Diskussion:Sozialstaat
Üblicher Unsinn von Nutzer NL
Der gelöschte Schluss des Artikels ist reine Polemik, die in einem enzyklopädischen Artikel nichts verloren hat und deshalb auch nicht "besser verwendet" werden kann. Außer mit seiner ausufernden Geschwätzigkeit und seinem schlechten Deutsch fällt der Beitrag außerdem durch grobe historische Fehler auf. So hat es im November 1918 nie einen "Generalstreik" und im Anschluss an das Kaiserreich auch nie eine "Sozialistische Räterepublik" gegeben. Wie fast alle Beiträge von NL ist auch dieser wieder von keinerlei Sachkenntnis getrübt, dafür umso mehr durchtränkt von einer kruden neo-liberalen Ideologie. Stefan Volk 02:03, 3. Jun 2004 (CEST)
Sie disqualifizieren sich ja selber--NL 02:05, 3. Jun 2004 (CEST)
Dieses Attribut äußert sich zum einen in den Sozialversicherungen und zum anderen im dem Bestreben des Staates, über Steuern die Diskrepanz zwischen der Oberschicht (Bourgeoisie), den so genannten Verlegern (unproduktive, aber zum Teil verteilungsnotwendige Handelsunternehmen), bzw. den (zum Teil unproduktiven - es gibt auch Zwitter) Besitzern der Produktionsmittel, und der Arbeiterschaft (Proletariat), den produktiven, aber produktionsmittelbesitzlosen Arbeitern und Angestellten, die dadurch genötigt sind ihre Arbeitskraft, bzw. Arbeitszeit zu verkaufen. (Soziale Schichten)
Ich hab' den Satz aus dem Artikel herausgenommen, weil
- er unverständlich ist
- er NPOV verletzt ("nötigen", Händler sind "unproduktiv")
- ihm (mindestens) das Verb fehlt.
62.227.161.207 00:08, 5. Jan 2004 (CET)
- "Während in der Vergangenheit soziale Gerechtigkeit zur Abmilderung von schweren sozialen Notlagen diente, um unverschuldet in Not geratene Menschen in ihrer Existenz zu sichern, ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland der Begriff Sozialstaat zunehmend ein Schlagwort für Umverteilung bis zur Enteignung von Vermögenden und Durchschnittsverdienern geworden. [...] Man muss sich daher ernsthaft fragen, wer tatsächlich von der staatlichen Umverteilung mehr profitiert - der Bedürftige oder die Bürokratie. Andere liberalere Konzeptionen des Sozialstaats, wollen daher die Funktion des Sozialstaats darauf beschränken,[...]"
- Dieser Absatz sollte überarbeitet werden, weil er NPVO verletzt ("Enteignung", "Man muss sich daher ernsthaft fragen")
- Löschen wollte ich den Abschnitt nicht, da ich es für durchaus möglich halte diesen liberalen Gesichtspunkt mit aufzunehmen. Jedoch ist er tendenziös und impliziert auf Grund der Formulierungen bei mir eine Meinungsäußerung.
- Minimal 19:54, 1. Jun 2004 (CEST)
"Man muss sich daher ernsthaft fragen" ->
"Man kann sich daher ernsthaft fragen"
sollte bereits ausreichen, um es zu neutralisieren. Die mittleren 2 Sätze stammten von mir.Ich hatte nur meinen Senf dazugeschrieben.--NL 11:04, 2. Jun 2004 (CEST)
"Enteignung" finde ich in dem Kontext ok, denn es ist ja als Schlagwort bezeichnet und spiegelt nur das wieder, was tatsächlich an Meinungen vorhanden ist--NL 11:07, 2. Jun 2004 (CEST)
- "Man kann sich daher fragen" halte ich für besser.
- Ich habe noch nie den Begriff Enteignung im Kontext von Sozialstatt gehört.
- Im "libertären" oder im "neoliberalen" Umfeld kann man das schon hören.--NL 16:59, 2. Jun 2004 (CEST)
- Vielleicht könnte mir das jemand näher erläutern.
- Da gibts nicht viel zu erklären. Umverteilung setzt Enteignungen voraus.--NL 16:59, 2. Jun 2004 (CEST)
- Oder vielleicht auch Quellen anführen wo eine solche Meinung vertreten oder angesprochen wird.
- Das Wort wird eher von Kommunisten verwendet. Das ist wahr. Aber es gibt andere Schlagwörter, die besser passen, z.B. Kleptokratie oder Sozialklempnerei.--NL 16:59, 2. Jun 2004 (CEST)
- "Andere liberalere Konzeptionen des Sozialstaats, wollen [...] Sozialstaat macht überhaupt erst dann Sinn, wenn man voraussetzt, dass die Würde des Menschen unter frei organisierter Wohlfahrt nicht möglich ist."
- Da hier eine Konzeption beschrieben wird, würde ich im Konjunktiv bleiben: "Sozialstatt mache..." und "wenn man voraussetze"
- Minimal 15:40, 2. Jun 2004 (CEST)
- Das im Konjunktiv zu schreiben, würde performativ heißen, die Aussage in Frage zu stellen. Möchtest Du das tun?--NL 16:59, 2. Jun 2004 (CEST)
- Der Modus des Konjuktiv I verdeutlicht doch nur die indirekte Wiedergabe etwas Gesagtem oder Geschriebenem. Das heißt, man erklärt es nicht zur Wahrheit, sondern verdeutlicht, dass es auch andere Ansichten gibt. Und ja, ich stelle diese Aussage in Frage! --Minimal 19:43, 2. Jun 2004 (CEST)
- Dann hätte ich gern gewusst, wie das denn geht. Wie kann man den Satz in Frage stellen?
- "Sozialstaat macht überhaupt erst dann Sinn, wenn man voraussetzt, dass die Würde des Menschen unter frei organisierter Wohlfahrt nicht möglich ist."--NL 01:31, 3. Jun 2004 (CEST)
Von Stefan Volk als Polemik bezeichnet und entfenrt
Während in der Vergangenheit soziale Gerechtigkeit zur Abmilderung von schweren sozialen Notlagen diente, um unverschuldet in Not geratene Menschen in ihrer Existenz zu sichern, ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland der Begriff Sozialstaat zunehmend ein Schlagwort für Umverteilung bis zur Enteignung von Vermögenden und Durchschnittsverdienern geworden. Alle, die sich selbst zu helfen in der Lage sind und somit nicht Empfänger von Sozialleistungen sein sollten und es optimalerweise auch nicht sind, werden nicht nur durch die Umverteilung selbst, sondern auch durch den Verwaltungsaufwand des Sozialstaates belastet. Man muss sich daher ernsthaft fragen, wer tatsächlich von der staatlichen Umverteilung mehr profitiert - der Bedürftige oder die Bürokratie. Andere liberalere Konzeptionen des Sozialstaats, wollen daher die Funktion des Sozialstaats darauf beschränken, die wirtschaftlichen Chancen aller Menschen anzugleichen, eine soziale Ungleichheit im Ergebnis aber zu akzeptieren (Chancenleichheit statt Ergebnisgleichheit) um dem Individuum einen Leistungsanreiz zu erhalten. Sozialstaat macht überhaupt erst dann Sinn, wenn man voraussetzt, dass die Würde des Menschen unter frei organisierter Wohlfahrt nicht möglich ist.
Die Entwicklung dieses Systems ist im Laufe der Jahrhunderte erfolgt. Man könnte bereits im alten Ägypten oder im alten Griechenland anfangen, es ist aber sinnvoll sich in diesem Zusammenhang auf das Heilige Römische Reich deutscher Nation (Deutscher Bund, Deutsches Reich) zu beschränken und die Bauernkriege, den dreißigjährigen Krieg, den preußischen Weberaufstand und schließlich den Generalstreik im November 1918 zu nennen, der den Sozialstaat in seiner heutigen Form politisch begründet hat. Erste explizite Vorläufer sind die von Otto von Bismarck eingeführte Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, durch die im 19. Jahrhundert die Arbeiterschaft von einer kommunistischen Revolution oder einer Hinwendung zum Sozialismus abgehalten werden sollte.
Dem Kaiserreich folgte eine Phase einer sozialistischen Räterepublik. (Hieran knüpft die durch das Betriebsverfassungsgesetz 1972 eingeführte Mitbestimmung der Betriebsräte an.) Die folgende Weimarer Republik scheiterte an der Lösung der sozialen Probleme, die durch Weltwirtschaftskrise und den Vertrag von Versailles ausgelöst wurden. Wegen der extremen Not der Menschen kam es zur Machtübernahme des deutschen Nationalsozialismus, der zumindest in seinem linken Flügel ebenfalls einer sozialen Umverteilung das Wort redete.
Aufgrund der zunehmenden Abwanderung von Firmen und Gutverdienern ins Ausland Globalisierung und einer Zunahme der Anspruchssteller, werden heute von konservativen und liberalen Politikern grundlegende Reformen der in Deutschland existierenden sozialstaatlichen Umverteilungsbürokratie gefordert, da ansonsten die gesellschaftlichen Kosten des Sozialstaats auch angesichts der demografischen Veränderungen nicht mehr zu tragen seien.