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Branntwein

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Branntweine sind alkoholische Getränke mit mindestens 32 Volumen % Alkohol. Sie werden hergestellt entweder durch Vergärung von zuckerhaltigen Lösungen von Getreide oder Fruchtsäften bzw. -maischen oder durch einlegen (Mazerieren) von Beeren und Früchten in Alkohol, jeweils mit anschließender einfacher oder mehrfacher Destillation, auch Brennen genannt. Oft wird dieses Destillat in Holzfässern gelagert, um es reifen zu lassen. Meist wird der Alkoholgehalt durch Zusatz von Wasser auf Trinkstärke herabgesetzt. Manchen Branntweinen werden beim Destillieren auch geringe Mengen an Pflanzenextrakten zur Aromatisierung zugesetzt. Falls der Maische Alkohol zugesetzt wurde spricht man beim Erzeugnis von einem "Geist", im Gegensatz zum "Wasser" oder "Brand". Bekannte Beispiele: Kirschwasser und Himbeergeist.

Branntwein ist eine der zwei großen Untergruppen der Spirituosen; der anderen, dem Likör dient er als Basis.

Portwein wird während der Gärung Branntwein zugegeben, um die Gärung zu stoppen und die Restsüße zu erhalten.

In Deutschland wird die Branntweinsteuer erhoben, eine Verbrauchsteuer, die dem Bund zufließt. Ihr Aufkommen betrug 2,1 Mrd. € im Jahr 2001. Geregelt ist die Besteuerung des Branntweins im Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntwMonG) vom 8. April 1922 (RGBl. I, S. 405), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 2911, 2941).

Die Einteilung der Branntweine:

Weblink: Branntweinherstellung