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Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1964 bis 1971

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Verkehrsschilder mit den 1964 eingeführten Schildern nach Bild 46 c (Tankstelle), Bild 47 (Hauptverkehrsstraße) und Bild 27 (Linksabbiegen verboten) im Jahr 1968 in Riesa
Am Alexanderplatz in Berlin war 1964 auch die neu eingeführte Ampel für Fußgängerschutzwege nach Bild 59 in Betrieb. Im Hintergrund ist noch die ältere, 1956 eingeführte Ausführung von Bild 36 a (Vorfahrt der Straßenbahn beachten!) zu sehen.

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1964 bis 1978 zeigt die Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 30. Januar 1964 als Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom Ministerrat der DDR eingeführt worden sind.[1] Die StVO von 1964 trat mit Einführung der neuen StVO am 1. Januar 1978 außer Kraft.[2] Mit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1946 fanden aktuelle internationale Regelungen zum Straßenverkehr Eingang in den Verkehrszeichenkatalog der DDR. Außerdem konnten nun die bewaffneten Kräfte des Landes im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung in die Verkehrsführung eingreifen.

Wichtige Neuerungen

Insbesondere mit der Verordnung einer Reihe von neuen Verkehrszeichen zum Thema Parken wollten die Verantwortlichen auf den zunehmenden Individualverkehr reagieren. Mitte der 1960er Jahre hatte die DDR-PKW-Industrie an den Standorten Zwickau und Eisenach den Produktionsausstoß von 1938 übertroffen. Doch bereits zu diesem Zeitpunkt geriet das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in ein deutliches Mißverhältnis, das sich immer weiter potenzierte. Echte, zeitlich unbegrenzte Parkplatzprobleme hat es zu Zeiten der DDR nur an wenigen prägnanten Stellen gegeben. Somit blieb die Aufstellung der Verkehrszeichen Bild 44 a bis g in der Regel auf städtische Ballungszentren begrenzt.

Mit der neuen StVO konnten Militär, Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern und Kampfgruppen nun auch eine Dreiseitensperrung an Kreuzungen durchführen. Die dazugehörige Armbinde des von den bewaffneten Organen der DDR gestellten Regulierungspostens wurde als Bild 63 in der Straßenverkehrs-Ordnung aufgeführt. Die Armbinde blieb zwar Teil der Uniformierung von Regulierungsposten, doch verschwand sie bereits 1971 wieder aus der StVO. Die Sperrmöglichkeiten für bewaffnete Einheiten blieben aber weiterhin Teil der Verkehrsordnung.

In der Bundesrepublik Deutschland hatte sich die StVO-Novelle von 1956 mit der verbesserten Sicherung der Fußgängerüberwege beschäftigt, Hierzu war damals eine an beiden Straßenseiten aufzustellende Blinkleuchte angeordnet worden, deren Einsatz aus verschiedenen Gründen jedoch nur sehr sparsam erfolgt war. Daher verschwand dieses Blinklicht ab dem 1. Juni 1964 wieder aus dem westdeutschen Straßenverkehr. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Neufassung der DDR-StVO von 1964 bereits mit einer eigenen gelb-schwarzen Ampel für die hier „Fußgängerschutzweg“ genannten Übergänge nachgezogen. Doch auch sie wurde mit der 1977 verkündeten neuen Straßenverkehrs-Ordnung aus dem Verkehr gezogen.

Farben

Um sich von den nach dem Krieg in Westdeutschland weitergeführten Standards wie RAL und DIN zu lösen und die Eigenständigkeit der DDR hervorzuheben, gehörte es zu den großen Projekten des Landes, eine neue Industrienormierung einzuführen. Die Masse der alten Normen, die neu zu definieren waren, sowie die sich ständig ändernden Vorgaben durch Neuerungen in der Forschung und Technik machten dieses Werk zu einer Sisyphusarbeit. In der DDR wurde den DIN-Normen erstmals ab 1955 der Standard TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen) gegenübergestellt. Als die neue StVO von 1964 eingeführt wurde, war mit der Typfarbkarte 5/62 im Jahr 1962 bereits eine erste DDR-eigene Farbnormierung erschienen. Doch erst mit den am 1. Januar 1968 verbindlich eingeführten Vorgaben der TGL 10629 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr)[3] waren alle grundlegenden Normierungen rund um die Verkehrszeichen erstmals abgedeckt. Als Ersatz zu der ältere Norm TGL 0-6163 vom November 1962, definierte die im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr) die Farbgrenzen. Im Januar 1969 wiederum wurden die Farbtöne durch die TGL 21196 (Anstrichstoffe – Farbregister) neu geregelt. Die Grundfarben für die Verkehrszeichen der StVO waren lediglich mit den unspezifischen Bezeichnungen Rot, Gelb, Blau etc. definiert. Mit diesen Grundfarben konnte anhand der TGL 20684 und der dort wiedergegeben CIE-Normfarbtafel das gewünschte Farbspektrum definiert und die am nächsten liegende Farbe aus der Typfarbkarte gewählt werden.

  • Rot – TGL 21196 (1969): 0605 „Signalrot“ = Lab L 44,78, a 50,80, b 26,62 (= RAL-Farbtonregister 840 R: 3000)
  • Gelb – TGL 21196 (1969): 0209 „Chromgelb“ = Lab L 76,81, a 9,08, b 67,66 (= RAL-Farbtonregister 840 R: 1004)
  • Blau – TGL 21196 (1969): 1464 „Ultramarin“ = Lab L 37,22, a 8,32, b -27,81 (= keine Entsprechung im RAL)

Das wahrnehmbare Spektrum im 1976 festgelegten CIE-Lab-Farbraum, gibt die am 1. März 1988 gültig gewordene TGL 21196 wieder.[4] Zwar entstand diese letztgenannte TGL lange nach dem außer Kraft treten der StVO von 1964, doch wurden hier die TGL-Farbwerte erstmals in eine für Bildbearbeitungsprogramme verwertbare Form gebracht. So konnten die Farbwerte auch für die Abbildungen in diesem Artikel eingesetzt werden.

Schriften

Fette Mittelschrift nach TGL 0-1451

Seit Einführung der TGL 0-1451, die am 1. Januar 1963 verbindlich wurde, hatten die sich Verantwortlichen in der DDR auch ihren eigenen Schriftenstandard für Verkehrszeichen verordnet. Die TGL-Vorgaben fußten direkt auf dem Vorkriegsstandard der DIN-Vornorm 1451 und wurden dieser Formensprache entlehnt. Wie bei den DIN-Schriftschnitten gab es auch hier Eng- Mittel und Breitschriften, wobei es Drucktypen in verschiedenen Schriftstärken gab. Die Praxis zeigte, daß sich selbst offizielle Abbildungen in den Gesetzestexten oder anderen Veröffentlichungen nicht an diese Festlegungen hielten und stattdessen vielfach Variationen der DIN-Schrift Verwendung fanden, wie dies bereits bei den Schildermalern vor dem Krieg üblich wurde. Dies war kein ostdeutsches Phänomen, sondern konnte zeitgleich auch in Westdeutschland beobachtet werden. Erst zu Beginn der 1970er Jahre, mit dem Aufkommen elektronischer Steuerungssysteme zur Herstellung der Verkehrszeichen, setzte sich die heute bekannte Einheitlichkeit der Beschriftungen durch. Die TGL-0-1451 gibt klare Vorgaben für die Kegel- und Schriftgrößen der Drucktypen. Wert wurde auf eine gute Unterschneidung und einen passenden Zeilenabstand gelegt. All dies sollte die Lesbarkeit der Verkehrsschilder erhöhen.

Herstellung

Mit der am 10. April 1967 bekanntgegebenen und am 1. Januar 1968 verbindlich gewordenen TGL 10629, wurden normierte Bohrlöcher in den Verkehrsschildern verbindlich vorgeschrieben. Die Abbildungen auf dieser Seite geben diese Bohrlöcher an den genau festgelegten Stellen wieder. Lediglich die auf Autobahnen eingesetzten Schilder waren ohne Lochung herzustellen. Schilder aus Stahlblech waren mit einer Sicke auszuführen. Stahlblechschilder, die zu erneuern waren, sollten durch Aluminium- oder „Plastschilder“ ersetzt werden. Auf der Rückseite mußte laut dieser Norm die Herstellerfirma mit Anschrift, dem Herstellungsmonat und -jahr wetterfest angegeben werden.

I. Warnzeichen

II. Verbotszeichen

III. Gebotszeichen

IV. Hinweiszeichen

V. Verkehrsleiteinrichtungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zur StVO bis zur Neuregelung 1977

1965

Zu den in der StVO von 1964 enthaltenen Hinweisen zu den Regulierungsposten, zu denen Bild 63 zählte, folgte am 7. Mai 1965 die Erste Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hier wurden genaue Angaben zur Verkehrsregelung durch die bewaffneten Organe der DDR festgeschrieben. Diese Durchführungsbestimmung traten am 1. August 1971 wieder außer Kraft.[5]

Novelle 1971

Mit der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO – vom 20. Mai 1971 verordneten der Ministerrat, der Minister des Inneren und der Chef der Deutschen Volkspolizei am 1. August 1971 unter anderem neue Verkehrszeichen und Änderungen im Verkehrszeichenkatalog.[6] 1971 fand auch der Herzpfeil erstmals Eingang in die Sinnbildgestaltung der DDR. Ein weitere Neuerung war die Aufnahme der Autobahnbeschilderung in den Verkehrszeichenkatalog. Diese Beschilderung war vorher gesondert geregelt worden. Den gleichen Schritt bei der Autobahnbeschilderung hatte die damals aktuelle westdeutsche Straßenverkehrs-Ordnung mit der Neufassung von 1970, die am 1. März 1971 in Kraft trat, bereits vollzogen.[7] Während man im Westen ab 1971 für die Autobahnbeschilderung einen neuen, helleren Blauton (RAL 5017 - Verkehrsblau) wählte, orientierten sich die Verantwortlichen im Osten an der ersten TGL 21196 von 1969 und wählten den Farbton 1464 „Ultramarin“, der entfernt auf dem Farbton RAL 32 h (blau)[8] aus dem 1932 eingeführten RAL-Farbtonregister 840 B 2 fußte. Dieser RAL-Farbton, der später RAL 5002 (Ultramarinblau) genannt wurde,[9] war bereits für die ersten deutschen Autobahnschilder verwendet worden und hatte auch jahrzehntelang die Verkehrszeichen der bundesdeutschen Autobahnen geprägt.

Neue Bilder

Überarbeitete Bilder

Überarbeitete Bilder mit neuer Nummerierung

Ersatzlos gelöschte Bilder

Nicht in der StVO aufgeführt, aber in der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen veröffentlichte Zeichen

Die Zeichen Haltestelle für Straßenbahnen und Haltestelle für Kraftfahrlinien wurden ursprünglich im Reichsverkehrsblatt 1939[10] veröffentlicht, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht enthalten gewesen. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen für Straßenbahnen blieb durch die am 1. April 1960 in Kraft getretene neue Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) vom 8. Dezember 1959 unberührt. Die neue BOStrab stellte lediglich die Vorgängerverordnung von 1937 außer Kraft. In ihren Anlagen bestätigte die BOStrab von 1959 die bisherigen Haltestellenzeichen für Straßenbahnen. Auch das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien galt in der bekannten Form weiter.

1969

Die Neufassung der BOStrab vom 25. März 1969 schaffte das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien ab und änderte die Bedeutung der verbliebenen Zeichen. Unter Paragraph 18 hieß es: Haltestellen sind mit dem Signal St 1 der SOStrab, Doppelhaltestellen mit dem Signal St 2a oder b der SO Strab (Anlage 3) zu kennzeichnen. 1969 wurde auch die erste Ausgabe der TGL 21196 eingeführt, in der die für die DDR geltenden Normfarben erstmals festgelegt worden sind. Durch die Bezeichnungen „Bus“ und „Straßenbahn“ unter dem „H“ der Schilder wurde an den Haltestellen zwischen diesen beiden Verkehrsmitteln unterschieden.

1976

Bereits am 22. Januar 1976 wurde eine vollständig neue BOStrab erlassen, die am am 1. Mai 1976 in Kraft trat. Die Zeichen erhielten neue Namen und Nummerierungen. Neu eingeführt wurde das Zeichen für Sonderhaltestellen.

Commons: Ostdeutsche Verkehrszeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil II, Nr. 49, Berlin, den 4. Juni 1964, S. 357-372.
  2. § 52 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen. In: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –). Vom 26. Mai 1977. In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil 1, Nr. 20, S. 257 ff.
  3. Siehe insbesondere: TGL 10629, Blatt 2: Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder; TGL 10629, Blatt 3: Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift
  4. TGL 21196 (Juni 1987): Anstrichstoffe – Farbregister – Vorzugsfarben
  5. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO – vom 20. Mai 1971 In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil II, Nr. 51, Berlin den 22. Juni 1971, S. 409–415; hier: S. 412.
  6. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO – vom 20. Mai 1971 In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil II, Nr. 51, Berlin den 22. Juni 1971, S. 409–415; hier: S. 409, 412.
  7. BGBl. I S. 1565, ber. 1971 I S. 38
  8. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1195.
  9. Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
  10. Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939