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Diskussion:Aufhebungsvertrag

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. April 2016 um 23:15 Uhr durch Opihuck (Diskussion | Beiträge) („einer Verbeitragung unterliegen“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Opihuck in Abschnitt „einer Verbeitragung unterliegen“

Nicht nur im Arbeitsrecht, auch bei Mietverträgen

Anmerkung: Aufhebungsverträge nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch häufig bei Mietverträgen
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.81.45.82 (DiskussionBeiträge) 20:21, 9. Dez. 2004 (MEZ))

Versionshistorie von Auflösungsvertrag

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  • (Aktuell) (Vorherige) 17:31, 6. Feb. 2007 212.204.77.149 (Diskussion) (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 17:31, 6. Feb. 2007 212.204.77.150 (Diskussion) (rückgängig)
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  • (Aktuell) (Vorherige) 12:42, 4. Okt. 2006 BJ Axel (Diskussion | Beiträge) (Der Artikel überschneidet sich natürlich mit sich selbst.) (rückgängig)
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  • (Aktuell) (Vorherige) 21:58, 1. Aug. 2004 Talaborn (Diskussion | Beiträge) (rückgängig)
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  • (Aktuell) (Vorherige) 14:36, 4. Jul. 2004 Jofi (Diskussion | Beiträge) K (+ Hinweis Deutschland in Einleitung) (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 10:12, 2. Jun. 2004 212.14.81.33 (Diskussion) (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 10:40, 17. Mai 2004 Talaborn (Diskussion | Beiträge) (Entscheidung BSG 18.12.03 B 11 AL 35/03) (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 14:40, 1. Mai 2004 Fidelfreiburg (Diskussion | Beiträge) K (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 14:40, 1. Mai 2004 Fidelfreiburg (Diskussion | Beiträge) K (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 00:55, 22. Mär. 2004 Fidelfreiburg (Diskussion | Beiträge) (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 02:22, 24. Feb. 2004 Katharina (Diskussion | Beiträge) K (Zweideutiger Link begradigt: BAT) (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 01:53, 16. Sep. 2003 217.224.165.199 (Diskussion) (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 21:01, 9. Feb. 2003 Fristu (Diskussion | Beiträge) K (typo) (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 15:32, 2. Jan. 2003 Martin Aggel (Diskussion | Beiträge) K (umlaute) (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 10:41, 23. Dez. 2002 Zenogantner (Diskussion | Beiträge) K (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 10:41, 23. Dez. 2002 Zenogantner (Diskussion | Beiträge) K (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 18:57, 22. Dez. 2002 217.2.216.31 (Diskussion) K (rückgängig)
  • (Aktuell) (Vorherige) 18:56, 22. Dez. 2002 217.2.216.31 (Diskussion)

--FordPrefect42 19:10, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Und was soll das hier? Die Versionsgeschichte ist doch auch (sogar etwas ausführlicher) an der dortigen Weiterleitung, auf der Seite Versionsgeschichte von „Auflösungsvertrag“, einsehbar. --92.224.251.172 07:55, 9. Mai 2012 (MESZ)

Sperrzeit

"Hat der Arbeitnehmer keinen wichtigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (beispielsweise: schwere Krankheit) wird eine Sperrzeit von 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängt und die Bezugsdauer gleichzeitig um 25 Prozent gekürzt." - Das ist so nicht ganz richtig. Die Bezugsdauer wird um 12 Wochen, MINDESTENS 25v.H. gemindert. Das kommt drauf an, wie lang die Bezugsdauer ist. Im Übrigen ist der Anfangssatz zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung, soweit er sich auf das Thema Sperrzeit bezieht, praktisch unverständlich. Dass die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängen darf, wenn zum gleichen Zeitpunkt auch betriebsbedingt gekündigt worden wäre, hat nichts mit einer Abfindung zu tun. Selbiges gilt auch beim Aufhebungsvertrag ohne Abfindung. Bei beiden Szenarien wäre der Arbeitnehmer sowieso zum gleichen Tag arbeitslos geworden, sodass ihn keine Schuld am Jobverlust trifft. However, ich ändere mal bisschen drin rum ;-) --80.187.106.201 22:09, 25. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Das ist nett, aber bitte gebe Quellen an. Am besten in Form von Einzelnachweisen. Hier soll kein Mist in den Artikeln stehen (gerade bei so einem heiklen Thema), daher die Genauigkeit. Kannst du sie bitte noch nachtragen? Oder steht beispielsweise die Sache mit den wichtigen Gründen in der bereits vorher als Einzelnachweis angegebenen Gerichtsentscheidung? Dann vermerke das am besten im Einzelnachweis auf was er sich bezieht. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:24, 5. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Deine Änderung wurde zurückgesetzt weil du keinerlei Erklärung in der Zusammenfassung angegeben hast. Du solltest dort auf die Diskussion hinweisen, wenn du hier etwas dazu schreibst. Wenn du deine Änderung wieder aktivieren willst um Quellen hinzuzufügen, dann gehe in die Versionsgeschichte, klicke auf das Datum/Uhrzeit deiner Änderung, füge die Quellen hinzu und speichere ab. Dies geht nur, solange sonst niemand den Artikel nach dir bearbeitet hat. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:30, 5. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

GiftBot (Diskussion) 01:50, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

„einer Verbeitragung unterliegen“

Wer das für eine normale Ausdrucksweise hält, sollte – Entschuldigung für die Grobheit – überhaupt nicht in einer Allgemeinenzyklopädie schreiben. Selbst in Behörden wird inzwischen darauf geachtet, dass Texte verständlich und nicht im Nominalstil geschrieben werden. --Autumn Windfalls (Diskussion) 23:29, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Nun, das hier ist ein fachspezifischer Artikel, in dem zwangsläufig auch fachspezifische Sprache auftaucht. Leichte Sprache und Einfache Sprache ist in Version analog zu Simple-English-Wikipedia zu verwenden, nicht aber in einer Enzyklopädie, die den Anspruch hat, mehr als Hauptschullesebuchniveau zu haben. Wer in rechtsbezogenen Artikeln editiert sollte auch in der Lage sein, mit fachlichen Begriflichkeiten umzugehen.--Losdedos (Diskussion) 23:37, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wir schreiben nicht für Juristen, wir schreiben für Leser, die keine Juristen sind und sich informieren wollen, was ein Aufhebungsvertrag ist und welche Folgen sich daraus ergeben. --Autumn Windfalls (Diskussion) 00:03, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Verbeitragung versteht man auch als Nichtjurist. Medizinische, wirtschaftswissenschaftliche, rechtswissenschaftliche (etc.) Artikel bringen es mit sich, das darin Fachbegriffe auftauchen. Wir schreiben hier weder für Juristen noch für Nichtjuristen. Wir schreiben hier eine Enzyklopädie. Ein gewisses Grundniveau kann man dabei voraussetzen. Wenn man sich über eine Materie informieren will, ist es zwangsläufig so, dass man mit Fachbegriffen in Kontakt kommt. Dann muss man, wenn man persönlich damit nichts anfangen kann, recherchieren und nicht die Ansprüche aller zu Gunsten der eigenen herunterschrauben. Ich muss auch häufig in medizinischen Artikeln zweimal überlegen, was gemeint ist. Dennoch käme ich nicht auf die Idee, das sprachliche Niveau meinem in diesem Bereich anzupassen, sondern ich würde versuchen meinen Kenntnisstand auf das Niveau des Artikels zu bringen. Das ist Sinn einer Enzyklopädie: Wissen schaffen, den eigenen Horizont erweitern und nicht umgekehrt. Der Begriff Verbeitragung wird im Übrigen seit Jahren an mehreren Stellen völlig unbeanstandet in der Wikipedia verwendet.--Losdedos (Diskussion) 00:09, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wikipedia ist kein Wörterbuch? --Autumn Windfalls (Diskussion) 00:20, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Was soll der Unsinn? Warum legst du nun einen fachlich falschen und unbelegten Artikel an? Das ist im weitesten Sinne Vandalismus. Wikipedia:BNS ist dir ein Begriff?--Losdedos (Diskussion) 00:32, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Du bist herzlich eingeladen, deinen behaupteten Sachverstand einzubringen, einen Löschantrag zu stellen... einen Baustein hast du ja schon untergebracht. Zu diesem Artikel kannst du dritte Meinungen einholen. Deine Fachfreunde werden dich bestimmt unterstützen. Bis dann. --Autumn Windfalls (Diskussion) 01:04, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich werde sicher nicht für dich "Hol das Stöckchen" spielen. Klassischer Fall von BNS-Vandalismus. Selbst gemeldet hast du dich ja im Grunde genommen schon, daher spare ich mir eine gesonderte Vandalismusmeldung.--Losdedos (Diskussion) 01:24, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M: Unterliegen der Verbeitragung ist schlimmstes Bürokratensprech, die in normalem und klaren Deutsch verfasste Alternative ist klar zu bevorzugen. Sollte dieses Kunstwort unbedingt erwähnt werden müssen, dann bitte als entsprechend qualifizierter Nachsatz mit Hinweis auf die Sprachkunst der Bürokraten. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 07:31, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

<quetsch> 3M mal offiziell nachgefragt, nicht nur mittelbar über die VM. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:46, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
3M: Wenn fachspezifische Sprache nötig ist, um etwas auszudrücken, was sich anders nicht darstellen lässt, kann man sie selbstverständlich verwenden. Aber wenn, wie hier, der Sachverhalt problemlos ohne Fachsprech darzulegen ist, dann sollte man das auch tun. Raus damit! Grüße --Kpisimon (Diskussion) 09:34, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M Stimme hier meinen beiden Vorrednern zu. Das hat auch nichts mit vermeintlichem Hauptschulniveau zu tun. Solange es sich ausdrücken lässt, ohne ungebräuchliche Fachbegriffe zu verwenden, sollte das auch getan werden. --HanFSolo (Diskussion) 09:50, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M Dito. Hier mit Begriffen wie "Hauptschulniveau" zu operieren ist zudem eine absolute Unverschämtheit. WP hat nicht den Zweck, sprachliche Monstrositäten aus dem Gruselkabinett der Amtsstuben zu verewigen.--Nico b. (Diskussion) 10:59, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Siebte Meinung: Zustimmung zu meinen Vorrednern und um noch einen draufzusetzen: Angebliche Fachsprache ist in diesem Fall weder schärfer, genauer oder unmissverständlicher, sondern Beweis für mangelnde Deutschkenntnisse von Juristen oder Beamten. Ich empfehle http://ml.42.org/nick-fun/msg00408.html --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:14, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ich muss mich etwas revidieren, so unnötig der Begriff auch ist, wird er doch häufig benutzt, als Gegenstück zur Versteuerung. Folgende Formulierung fände ich tolerierbar: Von sogenannten unechten Abfindungen müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden („Verbeitragung“). --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:33, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
(„Verbeitragung“) als Ergänzung fände ich tolerabel. --Autumn Windfalls (Diskussion) 17:12, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wäre das nicht eher was für Wiktionary? Zur Erklärung sinnfreier und enthemmter Nominalisierungen aus dem Bürokratismus? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:48, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Dort nützt es den Lesern von Wikipedia-Artikeln leider nichts. --Autumn Windfalls (Diskussion) 17:50, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Auch wenn es sich schön plakativ verkaufen lässt: Verbeitragung ist weder eine „sinnfreie“ noch ein „enthemmte Nominalisierung aus dem Bürokratismus“.
Wir einigen uns bitte zunächst auf Folgendes: Verbeitragung ist in der Sozialverwaltung und in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ein ständig verwendeter Begriff und keineswegs nur die fixe Idee eines schreibfaulen Beamten, der Tinte und Kreativität sparen wollte. Ich bitte darum, mir und uns Zitate oder Belege zu diesem Befund zu ersparen; anderenfalls müsste ich diese Diskussionsseite mit Fundstellennachweisen fluten, was mir nicht schwer fallen, aber keinen Spaß machen würde. Weiter einigen wir uns bitte auch darauf, dass jeder, der diesen Begriff liest, ohne allzu großes Nachdenken erfasst, was damit gemeint ist. Das wird man auch in Zeiten von RTL von einem erheblichen Teil unserer Bevölkerung noch sagen können.
Eine andere Frage ist, ob der Begriff schön ist. Das liegt im Auge des Betrachters. Diese Frage wird man allerdings auch bei vielen anderen Termini Technici stellen können: Was beispielsweise ist an „Zylinderbankwinkel“ schön (taucht hier auf), was an „Ladungsbewegung“ und was an „Parametrisierung“? Termini Technici sind nicht dazu da, schön zu sein; sie sind auch nur begrenzt zur OMA-Tauglichkeit geeignet. Dafür haben sie einen Vorteil: Sie sind präzise.
Letztlich sind wir bei der Frage, was die WP sein soll: (1) Der Versuch einer ernst zu nehmenden Enzyklopädie oder (2) eine allgemeine Lebensberatung für alle im Plauderton. Sollten wir uns für Variante (1) entscheiden, dann wird man dem Leser auch den einen oder anderen Terminus Technicus zumuten können. Dazu gehört dann allerdings auch die Erkenntnis, dass wir mit unserem Projekt nicht jeden erreichen können. Wenn wir uns dazu nicht durchringen können, müssen wir uns für Variante (2) entscheiden. Dann erreichen wir allerdings sehr zügig das Niveau von RTL, bei dem man bei der Kommentierung eines Sportwettbewerbs auch mal Sätze hören kann wie: „Je schneller desto freu“. Das versteht dann wirklich der letzte Depp. Ich sehe nicht, dass das unser Ziel sein sollte. Leute, die mit Texten von mehr als zwei Zeilen ihre Schwierigkeiten haben, wird es immer geben. Aber für die schreiben wir nicht. Die lesen unsere Artikel im Übrigen sowieso nicht.
Lange Rede, kurzer Sinn: In Artikeln, die in eine bestimmte thematische Richtung gehen, ist es nicht verkehrt, die dort üblichen Termini Technici zu verwenden. Es ist - im Gegenteil - eine Frage von Seriosität. Daher kann Verbeitragung gerne stehen bleiben. Und nein: Die Formulierung „Von sogenannten unechten Abfindungen müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden („Verbeitragung“)“ ist nicht besser. Sie ist nur anders. Im Interesse eines friedlichen Miteinanders würde ich sie hier allerdings mit einigem genervten Durchatmen für vertretbar halten.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 20:18, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Doch Matthias, der Satz Von sogenannten unechten Abfindungen müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden („Verbeitragung“) erscheint mir viel besser, denn er macht deutlich, dass das Wort Slang ist. In gerichtlichen Entscheidungen (nur 151 in JURIS) wird das Wort ganz überwiegend zur Darstellung des Klägervorbringens verwendet. Das Wort ist nicht "salonfähig", und für die Entscheidungsgründe eines gerichtlichen Urteils ist es ein Geht-gar-nicht. Würde ich mich als Richter für schämen. JURIS-Treffer in der Gesetzeswelt übrigens: Null. Das Wort ist sicher in der Arbeitsfachsprache gebräuchlich, weil es so herrlich kurz einen Vorgang beschreibt, für den man sonst sehr viel mehr Wörter bräuchte. Deswegen: Verschweigen sollte man es nicht, aber enzyklopädische Hochsprache ist es (noch) nicht. --Opihuck 22:25, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Naja, das BSG scheut sich nicht, Verbeitragung in die Entscheidungsgründe "aufzunehmen", z.B. Urteil vom 7. Mai 2014, Az. B 12 R 18/11 R oder Urteil vom 12. November 2008, Az. B 12 KR 10/08 R. Gefühlt taucht der Begriff in Weisungen und Richtlinien regelmäßig auf. Das ist jedenfalls meine Wahrnehmung. In einschlägiger Literatur sowieso. Mit dem Verb "verbeitragen" findet sich bei Juris in der Rechtsprechung auch so einiges.--Losdedos (Diskussion) 22:49, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wie gesagt: Das Wort wird benutzt, aber es scheint mir - trotz diverser Erwähnungen auch in Urteilen des BSG - noch immer erklärungsbedürftige Arbeitsfachsprache zu sein. Der Fachleute wissen, was gemeint ist, und die Laien kugeln sich, und denken sich, die Fachleute haben 'n Knall. --Opihuck 23:15, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten