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Diskontsatz

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Der Diskontsatz (von ital. disconto, zu lat. discomputare, abrechnen) ist der Zinssatz, zu dem eine Bank Wechsel bei der Zentralbank verpfänden (rediskontieren) konnte. Damit konnte sie sich kurzfristig Liquidität verschaffen. Als Preis zahlte sie dafür den Diskontsatz (als Abschlag vom Nominalwert).

Der Diskontsatz wurde von der Zentralbank festgelegt, in Deutschland vor 1999 von der Deutschen Bundesbank. Er galt in Deutschland als Basiszinssatz und war deshalb Bezugspunkt in vielen Verträgen. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurde das Diskontgeschäft eingestellt. In Verträgen und Gesetzen wurde der Diskontsatz durch den Basiszinssatz abgelöst, der mit Wirkung seit 1. Januar 2002 in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist.

siehe auch: Lombardsatz, Spitzenrefinanzierungsfazilität, Geldschöpfung, Geldpolitik, Diskontpolitik