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Insolvenztabelle

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Eine Insolvenztabelle ist ein vom Insolvenzverwalter nach § 175 InsO aufgestelltes Verzeichnis aller angemeldeten und von ihm geprüften Forderungen der Insolvenzgläubiger an den Insolvenzschuldner. Forderungen, welche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind, gehören als Masseverbindlichkeiten nicht dazu.

Ob und inwieweit diese Forderungen aus der Insolvenztabelle ausbezahlt werden, wird zum Abschluss des Insolvenzverfahrens durch die Insolvenzquote bestimmt. Dies ist abhängig davon, wie viel Masse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Oftmals können bei Firmeninsolvenzen Forderungen nicht vollumfänglich beglichen werden, da die Insolvenzmasse dafür nicht ausreichend ist. Konkret betroffen sind davon auch die Arbeitnehmer, da die Befriedigung jener offenen Lohnforderungen, die bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestanden, dann ebenfalls nur anteilig erfolgt.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

<references>

  1. Der Spiegel: Muss ich auf mein Gehalt verzichten? vom 1. September 2015, geladen am 1. März 2016