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Auftausalz

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Streusalz (auch Auftausalz genannt) besteht meist zu 95 Prozent aus herkömmlichem Kochsalz und wird im Winter zum Schmelzen von Schnee und Eis auf Verkehrswegen verwendet. Es handelt sich somit um eine Maßnahme der Schneeräumung.

Zusammensetzung

Das handelsübliche Streusalz besteht zum großen Teil aus Koch- oder Steinsalz, also Natriumchlorid (NaCl). Zudem enthält es natürliche Gleitstoffe wie Gips (Calciumsulfat), Gleitgel oder Ton. Streusalz wird meist nur auf öffentlichen, städtlichen und Bundesstraßen verwendet.

Wirkung

Die Wirkung des Streusalzes hängt mit seiner molaren Schmelzpunkterniedrigung zusammen. Dabei macht man sich zu Nutze, dass Lösungen einen geringeren Schmelzpunkt haben als reine Flüssigkeiten. Da nach dem Bestreuen des Eises mit Streusalz eine Lösung von Salz in Wasser vorliegt, hat diese einen geringeren Schmelzpunkt als das reine Eis. Dies wiederum hat zur Folge, dass das Eis/Salz-Gemisch bereits bei niedrigeren Temperaturen flüssig wird als reines Eis.

Außerdem befindet sich das Eis in einem Gleichgewichtszustand, ähnlich wie beim Verdunsten von Wasser, zwischen den Aggregatzuständen Fest und Flüssig (Es sei denn es ist extrem kalt, was aber in Deutschland recht selten vorkommt). Somit schmilzt immer eine gewisse Menge Eis, das dann normalerweise wieder gefriert. Hier dienen die im Wasserfilm gelösten Ionen des Salzes als Störfaktor und verhindern einen erneuten "Zusammenschluss" von der kristallinen Struktur des Wassers (Eis). Da aber immer noch die gleiche Menge Wasser vom Eis schmilzt, aber nicht mehr gefrieren kann, löst sich das Eis langsam auf.

Das Streusalz verhindert also vor allem das erneute Gefrieren des Schmelzwassers.

Herkömmliches Kochsalz eignet sich gut bei wenigen Minusgraden als Streusalz. Ab ca. -10 °C sind andere Salze wie etwa das umweltschädlichere Calciumchlorid oder Magnesiumchlorid besser geeignet.

Anwendung

Salzschleuder am Schneepflug

Der einzelne Anwender im Kleinbereich streut das Salz in Pulverform auf den vereisten Bereich.

Im Großanwendungsbereich, vor allem im Straßenverkehr, wird es leicht mit Wasser versetzt und dann mittels einer am Fahrzeug befestigten Schleuder breitflächig aufgetragen. Durch den feuchten Zustand wird es vom Wind nicht so stark vertragen und bleibt auf die Fahrbahn beschränkt.

Um die volle Wirkung auf der Straße zu erreichen, müssen aber bestimmte Rahmenbedingungen vorhanden sein. Die Fahrbahntemperatur darf nur in einem bestimmten Bereich schwanken. Ist sie zu tief, ist auch mit Salz keine Auftauwirkung zu erzielen. Außerdem muss die Straße eine bestimmte Fahrzeugfrequenz aufweisen, dass das aufgetaute Eis auch gleich auftrocknen kann und nicht wieder gefriert.

Gefahren für die Umwelt

Die Verwendung von Streusalz hat einige kritische Nachteile für die Umwelt. Das Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in den Boden. Dort greift es das Wurzelwerk von Pflanzen an, die am Straßenrand wachsen. Zudem gelangt Streusalz durch diverse Entwässerungssysteme in die Gewässer und kann dort bei bestimmten Konzentrationen Flora und Fauna empfindlich schädigen.

Auch bei Haustieren, die durch aufgetautes Eis oder Schnee gehen, bleibt das Salz auf den Fußballen, wo es zu Entzündungen führen kann.

Als Reaktion darauf haben einige Hersteller ein umweltverträgliches Streusalz entwickelt. Außerdem wird durch gezieltere Verwendung die gestreute Menge reduziert, was sowohl ökologisch als auch ökonomisch wirkt.

Trotzdem gibt es ein heftiges Für und Wider der Verwendung. Dem Schädigen der Umwelt halten Befürworter entgegen, dass die eingesparten Unfallkosten, die unter anderem aus direkten Heilungskosten der Unfallopfer und den wirtschaftlichen Schäden durch Arbeitsausfall bestehen, die Kosten der Umweltreparaturen übersteigen. Außerdem verweisen sie auf die Schäden, die durch die Verwendung von Streusplitt, beispielsweise den Staub, entstehen.

In vielen Orten und Städten gilt daher beispielsweise auf Gehsteigen ein generelles Salzstreuverbot, das nur bei Extremwitterung aufgehoben wird.

Sonstiges

Streusalz fiel in Deutschland nicht unter die Salzsteuer, die bis 1993 erhoben wurde.