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Public Social Private Partnership

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Public Social Private Partnership (Abkürzung PSPP) ist ein Partnerschaftsprojekt zur Finanzierung und Ressourcengenerierung für Gesellschaftliche Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. für Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen.

Modellbeschreibung

Hintergrund

Ausgangspunkt ist der eingeführte und umgangssprachlich akzeptierte Begriff Public Private Partnership (PPP). PPP ist ein Sammelbegriff für jegliche Art des kooperativen Zusammenwirkens von Hoheitsträgern mit privaten Wirtschaftssubjekten. PPP geht in vielen Fällen mit einer Teil-Privatisierung von öffentlichen Aufgaben einher.

Auch wenn aufgrund der Vielgestaltigkeit der Anwendungsfelder eine allgemein anerkannte Definition für PPP noch nicht gefunden wurde, so ist es im wirtschaftlichen Sprachgebrauch mittlerweile anerkannt, dass der Begriff sowohl vom Sinn als auch vom Begriffsgehalt nur dann einschlägig ist, wenn die Partner ihre unterschiedlichen Stärken einsetzen. Reine Finanzierungsgeschäfte werden demgemäß nicht als PPP bezeichnet. Jedoch wird der Kern einer PPP als Finanzierungsinstrument gesehen. Diesen Aspekt hebt auch die EU-Kommission in der Beschreibung ihrer "Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung“ hervor: Öffentlich-private Partnerschaften (PPP) können ein geeignetes Finanzierungsinstrument für Investitionen sein, wenn hinreichend Spielraum für die Beteiligung des Privatsektors besteht,“ (Kommission 2005:12). PPP ist somit nach heutigem, funktionalem Begriffsverständnis die meist "langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die erforderlichen Ressourcen (z. B. Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) von den Partnern und Partnerinnen zum gegenseitigen Nutzen in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner und -partnerinnen optimal verteilt werden."

Die Idee der Public Social Private Partnership (PSPP) greift nun diese Funktionsbeschreibung des Begriffs PPP auf, um sie für soziale Interessen nutzbar zu machen. Ein PSP Partnership ist inhaltlich auf ein spezielles Tätigkeitsfeld bezogen und setzt sich explizit für die Finanzierung und Ressourcengenerierung für Gesellschaftliche Schutz- und Erhaltungsinteressen im Sinne von Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen zum Ziel: PPP als Finanzierungs- und Ressourcengenerierungs-Instrument für benachteiligte Menschen wird zum PSPP.

Public Social Private Partnership - Beschreibung

Produkte und Dienstleistungen durchlaufen im Allgemeinen, ausgehend von Visionen und Ideen, einen typischen Zyklus: von der Entwicklungs- und Planungsphase bis letztendlich hin zur Umsetzung und Einführung. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Planung ist die Finanzierung bzw. der Einsatz eines Finanzierungsmanagements bzw. –tools ein notwendig bedingender Teil für die erfolgreiche Umsetzung bzw. Einführung: PSPP ist ein Partnerschaftsprojekt zur Generierung vonFinanzmitteln und sonstigen Ressourcen für Gesellschaftliche Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. für Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen. Ausgehend vom Begriff PPP ist die oben eingeführte Begriffsdefinition „Public Social Private Partnership“ durch folgende Merkmale charakterisiert: Erstens übernimmt eine Public Social Private Partnership den Charakter des Finanzierungs- bzw. Ressourcengenerierungs-Instrumentes.

Zweitens wird durch das „S“ des Begriffs der Inhalt bzw. das Ziel bzw. der Zweck des Finanzierungstools genau vorgegeben („Gesellschaftliche Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen“).

Mit dem Begriff Partnerschafts-„Projekt“ wird drittens darauf verwiesen, dass das Finanzierungs- bzw. Ressourcengenerierungs-Instrument zur Finanzierung eines Projektes dient, das heißt, in erster Linie für ein befristetes Unternehmen zur Planung, Errichtung und Einführung eines Produktes bzw. einer Dienstleistung. Viertens, mit „Partnerschaft“ wird als Bedingung eingeführt, dass es zur Erfüllung des Tools mindestens zwei Partner bzw. Partnerinnen unter den Bedingungen von Partnerschaftsprinzipien benötigt, die sowohl finanzielle Mitteln als auch sonstige Ressourcen zur Erreichung des gemeinsamen Ziels „S“ generieren.

An dieser Stelle ist exkurshaft zu ergänzen, dass der Begriff Public Social Private Partnership selbst keine systemische Festlegung hinsichtlich der Zusammensetzung der Partnerschaft macht. Aus der Begriffsableitung PPP ergeben sich Partner und Partnerinnen aus öffentlichen Einrichtungen und privatwirtschaftlichen Unternehmungen und Organisationen. Bedingt durch die Zielgerichtetheit des Instrumentariums PSPP ist eine „systemlogische“ Ergänzung um Unternehmen und Organisationen aus dem Bereich „Sozialwirtschaft“ indiziert:

Sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen begründen ihre Existenz über ein schlüssiges Ethik-Konzept, der Zweck liegt in der Verbesserung der Lebenssituationen und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen und in der Wahrung gesellschaftlicher Schutz und Erhaltungsinteressen, der erwirtschaftete Gewinn als auch sonstige Ressourcen werden im Sinne der Unternehmensmission nachweislich für die benachteiligten Menschen bzw. Menschengruppen reinvestiert. Zusätzlich haben Ergebnisse aus Felderhebungen gezeigt, dass sozialwirtschaftliche Unternehmungen und Organisationen in ihrer markt-gesellschaftlichen Funktion überwiegend in einer intermediären Rolle zwischen öffentlichen Einrichtungen und privatwirtschaftlichen Unternehmen wahrgenommen werden.

Um die Nachhaltigkeit für die Ziele und Zwecke einer Public Social Private Partnership zu sichern ist durch die inhaltliche Nähe und der intermediären Funktion der Sozialwirtschaft deren Einbindung in ein PSPP angezeigt.

Modellbedingungen und -voraussetzungen für eine PSPP

Gesellschaftliche Schutz- und Erhaltungsinteressen

Umsetzung einer PSPP

Nutzen

Nutzen ist immer subjektiv, situationsabhängig und Kontext gebunden. Je nach Unternehmen / Organisation, je nach Projekt und je nach Zeitpunkt stellt sich ein anderer Nutzen dar. Im Gegensatz zu einem monetären Gewinn ist ein Nutzen qualitativ.
Die Nutzenaspekte eines PSPP-Projekts können von einem gemeinsamen Öffentlichkeitsauftritt, über Know-How Transfer, Kosten- und Ressourcenersparnis, Erschließung neuer Märkte und Aufgaben, gesteigerte Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Übernahme neuer Werte für das Unternehmen / die Organisation, Stärkung und Vergrößerung des Netzwerkes bis hin zu einer stärkeren regionalen Verankerung reichen.
All diese Nutzenaspekte können danach bewertet werden, wie relevant sie für den Öffentlichkeitsauftritt, die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden sind und wie nachhaltig der Nutzen für das Unternehmen / die Organisation wirkt.
  • Allgemeines zum Begriff Nutzen

Rollen und Funktionen einer PSPP

PSPP - Partnerschaftsprinzipien

Partnerschaft ist eine spezifische soziale Interaktionsform welche impliziert, dass zwei oder mehrere Akteure/Akteurinnen in einem bestimmten, selbstgewählten Bereich zusammenarbeiten. Die Akteure/Akteurinnen dürfen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen, da ansonsten die Pluralität (von mindestens zwei Akteuren/Akteurinnen) aufgehoben wird.

Konstituierende Merkmale einer Partnerschaft zwischen Unternehmen bzw. Organisationen im Rahmen einer Public Social Private Partnership sind:

  1. Beteiligung von mindestens zwei Partnerunternehmen bzw. –organisationen
  2. Möglichkeit der Erfüllung je nach Unternehmen / Organisation individueller Nutzenerwartungen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die jeweils unternehmens-individuellen Nutzenerwartungen nicht einander ausschließen.
  3. Zusammenführung von Ressourcen. Jede(r) Partner(in) muss die Ressourcen, welche er/sie in die Partnerschaft einbringen kann, vorab definieren und offen legen.
  4. Die Identität der PartnerInnen bleibt auf jeden Fall intakt.


Um eine Public Social Private Partnership erfolgreich durchzuführen, sollten folgende erweiternde Partnerschaftsprinzipien gegeben sein:

  1. Transparenz und Verbindlichkeit

    Transparenz und Verbindlichkeit stellen oberste Prinzipien bei der Zusammenarbeit dar. Dies gilt zum einen für die Partnerschaftsprinzipien selbst: Alle beteiligten Unternehmen/Organisationen müssen sich auf Partnerschaftsprinzipien vor Eingehen der Partnerschaft geeinigt haben, diese müssen explizit gemacht werden und es muss Verbindlichkeit zur Einhaltung dieser Partnerschaftsprinzipien bestehen. Zum anderen gilt das Prinzip der Transparenz und Verbindlichkeit für viele der Inhalte der Partnerschaftsprinzipien, wie zum Beispiel Definition und Offenlegung der Nutzen, Gewinne und Risiken durch die Partnerschaft, der in die Partnerschaft eingebrachten Ressourcen, der gemeinsamen Zielsetzung und der Aufgaben-, Rollen- und Funktionsverteilung.

  2. Gelungene Aushandlungsprozesse im Sinne einer strategischen Partnerschaft

    Die Partnerschaft ist eine mittel- bis langfristig angelegte strategische Handlungs- und Verantwortungsgemeinschaft, in der die PartnerInnen in einem gemeinsamen Leistungserstellungsprozess jeweils ihre spezifischen Inputs in den gemeinsamen Prozess einbringen. Die Entscheidungsfindung durch Verhandlung erfolgt gemeinsam.

  3. „Risk-sharing“

    Das Unternehmensrisiko (vorwiegend ökonomisch und technologisch) und die Gewinne werden geteilt. Für die entstehenden Risiken und Gewinne ist ein effizienter Tauschmodus festzulegen. Jede/Jeder Beteiligte nimmt dabei jene Rolle wahr, die ihr/ihm in dieser Partnerschaft zugeteilt ist. Die Gleichwertigkeit der Rollen ist dabei nicht entscheidend, insofern die PartnerInnen in ihrer jeweiligen zugeteilten Rolle gleichberechtigt sind.

  4. Verhältnismäßigkeit von In- und Output

    Die Verhältnismäßigkeit von Input (Ressourceneinsatz) und Output (Risiko, Gewinn) jeder/jedes einzelnen Partnerin/Partners muss in einem gemeinsamen Prozess bestimmt werden und unterliegt einem fortlaufenden Controlling-Prozess.

  5. Herbeiführung von Synergieeffekten durch Ressourcenbündelung

    In Aushandlungsprozessen werden die spezifischen Ressourcen der PartnerInnen so gebündelt, dass es bei der Zusammenarbeit zu nutzbaren Synergiepotentialen kommt. Der Fokus richtet sich auf das Erreichen gemeinsam ausgehandelter Ziele in denen sich jede(r) Partner(in) wiederfindet. Dadurch werden Synergie-Effekte für die Beteiligten nutzbar gemacht, die ohne Partnerschaft so nicht entstehen würden.

  6. Vergrößerung des individuellen Handlungsspielraums

    Durch die Teilung der Chancen und Risiken auf der Outputseite (3) und dem Mix der von den jeweiligen PartnerInnen eingebrachten Ressourcen auf der Inputseite (5) vergrößert sich der Handlungsspielraum der einzelnen Organisationen.

  7. Angemessenheit von Ressourcen und Größe der Partnerschaft

    Ressourcen für die Partnerschaft (Humanressourcen) müssen der Größe der Partnerschaft entsprechen. Es sind ausreichend Zeitressourcen für das Management der Partnerschaft vorzusehen.

  8. Klare Aufgaben- , Rollen- und Funktionsverteilung

    Diese orientiert die sich an den tatsächlichen Kompetenzen und dem jeweiligen Fachwissen.

  9. Klare gemeinsame Zielsetzung

    Die PartnerInnen setzen sich für die Partnerschaft ein gemeinsames, klar umrissenes Ziel.

  10. Gegenseitiges Vertrauen
  11. Sympathie zwischen den PartnerInnen
  12. Inhaltliches Controlling – „Beobachtende Begleitung“
  13. Konkreter Bedarf

    Für die Partner und Partnerinnen muss ein konkreter Bedarf für das Eingehen einer Partnerschaft vorhanden sein.

Ressourcenbeschaffungsinstrument (Finanzierung)

Phasenplan, Zeitlicher Ablauf

Instrumente

  • PSPP-Nutzenkompass
  • SROI (Social Return on Investment)

Good und Bad Practices

Siehe auch


Literatur

  • Mitteilung der Kommission: Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung. Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013, Brüssel 2005. (Kommission 2005)
  • Bertelsmann Stiftung, Clifford Chance Pünder, Inititiative D21 (Hg.): Prozessleitfaden Public Private Partnership. Eine Publikation aus der Reihe PPP für die Praxis, 2003. (Bertelsmann 2003)
  • Budäus, Dietrich, Grüning, Gernod: Public Private Partnership – Konzeption und Probleme eines Instruments zur Verwaltungsreform aus Sicht der Public Choice – Theorie. In: Budäus, Dietrich; Eichhorn, Peter (Hg.): Public Private Partnership. Neue Formen öffentlicher Aufgabenerfüllung. Schriftenreihe der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft, Heft 41, Baden-Baden 1997, S.25-66. (Budäus 1997)
  • Eilmansberger, Thomas; Holoubek, Michael; Kalss, Susanne; Lang, Michael; Lienbacher, Georg; Lurger, Brigitta; Potacs, Michael: Public Private Partnership, Hg.: Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht, Wien 2003. (Eilmansberger 2003)
  • Kirsch, Daniela: PPP – eine empirische Untersuchung der kooperativen Handlungsstrategien in Projekten der Flächenerschließung und Immobilienentwicklung, 1997. (Kirsch 1997)
  • Morschett, Dirk: Kooperationen, Allianzen und Netzwerke. Grundlagen – Ansätze – Perspektiven, Wiesbaden 2003. (Morschett 2003)
  • Oppen, Maria; Sack, Detlef; Wegener, Alexander: Innovationsinseln in korporatistischen Arrangements. Public Private Partnerships im Feld sozialer Dienstleistungen, WZB, Berlin 2003. (Oppen 2003)
  • Pankau, E.: Sozial-Ökonomische Allianzen zwischen Profit- und Nonprofit-Organisationen, 2002. (Pankau 2002)
  • Posch, A.: PPP als innovative Organisationsform in der Wasserwirtschaft, 2003 (Posch 2003)
  • Roggencamp, Sibylle: PPP – Entstehung und Funktionsweise kooperativer Arrangements zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft, 1999. (Roggencamp 1999)
  • Späth, Lothar; Michels, Günter; Schily, Konrad: Das PPP-Prinzip. Private Public Partnership. Die Privatwirtschaft als Sponsor öffentlicher Interessen, München 1998. (Späth 1998)
  • PSPP Website der Entwicklungspartnerschaft PSPP