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Ladenschluss

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Ladenschlussgesetz regelt in Deutschland die Öffnungszeiten von Geschäften.

Zurzeit (2003) gelten in Deutschland zu folgenden Zeiten Öffnungsverbote für Geschäfte.

  • an Sonn- und Feiertagen,
  • montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
  • am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.

Abweichend von diesen Regelungen gibt es aber auch noch abweichende Bestimmungen für bestimmte Betriebsformen, z.B. Apotheken, Tankstellen, Bahnhöfe, etc.