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Auktion

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Auktionshinweis an einer zu versteigernden baufälligen Immobilie in Rochlitz

Eine Auktion (auch Versteigerung) ist eine besondere Form der Preisermittlung. Dabei werden von potentiellen Käufern und/oder Verkäufern Gebote abgegeben. Der Auktionsmechanismus bestimmt, welche der abgegebenen Gebote den Zuschlag erhalten, und definiert die Zahlungsströme zwischen den beteiligten Parteien.

Unterschiedliche Gebotssysteme

Auktionen können nach unterschiedlichen Kriterien klassifiziert werden.

  1. einseitige versus zweiseitige Auktionen: Bei einseitigen Auktionen werden Gebote entweder nur von Kaufinteressenten oder nur von Verkaufsinteressenten abgegeben. Bei zweiseitigen Auktionen bieten sowohl Käufer als auch Verkäufer, und passende Gebote werden zusammengeführt. Ein Beispiel für eine zweiseitige Auktion ist eine Börse.
  2. Auktionen mit offenen versus solche mit verdeckten Geboten: Teilnehmer einer offenen Auktion wissen, welche Gebote bisher abgegeben wurden (möglicherweise allerdings nicht von wem). Die klassische Versteigerung ist eine offene Auktion. Teilnehmer einer verdeckten Auktion geben ihre Gebote ohne dieses Wissen ab, beispielsweise in einem verschlossenen Umschlag.
  3. offene Auktionen können aufsteigend oder absteigend sein: bei der bekannten Englischen Auktion werden, von einem festgesetzten Mindestpreis beginnend, aufsteigend Gebote abgegeben, bis kein neues Gebot mehr eintrifft. Der letzte Bieter erhält den Zuschlag.
  4. Die Holländische Auktion , in der von oben herab Beträge genannt werden (siehe auch: Langedijk bei Alkmaar (NL), wo man ein interessantes Auktionsmuseum dieses Typs besuchen kann), bis ein Erster auf dieses Angebot eingeht. Diese Variante eignet sich bei mehreren gleichartigen Artikeln, wie etwa Tabakerntehaufen, da sie schneller vonstatten geht. Diese Variante der Auktion ist zurzeit auch im Internet möglich. Auch die Preisfestsetzung beim Börsengang der Suchmaschine Google ist nach diesem Verfahren erfolgt.
  5. Schließlich können Auktionen die Zahlungsströme unterschiedlich festlegen. Bei der First Price Sealed Bid- Auktion gibt jeder Nachfrager ein verdecktes Gebot ab. Das beste Gebot erhält den Zuschlag, und der Gewinner leistet eine Zahlung in Höhe seines Gebots.
  6. Bei der Second Price Sealed Bid-Auktion (Zweitpreisauktion) oder auch Vickrey-Auktion, erhält ebenfalls der Höchstbieter den Zuschlag, zahlt aber nur in Höhe des zweithöchsten Gebots. Der Vorteil dieser Auktion gegenüber der oben genannten besteht darin, dass es hier für Bieter vorteilhaft ist, ein Gebot in Höhe ihrer wahren Wertschätzung für das zu versteigernde Gut abzugeben, während sie bei der First-Price-Auktion niedriger bieten werden, um im Falle des Zuschlags noch einen Gewinn zu haben.
Diese Variante eignet sich für einzelne Gegenstände und ist heutzutage auch im Internet möglich; die bekannteste Plattform ist Ebay. Daneben gibt es aber auch zahlreiche andere Plattformen. Für den deutschen Markt allein gibt es zurzeit über 100 Auktionsplattformen.
  1. Einzelauktion versus kombinatorische Auktion: Stehen mehrere unterschiedliche Güter zum Verkauf, kann eine Auktion Gebote zulassen, die einen Preis für mehrere Güter in ihrer Gesamtheit bieten. Diese Art von Auktion heißt kombinatorische Auktion. Sie hat den Vorteil, dass Bieter nicht dem Risiko, nur einen für sie wertlosen Teil der von ihnen benötigten Güter zu ersteigern, ausgesetzt sind. Ihr Nachteil besteht darin, dass die Gewinnerermittlung komplizierter ist als bei der klassischen Einzelauktion.
  2. Außerdem sei noch die Ausschreibung (reverse auction) erwähnt, bei der der Nachfrager eine Leistung erbracht haben möchte und sich Anbieter für die Erbringung dieser Leistung im Preis unterbieten. Die Reverse Auction kann als englische Auktion, holländische Auktion, First Price Sealed Bid Auction oder auch Second Price Sealed Bid Auction ausgeführt werden. Diese Auktionen sind inzwischen auch im Internet möglich.
  3. Als Sonderform ist noch die amerikanische Versteigerung zu erwähnen, die in der Regel zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke durchgeführt wird. Bei ihr zahlt jeder Bieter jeweils sofort den Differenzbetrag zwischen seinem Gebot und dem Vorgängergebot. Mit Hilfe dieser Versteigerungsform werden oft Einnahmen erzielt, die weit über dem Wert des zu versteigernden Gegenstandes liegen.
  4. Die Calcutta Auktion ist eine vor allem in den USA und den Ländern des British Empire beliebte Wettart, die bei Pferderennen in Calcutta erfunden wurde.

Merkmale verschiedener Auktionsplattformen

Es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen Auktionshäusern, aber auch zwischen den einzelnen Fachbereichen. Dennoch arbeiten alle traditionellen Auktionshäuser im wesentlichem vergleichbar. Wichtig ist die grundsätzliche Unterscheidung zwischen dem traditionellem Auktionswesen und solchen, über das Internet - den so genannten Internet- oder Online-Auktionen. Eine Gemeinsamkeit dieser beiden Bereiche ist die Kontroverse Ware zu einem höchstmöglichen Preis zu verkaufen, bzw. zu einem möglichst niedrigen Preis zu ersteigern.

Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale traditioneller Auktionshäuser gegenüber Internet-Auktionen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

Vorlage:Highlight1 | Vorlage:Highlight1 |traditionelles Auktionshaus Vorlage:Highlight1 |Internet-Auktionen
Begutachtung der Ware Durch Fachleute auf Basis des Originals, eines Zertifikates oder durch Bilder Durch den Käufer meist auf Basis einer Beschreibung und eines elektronischen Bildes
Beschreibung der Ware Durch eine vom Auktionator beauftragte unabhängige und qualifizierte Instanz oder durch Fachkräfte innerhalb des Auktionshauses Durch den Verkäufer (subjektiv)
Bewertung der Ware Begründet, objektiv im Vergleich zu Marktstandards Zum Teil durch den Verkäufer, oft wird keine Bewertung vorgenommen
Präsentation der Ware Oft in aufwändig gestalteten Katalogen Durch den Verkäufer im Internet
Besichtigung der Ware Am Ort der Auktion (zentral) vor und während der Auktion In der Regel nicht möglich (dezentral beim Verkäufer)
Dauer der Auktion Wenige Sekunden bis Minuten für einen Artikel. Wobei viele Auktionshäuser nach der Veröffentlichung der Ware im Auktionskatalog Gebote auch schon Vorfeld der Auktion schriftlich annehmen. Die Berücksichtigung dieser schriftlichen Gebote erfolgt aber erst beim Aufruf im Auktionssaal. Wenige Tage bis Wochen für einen Artikel
Gebotabgabe für einen Artikel Während der Auktion oder schriftlich im Voraus Innerhalb der Auktionsdauer auch mittels eines Biet-Agenten
Ende einer Auktion Nach Abgabe des höchsten Gebotes Zu einer festgelegten Zeit
Versand / Export Durch Auktionshaus organisiert, oder Kunde holt die Ware persönlich ab. Vom Verkäufer organisiert
Identität der Käufer und Verkäufer Sind dem Auktionshaus persönlich bekannt. Keine sichere Überprüfung der Identität.
Vorschuss für die Einlieferung Je nach Art und Wert der Ware wird dem Verkäufer z. T. ein verzinslicher Vorschuss gewährt. Nicht anwendbar
Provisionen / Kommissionen Wird in der Regel sowohl dem Einlieferer, als auch dem Bieter (Käufer) berechnet. Kann aber auch unterschiedlich abweichen und wird je nach Auktiosnhaus unterschiedlich gehandhabt. Wird in der Regel nur dem Verkäufer berechnet.
Zahlungsabwicklungen Durch Auktionshaus als Treuhänder (anonym) Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer
Reklamationen Durch Auktionshaus vermittelt, überprüft und geschlichtet (anonym). Wenn Auktionshäuser im Auftrag arbeiten, ist eine direkte Bekanntgabe des Einlieferers auf Verlangen jederzeit möglich, aber in der Regel nicht üblich. Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer (Streit ist oftmals vorprogrammiert)

Diese Aufstellung in der Tabelle ist wichtig, um falsche Vorstellungen bezüglich dem nicht geschütztem Begriff der Auktion zu vermeiden. Die wichtigste Aufgabe eines traditionellen Auktionshauses ist die angemessene und fachlich fundierte Beschreibung, Dokumentation und Präsentation der Ware, sowie die treuhänderische Abwicklung des Handelsgeschäftes!

Traditionelle Auktionshäuser

Einlieferung

Den gesamten Posten aller einzelnen Teile, die zu einer Auktion versteigert werden soll, nennt man Einlieferung und denjenigen der die Ware dem Auktionshaus zur Versteigerung überlässt nennt man entsprechend Einlieferer.

In der Regel wird zwischen dem Verkäufer (Einlieferer) und dem Auktionshaus eine Vereinbarung getroffen, eine Sammlung oder einen Teil einer Sammlung zu verkaufen. Das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung kann sehr verschieden erfolgen:

  • Es handelt sich um einen Nachlass und die Erben versuchen die Sammlung zu verkaufen
  • Ein Sammler will sich von einem Teil seiner Sammlung lösen
  • Ein Händler versucht einen besonderen Posten optimal zu verkaufen.
  • Das Auktionshaus selber wirbt einen Verkäufer

Je nach Auktionssparte, Auktionshaus und Wert der eingelieferten Ware, kann bei manchen Einlieferungen dem Einlieferer ein Vorschuss auf den zu erwartenden Verkauf gewährt werden. Solche Vorschüsse, alle anfallenden Zinsen, Prüfspesen und andere Kosten, werden genauestens dokumentiert, und bei der späteren Abrechnung nach der Auktion mit dem beim Verkauf erzieltem Ertrag aufgerechnet.

Material sichten und prüfen

Das eingelieferte Material wird von Fachexperten im Auktionshaus grob sortiert, detailliert gesichtet und geprüft. Dieser Vorgang kann in einem oder mehreren Schritten erfolgen. Anhand der Einschätzung der Experten wird die Entscheidung getroffen, wie das Material für die Auktion in Lose aufgeteilt wird.

Material beschreiben

Teilweise wird bei besonders wertvollen Losen von einem externen Sachverständigen ein Prüfzertikat bzw. eine Expertiese angefertigt, die bei der Besichtigung der Ware beigelegt wird. Im Fall der Philatelie z.B., existieren auch sehr umfangreiche Kataloge, in denen die eingelieferte Ware beschrieben und teilweise auch bewertet wird. Beispiele solcher Kataloge sind der deutsche Michel-, der schweizer Zumstein-, oder der amerikanische Scott-Katalog. Ähnliche Kataloge gibt es auch für andere Auktionssparten. Die endgültige Bewertung der Ware erfolgt jedoch immer durch einen Experten bzw. Prüfer individuell.

Die Experten und Prüfer untersuchen das Material nach allen Auffälligkeiten und beschreiben nicht nur den Ursprung, sondern auch den Erhaltungszustand nach fest vorgegebenen Richtlinien. Oft werden auch die Prüfzertifikate als Grundlage für die Beschreibung der Ware im Auktionskatalog verwendet.

Aufgrund der Beschreibung und der Gegenüberstellung von vergleichbarer Ware und deren erzielten Preisen und Schätzungen geben die Experten einen mindestens zu erzielenden Schätzpreis ab. Dieser gilt als Grundlage für den Preis im Auktionskatalog, den man oft auch als Ausruf oder auch Katalogpreis bezeichnet.

Bei Kunstauktionen wird oft nur eine Auktion für Teilgebiete abgehalten, so dass sich eine Einlieferung oft auf mehrere unterschiedliche Auktionen verteilt.

Katalogproduktion

Der Auktionskatalog gilt als die Visitenkarte eines Auktionshauses. Um diesen zu erstellen ist sehr viel Aufwand notwendig. Es wird nicht nur die gesamte Ware so genau wie möglich beschrieben, sondern oft müssen die einzelnen Objekte auch im Katalog abgebildet werden. Auch hierzu bedienen sich renommierte Auktionshäuser Experten. In der Philatelie z.B. ist die Farbtreue zwischen dem Original und der Abbildung oft eine große Herausforderung. Je nach Lichtverhältnissen und Materialbeschaffenheit können völlig falsche Farben im Auktionskatalog erscheinen. Eine weitere Herausforderung der Katalogproduktion ist manchmal auch die große Anzahl der Auktionslose und Abbildungen in einem Katalog. Je nach Größe und Art der Auktion, müssen bis zu 12.000 Lose in einem einzigen Katalog dargestellt werden. Bei Kunstauktionen ist die Anzahl der Lose jedoch oft sehr viel kleiner, wobei es aber auch hier Ausnahmen gibt, wie die legendäre "TEK SING" Auktion im Stuttgarter Auktionshaus Nagel im November 2000 zeigte.

Zirkulare / Katalogbestellungen

Manche Auktionshäuser betreiben einen sehr großen Aufwand für die Erstellung von Auktionskatalogen. Diese dienen nicht selten auch als Grundlage für die Dokumentation von historischen Gegenständen. Da an solchen, oft einmaligen historischen Dokumentationen, viele Sammler und Kunstinteressierte Interesse haben, diese jedoch nicht unbedingt an der Auktion teilnehmen wollen oder können, haben sich einige der führenden Auktionshäuser dazu entschlossen, für ihre Auktionskataloge eine Gebühr zu verlangen.

Ein nicht beabsichtigter Nebeneffekt ist, dass die Exklusivität der Auktionskataloge deutlich gestiegen ist und diese inzwischen bereits selbst zum begehrten Gegenstand vieler Sammlungen geworden sind. Nur ein ausgewählter Teil der Kunden eines Auktionshauses erhält einen Katalog gratis. Alle anderen bekommen ein Zirkular zugesandt, dass mit einem Bestellschein für den Auktionskatalog zu vergleichen ist. Wenn Zirkulare versendet werden, dann geschieht dies lange vor der Katalogproduktion, um die Auflage besser abschätzen zu können.

Schriftliche Gebote

Viele traditionelle Auktionshäuser bieten die Möglichkeit, schriftlich an einer Auktion teilzunehmen, ohne dass man persönlich bei der Auktion erscheint. Dazu übergibt man dem Auktionshaus eine Aufstellung aller Lose für die man bieten möchte und dem höchsten möglichen Preis, den man bereit ist dafür zu bezahlen. Das Auktionshaus übernimmt dann die Funktion eines Treuhänders oder Bietagenten. Das bedeutet, dass immer im Sinn für den Bieter versucht wird den möglichst günstigsten Preis zu erzielen. Jedoch kann ein schriftliches Gebot von anderen Bietern im Auktionssaal oder aber auch von anderen schriftlichen Bietern überboten werden. Ob das der Fall ist, erfährt man im Gegensatz zu den Online-Auktionen jedoch erst, wenn das Los im Auktionssaal aufgerufen wird. Bis dahin darf einzig und allein nur das Auktionshaus Kenntnis von den schriftlichen Geboten haben und muss darüber absolute Geheimhaltung bewahren.

Bereits vor der Auktion, aber auch während der Auktion, die sich teilweise über mehrere Tage hinziehen kann, können schriftlich Gebote abgegeben werden.

Schriftliche Gebote können zwei besondere Merkmale enthalten:

  • Gebote mit einem Maximal-Limit:
Wenn ein Bieter für mehrere Lose schriftlich bietet, kann er davon ausgehen, dass er nicht für jedes Los der Höchstbietende ist und für sein Maximalgebot auch den Zuschlag erhält. Daher hat er bei vielen Auktionshäusern die Möglichkeit mitzuteilen, wie viel er maximal in einer Auktion ausgeben möchte. Gleichzeitig kann er jedoch für ein Vielfaches dieses Limits über mehrere Lose hinweg bieten. Es ist dann die Aufgabe des Auktionshauses, darüber zu wachen, dass das maximale Limit des Bieters nicht, oder zu einem vorher vereinbarten Maximum überschritten wird. Es werden ihm nur so viele Lose zugeschlagen, bis das Budget des Bieters aufgebraucht ist, oder alle seine Gebote abgearbeitet sind.
  • Oder-Gebote:
Manchmal werden mehrere Lose angeboten, die eigentlich gleich sind. Ein Sammler möchte oft aber nur eines dieser Lose haben. Er kann dann bei vielen Auktionshäusern auch schriftlich für alle diese Lose bieten und dem Auktionshaus mitteilen, dass er aber nur eines der Lose haben möchte. Sobald dem Bieter eines der Lose zugeschlagen wird, ist das Auktionshaus verpflichtet, alle weiteren Gebote dieser "Oder-Serie" zu verwerfen.

Besichtigung des Materials

Vor und während jeder Auktion steht die Ware, bis kurz vor dem Aufruf im Auktionssaal, zur Besichtigung zur Verfügung. Jeder, der die Ware besichtigen möchte, muss sich bei vielen Auktionshäusern vor der Besichtigung legitimieren. Dazu erhält der Interessent oft schon bereits vor der Auktion eine Bieter-Nr. Nur mit einer gültigen Bieter-Nr. wird ihm die Ware zur Besichtigung ausgehändigt. Gleichzeitig wird für jedes besichtigte Los die Bieter-Nr. dokumentiert, um im Fall einer Beschädigung oder sogar eines Diebstahls den Verursacher leichter ausfindig zu machen.

Oft übernehmen auch Kommissionäre diese Aufgabe, die von einem Interessenten beauftragt werden, die Ware zu prüfen und ggf. dann auch für sie später die Ware zu ersteigern. Dies macht insofern Sinn, als dass solche Kommissionäre selber auch Experten sind und den Wert der Ware für den Bieter prüfen und anhand ihrer Einschätzung eine Gebotsempfehlung an den Interessierten abgeben.

Bieter

Saal-Bieter

Werden die Bieter genannt, die persönlich an einer Auktion teilnehmen. Oft werden diese aber dennoch von einem Kommissionär oder Beauftragten während der Auktion vertreten, um während der Auktion, bzw. nach der Ersteigerung ihre Anonymität zu wahren und damit den künftigen Aufenthaltsort der ersteigerten Ware vor der Öffentlichkeit zu verschleiern. Dem Auktionshaus selber ist dabei jedoch der tatsächliche Käufer i.d.R. immer bekannt.

Telefon-Bieter

Viele Auktionshäuser, vor allem in der Kunstbranche, bieten die Möglichkeit an, dass der Kaufinteressent die Auktion oder den Teil der Auktion, der für ihn relevant ist, am Telefon mitverfolgen und telefonisch im Auktionssaal mitbieten. Dies ist vor allem für Bieter interessant, die anssonsten weit anreisen müssten. Zudem bleibt die Anonymität des Käufers vor der Öffentlichkeit bewahrt, was vor allem bei besonders Wertvollen Losen sehr sinnvoll ist. Diesen Service bieten aber nicht alle Auktionshäuser an, da diese Form der Auktionsbeteiligung für das Auktionshaus einen sehr grossen Aufwand bedeutet, bei dem extra geschultes Personal zur Verfügung gestellt werden muss, das zudem nicht selten auch über fundierte Fremdsprachenkenntnisse verfügen muss. Außerdem beeinträchtigt diese Form der Auktionsbeteiligung in der Regel auch den sonst flüssigen und schnellen Auktionsablauf.

Auktionsführung

Hier gibt es heute verschiedene Systeme. In vielen Auktionshäusern heute noch üblich ist das ausgedruckte Auktionsbuch, in dem neben den Losdaten, wie Ausruf bzw. Schätzpreis, dem Einlieferer, Anmerkungen auch schriftliche Gebote enthalten sind. Ebenso werden in dieses Auktionsbuch auch die Zuschläge mit der jeweiligen Bieter-Nr. eingetragen. Ein Problem dieser Auktionsführungen stellen die "Oder-Gebote" und die Maximal-Limits eines Bieters für die Auktion dar. Um dies zu überwachen, ist nicht selten ein erheblicher Überwachungsaufwand notwendig. Ein Lösung dieser Problematik ist der vernetzte Auktionstisch, bei dem diese Überwachung automatisch stattfindet. Zudem können beim vernetzten Auktionstisch auch noch Gebote bis kurz vor dem Aufruf schriftlich abgegeben werden. Ebenso werden die Zuschläge sofort erfasst und können bereits während die Auktion läuft schon im Hintergrund zur Auslieferung unmittelbar vorbereitet werden, was dem Käufer nach Abschluss des letzten Zuschlages für ihn i.d.R. eine zügigen Abwicklung der Bezahlung und Aushändigung der Ware bedeutet. Grosse Auktiosnhäuser bieten zudem auch während die Gebote ausgerufen werden eine Anzeige mit der Umrechnung auf Fremdwährungen, so dass gerade auch Ausländische Bieter sich mit dem Wert des Gebotes sehr viel leichter tun.


Internet-Auktion

Die Internet- bzw. Online-Auktion ist eine über das Internet veranstaltete 'Versteigerung'. Bekanntester Veranstalter von Internetauktionen ist eBay. Nach erfolgter Auktion findet die Übergabe der Ware in der Regel auf dem Versandweg statt; bezahlt wird meistens per Überweisung, per Nachnahme oder über Drittanbieter wie PayPal.

Service von Drittanbietern für Internetauktionen

Durch die grosse Anzahl von Online-Auktionhäusern und der daraus folgenden Unübersichtlichkeit, hat sich auch ein breites Angebot an Dienstleistungen rund um diese Auktionsform gebildet. Dazu zählen Metasuchmaschinen für Angebotssuche, aber auch viele Serviceprogramme zum Öffline-Erstellen von Angeboten und Auktionsverwaltung. Personen, die mangels eigenem Computer oder mangels Zeit nicht selber Internet-Auktionen starten wollen, können ihre zu versteigernde Waren in zahlreichen Städte in speziellen Shops abgeben. Diese versteigern sodann gegen Provision die Ware.

Siehe auch: Spaßbieter | Pushen | Dienstleistungsauktion

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland wird eine Versteigerung von § 156 BGB geregelt. Bei gewerblichen Versteigerungen findet außerdem § 34b Gewerbeordnung (GewO) und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen Anwendung.

Auch bei 'Internetversteigerungen' kommt grundsätzlich ein gültiger Vertrag zustande (BGHZ 149, 129).

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat außerdem in einem Urteil vom 1. März 2001 (Aktenzeichen: 6 U 64/00) entschieden, dass die Bezeichnungen "Auktion" oder "Versteigerung" für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen i.S.v. § 34b GewO sind, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht irreführend sind.

Allerdings handelt es sich bei diesen Auktionen in aller Regel nicht um Versteigerungen im Sinne von § 156 BGB, da kein Zuschlag erfolgt. Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2001 (Aktenzeichen: VIII ZR 13/01) finden auf Internetauktionen der § 156 BGB, § 34 b GewO und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen keine Anwendung. Internetauktionen werden somit nicht von der Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB erfasst – daher steht Verbrauchern gem. § 13 BGB, die auf diese Weise mit einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen haben, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu (Urteil des BGH vom 3. November 2004, Az. VIII ZR 375/03).

Ebenso handelt es sich nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 34b GewO, weswegen man keine behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Onlineauktionen benötigt.

Siehe auch

Zwangsversteigerung | Kunstauktion | Industrieversteigerung

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