Praxis des Bundesgrenzschutz wird von Menschenrechts- und Flüchtlingsgruppen seit Jahren massiv kritisiert. So kam es schon zu Todesfällen; Kranke wurden abgeschoben, u.A.
Siehe ProAsyl, Aktiv gegen Abschiebung, Illegal