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Europawahl

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Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Die Wahl findet seit 1979 alle 5 Jahre statt. Das genaue Wahlsystem wird momentan noch in den einzelnen Mitgliedsländern durch nationale Regelungen bestimmt, sie mussten jedoch vor der Wahl 2004 eine Richtlinie umsetzen, die klare und einheitliche Regeln vorsieht. Die Webseite des Bundeswahlleiters [1] hat dazu mehr Informationen.

Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedsstaat getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren, in dem Land ihres Wohnsitzes. Sie können aber auch in ihrem Herkunftsland wählen. Wer noch nicht in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen ist, muss sich rechtzeitig eintragen lassen.

Nach der Wahl können sich die nationalen Parteien an einer Fraktion im Europäischen Parlament beteiligen oder eine solche gründen. Die Abgeordneten können ihr Mandat aber auch parteilos, unabhängig von einer Fraktion, erfüllen. Dies bedeutet für den Abgordneten eine größere Unabhängigkeit, aber z.B. das Einbringen von Änderungsanträgen wird erschwert, da üblicherweise nur Fraktionen Änderungsanträge einbringen können. Ein parteiloser Abgeordneter benötigt dazu mind. 25 Unterschriften anderer Abgeordneter.

Die Aufstellung der nationalen Kandidaten ist den nationalen politischen Gruppierungen vorbehalten.

Wahlsysteme

Die verschiedenen Wahlsysteme sind in der Europäischen Union nicht einheitlich. Alle Länder stimmen zwar nach dem Verhältniswahlrecht ab - auch in Großbritannien und Frankreich in denen national ein Mehrheitswahlrecht gilt - allerdings mit starken lokalen Unterschieden. Im Vertrag von Nizza vom 1.Februar 2003 [Artikel 190, Absatz 4] ist jedoch das Ziel einer einheitlichen Wahlordnung ausgedrückt: "Das Europäische Parlament arbeitet einen Entwurf für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedsstaaten [...] aus. Der Rat erlässt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments [...] einstimmig die entsprechenden Bestimmungen und empfiehlt sie den Mitgliedsstaaten zur Annahmen [...].

Das Wahlsystem in Deutschland

Die 99 deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jedes der 16 Bundesländer bildet einen Wahlkreis. Die Wahl erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems.
Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Wählervereinigung wählen kann. Die Wahllisten können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.
Für die Sitzverteilung werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt, der Wähler kann anders als beispielsweise bei der Kommunalwahl nicht die Reihenfolge bestimmen.
Der durch das Ausscheiden eines Parlamentariers frei werdende Sitz wird an seinen Ersatzkandidaten vergeben. Nur wenn kein Ersatzkandidat benannt ist, wird die Reihenfolge der Liste beachtet. Dieses Regelung soll dazu beitragen, die regionale Ausgewogenheit der deutschen Europavertretung zu gewährleisten. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116, Abs. 1 GG, die am Wahltag das Wahlrecht zum deutschen Bundestag besitzen. Außerdem sind auch alle Deutschen, die mehr als 3 Monate einen Wohnsitz in einem der anderen Unionsländer haben und mindestens 18 Jahre alt sind.
Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind unter bestimmten Bedingungen (wie z.B. Alter, Wohnsitz in Deutschland) wahlberechtigt.

Wahlbeteiligung

Wahljahr Gesamtwahlbeteiligung Beteiligung in Deutschland Beteiligung in Österreich
1979 63,0 % 65,7 % -
1984 61,0 % 56,8 % -
1989 58,5 % 62,3 % -
1994 56,8 % 60,0 % 67,7 % (1996)
1999 45,2 % 49,8 % 49,4 %
2004 40,4 %1

1 Hochrechnung infratest-dimap, ausgestrahlt 20 Uhr, Phoenix.

Europawahl 2004

Die Wahl findet in den 25 Mitgliedsstaaten an einem oder zwei von vier festgelegten Wahltagen statt. In Großbritannien und den Niederlanden wird die Wahl am Donnerstag, den 10. Juni durchgeführt, am 11. Juni folgen Irland und Tschechien. Italien, Lettland und Malta wählen am 12. Juni, Deutschland und die übrigen 16 Mitgliedstaaten bilden am Sonntag, den 13. Juni den Abschluss.

Insgesamt sind 343.657.800 Menschen wahlberechtigt. Nach der Wahl wird es insgesamt 732 Abgeordnete aus 25 Nationen im Parlament geben. In 21 der 25 Staaten gibt es einen landesweiten Wahlkreis, daher nur eine Liste - allerdings können in Finnland und Deutschland einzelne Parteien Kandidaten auch regional aufstellen (wie es z. B. die Unionsparteien machen). In Großbritannien gibt es 11 Wahlkreise, in Irland vier, in Belgien vier und in Polen 13. Insbesondere in Großbritannien (England, Schottland, Wales, Nordirland) und Belgien (Flandern, Wallonien, Brüssel) wird dabei Rücksicht auf regionale Besonderheiten genommen. In nur sechs Ländern, darunter Deutschland, ist die Liste strikt vorgegeben und die Wähler müssen die Kandidaten in der Reihenfolge wählen in der sie auf der Liste stehen. Das Gegenbeispiel bilden Irland, Luxemburg und die Region Nordirland in denen die Wähler soviele Stimmen haben wie Plätze zu vergeben sind und frei panaschieren können.

Sperrklauseln liegen zwischen fünf Prozent (u.a. Deutschland, Frankreich, Polen, Tschechien), vier Prozent (Österreich, Schweden), drei Prozent (Griechenland) beziehungsweise sind wegen der Wahl in Wahlkreisen obsolet. Die Höchstgrenze ist dabei EU-weit mit 5% festgelegt. Die Sitze werden schließlich in den meisten Ländern nach dem Wahlverfahren nach d'Hondt vergeben, Deutschland allerdings verteilt die Sitze nach Hare-Niemeyer.

Ergebnisse

Hier die Tabelle der Sitze, die die Fraktionen im Europäischen Parlament in den einzelnen Mitgliedsstaaten gewonnen haben:
Sofern nicht anders angegeben handelt es sich um Hochrechnungen.

Partei
Land
EVP-ED SPE ELDR Grüne/FEA VEL/NGL UEN EDU Andere Sitze Anteil Beteiligung
Belgien







24 3,3%
Dänemark4 1
5
4
-
2
1
1
-
14 1,9%
Deutschland4 49
44,5%
23
21,5%
7
6,1%
13
11,9%
7
6,1%
-
-
-
9,9%
99 13,5% 43,1%
Estland4 1
3
2
-
-
-
-
-
6 0,8%
Finnland4 4
23,7%
3
21,1%
5
29,0%
1
10,4%
1
9,1%
-
-
-
14 1,9% 41,1%
Frankreich 28
31
-
4
3
-
-
-
78 10,7%
Griechenland 11
8
-
-
4
-
-
-
24 3,3%
Republik Irland







13 1,8%
Italien 29
16
9
2
5
9
-
-
78 10,7%
Lettland4 3
-
1
1
-
4
-
-
9 1,2%
Litauen







13 1,8%
Luxemburg







6 0,8%
Malta 2
3
-
-
-
-
-
-
5 0,7%
Niederlande1 7
24,4%
7
23,6%
5
17,4%
2
7,4%
2
7,0%
-
2
5,9%
2
7,3%
27 3,7% 39,1%
Österreich3 6
32,7%
7
33,5%
-
2
12,8%
0
0,8
-
-
3
20,3%
18 2,5% 41,8%
Polen 22
34%
6
11%
0
5%
-
-
7
12%
-
19
29%
54 7,4%
Portugal







24 3,3%
Schweden 4
22,1%
5
26,2%
4
15,9%
1
5,9%
2
12,9%
-
-
3
14,5%
19 2,6% 35,2%
Slowakei







14 1,9%
Slowenien4 4
40,5%
1
14,3%
2
22,2%
-
-
-
-
-
7 1,0% ~ 26%
Spanien4 23
25
1
3
2
-
-
-
54 7,4%
Tschechien 11
3
-
5
0
-
-
5
24 3,3%
Ungarn6 13
53,0%
9
34,3%
2
7,7%
-
-
-
-

24 3,3% 38,5%
Vereinigtes Königreich2







78 10,7%
Zypern4 2
-
1
-
2
-
-
1
6 0,8%
Gesamt5 216
154
39
34
28
17
3
32
732 100,0%
EP 1999 295
232
67
47
55
30
18
44
788 100,0% 45,2%

1Vorläufiges Ergebnis (> 90% der Stimmen)- Am Sonntag werden offizielle Zahlen veröffentlicht, die jedoch wahrscheinlich ähnlich ausfallen werden. Die Niederlande sind der Meinung, dass sie die vorläufigen Zahlen veröffentlichen dürfen (siehe [2]).
2Das Vereinigte Königreich hat bereits gewählt, wird die Ergebnisse aber erst am Sonntag veröffentlichen.
3Vorläufiges amtliches Endergebnis. Unter "Andere" ist die FPÖ mit 1 Mandat bei 6,3% und die Liste HP Martin mit 14,0 % und 2 Mandaten zusammengefasst.
4Vorläufiges amtliches Endergebnis
5grobe Schätzung nach den bisherigen Hochrechnungen und Prognosen
6Vorläufiges amtliches Endergebnis. Zur Fraktion EVP/ED gehören die Bürgerallianz (12 Sitze /47,7%) und das Demokratische Forum (1 Sitz / 5,3 %).

Veröffentlichung der Ergebnisse

Es gibt zwischen der EU-Kommission und einigen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Auffassungen darüber, zu welchem Zeitpunkt regionale Teilergebnisse der Wahl veröffentlicht werden dürfen. Die Kommission beruft sich auf den seit 1976 geltenden "Akt zur Einführung allgemeiner, unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten im Europäischen Parlament". Dort heißt es: "Mit der Ermittlung des Wahlergebnisses darf erst begonnen werden, wenn die Wahl in dem Mitgliedstaat, dessen Wähler als letzte wählen, abgeschlossen ist." Die letzten Mitgliedsstaaten (Italien, Polen, Slowakei) wählen am Sonntag noch bis 22 Uhr. In Deutschland haben viele kommunale und landesweite Wahlbehörden angekündigt, die Ergebnisse der Auszählungen zu veröffentlichen, sobald sie vorliegen - also auch weit vor 22 Uhr. Nordrhein-Westfalen will erste Resultate ab 20:30 Uhr im Internet veröffentlichen, Köln sogar schon um 18:30 Uhr eine erste Hochrechnung - zu dem Zeitpunkt wird allerdings in 14 Staaten noch gewählt, nämlich in Ungarn, Slowenien, Finnland, Estland, Litauen (alle bis 19 Uhr), Dänemark, Frankreich (bis 20 Uhr), Portugal, Spanien, Schweden (bis 21 Uhr), Italien, Polen, Slowakei (bis 22 Uhr). In Österreich schließen die Wahllokale regional zu unterschiedlichen Zeitpunkten, die letzten aber um 21 Uhr.

Das Verbot, Ergebnisse vor Schließung der Wahllokale zu veröffentlichen, gilt auch bei innerdeutschen Wahlen. Denn eine Veröffentlichung von Teilergebnissen würde das Wahlergebnis verfälschen: Wenn ein Wähler um 17 Uhr schon wissen würde, wie die Wähler vor ihm abgestimmt haben, dann könnte er dazu verleitet werden, aus taktischen Gründen anders abzustimmen. Diese Möglichkeit gäbe es nicht für den Wähler, der kurz nach Öffnung der Lokale wählt. Wie das Online-Magazin Telepolis berichtet, droht Deutschland nach der Europawahl eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Gebot der Öffentlichkeit der Stimmabgabe und Stimmauszählung erschwert allerdings eine Verzögerung der Bekanntgabe von Wahlergebnissen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Auszählung der Stimmen nicht vor 22 Uhr beginnen darf.

Deutschland

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, dem 13. Juni 2004 statt. Insgesamt stehen 99 Mandate für Deutschland zur Verfügung.

Die Wahl findet je nach Partei über eine Bundesliste oder über Landeslisten statt; bei der CDU/CSU gibt es bundesweit Landeslisten, die Bayernpartei tritt nur in Bayern an, während die übrigen 21 antretenden Parteien (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, PDS, FDP, etc.) mit Bundeslisten antreten.

Im Wahlkampf war die Frage, ob die Türkei Mitglied der europäischen Union sein solle oder nicht, ein wichtiges Wahlkampfthema. Die Unionsparteien (besonders die CSU) sprechen sich gegen eine Mitgliedschaft und stattdessen für die so genannte "privilegierte Partnerschaft" aus. SPD, PDS und Grüne befürworteten perspektivisch eine Vollmitgliedschaft der Türkei. Diese verweisen auf die Kopenhagener Kriterien als alleinige Beitrittsbedingungen.

Österreich

In Österreich findet die Wahl ebenfalls am Sonntag statt. Es stehen 6 Listen zur Wahl: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Die Grünen (Österreich), die Liste MARTIN und die von der KPÖ unterstützte LINKE kämpfen um 18 Mandate.

Ergebnis Niederlande

In den Niederlanden kamen die Christdemokraten bei der Wahl 2004 auf 24,5 Prozent und blieben knapp vor der sozialdemokratischen Partei der Arbeit (PvdA), die 23,6 Prozent erreichte. Beide Parteien kommen damit auf sieben Sitze. Die Rechtsliberalen (VVD) bekommen vier Sitze, jeweils Zwei Mandate gehen an Grüne, Sozialisten und eine religiöse Gruppe. Die neue Partei "Europa Transparent" erhielt aus dem Stand zwei Europaparlamentarier. Die Wahlbeteiligung lag bei 39,1 Prozent (1999: 29,9 Prozent).

Siehe auch: Wahlsystem, Europäische Union

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