Wikipedia:Meinungsbilder/Urheberrecht
Auf der wikitech-l Mailing-Liste ist eine Diskussion darüber entflammt, ob es zulässig sein soll, in Ausnahmefällen proprietäre (urheberrechtlich geschützte) Bilder zur Illustration von Wikipedia-Texten zu verwenden (siehe Mai/Juni-Thread "Fair Use" im Archiv [1]). Die Meinungen darüber sind scharf gespalten, und die derzeitige Praxis auf der englischen Wikipedia ist es, solche Bilder zu erlauben, wenn es absolut nicht anders geht (siehe Image use policy).
Auf der deutschen Wikipedia werden Bilder aus der englischen oft ohne Erklärung übernommen, obwohl die Gesetzgebung hier anders aussieht. Das Äquivalent zu "Fair Use" ist im deutschen Recht §51 UrhG:
- § 51.
- Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
- 1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Mit anderen Worten: Für wissenschaftliche Zwecke (was auch populärwissenschaftliche Werke einschließt) ist ein sogenanntes "Großzitat" zulässig, Teilzitate z.B. von Texten sind praktisch immer zulässig.
Je mehr als Großzitat kopierte Bilder Wikipedia verwendet, desto schwieriger wird es, Wikipedia-Materialien in beliebigen Kontexten zu verwenden. Insbesondere kommerzielle Verwerter müssen Bilder, die weder FDL-lizenziert noch urheberrechtsfrei sind, von einer Verbreitung ausnehmen. Auch gibt es Bedenken, dass eine Kombination von FDL-Texten mit Bildern, die nicht unter der FDL stehen, die FDL verletzen könnte; anderen Interpretationen zufolge stellt das Einfügen eines Textes wie [[Image:Foo.jpg]] keine Kombination, sondern eine Aggregation im Sinne der FDL dar, eine Lizenzierung des somit aggregierten Werkes unter der FDL ist demnach nicht erforderlich.
Die Gegenseite argumentiert, dass es praktisch unmöglich ist, von zahlreichen in den letzten Jahrzehnten verstorbenen Personen oder bedeutenden Ereignissen "freie" Bilder zu bekommen (der Copyright-Schutz gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers), und dass Wikipedia als Lernressource erhebliche Defizite auf sich nehmen muss, wenn auf solche Bilder vollständig verzichtet wird. Wie auf der englischen Wikipedia könne durch Wachsamkeit sichergestellt werden, dass dieser Trend nicht überhand nimmt.
Ausgehend von der deutschen Rechtslage bieten sich also verschiedene Vorgehensweise bezüglich urheberrechtlich geschützter Bilder auf der deutschen Wikipedia an. Diese Seite dient zur Erfassung des derzeitigen Meinungsbildes, bitte hinter einer oder mehrere Optionen den Benutzernamen angeben (~~~). Die Abstimmung endet am 10. Juni.
Alle Bilder müssen FDL, Public Domain oder äquivalent sein. Ausnahmen werden unverzüglich gelöscht. Allenfalls ist ein Link auf das Bild auf einem externen Server gestattet.
Die überwiegende Mehrzahl der Bilder sollte im obigen Sinne "frei" sein. In Einzelfällen (historisch sehr bedeutsame Bilder usw.) sind Ausnahmen nach §51 UrhG möglich, diese müssen aber eindeutig gekennzeichnet und wenn möglich automatisch filterbar sein.
Es genügt, sich bei urheberrechtlich geschützten Bildern auf die auf der englischen Wikipedia gängige Praxis zu stützen. Was dort erlaubt ist, sollte auch hier erlaubt sein; der deutsche Wikipedia-Server steht in den USA.
Weitere Argumente
Die Gegner von urheberrechtlich geschützten Bildern in der "freien Wikipedia" führen außerdem folgende Gründe an:
- Verwischung der Grenzen - Wikipedia ist dann nicht mehr wirklich im eigentlichen Sinne frei
- Dammbruch Effekt - wenn wir ersteinmal nicht-freie Inhalte zulassen, dann ist zumindest anzunehmen, dass es in Zukunft weitere Versuche geben wird weitere nicht-freie Inhalte aufzunehmen. Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie ist einfache Regelung.
- Motivation - die Chancen ein wirklich freies Bild zu bekommen, wenn erstmal ein urheberrechtlich geschütztes an seinem Platze ist sind sehr gering.
- Bilder die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nicht modifiziert werden.
Die Befürworter der Ausnahmeregelung argumentieren wie folgt:
- Sie entspricht der gängigen Praxis auf de: und en:, und bisher hat sich weder hier wie dort ein "Dammbruch-Effekt" gezeigt.
- 90-99% der Wikipedia werden in jedem Fall frei im Sinne der GNU-Lizenz bleiben; dass bei den übrigen 1-10% des Materials eine kommerzielle Verwertung ausgeschlossen ist schadet Wikipedia nur begrenzt, und wer solch eine Verwertung möchte, soll (s.o.) in der Lage sein, die Inhalte entsprechend zu filtern.
- Wenn ein "freies" Bild realistisch produziert werden kann, greift die Ausnahmeregelung ohnehin nicht. Im Übrigen werden die Verfechter einer "100% freien" Wikipedia (im GNU-Sinne) jede einzelne Ausnahme prüfen und im Zweifelsfalle eine Löschung verlangen. Das Motivations-Argument ist deshalb sehr scwach.
- Die Modifikation zum Zwecke z.B. der Formatänderung stellt kein Derivat dar. Inhaltliche Motivationen sind dagegen bei historisch bedeutsamen Bildern eher unerwünscht.