Kommanditgesellschaft auf Aktien mit beschränkter Haftung
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Die Kommanditgesellschaft auf Aktien mit beschränkter Haftung (KGaA) ist eine handelsrechtliche Gesellschaftsform. Geregelt ist sie im Handelsgesetzbuch. Allerdings stellt es eine Sonderform dar aus der Kombination von der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH dar. Eine weitere Mischform ist z.B. die GmbH&Co KG.