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Geschichte der Europäischen Union

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Datei:European union history map de.png
Entwicklung der Europäischen Union

Die Geschichte der Europäischen Union ist bislang vor allem eine Geschichte der verschiedenen multilateralen Verträge. Aufbauend auf den Verträgen aus dem Bereich Wirtschaft und Verteidigung, die in den 50er Jahren geschlossen wurden, entwickelte und entwickelt sich heute noch die Europäische Union zu einer der wichtigsten politischen Institutionen des Kontinents.

Vorgeschichte

Nach dem Aufkommen des Nationalismus im 19. Jahrhundert entwickelten sich Ideen, diesen durch eine europäische Einigung zu überwinden. Diese Vorstellungen eines freiwilligen Zusammenschlusses der Europäer standen im Gegensatz zu den bisherigen staatlichen Strukturen, die zuvor große Teile Europas umfaßt hatten: das römische Imperium, das Frankenreich unter Karl dem Großen, das Heilige Römische Reich und die durch die Eroberungskriege Napoleons entstandene Konstellation zwangsweise verbündeter Staaten.

So beschrieb der französische Schriftsteller Victor Hugo 1851 die Überwindung der nationalen Gegensätze durch eine europäische Familie mit gemeinsamen Institutionen. Der österreichische Diplomat Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergi gründete die Paneuropa-Union, die 1926 in Wien und bis 1935 drei weitere Paneuropäische Picknicks in Berlin, Basel und wiederum in Wien veranstaltete. Der damit beförderte Gedanke einer europäischen Einigung erreichte allerdings nur Teile der Eliten und erzielte somit keine Breitenwirkung.

Es existierten in Europa bereits vor dem Zeitalter der Nationalstaaten Ideen zu einer europäischen Einigung. Maximilien de Béthune Herzog von Sully entwarf in seinen 1662 posthum veröffentlichten Mémoires ou Oeconomies royales d’Estat mit seinem Grand Dessin eine überstaatliche Struktur, die die europäischen Republiken (einschließlich einer neu zu gründenden italienischen Republik sowie Venedig, Schweiz, Niederlande), Erb- (England, Frankreich, Spanien, Schweden, Dänemark, Lombardei) und Wahlmonarchien (Papsttum, Deutschland, Böhmen, Polen, Ungarn) ohne Russland umfassen sollte, um vor allem die türkischen Invasionen gemeinsam abwehren zu können. William Penns in dessen Essay toward the Present and Future Peace of Europe beschriebener Entwurf umfaßte auch Russland und die Türkei und ging somit zumindest in Bezug auf die territoriale Ausdehnung weiter als der heutige Status quo der EU.

Situation nach 1945

Nach dem letzten Versuch einer gewaltsamen Einigung Europas durch Hitlers Eroberungskrieg nahmen die Versuche einer friedlichen europäischen Einigung konkrete Gestalt an, da man sich darüber im Klaren war, dass, um zukünftige Auseinandersetzungen einvernehmlich zu klären, eine Europäische Gemeinschaft gegründet werden muss. In diesem Zuge waren viele der Meinung, dass man eine Art europäische Förderation oder Regierung bilden sollte. Winston Churchill hielt am 19. September 1946 an der Universität Zürich eine Rede, in der er von den "United States of Europe" nach dem Vorbild der "United States of America" sprach. Die unmittelbare Reaktion auf diese Äußerungen war die Gründung des Europarates im Jahr 1949, der allerdings mit Ausnahme seines Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Souveränität der Mitgliedstaaten kaum berührte.

Entwicklung

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, "Montanunion")

Quai d'Orsay
Datei:EuropäischeGemeinschaftKohleStahl(EGKS)VertragParis18April1951.JPG
Grundsteinlegung in Paris
Datei:Common Market is open for coal.jpg
Der Markt für Kohle ist offen.

Nach dem Krieg entwickelte sich aus dem zum Wiederaufbau der europäischen Staaten ins Leben gerufenen Wirtschaftsprogramm (Marshallplan) die OEEC, welche die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa maßgeblich ankurbelte. Als dann am 9. Mai 1950 die Erklärung von Frankreichs Außenminister Robert Schuman (Schuman-Erklärung) im Quai d’Orsay schließlich demokratische und friedliche Grundsätze einer gemeinsamen europäischen Zukunft und die Gründung einer Kohle- und Stahl-Produktionsgemeinschaft festgelegt hatte, gründeten "die Sechs" Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande am 18. April 1951 in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - die sogenannte Montanunion. Der EGKS-Vertrag trat am 23. Juli 1952 in Kraft und lief - wie im Vertrag vorgesehen - nach 50 Jahren am 23. Juli 2002 aus. Sie verband ökonomische und politische Ziele, indem durch eine gemeinschaftliche Nutzung der Kohle- und Stahlressourcen ein künftiger Krieg gegeneinander unmöglich gemacht werden sollte.

Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)

Am 27. Mai 1952 wurde in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet, in der die westeuropäischen Armeen aufgehen sollten und die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden sollte. Die Gründung der EVG scheiterte jedoch an der französischen Nationalversammlung, welche die Ratifizierung des EVG-Vertrags am 30. August 1954 ablehnte. Mit den Pariser Verträgen (1954) erfolgte dann aber der Beitritt der BRD in die WEU und NATO (1955), was den Weg für die Gründung der Bundeswehr frei machte.

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG)

Am 25. März 1957 wurden in Rom von den sechs Staaten der Montanunion die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom bzw. EAG) gegründet. Diese sogenannten Römischen Verträge traten zu Beginn des Jahres 1958 in Kraft.

Während die Euratom eine Kooperation aller Mitgliedsstaaten bei der zivilen Nutzung der Kernenergie anstrebte, war das wichtigstes Ziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Einführung einer Zollunion zwischen ihren Mitgliedern. Dieses Ziel wurde 1968 erreicht. Zweiter Schwerpunkt war die Gemeinsame Agrarpolitik, die in der Folgezeit die Gemeinschaft zu lähmen drohte. Zur Mitte der siebziger Jahre wendete die EWG fast 90% ihres Haushaltes für Subventionen an die Landwirtschaft auf. Der hohe Agraranteil war dadurch begründet, dass kein anderer Subventionsbereich auf die EWG-Ebene verlagert wurde. Bei anderen Vorhaben, z.B. der Herstellung eines Binnenmarktes, die in den Römischen Verträgen als Ziel der EWG formuliert worden waren, kam man ebenso wenig voran wie bei der Bildung einer Währungsunion, die 1970 erstmals ernsthaft diskutiert wurde (Werner-Plan). Lähmend wirkte auch der faktische Zwang zur Einstimmigkeit bei Entscheidungen im Ministerrat, der in den Verträgen nicht vorgesehen war, seit 1966 aber herrscht der sogenannte Luxemburger Kompromiss.

Diese drei Gemeinschaften wurden 1965 organisatorisch zusammengefasst – die EG entstand.

Einheitliche Europäische Akte

Dieser Lähmung der EWG wurde durch die erste Reform des Vertragswerkes, der 1986 gegründeten Einheitlichen Europäischen Akte, entgegengewirkt. Mit ihr wurde einerseits die Vollendung eines Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 zum verbindlichen Ziel erklärt. Bis dahin sollten alle Hindernisse für den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedern beseitigt werden (die sog. Vier Freiheiten). Andererseits wurden auch die Entscheidungsprozesse reformiert, so dass Beschlüsse leichter gefasst werden können; Insbesondere wurde in Binnenmarktfragen das Prinzip der Einstimmigkeit weitgehend abgeschafft und durch das der qualifizierten Mehrheit ersetzt. Um wirtschaftlich rückständigen Regionen den Binnenmarkt schmackhaft zu machen, wurde außerdem eine EU-Regionalpolitik im Vertragswerk verankert, um bei der Schaffung des Binnenmarktes voran zu kommen.

Vertrag von Maastricht

Der Vertrag von Maastricht (auch EU-Vertrag genannt) wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet, ersetzt die Europäische Gemeinschaft durch die Europäische Union und führt Europas Politik auf eine neue Basis der drei Säulen

Wichtigste Änderung des Vertragswerkes der Gemeinschaft durch den Vertrag von Maastricht war die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Um den Ländern mit Einkommensrückstand die Zustimmung zu erleichtern, wurde außerdem der Kohäsionsfonds etabliert, mit dem Infrastrukturprojekte in Griechenland, Portugal, Spanien und Irland gefördert werden. Außerdem wurde der Vertrag um Vereinbarungen zur Sozialpolitik erweitert, die vom Vereinigten Königreich allerdings abgelehnt wurden, das seit jeher einen Sonderstatus einnimmt.

Wichtigste innerinstitutionelle Änderung des Vertrags von Maastricht war die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das den Volksvertretern im Europäischen Parlament das Mitentscheidungsrecht in vielen Themen garantiert.

Die gegründete KSZE und die 1995 daraus hervor gegangene Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) schufen durch vertrauensbildende Maßnahmen die Voraussetzung für eine Auflösung des Ost-West-Gegensatzes und die spätere Osterweiterung der EU. Die WEU, die Verteidigungsorganisation der Europäer, konnte nie aus dem Schatten der NATO heraustreten und erlangte keine große Bedeutung.

Vertrag von Amsterdam

Im Mittelpunkt der Regierungskonferenz von Amsterdam (1997) stand die Politische Union, insbesondere die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Zudem vergrößerte der Vertrag von Amsterdam die Entscheidungsbefugnisse des Europäischen Parlaments weiter.

Vertrag von Nizza

Im Mittelpunkt der Konferenz von Nizza (2000) stand die Vorbereitung der Gemeinschaft auf die Osterweiterung. Sie endete mit einem Kompromiss über die Stimmengewichtung im Ministerrat, die Zahl der Kommissare und die Sitzverteilung im Europäischen Parlament, der Anlass zu späteren Kontroversen gab.

Europäischer Konvent und europäische Verfassung

Der Europäische Konvent hat am 20. Juni 2003 dem Europäischen Rat in Thessaloniki seinen Entwurf eines Verfassungsvertrages vorgelegt. Die am 4. Oktober 2003 unter italienischem Vorsitz begonnene und seit dem 1. Januar 2004 unter irischem Vorsitz weitergeführte Regierungskonferenz hat sich lange Zeit nicht auf einen umfassenden Kompromiss einigen können.

Im Vordergrund der Debatten steht die Definition der sogenannten "qualifizierten Mehrheit" bei Abstimmungen im Europäischen Rat und im Ministerrat. Deutschland und Frankreich befürworten die vom Konvent vorgeschlagene Formel (einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten (50 %), die Zugleich drei Fünftel (60 %) der Bevölkerung der Union repräsentieren, siehe Art. I-24 (1) des Verfassungsentwurfs), während vor allem Spanien und Polen an der Formel des Nizza-Vertrages (3-stufiges Verfahren) festhalten wollen, da insbesondere diese beiden Länder fürchten, durch die geänderte Stimmengewichtung an Einfluss zu verlieren. Dies war einer der Hauptdiskussionspunkte im Streit um die Verabschiedung der neuen Verfassung. Nach den Regierungswechseln in den beiden Mitgliedsstaaten, haben Polen und Spanien ihre politische Position geändert, da ihnen bei einer Fortführung dieser Haltung eine innergemeinschaftliche Isolation drohte.

Am 19. Juni 2004 einigte sich der Regierungsrat auf dem Gipfeltreffen in Brüssel auf einen Kompromiss für eine neue Europäische Verfassung. Kernpunkte der Einigung sind:

  • Die Verfassung enthält eine Grundrechte-Charta. Anstelle eines eindeutigen Gottesbezugs, der von den Kirchen gefordert worden war, verweisen die Staatsoberhäupter der 25 Mitgliedstaaten in der Präambel auf die "Inspiration des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas".
  • Der Europäischen Rat bekommt einen Präsidenten. Er wird von den Staats- und Regierungschefs für die Dauer von zweieinhalb Jahren bestimmt.
  • Die EU bekommt einen Außenminister. Er wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit, in Übereinstimmung mit dem Präsidenten der Kommission, ernannt.
  • In die erste nach der Verfassung nominierte Kommission wird noch jeder Mitgliedstaat einen Kommissar entsenden. Nach Ablauf von deren Amtszeit in fünf Jahren werden nur noch zwei Drittel aller Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen.
  • Das Mittel der Mehrheitsentscheidung wird ausgeweitet und soll verhindern, dass in einer EU mit 25 und mehr Mitgliedstaaten einzelne Länder Beschlüsse blockieren. Ausnahmen von dieser Regel bilden die Justiz-, Innen-, Außen-, Wirtschafts- und Finanzpolitik.

Zur Annahme des Verfassungsvertrages ist die Ratifizierung in allen 25 Mitgliedsländern notwendig. Am 29. Mai 2005 lehnten die Franzosen und am 1. Juni 2005 die Niederländer in Volksabstimmungen diese Ratifizierung ab. Damit ist die Verfassung trotz der Zustimmung anderer Staaten vorläufig gescheitert.

Erweiterungen der EU

Norderweiterung

In einer ersten Erweiterungsrunde wurden 1973

aufgenommen, allerdings nicht die außenpolitsch zu Dänemark gehörende Inselgruppe der Färöer, wo es ein eigenes Referendum gab. Auch Norwegens Bevölkerung entschied sich in einer Volksabstimmung gegen den Beitritt.

Süderweiterung

In der zweiten Erweiterungsrunde, die gelegentlich auch als "Süderweiterung" bezeichnet wird, traten 1981

Teilerweiterung

Mit der Vollendung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde das Gebiet der

  • ehemaligen DDR Teil der Gemeinschaft.

Dritte Erweiterung

Am 1. Januar 1995 wurden

Mitglieder der Europäischen Union. Die Norweger hatten den ausgehandelten Beitritt in einer Volksabstimmung am 28. November 1994 erneut abgelehnt.

Osterweiterung

Am 1. Mai 2004 wurden

Mitglieder der Europäischen Union.

Beitrittskandidaten

Mit dem Beschluss über die Osterweiterung wurde bekräftigt, dass für 2007 der Beitritt Rumäniens und Bulgariens angestrebt wird. Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet. Er enthält allerdings einige Klauseln, durch die der für den 1. Januar 2007 geplante Beitritt der beiden Länder um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann, falls Defizite bei der Anpassung an EU-Recht festgestellt werden. Am 18. Juni 2004 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union Kroatien den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen. Anfang 2005 sollten die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, was aber wegen Disputen über die mangelnde Kooperation der kroatischen Regierung mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Kroatien strebt den Beitritt für 2007 an. Das wird jedoch von Experten stark angezweifelt, da um den Beitrittsvertrag 2007 in Kraft setzen zu können hierfür schon Ende 2005 die Verhandlungen abgeschlossen und der Beitrittsvertrag unterschrieben werden müsste.

Die Republik Mazedonien hat am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Nach dem Tod des Präsidenten Trajkovski am 26. Februar 2004 wurde das Verfahren aber aufgeschoben.

Im Oktober 2004 schlug die EU-Kommission vor, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, was am 17. Dezember bei einem EU-Gipfel von den Staats- und Regierungschefs bestätigt wurde. Der Beginn der Verhandlungen wurde auf den 3. Oktober 2005 festgesetzt.

Mit der Schweiz, seit dem Beitritt Österreichs 1995 eine Enklave im EU-Gebiet, wurden bilaterale Verträge abgeschlossen. Ein Beitritt der Schweiz zur EU wäre kurzfristig möglich, es wird jedoch nicht damit gerechnet, dass die Schweiz einen EU-Beitritt ernsthaft in Betracht zieht. Norwegen ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraums, hat aber 1972 und 1994 den Beitritt zur EU in Volksabstimmungen abgelehnt. Mit Russland werden bisher keine Gespräche über den Beitritt zur EU geführt. Dies ist auch unwahrscheinlich, da sich ein Großteil des russischen Territoriums außerhalb Europas befindet und sich bis nach Ostasien erstreckt. Die Ukraine hat nach Worten des neuen Präsidenten Wiktor Juschtschenko bekundet, eine baldige EU-Mitgliedschaft anzustreben, ebenso auch die Republik Montenegro, die nach der angestrebten Unabhängigkeit von Serbien einen schnellen EU-Beitritt will. Im April 2005 wurde erstmals auch Serbien ein möglicher EU-Beitritt in Aussicht gestellt, jedoch können erst Beitrittsgespräche aufgenommen werden, wenn die serbische Regierung uneingeschränkt mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal zusammenarbeitet. Interesse an einer EU-Mitgliedschaft hat auch die Republik Georgien bekundet, die jedoch geographisch vollkommen in Asien liegt. Kulturell sehen sich die Georgier aber eher als Europäer.
Mit den übrigen Ländern Europas Island, Moldawien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikanstadt gibt es bisher keine Gespräche über eine Aufnahme. Allerdings sind Monaco und San Marino bereits Teil des EU-Zollgebiets und haben wie auch Andorra und die Vatikanstadt den Euro als Währung übernommen.

Europäische Nachbarschaftspolitik

Am 12. Mai 2004 legte die EU-Kommission ein Strategiepapier für eine Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) vor. Es soll den Nachbarländer im östlichen Europa, im südlichen Kaukasus und der südlichen Mittelmeerregion wirtschaftliche Privilegien gewähren. Dafür soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert werden. Dabei geht es auch um die Beilegung von regionalen Konflikten, illegale Migration aus Drittländern, Menschenhandel und Terrorismus. Am 14. Juni 2004 sind Georgien, Armenien und Aserbaidschan als erste Länder in das Programm aufgenommen worden.

Wertung & Ausblick

  • Im Osten Europas konnten das Militärbündnis Warschauer Pakt und der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe COMECON nicht zu Keimzellen einer europäischen Einigung werden, da sie keine freiwilligen Zusammenschlüsse waren. Sie lösten sich nach dem Ende des Kommunismus in der ehemaligen Hegemonialmacht Sowjetunion auf, genau wie die UdSSR selbst.
  • Die Mitgliedstaaten haben im Laufe der Zeit einen Teil ihrer Souveränität an die EU abgegeben. Mehr als die Hälfte der nationalen Gesetzgebung ist mittlerweile durch europäische Regelungen vorgegeben. Es bestehen Tendenzen zu einer gemeinschaftlichen Außen- und Sicherheitspolitik, und somit würde die EU weitere Kernkompetenzen der Nationalstaaten übernehmen, wie dies in der Währungs- und Wirtschaftspolitik bereits geschehen ist. 2003 wurde der Entwurf einer europäischen Verfassung vorgestellt. Der Schritt von der Konföderation zur Föderation, zu einem europäischen Gesamtstaat wäre vollzogen, wenn die politischen Entscheidungen nicht mehr durch zwischenstaatliche Verhandlungen, sondern durch eine souveränes europäisches Parlament gefällt und durch eine souveräne europäische Regierung ausgeführt würden. Bei vielen löst der Verlust nationaler Souveränität allerdings Skepsis bzw. Ablehnung aus, so dass ein solcher Weg einer weitergehenden europäischen Einigung keineswegs vorgezeichnet ist. Das ursprüngliche, die europäische Einigung motivierende Ziel eines dauerhaften Friedens in Europa scheint jedenfalls erreicht.

Siehe auch

Literatur

  • Werner Weidenfeld und Wolfgang Wessels: Europa von A-Z. Taschenbuch der europäischen Integration, 8. Aufl., Bonn 2002 (auch bei der BPB erhältlich).