Benutzer Diskussion:Harry8
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Letzter Bearbeiter: Thomas021071
danke
Computerprobleme
Ich habe Probleme mit meinem Computer. Deshalb kann es sein, dass es zu Ausfällen kommt und ich auf Beiträge nicht reagieren kann. MfG Harry8 11:43, 10. Sep. 2015 (CEST)
WL
Hallo Harry8, eigentlich weißt du bestimmt genausogut wie ich, dass es nicht gewünscht ist, Artikel einzig deshalb zu bearbeiten, um eine Weiterleitung umzubiegen. Da das mit Esslingen jetzt bereits zum mindestens fünften Mal auf meiner Beo aufgeblitzt ist, frage ich einfach mal, warum? --Zollernalb (Diskussion) 11:59, 26. Nov. 2015 (CET)
- Die Stadt heißt so. MfG Harry8 12:01, 26. Nov. 2015 (CET)
- ich weiß. Und weiter? --Zollernalb (Diskussion) 12:01, 26. Nov. 2015 (CET)
- Wie weiter? Das ist der korrekte Name der Stadt. MfG Harry8 12:03, 26. Nov. 2015 (CET)
- Dieser Edit ändert am Artikel selbst genau NullKommaNull, und wer auf den Link klickt landet genau wie vorher auf dem richtigen Artikel - genau solche Edits sind ausdrücklich nicht gewünscht. --Zollernalb (Diskussion) 12:36, 26. Nov. 2015 (CET)
- Kann ich das irgendwo nachlesen? MfG Harry8 12:38, 26. Nov. 2015 (CET)
- Erzähl mir nicht, du weißt das nicht, keine Ahnung, wo das steht. Edits, die keine Auswirkung auf den Artikel haben, sind nicht gewünscht. --Zollernalb (Diskussion) 12:43, 26. Nov. 2015 (CET)
- Woher soll ich das denn wissen? Im Gegenteil: Ich habe es im Verlauf der Jahre schon so oft gesehen, dass ich das nicht glauben kann. Es sind vor allem Benutzer, die einen Artikel verschoben und anschließend reihenweise die Änderungen vorgenommen haben. Bei den Stadtteilen Dortmunds [Lemmaänderung von Dortmund-X zu X oder X (Dortmund)], die ich vorgenommen habe - die bisherigen Lemmata blieben als Weiterleitungen bestehen -, hatten mir sogar manche Benutzer geholfen, anschließend die Änderungen vorzunehmen. Wie soll ich nach den Erfahrungen denn darauf kommen, dass es nicht gewünscht ist. Es muss dann doch irgendwo stehen!?
- Im Zusammenhang mit der Stadt Esslingen am Neckar ist mir übrigens aufgefallen, dass es keine Regelung für Namen von Städten zu geben scheint, deren Schreibweise sich ändert. Ich habe das so gehandhabt, dass ich die Änderung der Schreibweise ab etwa der Gründung des Deutschen Reiches vorgenommen habe, zumal ich nicht weiß, wie die Stadt vorher hieß.
- MfG Harry8 12:56, 26. Nov. 2015 (CET)
- Beispiel für die Dortmundweiterleitungsänderungen, dann kann ich etwas dazu sagen. --Zollernalb (Diskussion) 13:02, 26. Nov. 2015 (CET)
- PS.: Und um Missverständnissen vorzubeugen: Soetwas ist natürlich in Ordnung. --Zollernalb (Diskussion) 13:22, 26. Nov. 2015 (CET)
- Beispiel: Asseln → Asseln, mfG Harry8 13:24, 26. Nov. 2015 (CET)
- Das meine ich nicht, ich meine einen Difflink für eine Weiterleitungsumbiegung. --Zollernalb (Diskussion) 13:26, 26. Nov. 2015 (CET)
- https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Asseln_(Dortmund)&diff=138834598&oldid=138807936 mfG Harry8 13:30, 26. Nov. 2015 (CET)
- Das ist eine Verschiebung, kein Umbiegen einer Weiterleitung... --Zollernalb (Diskussion) 13:33, 26. Nov. 2015 (CET)
- https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Asseln_(Dortmund)&diff=138834598&oldid=138807936 mfG Harry8 13:30, 26. Nov. 2015 (CET)
- Das meine ich nicht, ich meine einen Difflink für eine Weiterleitungsumbiegung. --Zollernalb (Diskussion) 13:26, 26. Nov. 2015 (CET)
- Ein anderes Beispiel: Provinz Groningen → Provinz Groningen, mfG Harry8 13:28, 26. Nov. 2015 (CET)
- Beispiel: Asseln → Asseln, mfG Harry8 13:24, 26. Nov. 2015 (CET)
- PS.: Und um Missverständnissen vorzubeugen: Soetwas ist natürlich in Ordnung. --Zollernalb (Diskussion) 13:22, 26. Nov. 2015 (CET)
- Beispiel für die Dortmundweiterleitungsänderungen, dann kann ich etwas dazu sagen. --Zollernalb (Diskussion) 13:02, 26. Nov. 2015 (CET)
- Erzähl mir nicht, du weißt das nicht, keine Ahnung, wo das steht. Edits, die keine Auswirkung auf den Artikel haben, sind nicht gewünscht. --Zollernalb (Diskussion) 12:43, 26. Nov. 2015 (CET)
- Kann ich das irgendwo nachlesen? MfG Harry8 12:38, 26. Nov. 2015 (CET)
- Dieser Edit ändert am Artikel selbst genau NullKommaNull, und wer auf den Link klickt landet genau wie vorher auf dem richtigen Artikel - genau solche Edits sind ausdrücklich nicht gewünscht. --Zollernalb (Diskussion) 12:36, 26. Nov. 2015 (CET)
- Wie weiter? Das ist der korrekte Name der Stadt. MfG Harry8 12:03, 26. Nov. 2015 (CET)
- ich weiß. Und weiter? --Zollernalb (Diskussion) 12:01, 26. Nov. 2015 (CET)
Ich habs gefunden, steht unter WP:WL#Neuer Artikel könnte entstehen (Stubs …), vierter Absatz. --Zollernalb (Diskussion) 13:38, 26. Nov. 2015 (CET)
- Siehe auch: Do not “fix” links to redirects that are not broken --Zollernalb (Diskussion) 13:40, 26. Nov. 2015 (CET)
- Ok, dann weiß ich jetzt Bescheid. MfG Harry8 15:24, 26. Nov. 2015 (CET)
- Danke dir. --Zollernalb (Diskussion) 16:42, 26. Nov. 2015 (CET)
- Ok, dann weiß ich jetzt Bescheid. MfG Harry8 15:24, 26. Nov. 2015 (CET)
- Ja, Zollernalb hat recht. Mir war dies vor einem halben Jahr, als ich zusammen mit Harry die Verlinkungen auf die Dortmunder Stadtteil-Artikel änderte, auch nicht bewusst. Es war mein Versäumnis, dass ich Harry später, als ich in einem ganz anderen Zusammenhang durch Zufall von der Richtlinie erfuhr, nicht darauf hingewiesen habe. Ich unterlasse seitdem solche Linkänderungen, wenn dies die einzigen Änderungen in dem Edit sind. Sie sind aber zulässig, wenn man gleichzeitig andere, nicht rein kosmetische Mängel, die man dabei findet, mit behebt, wie zum Beispiel hier. --BurghardRichter (Diskussion) 18:28, 26. Nov. 2015 (CET)
- Ich hätte zu der Thematik eine 3M:
- Natürlich steht die jeweilige Stadt auf dem Lemma ihres aktuellen Namens. In anderen Artikeln halte ich es hingegen für sinnfrei, Ludwigshafen in Ludwigshafen am Rhein zu ändern, analog bei Bingen, sofern man einen Artikel über den entsprechenden Rheinabschnitt bearbeitet. Der Mannheimer, der sich verabschiedet, sagt auch, daß er nach Ludwigshafen fahre. Er vertraut darauf, daß seine Gattin schon drauf kommt, welches Ludwigshafen gemeint ist. Deshalb finde ich es auch befremdlich, wenn in der Beschreibung der Mannheimer Ausfallstraßen da unbedingt der Rhein rein soll.
- Bei Geburtsorten ist natürlich der damalige offizielle Name zu nennen, also unter Umständen Wanne-Eickel oder Elberfeld. Da dann bei Städten, die heute einen Zusatz tragen, genau dann mit Zusatz, wenn er damals schon Namensbestandteil war.
- Ganz grausam ist (*1985 in Haltern am See ...) - wird nur noch geschlagen vom gleichen Intro bei jemandem, der vor dem Bau der Talsperre geboren wurde (der zum letzteren analoge Fall wäre bei Müritz und Bodensee aber wohl selten, weil die ja vor sehr langer Zeit gebaut wurden). --Elop 17:31, 27. Nov. 2015 (CET)
- Mhm, das ist aber eigentlich eine ganz andere Thematik ;-) --Zollernalb (Diskussion) 17:34, 27. Nov. 2015 (CET)
- Die gibt es aber zuweilen, auch unter Harrys Beteiligung. In einem Artikel über einen Rheinabschnitt habe ich sogar mal gesehen, daß sich der Ersteller ärgerte, daß Harry da [[Bingen]] in [[Bingen am Rhein]] änderte, und revertierte. Daraufhin hat Harry dann den Link auf [[Bingen am Rhein|Bingen]] umformatiert. Was ja dann wieder genau in diesen Abschnitt paßt. --Elop 17:42, 27. Nov. 2015 (CET)
- Mhm, das ist aber eigentlich eine ganz andere Thematik ;-) --Zollernalb (Diskussion) 17:34, 27. Nov. 2015 (CET)
Naja, derzeit werden zum wiederholten Male massenhaft Änderungen durchgeführt, ohne das Aussehen des Artikels zu ändern. Siehe [1]. MfG Harry8 22:24, 27. Nov. 2015 (CET)
Hier noch das Beispiel eines Admins, der einen Link änderte. MfG Harry8 15:41, 12. Dez. 2015 (CET)
- Man sollte es auch differenziert betrachten. Es kann durchaus Gründe geben, die es erfordern, Links auf Weiterleitungsseiten umzustellen, zum Beispiel wenn beabsichtigt wird, eine Weiterleitungsseite zu löschen.
- Im übrigen sind hier wegen dieser Sache bis jetzt 26 Edits getätigt worden, von denen jeder einzelne schätzungsweise genauso viel Speicherraum beansprucht wie eine Linkänderung. --BurghardRichter (Diskussion) 22:00, 12. Dez. 2015 (CET)
- Naja, ich hatte ja dieselben Gründe wie z. B. derjenige aus dem vorigen Beispiel.
- Und: Die Zählerei führt zu nichts. Wenn wir anfangen, Erbsen zu zählen, können wir ja das Editieren gleich einstellen. MfG Harry8 22:03, 12. Dez. 2015 (CET)
Karl Bischof (Germanist)
Mi simple korektis en lian propran uzon de sia vivopriskribo. Bischof konis la Latina pli bone ol DUDEN, kiu akceptas la ne-latina "intrasitiva formo" law la ofta nekorekta uzo en la Germana, sed promovere estas "transitiva" verbo. En Eo oni ekzemple ankaw ne intermiksa "evolui" kaj "evoluigi". Respondo ne necasas. Ankaw stultajhoj rajtas ekzisti. --79.202.235.81 17:52, 30. Nov. 2015 (CET)
- Der Duden schreibt ausdrücklich, dass es bei dem Verb promovieren einen transitiven und einen intransitiven Gebrauch gibt. Beides ist korrekt.
- Duden: promovere estas "transitiva" kaj "intransitiva" verbo.
- Es ist in der de-WP üblich, eine korrekte Form nicht in eine andere korrekte Form zu ändern. MfG Harry8 18:02, 30. Nov. 2015 (CET)
Was ist mit
Recklinghausen: Technikmuseum „Strom und Leben? Gruß JEW (Diskussion) 10:21, 2. Dez. 2015 (CET)
- Ich kann mal wieder nicht kommen. Ich bin in Fulda (bis zum Dienstag). MfG Harry8 11:24, 2. Dez. 2015 (CET)
- OK, der "Dicke Pitt" kommt zum Essen. Gruß JEW (Diskussion) 12:10, 2. Dez. 2015 (CET)
Viele kleine Archive. 188.98.179.2 22:38, 2. Dez. 2015 (CET)
- Ich habe die Archive fusioniert. MfG Harry8 10:43, 3. Dez. 2015 (CET)
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Lieber Harry8,
beim Artikel zum Zweckverband hatte ich den letzten Satz zu den NEC-Kennzeichen entfernt, was Du rückgängig gemacht und als Quelle mit einer Veröffentlichung aus dem Bundesanzeiger versehen hast.
Nach Erstellung meines Beitrages habe ich den Link der Seite an den Dienststellenleiter der Behörde geschickt und diesen gebeten, mir mitzuteilen, ob in der Seite inhaltliche Fehler enthalten sind.
Er hat mir in seiner Antwortmail (die leider auf einem anderen Rechner liegt als dem, von dem aus ich diesen Beitrag schreibe, ich kann sie aber falls gewünscht hier noch einkopieren) mitgeteilt, daß der (zwischenzeitlich nach meinem Text eingefügte) Schlusssatz, NEC werde nicht an Kraftfahrer aus der Stadt ausgegeben, nicht stimme. Er hat sogar darum gebeten, daß dieser Satz entfernt werde. Es trifft zu, daß bis 30.11.2014 NEC nur für den Landkreis ausgegeben wurde. Mit dem Zusammenschluss ist diese Trennung aber aufgegeben worden. Seitdem könnte NEC auch an einen Stadtbewohner ausgegeben werden (wenn er es denn wollte, was ich mir angesichts der Hassliebe zwischen Coburgern und Neustadtern kaum vorstellen kann). Die von Dir angeführte Quelle aus dem Jahr 2013 ist also überholt.
Damit wir uns nicht ständig gegenseitig korrigieren, bitte ich Dich, meine letzte Textversion wieder herzustellen, da im Artikel derzeit eine nach Auskunft des Behördenleiters unrichtige Information enthalten ist. Danke für Deine Kooperation.
Herzliche Grüße --Schrumpelkasper (Diskussion) 00:21, 5. Dez. 2015 (CET)
- Durch eine Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten (im Sinne der FZV, Verwaltungsbezirke genannt), die zu Rechtsnachfolgern von aufgelösten Landkreisen und kreisfreien Städten bestimmt wurden, die Möglichkeit einräumt, mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen bei der Fahrzeugzulassung zu vergeben. Diese zusätzlichen Unterscheidungszeichen (erste ein- bis dreistellige Buchstabenkombination auf den Nummernschildern) ergeben sich aus den Stadt- und Kreiskürzeln der aufgelösten Landkreise und kreisfreien Städte, die im Gebiet des heutigen Verwaltungsbezirks bestanden. Diese Verordnungsreform trat am 1. November 2012 in Kraft. Durch eine Übergangsvorschrift in § 50 Abs. 2a der Fahrzeugzulassungsverordnung wurden die gültigen Unterscheidungszeichen aus der vorherigen Anlage 1 mit dem Inkrafttreten der Änderung, also zum Stand 1. November 2012, als festgelegt und die auslaufenden als aufgehoben geltend definiert.
- Das neue Vorgehen sieht vor, dass das Bundesverkehrsministerium die Unterscheidungszeichen für die Verwaltungsbezirke auf Antrag der Länder nach Überprüfung des Antrags festlegt oder aufhebt und dies im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Die Reaktivierung auslaufender Kürzel wurde dadurch ermöglicht, dass nach der Neuregelung die Festlegung von mehr als einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk beantragt werden kann. Die Antragsmöglichkeit wurde für die am 1. November 2012 bestehenden Verwaltungsbezirke auf die Unterscheidungszeichen, die bis zum 25. Oktober 2012 vergeben worden sind, beschränkt. Es können daher nur vormals auslaufende Kürzel als weitere Unterscheidungszeichen zusätzlich zu den bereits vorhandenen beantragt werden.
- Für später neu entstehende Verwaltungsbezirke, z. B. nach Gebietsreformen, besteht die Beschränkung nicht, so dass für diese neue Unterscheidungszeichen beantragt werden können.
- Ursprüngliches Ziel der Kennzeichenliberalisierung war es, dem Rechtsnachfolger der aufgelösten Gebietskörperschaft das Recht einzuräumen, auch die als „auslaufend“ vermerkten Unterscheidungszeichen wieder vergeben zu dürfen.
- Die Länder Sachsen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Schleswig-Holstein stellten umgehend nach Inkrafttreten der Reform Anträge auf Wiedereinführung eines oder mehrerer Unterscheidungszeichen beim zuständigen Bundesministerium, welches bis Mitte November 2012 die Wiedereinführung von 71 Unterscheidungszeichen genehmigte.
- Alle ab dem 9. November 2012 im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung wieder neu zugelassenen Unterscheidungszeichen wurden seitdem im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Im Freistaat Bayern beschloss das Kabinett im Januar 2013 die Voraussetzungen für die Wiedereinführung, wonach für die jeweilige Zulassungsstelle die Zustimmung des betroffenen Landkreises bzw. der betroffenen kreisfreien Stadt erforderlich ist. Die Neuzuteilung begann in den ersten Landkreisen, die sich für die Wiedereinführung ausgesprochen hatten, ab dem 10. Juli 2013. Eine Besonderheit ist, dass mehrere in Bayern wieder eingeführte Altunterscheidungszeichen von mehreren Landkreisen bzw. Zulassungsbehörden ausgegeben werden.
- Das Unterscheidungszeichen NEC wurde mit Bescheid vom 5. Juli 2013 für die Ausgabe im Landkreis Coburg genehmigt, nachdem dieser Landkreis wie etliche andere Landkreise in Bayern die Wiederausgabe beantragt hatte. Veröffentlicht wurde dies im Bundesanzeiger vom 12. August 2013. Die Ausgabe im Landkreis Coburg erfolgte bereits am 10. Juli 2013. Es gab übrigens nicht eine einzige kreisfreie Stadt in Bayern, die die Ausgabe eines Altkennzeichens beantragt hat.
- Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger, mit der die Ausgabe des Unterscheidungszeichens NEC auch in der kreisfreien Stadt Coburg ermöglicht wird, gibt es bis jetzt nicht. Die bisher letzte Ausgabe im Bundesanzeiger behandelt die Ausgabe des Unterscheidungszeichens LH im Kreis Unna zusätzlich zur bisher erfolgten Vergabe im Kreis Coesfeld. Eine Vergrößerung des Ausgabegebietes muss also im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
- Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist maßgebend. Es gibt aber weitere Veröffentlichungen. So werden alle Änderungen dem Kraftfahrtbundesamt gemeldet. Dieses KBA veröffentlicht regelmäßig die Angaben zu allen Zulassungsbehörden in Deutschland. Die bisher letzte Veröffentlichung vom Oktober 2015 findest du hier. Auf der Seite 8 steht dort in der Liste der Unterscheidungszeichen der Verwaltungsgebiete beim NEC nur Coburg (Land). Auf der Seite 18 steht in der Rubrik Statistische Kennziffer der Verwaltungsbezirke unter der STBA-Nr. 09 463- die Stadt Coburg nur mit dem Unterscheidungszeichen CO, während unter der STBA-Nr. 09 473- der Landkreis Coburg mit den Unterscheidungszeichen CO und NEC aufgeführt wird. Diese Unterscheidung wird auch auf der Seite 32 gelistet. Dort wird der Zweckverband zwar erwähnt, aber genau nach Zweckverband LRA (Landratsamt) und Zweckverband Stadt unterschieden.
- Ich habe die Veröffentlichung des KBA nicht bei den Einzelnachweisen zusätzlich eingetragen, da sie bereits bald (vermutlich im Januar 2016) von einer neuen Veröffentlichung abgelöst wird.
- Nun zum Zweckverband Zulassungsstelle Coburg:
- Falls der Zweckverband tatsächlich das NEC an Fahrzeugbesitzer in der Stadt Coburg ausgibt, ist das nicht korrekt. Im Bundesanzeiger und in den Veröffentlichungen des Kraftfahrtbundesamtes steht dazu nichts.
- Andererseits wurde dem KBA wohl noch nicht die neue Adresse gemeldet. Zudem wurde dem KBA nicht mitgeteilt, dass es keine Einteilung nach Nummerngruppen für das Unterscheidungszeichen CO mehr gibt; denn diese Unterscheidung wird jetzt, nach einem Jahr, immer noch aufgeführt. Ich weiß nicht, wer dafür zuständig ist, aber das ist ein Versäumnis.
- Es ist natürlich möglich, dass die Stadt und der Landkreis Coburg zu einem neuen Zulassungsbezirk Coburg verschmolzen sind. Dann kann man der Meinung sein, dass alle bisherigen Unterscheidungszeichen im gesamten Gebiet ausgegeben werden können. Aber im KBA-Eintrag findet sich darüber nichts.
- Es gibt auch einen Vergleichsfall: Die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg haben am 11. September 2002 eine gemeinsame Zulassungsstelle errichtet. Seit dem 19. November 2012 wird das Kürzel SAB für den ehemaligen Landkreis Saarburg wieder ausgegeben. Es darf nur an Fahrzeughalter im Landkreis, nicht an diejenigen in der Stadt Trier vergeben werden.
- Jetzt gibt es auch noch andere Vergleichsfälle, die die fehlerhafte Ausgabe alter Unterscheidungszeichen betreffen. So wurden die Unterscheidungszeichen BRL und CLZ zunächst irrtümlich nicht im gesamten Landkreis Goslar ausgegeben. Ebenso geschah dies mit den Unterscheidungszeichen GN und SLÜ im Main-Kinzig-Kreis.
- Und zu guter Letzt liegt ja auch noch kein Nachweis für die Vergabe von NEC in der Stadt Coburg vor, auch keinerlei Zeitungsmeldung, wie es sonst üblich ist. Es ist ja auch schon ein Jahr vergangen.
- MfG Harry8 08:58, 5. Dez. 2015 (CET)
Lieber Harry8, Du hast Dir ja richtig Mühe gegeben. Vielen Dank dafür. Ich hatte es mir einfacher gemacht und diese Antwort bekommen:
"... vielen Dank für die Arbeit und die Information. Allerdings ist der letzte Satz „Es wird jedoch nicht an Kraftfahrer aus der Stadt Coburg vergeben.“ so nicht zutreffend.
Bis zur Trennung war dies so. Allerdings ab 01.12.2014 (Zusammenlegung) kann auch ein Coburger Bürger sich ein Kennzeichen mit NEC ausstellen lassen, obwohl er im Stadtgebiet Coburg wohnt. Ist zwar Quatsch, ist aber so!
Meine Bitte daher, den letzten Satz (s.o.) wieder löschen! Danke. Ansonsten, super Arbeit.
Ebenfalls ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen Klaus Hut
Zweckverband Zulassungsstelle
- Coburg –
Wilhelm-Ruß-Str. 5 96450 Coburg
Tel. 09561 514-122 Email: Klaus.Hut@Zulassungsstelle-Coburg.de"
Was ist denn jetzt richtig? Die von Dir zitierte KBA-Veröffentlichung, immerhin vom Oktober 2015 ist auch nicht aktuell bzw. war bei ihrem Erscheinen schon überholt. Hier werden zwei Adressen genannt, nämlich unter Uferstraße 7 die Stadt und unter Lauterer Straße 60 der Landkreis, jeweils mit Erwähnung des Zweckverbandes. Beide Dienststellen gab es im Oktober schon gar nicht mehr. Ende Juli erfolgte der Umzug in die gemeinsamen Räumen in der Wilhelm-Ruß-Straße 5 (Adresse s.o. Mail des Dienststellenleiters), im September fand in Anwesenheit des Bayerischen Staatsministers des Innern Joachim Hermann die offizielle Eröffnung statt.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Zulassungsstelle umzieht, ohne daß das KBA davon erfährt. Schließlich werden täglich vielfach wechselseitig Meldungen geschickt. In der KBA Veröffentlichung der Fahrerlaubnisbehörden (Seite 11) wird schon nicht mehr zwischen Stadt und Landkreis unterschieden.
Es gibt auch keinen Beleg dafür, daß einem Coburger, der ein NEC-Kennzeichen gewollt hat, dieses verweigert worden wäre.
Wollen wir nicht einfach dem Wunsch der Behörde folgen und den letzten Satz weglassen, der Informationsgehalt des Artikels wird dadurch nicht signifikant schlechter.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht --Schrumpelkasper (Diskussion) 14:13, 5. Dez. 2015 (CET)
- Ok, dann lassen wir den Satz zumindest zunächst weg.
- Bei dem Umzug hat jemand allerdings geschlafen, auch was die Streichung der Nummerngruppen anbelangt; denn beim CO gibt es diese Einteilung ja nicht mehr.
- Ich hoffe darauf, dass in einer der nächsten Veröffentlichungen des KBA alles korrekt angegeben wird. MfG Harry8 14:19, 5. Dez. 2015 (CET)
Hallo Harry8,
vielen Dank. Bei dem Umzug haben viele geschlafen, das konnte man in der Presse verfolgen. Es gibt einen Artikel aus dem Oktober 2014, aus dem hervorgeht, daß man bei den Verantwortlichen erst dachte, eine Zweckvereinbarung reiche aus. In Bayern gibt es aber sehr enge rechtliche Vorgaben in Art. 8 Abs. 3 ZustGVerk, in dem eindeutig ein Zweckverband vorgeschrieben wird. Wie man sieht, wurde der Zweckverband, der am 1.12.2014 seine Arbeit aufnahm erst im Oktober 2014 überhaupt als solcher beschlossen.
In Trier scheint das anders zu sein. Ich habe dort auf der Homepage der Stadt Trier den Hinweis gefunden, daß man eine Zweckvereinbarung abgeschlossen habe. Demgemäß ist in der von Dir zitierten KBA-Veröffentlichung als Behörde auch die Stadt Trier ausgewiesen. In Bayern muss eine eigene Körperschaft in Form eines Zweckverbandes mit allen bürokratischen Popanz errichtet werden, um (staatliche) Kfz-Zulassung eines Landkreises mit der (kommunalen) Kfz-Zulassung einer kreisfreien Stadt vorzunehmen. Nach den jetzt in Coburg Stadt und Land geltenden Regeln tritt als Behörde der Zwekverband im eigenen Namen mit eigenem Briefkopf auf. Deshalb findet auch keine Unterscheidung statt.
Zu den NEC-Kennzeichen für die Stadt habe ich übrigens eben etwas gefunden:
"Coburger Tageblatt, 10.April 2014
Landratsamt wird Großbaustelle
ERWEITERUNG Neben der Straßenmeisterei entsteht für rund vier Millionen Euro ein Erweiterungsbau für das Landratsamt. Dort können sich ab 2015 auch die Bürger aus der Stadt Coburg ihre Kfz-Kennzeichen abholen. Die Firma Angermüller Bau GmbH hat neben dem Landratsamt auch die Rohbauarbeiten für die Straßenmeisterei und die Turnhalle der Co II für den Landkreis ausgeführt. *
VON UNSEREM REDAKTIONSMITGLIED BERTHOLD KÖHLER
Coburg – Der Landkreis hat bei seinem Vorhaben, die gesamte Verwaltung auf der Lauterer Höhe zu konzentrieren, den entscheidenden Schritt in Angriff genommen. Mit dem symbolischen Spatenstich auf dem Gelände zwischen dem Landratsamt und der neuen Straßenmeisterei haben gestern die Arbeiten für den Erweiterungsbau begonnen. Dort sollen nach der Fertigstellung im kommenden Jahr neben Teilen der Bauverwaltung auch das Jobcenter Coburg-Land, das Staatliche Schulamt samt Bildstelle sowie die gemeinsame Kfz-Zulassungsstelle mit Führerscheinstelle von Stadt und Landkreis Coburg zentral untergebracht werden. Nachdem im vergangenen Jahr in den Kreistagsgremien teilweise heftig über die Notwendigkeit des Neubaus diskutiert wurde, musste Landrat Michael Busch (SPD) gleich zu Beginn der Veranstaltung ein grundsätzliches Statement loswerden: „Das wird kein Anbau, der Selbstzweck ist.“ Schon der Umzug der Straßenmeisterei von Scheuerfeld ans Landratsamt habe jüngst gezeigt, dass es große Vorteile mit sich bringe, die komplette Verwaltung an einer Stelle zusammen zu bringen.
Symbolisch fliegt das Erdreich: Rainer Drechsel, Gerhard Schramm, Thomas Friedrich Christian Wutke, Michael Busch, Armin Stößel, Stefan Schultheiß und Andreas Gehring (von links) haben mit dem symbolischen Spatenstich den Startschuss für den Erweiterungsbau hinter dem Coburger Landratsamt gegeben. Foto: Berthold Köhler
Kosten: Es schaut gut aus
Diese Vorteile lässt sich der Landkreis aber auch einiges kosten: Knapp vier Millionen Euro hat der vom Landkreis beauftragte Architekt, Christian Wutke, für den Bau angesetzt. „Die ersten Ausschreibungen“, versicherte Michael Busch mit Blick zu Wutke, „lassen erkennen, dass wir finanziell im Plan bleiben können.“
„Mit der neuen Zulassungsstelle bekommen die Coburger die Chance auf ein NEC-Kennzeichen.“
Michael Busch Landrat
Wobei natürlich immer wieder Unwägbarkeiten auftreten können. Das erste Problem ist auch schon erkannt: Der „schwierige Untergrund“, wie ihn Architekt Wutke nennt. Der Boden neben der neuen Straßenmeisterei ist insofern problematisch, weil dort bis zu zweieinhalb Meter hoch der Bodenaushub aus dem Neubau des jetzigen Landratsamtes Ende der 80er Jahre liegt. Dadurch ist der Untergrund nicht stabil genug und muss mit bis zu 4,50 Meter tief in den Boden eingebrachten Kies-Säulen stabilisiert werden. 510 dieser „Rüttelstopf-Säulen“ werden den Landratsamts-Anbau stabilisieren. Aus zeitlicher Sicht ist der Rahmen eng gesteckt, der Architekt aber optimistisch: „Im Sommer 2015 werden wir fertig sein“, versicherte Christian Wutke beim Spatenstich. Alles andere wäre auch schlecht, weil der Landkreis und seine künftigen Mieter im Anbau (wie etwa das Jobcenter Coburg-Land) ihre Mietverträge in ihren momentanen Außenstellen schon gekündigt haben. Sollte alles schief gehen und zum Beispiel ein harter Winter die Bauarbeiten verzögern, ist der Landkreis aber gerüstet: „Wir haben uns ein paar Optionen offen gelassen.“
Jobcenter gut erreichbar
Teil der heftigen Diskussionen im Vorfeld der Beschlüsse zum Bau der Landratsamts-Erweiterung war die Erreichbarkeit des Jobcenters Coburg-Land, das aus der Innenstadt auf die Lauterer Höhe ziehen wird. Thomas Friedrich (gemeinsam mit Gerhard Schramm Geschäftsführer des Jobcenters) zeigte sich gestern optimistisch, dass die neue Lage für seine Kunden nicht zum Problem werden wird: „Wir haben das extra ermittelt: Ein Großteil unserer Besucher kommt mit dem eigenen Pkw.“ Und aus Sicht der Parkplätze, da sei der Bereich rund um das Landratsamt allemal besser als die Innenstadt. Zudem zeige die tägliche Arbeit im Jobcenter immer wieder, dass eine räumliche Nähe zu kommunalen Dienststellen - wie etwa dem Amt für Jugend und Familie - große Vorteile mit sich bringen werde. Insgesamt also - ein lohnenswertes Projekt, versicherte Michael Busch: „Die Investition wird sich schnell amortisieren. Auf lange Sicht sparen wir Geld.“
Das Bauamt ist im Stress
Einen Dank musste Busch dann noch zum Schluss loswerden - an die Mitarbeiter der Bauabteilung des Landratsamtes. Eine Aufzählung des Landrates machte deutlich, dass dieser Fachbereich vermutlich noch nie so viel zu tun hatte wie in diesen Tagen - mit der Mensa für die Neustadter Schulen, der neuen Straßenmeisterei, der Sanierung der Realschule CO II und dem Neubau der Kreisstraße CO 13. Und jetzt auch noch dem Landratsamts-Anbau. Der Erweiterungsbau am Landratsamt
Führerscheinstelle Mit der Eröffnung der gemeinsamen Dienststelle werden auch die unterschiedlichen Autonummern für Bürger aus der Stadt und dem Landkreis Geschichte sein. „Dann gibt es einfach nur noch Autonummer“, sagte Landrat Michael Busch.
Zahlen
Auf drei Etagen - der Anbau hat keinen Keller - stehen im neuen Anbau 2800 Quadratmeter Fläche zur Verfügung. Die von Architekt Christian Wutke veranschlagten Baukosten liegen bei 3,978 Millionen Euro. Die Bauzeit soll bei etwa 15 Monaten liegen."
Leider ist dieser Presseartikel nur auf der Homepage des Bauunternehmens des Erweiterungsbaus zitiert: Firma Angermüller Die dort genannte Primärquelle habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Die Aussage des Landrats (der auch Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg ist) zu Neustadter Kennzeichen für Coburg erscheint mir eindeutig. Viele Grüße --Schrumpelkasper (Diskussion) 14:50, 5. Dez. 2015 (CET)
Ich weis, das ich nerve
Dein schlaues Buch brauch ich mal wieder, mir fehlt eine Gemeinde (1968-90) zwischen Großdrebnitz und Großharthau (BIW) Benutzer:Thomas021071/Bearbeitung Kreis Bischofswerda. Danke --Thomas021071 (Diskussion) 20:34, 11. Dez. 2015 (CET)
Und im Kreis Hoyerswerda fehlen 7 Gemeinden, leider gibt es keinen Text. ich denke mal auch keine Quellen. --Thomas021071 (Diskussion) 21:03, 11. Dez. 2015 (CET)
Herzlichen Dank, es kann jetzt dauern, da ich jetzt alle Unterkreise des Landkreises Bautzen bearbeite, aber freue dich nicht zu früh, Kreis Kamenz haben wir noch nicht besprochen. egnw --Thomas021071 (Diskussion) 22:18, 11. Dez. 2015 (CET)
Sichtung Thema: Katzenminzen
Hallo Harry8,
am 11.12.2015 hatte ich etwas in den Artikel Katzenminzen hinzugefügt, was du dann auch gesichtet hast. Leider ist mir ein Fehler im Bereich der Referenzen unterlaufen, so dass es jetzt im Referenzen Bereich etwas "bescheiden" aussieht. Da ich ungern verbrannte Erde hinterlasse habe ich den Fehler noch am 11.12.2015 korrigiert, doch leider wurde hier bisher noch nicht erneut gesichtet. Da mich dieser Fehler stört, dachte ich mir ich frage hier mal direkt nach ob du mal "Hand auflegen" könntest und die Änderungen sichten kannst.
Sollte ich mit dieser Anfrage irgendwas falsch gemacht haben, so bitte ich dies zu entschuldigen :)
Gruß --Strasser82 (Diskussion) 20:44, 13. Dez. 2015 (CET)
- erl --Thomas021071 (Diskussion) 21:22, 13. Dez. 2015 (CET)
- Danke --Strasser82 (Diskussion) 21:44, 13. Dez. 2015 (CET)
Kreis Meissen geht mir nicht aus dem Kopf
Was soll ich genau suchen, denn den Kreis gibt es nicht mehr hier.

