Diskussion:Straftat
Hallo!
Fände folgende Ergänzungen sinnvoll: (Reihenfolge nicht zwingend;-)
1) Abgrenzung von Straftat/rechtswidrige Tat
2) Zeitpunkt: gesetzl. Bestimmung einer Strafnorm VOR der Tat iSv. nullum crimen sine lege (scripta)
3) allg. Beschreibung der Straftat, unabhängig vom deutschen Recht,
etwa als
--> menschliches Verhalten (als Tun oder Unterlassen),
welches gegen die jew. geltende Rechtsordnung und die dadurch beschriebenen (pönalisierten, verwerflichen ...) verbotenen Verhaltensweisen in sozialschädlicher, vorwerfbarer und schuldhafter Weise verstößt und welches im Zeitpunkt der Begehung mit Strafe bedroht ist.
(nur so als Beispiel)
Gruß, Stefan --84.154.175.121 16:25, 18. Apr 2005 (CEST)
Einordnung von Straftat
Mir schwebt vor, diesen Artikel quasi als Einstiegsseite für Tatbestand, Rechtswidrigkeit Schuld auszubauen. Die entsprechenden Artikel sind teils nicht vorhanden, teils noch etwas schwach imho. Würde mich über Täterschaft oder Teilnahme anderer sehr freuen, Gruß, --Allons! 12:07, 13. Jul 2005 (CEST)
Antarktis
Was passiert, wenn man in der Antarktis einen Mord begeht? --84.61.24.71 13:38, 28. Jan 2006 (CET)
Cola?
"Der Dieb hat sein Diebesgut nach Hause gebracht. Als nächstes trinkt er eine Cola." Was hat die Cola da verloren?