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Rundfunkbeitrag

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Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten finanzieren sich weltweit vor allem durch die Rundfunkgebühr, die als Pflichtabgabe von Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (vor allem Fernseher und Radiogeräte) erhoben werden.

Rundfunkgebühren in verschiedenen Ländern

Land Gebühr wichtige öffentlich-
rechtliche Sender
Deutschland 204 Euro/Jahr (ab April 2005) ARD, ZDF
Europa (Durchschnitt der
Länder mit Rundfunkgebühr)
184 Euro/Jahr ---
Frankreich 116 Euro/Jahr France 2, France 3
Italien 93,20 Euro/Jahr RAI
Japan ca. 2000 Yen /Monat NHK
Österreich 20 - 25 Euro/Monat ORF
Schweiz CHF 37.54/Monat SF DRS, TSR, TSI
USA keine PBS

Deutschland

Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ermittelt zunächst eine Expertenkommission (KEF = Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) diejenige Summe, welche die Anstalten für Bestandsschutz und Fortentwicklung benötigen, die laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen. Die Landesparlamente entscheiden dann auf dieser Grundlage die Höhe der Gebühr.

Siehe auch: GEZ


Österreich

Die Rundfunkgebühr ist zu entrichten, sobald man entsprechende Empfangsgeräte besitzt (Radio oder Fernsehen oder beides). Dabei ist es unabhängig, ob man die Programme des Österreichischen Rundfunks empfangen kann oder will oder ob man die Empfangsgeräte anders einsetzt. Für Autoradios ist seit einigen Jahren weder eine Gebühr zu entrichten noch eine Bewilligung mitzuführen.

In Österreich setzt sich die Rundfunkgebühr für eine kombinierte Radio- und Fernsehanmeldung aus folgenden Positionen zusammen:

  • Programmentgelt (ca. 67%): Das ist jener Betrag, der dem Betreiber der Fernseh- und Rundfunkprogramme zugute kommt. Die Höhe des Betrages wird durch ein Bundesgesetz, nämlich das Rundfunkgebührengesetz samt der zugehörigen Rundfunkgebührenordnung festgelegt. Nachdem es in Österreich nur den ORF als offentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, bezieht nur dieser diese Entgelte.
  • Radio- und Fernsehgebühr (ca. 8%): Geht an das Bundesministerium für Finanzen als Gebühr für den Betrieb der Empfangseinrichtungen.
  • Kunstförderungsbeitrag (ca. 2,5%): Geht an das österreichische Bundeskanzleramt (60%), an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (10%) und an die Bundesländer (30%).
  • Landesabgabe (ca. 11,5%): Höhe und Verwendungszweck werden von den Bundesländern selbst festgelegt.
  • Einhebungsvergütung (ca. 2,5%): Kommt dem Gebühren Info Service (GIS) zugute, welches als selbstständige Gesellschaft für das Einheben und Verteilen der Geldmittel zuständig ist.
  • Verfahrensverwaltugsvergütung (ca. 1,5%): Dient den entsprechenden Bundes- und Landesstellen zur Aufwandsabdeckung für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr.
  • Umsatzsteuer (ca. 7%): Sie wird in der Höhe von 10% auf das Programmentgelt eingehoben. Die übrigen Beiträge und Abgaben sind umsatzsteuerfrei.

Die Prozentsätze geben einen durchschnittlichen Wert an der zu entrichtenden Gesamtsumme an, der jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren kann.

Derzeit (Herbst 2004) ist für eine kombinierte Fernseh- und Radiobewilligung in Österreich eine Rundfunkgebühr von etwa 20 bis 25 Euro pro Monat zu entrichten. Dieser Tarif gilt pro Gerät für ein Wohnhaus oder eine Wohnung. Jedes weitere Gerät ist prinzipiell auch in der selben Höhe gebührenpflichtig, das Inkasso wird aber praktisch nicht exekutiert. Andere Tarife gibt es aber auch für Betriebe, die mehrere Apparate in einem Betrieb aufstellen, beispielsweise in Beherbungsbetrieben.

Es wird immer wieder Kritik laut, dass für andere private Rundfunkgesellschaften kein Programmentgelt eingehoben wird. Dem wird aber entgegenhalten, dass der ORF einen gesetzlichen Bildungsauftrag sowie eine Informationspflicht zu vollziehen hat. In diesem Bildungsauftrag seien viele Sendungen enthalten, die aufgrund ihres speziellen Inhalts für einzelne Hörer- oder Sehergruppen ("Minderheitenprogramme") nicht so hohe Einschaltquoten wie kommerzielle Programme erreichen und daher auch nicht immer die Werbeeinnahmen generieren, um den Betrieb zu finanzieren. Dieser Einnahmenausfall solle durch Teile der Rundfunkgebühr ausgeglichen werden. Angesichts der zunehmend kommerziell orientierten Programmgestaltung des ORF sowie immer zahlreicherer Werbeeinschaltungen sehen viele Kritiker diese Begründung zur Einhebung der Gebühr jedoch als nicht stichhaltig an.

Schweiz

Jeder Haushalt, in dem mindestens ein Fernseher oder ein Radio steht, ist gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht besteht auch bei einem PC mit Breitband-Internet-Zugang. Die Gebühren betragen unabhängig von der Anzahl betriebener Geräte pro Monat CHF 14.08 (nur Radio), CHF 23.45 (nur TV) bzw. CHF 37.54 (Radio und TV). Die Gebühren werden im Auftrag des Bundes vierteljährlich durch die Firma Billag in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Haushalte, in denen eine Person lebt, die Ergänzungsleistungen zu ihrer IV- oder AHV-Rente erhält.

Die Gebühren gehen vorwiegend an die SRG für die öffentlich-rechtliche Programminhalte und an die Swisscom für die terrestrische Verbreitung. Etwa CHF 9 Millionen werden pro Jahr an private Radio- und TV-Veranstalter ausgerichtet. Derzeit (2005) findet im Parlament eine Debatte darüber statt, diesen Betrag massiv zu erhöhen.