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Staatsvolk

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Das Staatsvolk ist neben dem Territorium und der Verwaltung eines der drei essentiellen Kennzeichen eines Staates im völkerrechtlichen Sinne.

Das Staatsvolk besteht aus allen Staatsbürgern, unabhängig davon, ob sie das Bürgerrecht durch Geburt, Verleihung oder Kauf erworben haben. In einer Demokratie ist das Staatsvolk der Souverän des Staates. Im verfassungsrechtlichen Sinne ist der Begriff Volk zumeist identisch mit dem Begriff Staatsvolk im Unterschied zur Bevölkerung. So heißt es beispielsweise im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Der Begriff Staatsvolk setzt nicht voraus, dass seine Mitglieder nur einem Volk bzw. Volksstamm oder einer Ethnie angehören würden. Auch typische Vielvölkerstaaten haben nur ein Staatsvolk.

Siehe auch: Staatliche Souveränität, Staatsbürgerschaft, Nationalität