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Industrie- und Handelskammer

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Die Deutsche Wirtschaft organisiert sich in den 81 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Interessen und Aufgaben

Die IHKs vertreten als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Dabei erfüllen sie folgende Aufgaben für ihre jeweilige Region:

  • Lobby der regionalen Wirtschaft
  • Sicherung des fairen Wettbewerbs
  • Überwachung und Förderung der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Service für die Mitgliedsunternehmen.

Im Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft repräsentiert die IHK-Organisation das wirtschaftliche Gesamtinteresse. Die Industrie- und Handelskammern haben eine demokratische Struktur und werden von der Wirtschaft betrieben, wobei die Unternehmen einer gesetzlichen Mitgliedschaft unterliegen. 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen sind Mitglieder der IHKs. Das macht die IHK-Organisation unabhängig von Einzelinteressen und schafft ein besonderes Gewicht gegenüber politischen Instanzen. Die Industrie- und Handelskammern erfüllen in ihren Kammerbezirken unter anderem folgende Aufgaben:

  • Standortpolitik (Einflussnahme auf Planungsprozesse wie etwa Bebauungs- und Flächennutzungspläne, Stellungnahmen zu großflächigen Einzelhandelsansiedlungen, Konjunkturberichterstattung, Stadtmarketing)
  • Starthilfe und Unternehmensförderung (Existenzgründungsberatung, Nachfolgeberatung, Durchführung von Gründertagen, Pflege von Existenzgründer- und Firmendatenbanken)
  • Aus- und Weiterbildung (Aus- und Weiterbildungsberatung, Durchführung von Weiterbildungen und Prüfungen, Entwicklung von Aus- und Weiterbildungskonzepten)
  • Innovation und Umwelt (Innovations- und Fördermittelberatung, Pflege von Technologie- und Recycling-Börsen und Datenbanken)
  • International (Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Carnets, Durchführung von Ländertagen, Außenwirtschaftstrainings, Delegationsreisen sowie Messebeteiligungen im Ausland, Geschäftspartnervermittlung)
  • Recht und Fair Play (Rechtsauskünfte, Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, Bestellung von Sachverständigen, Führen einer Schuldnerliste)

Kritische Stimmen

Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie üben staats-hoheitliche Verwaltungsaufgaben aus, deren Art und Kontrolle durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt ist.

Das IHKG stammt aus dem Jahre 1956. Gegen die darin verankerte Pflichtmitgliedschaft organisierten sich 1996 einige Gewerbetreibende im Verein der IHK-Verweigerer e.V., die seitdem versuchen, die Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft abzuändern. Diese Meinung haben sich einige Politiker zu eigen gemacht, beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs (SPD) sowie Teile der Jugendorganisation der FDP.

Ähnliche Organisationen im Ausland

Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern nimmt in Österreich die Wirtschaftskammer Österreich wahr. Auch dort gibt es eine Pflichtmitgliedschaft.

Mitgliedsart und Aufgabenbereiche in anderen Ländern finden sich unter anderem in der Drucksache 13/1664 des Landtags von Baden-Württemberg.


Siehe auch