Mediation
Mediation ist Verhandlung zwischen Konfliktparteien im Beisein eines allparteilichen Dritten (Mediator), der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet.
Sie dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien, fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und zukunftsorientiert). Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen. Die Freiwilligkeit der Parteien ist unbedingte Voraussetzung einer Mediation.
Allparteilichkeit bedeutet dabei, dass der Mediator für beide Sichtweisen der Konfliktparteien das selbe Verständnis hat, also quasi "auf beiden Seiten" steht. Ggf. wird der Mediator ein Machtgefälle zwischen den Parteien ausgleichen (z.B. das Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei sein).
Der Mediator oder die Mediatorin wird keinerlei Vorschläge machen (Eigenverantwortlichkeit), sondern die Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess, ein Modul führen, das aus festgelegten Arbeitsschritten besteht. Im deutschen wie internationalen Sprachraum wird die Mediation überwiegend in 5 Phasen durchgeführt (vgl. [1]).
Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren informiert, die Rahmenbedingungen (z.B. Vertraulichkeit, Kommunikationsregeln, ... ) für die Konfliktvermittlung in einer Mediationsvereinbarung festgehalten und die weitere Vorgehensweise miteinander abgestimmt.
Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Standpunkte und Sichtweisen im Zusammenhang dar, so dass die Themen, Streitpunkte und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.
In der "Exploration" genannten dritten, zeitlich umfangreichsten Phase wird den Konfliktparteien die Möglichkeit gegeben, ihre Sicht des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Dabei werden die Positionen (Festlegung auf eine Lösungsoption) der Parteien hinterfragt und die zu Grunde liegenden Interessen aufgedeckt
Anschließend werden verschiedene Lösungsoptionen (Brainstorming) entwickelt, die in den nachfolgenden Verhandlungen bewertet und in eine verbindliche Abschlussvereinbarung münden. Dabei regeln sie möglichst konkret, wer wann was macht. So werden im Laufe der Konfliktbearbeitung aus Konflikt"gegnern" Konflikt"partner". Einige Konflikte lassen sich in einer Sitzung mediieren, andere, komplexere Fälle bedürfen u.U. mehrfacher Sitzungen.
Mediation ist auch dann noch geeignet, wenn der Konflikt die sechste Konfliktstufe der Konflikteskalation nach Friedrich Glasl (also WIN-Lose-Ebene) erreicht hat. Die Mediation bietet sich vor allem dann als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. weitere Kooperation zweier Unternehmen, beiderseitige Kindeserziehung trotz Trennung). Mediation bietet sowohl den Parteien wie den Anwälten gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung einige Vorteile, aber auch Nachteile. Hinter vielen Konflikten stehen persönliche und unternehmerische, wirtschaftliche wie ideelle Zielsetzungen, Interessen und Bedürfnisse, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens meist keine Berücksichtigung finden (können). Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die grundsätzlich retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit entschieden werden. Gerichtsentscheidungen weisen oft keine in die Zukunft weisende, gestalterische Elemente auf. Der Gang zum Gericht führt deshalb in vielen Fällen nicht zu den erwarteten Ergebnissen ungeachtet des getriebenen zeitlichen und finanziellen Aufwands. Mediation bietet hierzu eine Alternative. Weitere Vorteile sind z.B. das unbürokratische, schnell verfügbare flexible Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung), damit verbunden die Zeit- und Kostenersparnis (Reduzierung der Rechtsverfolgungskosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen Konfliktfolgekosten), die Vertraulichkeit (Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlusten, keine Presse) sowie die Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren und die - angesichts hoher Erfolgsquoten von etwa 80% - nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens (vgl. [2]).
Innerhalb der psychologischen Beratung ist die Mediation eine Kommunikationsmethode mit dem Schwerpunkt Konfliktlösung. Sie ist auch unter der Bezeichnung Streitschlichtung bekannt.
Erfolgreich eingebunden in das Gerichtswesen ist die Mediation in Australien, wo es unabdingbar ist, außer bei Gewalt, Sexualverbrechen und Verbrechen mit Vermögensschäden über 200.000 austr. Dollar. In Ausnahmefällen können sogar solche Fälle mediativ behandelt werden. Der Mediator unterliegt langen und vielschichtigen Selektionsprozessen. Interviews und Beobachtung während der Ausbildung sorgen dafür, dass es im späteren Berufsleben des Mediators kaum Ausfälle gibt. Im Prinzip können alle Auseinandersetzungen mediativ geregelt werden, dazu müsste die Ausbildung allerdings eindeutig verbessert und spezialisiert werden. Genau so wichtig wie der Mediator selbst ist der so genannte Intake, der die eingehenden Fälle begutachtet, verteilt und auch aussortiert. Die Arbeit des Mediators ist stark davon abhängig, wie gut das System um ihn herum arbeitet. Dieses ist kaum in europäischen Ländern und fast gar nicht in Deutschland zu finden (Stand 2004).
häufige Konflikte sind:
- Trennung und Scheidung von Ehe- und Lebenspartnern
- Ambivalenzen in Paarbeziehungen
- Probleme zwischen Eltern und Jugendlichen
- Erbauseinandersetzungen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Mobbing / Berufsschwierigkeiten
- Probleme in der Schule
- Nachfolgeregelungen für Familienbetriebe
Oft ist die Mediation in betrieblichen oder familiären Konfliktsituationen die einzige Alternative zur Gerichtsverhandlung, die zeitlich und finanziell viel höhere Risiken für die Beteiligten birgt. Zudem sind die Parteien nach einer juristischen Auseinandersetzung häufig völlig zerstritten und das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört oder ganz zerstört.
Die Gerichte sind zwar gesetzlich verpflichtet, zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen und dies wird in der Regel auch versucht und gelingt in etwa ein Drittel aller Fälle. Bei einer vergleichsweisen Beendigung des Streits entfällt für den Richter die Mühe, ein Urteil schreiben zu müssen. Jedoch wird diese Konfliktlösung durch Schlichtung nicht mit einer Professionalität und einem Zeitaufwand betrieben wie bei einer Mediation eines Mediators. Die Gerichte beschränken sich in der Regel auch nur auf die Lösung des vorgetragenen juristischen Sachverhaltes; meist ist der Konflikt, der vor Gericht gebracht wird, aber nur vordergründig, die Beziehungsprobleme, die hinter dem Konflikt stehen, werden und können kaum berücksichtigt werden. Einen neuen Weg geht jedoch die integrierte Mediation, die eine weitestgehende Anwendung mediativer Verfahrensweisen im Gerichtsverfahren ermöglicht und über die gerichtsverbundene Mediation hinausgeht.
Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten professionellen Mediators ist oft kostengünstiger als die streitige Austragung durch Rechtsanwälte, wo der Streitwert die Höhe der Gebühr bedingt, die pauschal in Rechnung gestellt wird. Bei untergeordneten Streitigkeiten mit geringem Streitwert und wenig persönlichen Beziehungen der Betroffen zueinander kann ein reines Gerichtsverfahren kostengünstiger sein. Mitunter bringt die Mediation keine Lösung, so dass Kosten des Gerichtsverfahren zusätzlich anfallen. Andererseits besteht die Gefahr weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen, soweit vor Gericht kein Konsens erzielt werden konnte. Der Nachbar z. B. der vor Gericht verloren hat, sucht häufig ein weiteres Verfahren, um den Gesichtsverlust auszugleichen. Bei einer bloßen Mediation ohne anwaltliche Begleitung besteht die Gefahr, das die erzielte Benachteiligung eine Seite gegenüber der rechtlichen Situation zu stark benachteiligt. So sollte bei existenziellen Streitigkeiten Anwälte beigezogen werden.
Ausgehend von der Tatsache, dass Mediation eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung darstellt, gehört sie zur alternative dispute resolution (ADR).
Ausbildung
Der Zugang zur Tätigkeit des Mediators ist erstmals in Österreich seit kurzem gesetzlich geregelt. Nach Abschluss der Ausbildung kann sich der Mediator dort in die Liste der BundesmediatorInnen eintragen lassen. In Deutschland gibt es öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die Ausbildungen zum Mediator (u.a. auch spezialisiert zum Wirtschaftsmediator oder Familienmediator) anbieten. Voraussetzung für die Ausbildung ist meist ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen: Jura, Psychologie oder Sozialpädagogik/Sozialarbeit mit entsprechender praktischer Erfahrung. Es gibt aber auch Ausbildungsinstitute, die lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung fordern. Eine staatlich anerkannte Prüfung ist derzeit (Stand 07/03) in Deutschland nicht vorgesehen. Viele Ausbildungsstandards bei unterschiedlichen Instituten entsprechen aber europäischen Richtlinien. Die Qualifikation einer Ausbildung können Mediatoren nachweisen und bieten damit ein sicheres Qualitätsmerkmal für Hilfesuchende, wenn der/die Mediator/in einen Abschluss bzw. die Angehörigkeit bei einer der großen Organisationen nachweisen kann. Auch gibt es seit 2005 zwei nationale Masterstudiengänge, die mit dem Titel "Master of Mediation (MM)" in Hagen und dem "Master of Arts (MA)" in Frankfurt an der Oder abschließen. Andere Mediatoren, die eine Ausbildung absolviert haben, dürfen einen Titel wie z. B. "Mediator/in FernUniversität in Hagen", Mediator BM für alle Felder der Mediation, oder Mediator/in BAFM für die Familienmediation oder Mediator BMWA für die Wirtschaftsmediation tragen. BM: Bundesverband Mediation BAFM: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland dürfen sich aufgrund ihrer berufsrechtlichen Vorschriften nur Mediator/Mediatorin nennen, wenn er/sie "durch eine geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht", § 7a der deutschen Berufsordnung für Rechtsanwälte. Eine "geeignete Ausbildung" ist mit einem Mindeststandard verbunden, der in Ausbildungsstunden bezeichnet wird. Da die Mediationsausbildung des DAV (nur) 90 Stunden umfasst, wird das das Minimum sein. Allerdings wird für den Titel eines Mediators BAFM weit mehr verlangt: eine Ausbildung eines anerkannten Ausbildungsinstitut von mindestens 200 Stunden sowie die Dokumentation von vier eigenen Fällen.
Gelegentlich wird eine Streitschlichtung mit Mediation verwechselt. Im Unterschied zur Mediation macht der Streitschlichter eigene Anregungen zur Kompromisslösung.
Der Mediator kann aus jedem Bereich des Lebens kommen, unabhängig von rechtlichen Kenntnissen. Die Entscheidung, wer tatsächlich die Ausbildung aufnehmen kann und wer nicht geeignet ist, sollte einem Gremium unterstehen und den Ausbildern. Pädagogisches Wissen und sozialwissenschaftlicher Hintergrund ist nicht vonnöten, erfahrungsgemäß (Australien, Community Justice Centers) eher hinderlich. Anwälte, die sich zu Mediatoren ausbilden lassen, legen oftmals Wert auf die Einbindung des Rechts in die Mediation (Einführung des Rechts als Schatzkammer von Ideen) - doch auch in diesem Fall sollten die Medianden nach Entwurf ihrer Vereinbarung ihre jeweiligen Parteianwälte zum Fairness-Check aufsuchen. Dies ist in den Richtlinien der BAFM festgeschrieben. Der Begriff Mediation bzw. Mediator ist nicht geschützt. Insbesondere der Deutsche Anwaltsverein wehrt sich vehement gegen eine Professionalisierung.
Elemente und Grundlagen der Mediation
Grundsätzlich ein ausgebildeter professioneller Mediator und 2 Parteien, welche sich freiwillig zu einer Mediation entschlossen haben. Als einen kleinen Umriss über die Grundlagen kann folgende Beschreibung gelten, hat aber je nach Art und Weise und des Landes keinen unumstößlichen Wahrheitswert:
- Drei Ebenen-Arbeit gem. Themenzentrierte Interaktion
- Beziehungsebene (Transaktionsanalyse)
- Prozess (Beziehungsverlauf)
- Sachebene (meist das Problem)
- Das Erkennen von Wahrnehmungs- und Entscheidungsmustern
- Wahrnehmungsphänomene als Konfliktfaktoren bestimmen
- Entscheidungsverzerrungen aufdecken
Kommunikative Aufgaben
- Sache und Person trennen
- Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen (Störungen, Verlust des Vertrauens)
- Interessenklärung (Erwartungen)
- Verhandeln auf der Grundlage von Interessen statt Positionen
- Kreative Ideenfindung
- Entdecken neuer Win-Win-Perspektiven
- Bewertung und Auswahl von Optionen
- Objektivierbare Bewertungskriterien finden
- Operationalisierung von Optionen
- Aushandeln von Interessenausgleich und Sozialplan bei Umstrukturierungen, Outsourcing oder Fusion
Kommunikationstechniken
- Spiegeln
- Doppeln
- Körpersprache
- Aktives Zuhören und Paraphrasieren
- Fragetechnik
- Gewaltfreie Kommunikation
- Ich-Botschaften senden
- Rahmensetzungen (Framing, Reframing)
- Die Anwendung von Heuristiken
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Arbeitsrecht, Vertragsrecht, BGB, HGB
- Aufbau, inhaltliche und formale Kriterien einer Mediationsvereinbarung
- Inhalte und Formerfordernisse, freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Verhandeln vor der Einigungsstelle
- Zustandekommen und Besetzung der Einigungsstelle
- Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung
- Novellierung der Zivilprozessordnung
Der Transformationsansatz
- Empowerment: Befähigung der Konfliktparteien zur Klärung eigener Interessen und Bedürfnisse
- Recognition: Anerkennung der gegenseitigen Sichtweisen, Interessen und
Bedürfnisse
- Neue Handlungsmöglichkeiten durch Perspektivenwechsel, Konsens durch verständigungsorientierten Diskurs
- Argumentationen strukturieren
- Induktives Argumentieren und deduktives Argumentieren
- Perspektiven für die lernende Organisation Rollenverhalten aus Sicht der Transaktionsanalyse
Kenntnisse in Konfliktbearbeitungsverfahren
- Entscheidungshilfen für die Auswahl des geeigneten Konfliktlösungsverfahrens
- Mediation als Beitrag zur Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur
- Interessengerechtes Verhandeln im Kontext des kollektiven Arbeitsrechts
- Aus der Entscheidungstheorie werden Methoden wie z.B. die einfache Nutzwertanalyse (NWA) oder der präzisere Analytic Hierarchy Process (AHP) angewandt, wo Kriterien im Sinne von Gesichtspunkten und Alternativen im Sinne von Lösungsvorschlägen dargestellt, verglichen und bewertet werden, um die optimale Lösung zu einer Entscheidung oder Problemstellung zu finden.
MIKADO-Modell
- M - Mediation klassisch
- I - Innersystemische Mediation
- K - Know-how für komplexe Fälle
- A - Anwaltlich mediatives Verhandeln
- D - Dialogisch mediatives Verhandeln
- O - Osamaru (jap. sich besser machen)
Die ALPHA-Struktur der Mediation – fünf Schritte vom Konflikt zur Lösung
- A – Auftragsklärung
- L – Liste der Themen
- P – Positionen und Interessen
- H – Heureka
- A – Abschlussvereinbarung
Siehe auch
Umweltmediation, Schulmediation, Familienmediation, Win-Win, Schiedsgericht, Gewaltfreie Kommunikation, Integrierte Mediation
Literatur
- Pühl, Harald (2005)"Mediation in Organisationen", Berlin: Leutner-Verlag [www.ulverlag.de]
- Flemisch , Christiane A.: Streitbeilegung im internationalen Geschäft. Einführung in die Mediation als Methode der Streitbeilegung, in Außenwirtschaftliche Praxis ( AW-Prax ) , 2006 , Heft 2 .
- Flemisch , Christiane A.: Wirtschaftsmediation im Zeitalter der
Globalisierung – Besonderheiten bei interkulturellen Wirtschaftsmediationen , in IDR , 2006 , Heft 1 .
- Trenczek, T.: Leitfaden zur Konfliktmediation; Zeitschrift für Konfliktmanagement 6/2005, S. 193-196.
- Trenczek, T.: Streitregelung in der Zivilgesellschaft - Jenseits von Rosenkrieg und Maschendrahtzaun ...; Zeitschrift für Rechtssoziologie, Bd. 26, Dez. 2005, S. 3 ff.
Weblinks
Steinberg Mediationsinstitut Hannover
- Rettungsring-Mobbing e.V. - Raus aus dem Sumpf des Psychoterrors mittels Mediation!
- 1. Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen
- Ein Trainingsprogramm zur Aus- und Weiterbildung im Bereich "Interkulturelle Mediation"
- KonfliktModeration - was ist das?
- Unabhängiges Forum rund um das Thema Mediation
- Arbeitskreis Mediation
- achtsame Kommunikation
- Zur österreichischen Scheidungsmediation: