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Hildesheimer Stiftsfehde

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Die Hildesheimer Stiftsfehde bezeichnet einen 1519 ausgebrochenen Konflikt zwischen dem Hildesheimer Bischof Johann IV. von Sachsen-Lauenburg und dem Hildesheimer Stiftsadel sowie ihren Verbündeten. Ursprünglich ein rein lokaler Konflikt, entwickelte er sich zu einer Auseinandersetzung niedersächsischer Territorialfürsten. Hintergrund war die vom Hildesheimer Bischof angestrebte Einlösung verpfändeter Länderereien. Geendet hat die Stiftsfehde mit dem Quedlinburger Rezess aus dem Jahre 1523.

Hintergrund

Im Zuge der territorialen Konsilidierung des Fürstbistums strebte der Hildesheimer Bischof die Einlösung der an den Stiftsadel verpfändeten Güter, welche für den Adel eine wichtige Einnahmequelle darstellten, an. Parallel dazu gab es Bestrebungen des welfischen Hauses, die an das Hildesheimer Bistum verpfändeten Gebiete um Everstein einzulösen, wobei sich hier Differenzen zwischen der lüneburgischen Linie des Welfenhauses unter Heinrich dem Mittleren und den welfischen Linien in Braunschweig-Wolfenbüttel, Calenberg und dem Bistum Minden abzeichneten. So erhielt Heinrich der Mittlere 1513 von Bischof Johann IV. eine hohe Pfandsumme für Everstein und stellte sich somit gegen Interessen der anderen welfischen Linien.

Bündniss zwischen dem Hildesheimer Adel und Heinrich dem Jüngeren

Als Reaktion hierauf kam es 1516 zu einem Bündniss zwischen dem Hildesheimer Stiftsadel und Heinrich dem Jüngeren aus Braunschweig-Wolfenbüttel. 1519 entwickelte sich der schwellende Konflikt zum offen geführten Krieg, der oft als "letzte mittelalterliche Fehde"[1] bezeichnet wird. Bündnispartner waren auf der einen Seite der Hildesheimer Bischof, die Stadt Hildesheim, Heinrich der Mittlere von Lüneburg und die Grafen von Schaumburg, Diepholz und Hoya sowie auf der anderen Seite der Wolfenbüttler Heinrich der Jüngere, sein Bruder, der Bischof Franz von Minden, Erich von Calenberg sowie der hildesheimische Stiftsadel.

Schlacht bei Soltau und Verlagerung auf die reichspolitische Ebene

Nach vergeblichen Belagerungen der Festungen in Calenberg und in Hildesheim durch hildesheimische bzw. braunschweigische Truppen sowie zahlreiche Verwüstungen und Plünderungszüge beider Seiten gegen die Zivilbevölkerung kam es am 28.Juni.1519 zur Schlacht bei Soltau, die mit der Niederlage der braunschweigischen Truppen und des Hildesheimer Adels endete und vorläufig das Ende des Konfliktes bedeutete. Mit der Anrufung des neugewählten Kaisers Karl V. fand jedoch auf politischer Ebene eine Wendung der Ereignisse statt. Der von Karl V. verhängte Schiedspruch sah die Herausgabe aller eroberten Gebiete und der Gefangenen vor und richtete sich damit in erster Liene gegen die hildesheimische Seite. Dem Schiedspruch folgte, da von Seiten des Bischofs und seiner Verbündeten nicht beachtet, 1522 die Verhängung der Acht, mit deren Vollzug die Wolfenbüttler und Calenberger Fürsten beauftragt wurden. Während Heinrich von Lüneburg bereits 1520 ins Exil nach Frankreich gegangen war, die Regierung seinen Söhnen übergeben hatte und damit das Fürstentum Lüneburg aus den weiteren Verwicklungen heraushielt, kam es zwischem dem Hildesheimer Bischof und seinen Gegnern zu erneuten militärischen Auseinandersetzungen die erst mit dem sogenannten Feldfrieden vom 15.10.1521 endgültig zugunsten der Wolfenbüttler Seite endeten.

Quedlinburger Rezess

Im Quedlinburger Rezess vom 13.5.1523 wurden nach langen Verhandlungen die teritorialen Veränderungen festgeschrieben, die sich im Zuge des Konfliktes ergeben hatten. Dies bedeutete insbesondere für die Fürsten von Braunschweig-Wolfenbüttel einen grossen Zugewinn, während dem Bistum Hildesheim von ursprünglich 22 Ämtern lediglich 4 Ämter sowie die Städte Hildesheim und Peine, das sogenannte kleine Stift, verblieben.

Siehe auch

Literatur

  • Christine van den Heuvel, Manfred von Boetticher (Hrsg.) Politik, Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ISBN 3-7752-5901-5

Quellen

  1. Georg Schnath Vom Sachsenstamm zum Lande Niedersachsen, in Land Niedersachsen Hannover 1976, S. 55