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Arbeiterbewegung in Deutschland

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Die Arbeiterbewegung ist ein zusammenfassender Begriff für Organisationen, die sich um die Belange der Arbeiter kümmern und deren Ziel es vornehmlich ist, die Situation der Arbeiter und ihrer Familien zu verbessern, aber auch für die Organisationen der Arbeiter selbst zur Umgestaltung der Gesellschaft durch Revolution (Kommunismus) oder Reformen (Sozialdemokratismus).

Zur klassischen Arbeiterbewegung gehörten seit dem Verbot der Sozialdemokratischen Partei durch Otto von Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts vor allem die Gewerkschaften, Arbeiterbildungsvereine, Arbeitersportvereine,soziale Organisationen wie die Arbeiterwohlfahrt und Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) sowie konfessionelle Gruppierungen wie die katholische Arbeitnehmerbewegung oder das Kolpingwerk.

Die Entstehung der Arbeiterbewegung ist eng mit den Barrikadenkämpfen der Märzrevolution verbunden. Karl Marx und Friedrich Engels waren die Theoretiker der kommunistischen Strömung innerhalb der Arbeiterbewegung, Ferdinand Lassalle und August Bebelführten im 19. Jahrhundert die sozialdemokratische Richtung an. Die Verantwortung der Kirche für die Arbeiter wurde zuerst durch Bischof Wilhelm von Ketteler als "Innere Mission" begriffen, im 20. Jahrhundert war Friedrich Naumann der bedeutendste Vertreter dieser Richtung.

Zu den wichtigsten Forderungen der frühen Arbeiterbewegung gehörte der "Acht-Stunden-Tag", die "Fünf-Tage-Woche", Regelungen für den Kündigungsschutz und die Absicherung bei Krankheit und Arbeitslosigkeit. Seitdem diese Hauptziele erreicht sind, spielt die Arbeiterbewegung bei Arbeitern und Angestellten keine so große Rolle mehr wie an ihrem Beginn, der Organisationsgrad der Arbeiter in Gewerkschaften und Parteien ist merklich zurückgegangen, andere Organisationen wie Arbeitersportvereine oder Arbeitergesangsvereine existieren kaum noch.

die Arbeiterinnenbewegung als Bestandteil der Arbeiterbewegung entstand ebenfalls im Zusammenhang mit der Märzrevolution, die ersten Arbeiterinnenvereine wurden jedoch nach 1-2 Jahren verboten. Am Anfang des 19. Jahrhunderts gab es sozialdemokratische, evangelische und katholische Arbeiterinnenvereine.