Rettungssanitäter
Rettungssanitäter (RettSan, RS) sind für den Rettungsdienst (Notfallrettung und qualifizierten Krankentransport) ausgebildete Personen. In deren Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen erlernt.
Im Volksmund wird mit Rettungssanitäter oftmals jegliche Person bezeichnet, welche als Teil des nichtärztlichen Rettungsdienst-Personals an einer Einsatzstelle tätig wird. Bei einer Nutzung in diesem Sinn ist der Ausdruck - genau wie die noch allgemeinere Bezeichnung "Sanitäter" - nicht verknüpft mit der tatsächlichen Qualifikation des Helfers: Gemeinhin ist auch nicht bekannt, dass der Rettungsassistent in Deutschland eine umfangreichere Ausbildung als der Rettungssanitäter hat.
Rettungssanitäter in Deutschland
Ausbildung
Die Ausbildung umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:
- Zuerst werden 160 Stunden theoretische Grundlagen (der Lehrgang wird in manchen Bundesländern auch als "Rettungs(dienst)helfer"-Kurs bezeichnet) gelernt.
- Weitere 160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum in den Bereichen Notfallambulanz, Intensivstation und Anästhesie, in denen weitere medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei der Intubation, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung, (klinische) Patientendokumentation etc. vermittelt werden.
- Anschließend erfolgt ein 160 stündiges Praktikum auf einer Lehrrettungswache mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten und der dazugehörigen Dokumentation auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) und Notarztwagen (NAW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
- Als letzter Teil der Ausbildung folgt ein 40 stündiger Abschlusslehrgang mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.
Rettungssanitäter werden häufig von den Hilfsorganisationen ausgebildet; aber es besteht auch die Möglichkeit die Ausbildung an einer privaten Rettungsdienstschule durchzuführen. Das dazugehörige Berufsbild ist der Rettungsassistent. Eine auf dem Rettungssanitäter aufbauende Weiterbildung zum Rettungsassistenten ist derzeit unter bestimmten Voraussetzungen (nach §8 (2) RettAssG) möglich. Des Weiteren besteht in NRW die Möglichkeit, einen verkürzten RS-Lehrgang zu besuchen, der auf dem "Rettungshelfer NRW" aufbaut.
Lernzielkatalog laut RettSanAPO NRW
Die Auszubildenden sollen
- Lage, Bau und regelrechte Funktion von Skelett und Skelettmuskulatur, Brust- und Bauchorganen, Harn- und Geschlechtsorganen, Atmungsorganen einschließlich kindlichem Kehlkopf, Atemregulation, Herz einschließlich Steuerung der Herzarbeit, Blutkreislauf und Gefäße, Blut einschließlich Blutgruppen (A B O-System und Rhesusfaktoren), Haut, Nervensystem und Sinnesorgane sowie
- die Bedeutung des Flüssigkeits-, Wärme- und Säure-/Basenhaushaltes
beschreiben können.
weitere Themen im speziellen:
- Störungen der Vitalfunktionen
- Chirurgische Erkrankungen
- Innere Medizin – Pädiatrie
- Erkrankung der Augen
- Geburtshilfe
- Psychiatrie
- Einführungen in die Krankenhausausbildung
- Rettungsdienst-Organisation, technische und rechtliche Fragen
Tätigkeitsbereiche
Rettungssanitäter kommen in Deutschland im qualifizierten Krankentransport in KTW zum Einsatz; im Rettungsdienst gehören sie üblicherweise neben dem Rettungsassistenten zur Besatzung von RTW und NAW / NEF im Einsatz. Dies ist allerdings kein Muss: In Bayern beispielsweise sind nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz als RTW-Besatzung ein Rettungsassistent und ein geeigneter Fahrer vorgeschrieben. Wer geeignet ist, wird nicht definiert.
In der Notfallrettung ist ihre Aufgabe, die Versorgung des / der Patienten einzuleiten, Notarzt und Rettungsassistenten zu unterstützen und dabei Vitalfunktionen (lebenswichtige Körperfunktionen) wiederherzustellen bzw. aufrechtzuerhalten sowie die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen.
Pflichtfortbildung
Ein Rettungssanitäter muß insgesamt 30 Zeitstunden im Rahmen der jährlichen Pflichtfortbildung im Rettungsdienst absolvieren, damit er weiterhin im Rettungsdienst bzw. Krankentransport eingesetzt werden darf.
Rettungssanitäter in Österreich
Ausbildung
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Notfallsanitäter ist erst seit 2002 gesetzlich geregelt und staatlich anerkannt.
Die Ausbildung umfasst 260 Stunden und gliedert sich in zwei Teile, die theoretische Ausbildung im Ausmaß von 100 Stunden sowie ein 160-stündiges Rettungsdienstpraktikum. Ein Klinikpraktikum ist nicht vorgesehen. Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung vor einer Prüfungskommission. Hauptamtliche Rettungssanitäter müssen aus arbeitsrechtlichen Gründen zusätzlich ein Berufsmodul im Ausmaß von 40 Stunden absolvieren, das sich mit vertiefender Rechtsslehre und der Organisation des österreichischen Gesundheitswesens befasst.
Rettungssanitäter werden üblicherweise von den Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Samariterbund, etc.) bzw. vom Bundesheer im Rahmen des Grundwehrdienstes ausgebildet. Private Rettungsdienstschulen wie in Deutschland gibt es nicht.
Wie auch in Deutschland werden in Österreich zahlreiche Zivildiener und ehrenamtliche Mitarbeiter als Rettungssanitäter eingesetzt.
Ohne Rettungsanitäter (vor allem freiwillige Mitarbeiter, im Jahr 2004 waren es 45.000) könnten viele öffentlich-soziale Dienste nicht mehr angeboten werden.
Tätigkeitsbereiche
Rettungssanitäter kommen in Österreich im qualifizierten Krankentransport und im Rettungsdienst zum Einsatz. Ihre Aufgabe ist die Betreuung des Patienten während des Transportes, die Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen und die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen. Weiters kommt jedem österreichischen Rettungssanitäter eine fundierte Großunfall- und Katastrophenausbildung zu.
Die besser ausgebildeten Notfallsanitäter kommen oft in Zusammenarbeit mit einem Notarzt am NEF (Notarzteinsatzfahrzeug), NAW (Notarztwagen) oder NAH (Notarzthubschrauber) zum Einsatz.
Pflichtfortbildung
Die Tätigkeitsberechtigung des Rettungssanitäters ist auf zwei Jahre befristet und läuft ab, falls in diesem Zeitraum nicht Fortbildungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden besucht wurden (§ 50. (1) SanG). Weiters müssen binnen jeweils zwei Jahren die Kenntnisse der Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich der Defibrillation durch einen qualifizierten Arzt überprüft werden (§ 51. (1) SanG).
Rettungssanitäter in der Schweiz
Ausbildung
Ein noch relativ junges Berufsbild ist der/die diplomierte Rettungssanitäter/in. Diese vom SRK anerkannte Berufslehre dauert drei Jahre und kann bei bestehender medizinischer Ausbildung entsprechend verkürzt werden. Die diplomierte Rettungssanitäterin (stellvertretend für beide Geschlechter) gewährleistet selbständig und in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten (zB. Notarzt) die präklinische Patientenversorgung. Die Ausbildung ist nicht direkt mit dem Deutschen Berufsbild des Rettungsassistenten vergleichbar, da dort wesentlich niedrige Kompetenzen, eine andere Anzahl an Ausbildungsstunden und andere gesetzliche Grundlagen herrschen. Der/die so genannte "Transporthelfer/in" beschreibt eine im Rettungswesen tätige Person mit minimaler medizinischer Grundausbildung und wird im Rettungsdienst als "Fahrer/in" und als Assistenz für die dipl. Rettungssanitäterin eingesetzt. Oft arbeiten die Rettungsdienste aber ausschliesslich mit diplomierten Fachpersonen.
Kompetenzen
Die Kompetenzen werden weitgehend vom Rettungsdienst, respektiv dessen Organisationsarzt, festgelegt. Wie bereits angetönt, sind diese mit dem Deutschen System nicht zu vergleichen. In vielen Rettungsdiensten darf der dipl. Rettungssanitäter reflexlose Patienten intubieren und Analgesie mit potenten Opiaten wie zB. Fentanyl selbständig durchführen. Diese Kompetenzen können zB. durch interne Prüfungen überprüft werden. Jeder Rettungsdienst hat für seinen Betrieb Regelungen getroffen, für ein Mitausrücken oder Nachfordern eines Notarztes oder weiteren Fachpersonen.
Übergreifende Rechtliche Regelungen
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 4. Oktober 2004 dürfen auch Rettungssanitäter, die bei einem Rettungsdienst tätig sind, grundsätzlich nicht länger als 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Diese Obergrenze gilt einschließlich des Bereitschaftsdienstes.
Kulturelle, mediale Abbildung in Literatur, Film, Musik und Theater
- "Komm, süßer Tod (Buch): Kriminalroman des österreichischen Schriftstellers Wolf Haas.
- "Komm, süßer Tod (Film): Österreichischer Spielfilm über die Konkurrenzsituation von Rettungsdiensten in Wien, nach der gleichnamigen Romanvorlage von Wolf Haas.
- "Bringing Out The Dead": Film des amerikanischen Regisseurs Martin Scorsese über einen New Yorker Rettungssanitäter (Paramedic), mit Nicolas Cage.
- "Kammerflimmern", Film über einen deutschen Rettungsassistenten, Constantin Film, 2004.
- "Emergency Room": US-amerikanische Fernsehserie über die Notfallaufnahme eines Krankenhauses in den USA.
- "Third Watch": US-amerikanische Fernsehserie über Einsatzkräfte in New York (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei).
- "Medicopter 117": Deutsche Fernsehserie über einen Rettungshubschrauber, den Medicopter und dessen Besatzungen.
- "Rette mich ein bisschen - Ein Sanitäter-Roman": Roman von Jörg Thadeusz mit einem Rettungssanitäter als Protagonisten und sehr plastischen Schilderungen des Rettungsdienstalltags.
Siehe auch
- Portal:Rettungsdienst
- Rettungsdienst
- Rettungsmittel
- Rettungsassistent, Rettungshelfer, Notfallsanitäter, Notarzt
- Notfallmedizin
Verwandte Themengebiete