Zum Inhalt springen

Mindestreserve

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Juni 2004 um 22:54 Uhr durch RolandD (Diskussion | Beiträge) (Kategorisiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Mindestreserve gibt die minimale Höhe der Einlagen an, die Geschäftsbanken bei der Zentralbank unterhalten müssen.

Sie leitet sich aus der Mindestreserveverpflichtung (siehe dort) der Geschäftsbanken ab und bestimmt sich aus einem proporzionalen Anteil an den Sichteinlagen , die sie an den Nichtbankensektor ausgestellt haben. Dier zugehörige Satz wird Mindestreservesatz (siehe dort) genannt. Es gilt .

Um Wettbewerbsnachteile auszugleichen zahlt die EZB für die Mindestreserve Zinsen in Höhe des Leitzinses.

Unterhält eine Geschäftsbank einen Betrag, der die Mindestreserve übersteigt, bei der Zentralbank, so nennt man den überzähligen Betrag Überschussreserve.

Die Mindestreserve ist ein wirkungsvolles Instrument der Geldpolitik. Sie ermöglicht es der Zentralbank die Geschäftsbanken duch eine Erhöhung des Mindestreserveverpflichtungen von ihren Krediten abhängig zu machen. Die Geschäftsbanken können dann nur so viel Geld als Kredite und nur zu dem Zinssatz vergeben, zu dem die Zentralbank den Geschäftsbanken Geld (zum Beispiel durch das Hauptrefinanzierungsinstrument) zur Verfügung stellt.

{{Kategorie:Geld und Kredit]]