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Fruchtnektar

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Fruchtnektar ist ein Getränk zur menschlichen Ernährung, ein Lebensmittel. Er wird aus Saft oder Mark einer Frucht, Wasser und Zucker hergestellt. Bei manchen Früchten handelt es sich schlicht um verdünnten und gesüßten Saft (z.B. Orangennektar), bei anderen ist es gar nicht möglich Saft zu gewinnen (z.B. Bananen). Hier wird Fruchtmark genommen und mit Wasser verdünnt, damit es flüssig wird.

Nektar

In der Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup ist festgelegt, welchen Fruchtsaftgehalt ein Nektar mindestens besitzen muss. Der genau vorgeschriebene Mindestgehalt richtet sich nach der Sorte des verwendeten Obstes und liegt zwischen 25 % und 50 %.

Der Rest besteht aus Wasser mit oder ohne Zugabe von Kohlendioxid. Fruchtnektar darf bis zu 20 Prozent Zucker zugesetzt werden. Daneben darf noch Milchsäure (E 270, 5 g/l) Citronensäure (E 330, 5 g/l) und Ascorbinsäure (E 300, Qs) zugesetzt werden.

Saft und Fruchtsaftgetränk

Neben dem Nektar existieren im Lebensmittelrecht der "hochwertigere"

und das genüber dem Fruchtnektar noch "minderwertigere" (weil noch stärker verdünnte)

Im Handel wird Saft meist teurer und ein Fruchtsaftgetränk im allgemeinen billiger als der entsprechende Nektar angeboten. Dem Verbraucher sind die Qualitätsunterschiede zwischen den Getränken selten klar, zumal auch die Getränkeindustrie hier keinerlei "Aufklärungsbedarf" sieht.


Fruchtnektare in der wikipedia