Ausbilder in der Feuerwehr
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Ein Kreisausbilder ist ein Ausbilder bei der Feuerwehr, der nach FwDV 2 geprüft worden ist. Der Ausbildungslehrgang umfasst 70 Unterrichtsstunden.
Es wird als verlängerter Arm der Landesfeuerwehrschulen zur Ausbildung vom Kreisbrandinspektoren geschickt und eingesetzt.
Je nach Fachrichtung sind verschiedene Voraussetzungslehrgänge notwendig. Die Mindestvoraussetzung ist jedoch der Lehrgang "Gruppenführer"
- Kreisausbilder - Truppmann/Truppführer; Empfehlungen: Lehrgang Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfall -, Lehrgang "GABC-Einsatz" oder Gefahrgutlehrgang I
- Lehrgang Kreisausbilder - Maschinisten; Voraussetzungen: Lehrgang "Gerätewarte"
- Lehrgang Kreisausbilder - Atemschutzgeräteträger; Voraussetzungen: Lehrgang "Atemschutzgerätewarte I", Atemschutztauglichkeit gem. G 26.3
- Lehrgang Kreisausbilder - Sprechfunk; Voraussetzungen: Sprechfunkberechtigung
- Lehrgang Kreisausbilder - Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfall; Voraussetzungen: Lehrgang Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfall -
Bei der Ausbildung zum Kreisausbilder wird fachspezifische Ausbildung durch genommen, sowie Methodik und Didaktik
Weblinks
Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2003