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Bayern

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Freistaat Bayern
Landesflagge Landeswappen
Streifenflagge des Freistaates Bayern oder Rautenflagge des Freistaates Bayern Großes Staatswappen des Freistaates Bayern
(Details) (Details)
Basisdaten
Hauptstadt: München
Fläche: 70.549,44 km² (1.)
Einwohner: 12.464.997 (2.)
(30. September 2005)
Bevölkerungsdichte: 177 Einwohner je km² (11.)
Landeshymne: Gott mit dir du Land der Bayern!
Schulden: 1.851 € pro Einwohner (Ende 2005)
Schulden gesamt: 21,24 Mrd. € (2004)
Telefonvorwahlen: 06..., 08..., 09...
ISO 3166-2: DE-BY
Offizielle Website: www.bayern.de
Politik
Ministerpräsident: Edmund Stoiber (CSU)
(seit 28. Mai 1993)
Regierende Partei: CSU
letzte Wahl: 21. September 2003
nächste Wahl: 2008
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat: 6
Karte
Bundesland Bayern in Deutschland

Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Zu Bayern, aber nicht zum deutschen Hoheitsgebiet, gehören auch die Saalforste in Österreich.

Im Freistaat leben drei verschiedene deutsche Volksstämme: die Franken, die Schwaben und die Baiern ("Altbayern"). Zu diesen drei Stämmen sind die Sudetendeutschen gekommen, die den größten Teil der nach 1945 in Bayern ansässig gewordenen Heimatvertriebenen ausmachen. Über sie hat der Freistaat die Schirmherrschaft übernommen. "Die Bayerische Staatsregierung betrachtet die sudetendeutsche Volksgruppe als einen Stamm unter den Volksstämmen Bayerns," heißt es in der Verleihungsurkunde vom 5.11.1962. Die 'Neubayern' leisteten einen wesentlichen Beitrag beim Wiederaufbau Bayerns nach dem Zweiten Weltkrieg.

Geografie

Landschaften

Dorf in Nordbayern

Liste der Berge und Landschaften in Bayern

Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:

Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).

Gewässer

Liste der Flüsse und Seen in Bayern

Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):

Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Auch der Lech übertrifft zeitweise die Donau.

AltmühlWertach (Fluss)Tiroler AchenLoisachSaalachRegen (Fluss)AmperNaabRegnitzAlzIllerLechMainIsarSalzachInnDonau

Klima

Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden.

Grenzen

Bayern grenzt, im Westen beginnend, im Uhrzeigersinn an:

Baden-Württemberg 829 km
Hessen 262 km
Thüringen 381 km
Sachsen 41 km
Tschechische Republik 357 km
Österreich
(Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg)
816 km
Bodensee 19 km

Die Landesgrenze ist insgesamt 2705 km lang.

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern

Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, da sein zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß-blau als griechische Nationalfarben etablierte.

Politik

Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns.

Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):


Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:

CSU 60,7 %
SPD 19,7 %
Grüne 7,7 %
Freie Wähler 4,0 %
FDP 2,6 %
Republikaner 2,2 %
ödp 2,0 %
Andere 1,1 %

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Verfassung des Freistaates Bayern. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde.

Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Seit 1962 hat die CSU die absolute Mehrheit in Bayern nicht mehr abgegeben.

Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Edmund Stoiber (CSU).

Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wiedergewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt.

Der Bayerischen Staatsregierung gehören zur Zeit folgende Mitglieder an:

  • Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
  • Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
  • Eberhard Sinner (CSU), Leiter der Staatskanzlei
  • Emilia Müller (CSU), Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten
  • Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
  • Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
  • Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
  • Erwin Huber (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
  • Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
  • Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
  • Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Innern
  • Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
  • Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
  • Otmar Bernhard (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945

Wahlrecht

Datei:LandtagsgebäudeBayern.JPG
Bayerischer Landtag

Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.

Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann.

Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.

Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch einen Volksentscheid die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Das bayrische Verfassungsgericht hat die Regelungen 1997 zwar verschärft (u.a. durch Einführung eines Abstimmungsquorums), aber dennoch initiieren die Bayern jährlich rund 100 Bürgerentscheide. Bayern hat die mit Abstand bürgerfreundlichsten Regelungen in der Bundesrepublik.

Staatswappen, Flagge und Hymne

Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen

Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Die Rautenflagge hat immer vom Betrachter aus gesehen links oben (heraldisch rechte, obere Ecke) eine angeschnittene, weiße Raute (auch im Wappen) und mindestens 21 (angeschnittene) Rauten.

Großes Staatswappen Kleines Staatswappen Rautenflagge Streifenflagge
Großes Staatswappen Kleines Staatswappen Staatsflagge (Rautenflagge) Staatsflagge (Streifenflagge)

Zur Hymne siehe: Bayernhymne

Verwaltungsgliederung

Eine ausführliche Darstellung der Verwaltungsgliederung seit 1808 ist im Artikel Verwaltungsgliederung Bayerns zu finden.

Regierungsbezirke

Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern:

Datei:Bayern-regierungsbezirke 2-450x450.png
Die bayerischen Regierungsbezirke
Regierungsbezirk AGS Abk.
Oberbayern 091 OB
Niederbayern 092 NB
Oberpfalz 093 Opf.
Oberfranken 094 Ofr.
Mittelfranken 095 Mfr.
Unterfranken 096 Ufr.
Schwaben 097 Schw.


Regierungsbezirk Hauptstadt Fläche Einwohner (Sep 2005)
Oberbayern München 17.529,63 km² 4.232.962
Niederbayern Landshut 10.329,91 km² 1.197.631
Oberpfalz Regensburg 9.691,03 km² 1.090.318
Oberfranken Bayreuth 7.231,00 km² 1.103.239
Mittelfranken Ansbach 7.244,85 km² 1.708.841
Unterfranken Würzburg 8.530,99 km² 1.342.308
Schwaben Augsburg 9.992,03 km² 1.789.698


Deckungsgleich mit den Regierungsbezirken in Bayern sind die Bezirke gleichen Namens. Dies sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Der Bezirk ist in Bayern die dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Landkreisen (2. Ebene). Die Bezirke sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher auch ein Parlament, den Bezirkstag, der alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird. Sie können Wappen und Fahnen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis haben, was ein staatlicher Regierungsbezirk nicht hat.

Landkreise und kreisfreie Städte

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:

Landkreise in Bayern


Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern:
  1. Aichach-Friedberg (AIC)
  2. Altötting (AÖ)
  3. Amberg-Sulzbach (AS)
  4. Ansbach (AN)
  5. Aschaffenburg (AB)
  6. Augsburg (A)
  7. Bad Kissingen (KG)
  8. Bad Tölz-Wolfratshausen (TÖL)
  9. Bamberg (BA)
  10. Bayreuth (BT)
  11. Berchtesgadener Land (BGL)
  12. Cham (CHA)
  13. Coburg (CO)
  14. Dachau (DAH)
  15. Deggendorf (DEG)
  16. Dillingen a.d.Donau (DLG)
  17. Dingolfing-Landau (DGF)
  18. Donau-Ries (DON)
  19. Ebersberg (EBE)
  20. Eichstätt (EI)
  21. Erding (ED)
  22. Erlangen-Höchstadt (ERH)
  1. Forchheim (FO)
  2. Freising (FS)
  3. Freyung-Grafenau (FRG)
  4. Fürstenfeldbruck (FFB)
  5. Fürth (FÜ)
  6. Garmisch-Partenkirchen (GAP)
  7. Günzburg (GZ)
  8. Haßberge (HAS)
  9. Hof (HO)
  10. Kelheim (KEH)
  11. Kitzingen (KT)
  12. Kronach (KC)
  13. Kulmbach (KU)
  14. Landsberg am Lech (LL)
  15. Landshut (LA)
  16. Lichtenfels (LIF)
  17. Lindau (Bodensee) (LI)
  18. Main-Spessart (MSP)
  19. Miesbach (MB)
  20. Miltenberg (MIL)
  21. Mühldorf a.Inn (MÜ)
  22. München (M)
  23. Neuburg-Schrobenhausen (ND)
  24. Neumarkt i.d.OPf. (NM)
  25. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (NEA)
  1. Neustadt a.d.Waldnaab (NEW)
  2. Neu-Ulm (NU)
  3. Nürnberger Land (LAU)
  4. Oberallgäu (OA)
  5. Ostallgäu (OAL)
  6. Passau (PA)
  7. Pfaffenhofen a.d.Ilm (PAF)
  8. Regen (REG)
  9. Regensburg (R)
  10. Rhön-Grabfeld (NES)
  11. Rosenheim (RO)
  12. Roth (RH)
  13. Rottal-Inn (PAN)
  14. Schwandorf (SAD)
  15. Schweinfurt (SW)
  16. Starnberg (STA)
  17. Straubing-Bogen (SR)
  18. Tirschenreuth (TIR)
  19. Traunstein (TS)
  20. Unterallgäu (MN)
  21. Weilheim-Schongau (WM)
  22. Weißenburg-Gunzenhausen (WUG)
  23. Wunsiedel i.Fichtelgebirge (WUN)
  24. Würzburg (WÜ)
Die 25 kreisfreien Städte in Bayern:
  1. Amberg (AM)
  2. Ansbach (AN)
  3. Aschaffenburg (AB)
  4. Augsburg (A)
  5. Bamberg (BA)
  6. Bayreuth (BT)
  7. Coburg (CO)
  8. Erlangen (ER)
  9. Fürth (FÜ)
  1. Hof (HO)
  2. Ingolstadt (IN)
  3. Kaufbeuren (KF)
  4. Kempten (Allgäu) (KE)
  5. Landshut (LA)
  6. Memmingen (MM)
  7. München (M)
  8. Nürnberg (N)
  1. Passau (PA)
  2. Regensburg (R)
  3. Rosenheim (RO)
  4. Schwabach (SC)
  5. Schweinfurt (SW)
  6. Straubing (SR)
  7. Weiden i.d.OPf. (WEN)
  8. Würzburg (WÜ)

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten . Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte, 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, 1.040 sind Einheitsgemeinden (Stand 1. Januar 2005).

Änderungen seit dem 1. Januar 2005:

  • Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
  • Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 1. Januar 2006

Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Liste der gemeindefreien Gebiete in Bayern

Größte Städte

(außer Neu-Ulm alle kreisfreie Städte)

Stadt Einwohner am
31. Dezember 2000
Einwohner am
30. Juni 2005
München 1.210.223 1.254.300
Nürnberg 488.400 497.254
Augsburg 254.982 262.140
Würzburg 127.966 133.188
Regensburg 125.676 129.175
Ingolstadt 115.722 120.575
Fürth 110.477 113.076
Erlangen 100.778 102.745
Bayreuth 74.153 74.137
Bamberg 69.036 69.934
Aschaffenburg 67.592 68.798
Kempten (Allgäu) 61.389 61.507
Landshut 58.746 60.825
Rosenheim 58.908 60.049
Schweinfurt 54.325 54.351
Neu-Ulm 50.188 51.461
Passau 50.536 50.506
Hof 50.741 48.982

Regionen

Chiemsee mit Fraueninsel

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 %.

Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern), auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf die Region Augsburg, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf.

An drei Standorten in Bayern befinden sich Atomkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Museen

Bayern ist mit über 1.150 Museen das museumsreichste Bundesland in Deutschland, wozu auch Sammlungen, Schlösser, Gärten und private Sammlungen gehören. Zu den größten und bekanntesten gehören:

Deutsches Museum an der Isar

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

Datei:München Hoftheater 19Jh.jpg
Münchner Hoftheater

Musik

Richard-Wagner-Festspielhaus in Bayreuth

Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie

Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen

Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele.

Datei:Richard Wagner en.jpg
Richard Wagner

Küche

Durch das Nebeneinander der zwei bayerischen Stämme Altbaiern und Franken, dazu kulturelle Teile von Schwaben, ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:

Religion, Stämme und Sprache

Wieskirche in Südbayern

In Bayern hat sich der Anteil der Katholiken und Protestanten in den letzten Jahren verringert. Dieser Trend ist auch in anderen Bundesländern zu beobachten.

Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden.

Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern (Baiern), Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche. Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Tradition in Bayern. Daneben sind Jenische in Bayern beheimatet.

Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:

  • Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
  • Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
  • Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen

Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch (Landkreis Coburg) sowie hessische Mundarten (Raum Aschaffenburg/Miltenberg) gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten.

siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster

Sonstiges

Als weibliche Symbolgestalt Bayerns gilt die Bavaria. Die Bayerische Polizei ist der größte Polizeiverband Deutschlands.

Literatur

  • Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
  • Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
  • Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7
Wiktionary: Bayern – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikinews: Bayern – in den Nachrichten
Wikisource: Bayerische Verfassung – Quellen und Volltexte
Portal: Bayern – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Bayern

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