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Europawahl

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Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Die Wahl findet seit 1979 alle 5 Jahre statt. Das genaue Wahlsystem wird momentan noch in den einzelnen Mitgliedsländern durch nationale Regelungen bestimmt, sie mussten jedoch vor der Wahl 2004 eine Richtlinie umsetzen, die klare und einheitliche Regeln vorsieht. Die Webseite des Bundeswahlleiters hat dazu mehr Information.

Die Abgeordneten werden für jedes Land getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren, in dem Land ihres Wohnsitzes. Sie können aber auch in ihrem Herkunftsland wählen. Wer noch nicht in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen ist, muss sich rechtzeitig eintragen lassen.

Nach der Wahl können sich die nationalen Parteien an einer Fraktion im Europäischen Parlament beteiligen oder eine solche gründen. Die Abgeordneten können ihr Mandat aber auch parteilos, unabhängig von einer Fraktion, erfüllen. Dies bedeutet für den Abgordneten eine größere Unabhängigkeit, aber z.B. das Einbringen von Änderungsanträgen wird erschwert, da üblicherweise nur Fraktionen Änderungsanträge einbringen können. Ein parteiloser Abgeordneter benötigt dazu mind. 25 Unterschriften anderer Abgeordneter.

Die Aufstellung der nationalen Kandidaten ist den nationalen politischen Gruppierungen vorbehalten.

Wahlsysteme

Die verschiedenen Wahlsysteme sind in der Europäischen Union nicht einheitlich. Alle Länder stimmen zwar nach dem Verhältniswahlrecht ab - auch in Großbritannien und Frankreich in denen national ein Mehrheitswahlrecht gilt - allerdings mit starken lokalen Unterschieden. Im Vertrag von Nizza vom 1.Februar 2003 [Artikel 190, Absatz 4] ist jedoch das Ziel einer einheitlichen Wahlordnung ausgedrückt: "Das Europäische Parlament arbeitet einen Entwurf für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedsstaaten [...] aus. Der Rat erlässt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments [...] einstimmig die entsprechenden Bestimmungen und empfiehlt sie den Mitgliedsstaaten zur Annahmen [...].

Das Wahlsystem in Deutschland

Die 99 deutschen Abgeorneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jedes der 16 Bundesländer bildet einen Wahlkreis. Die Wahl erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems.
Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Wählervereinigung wählen kann. Die Wahllisten können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.
Für die Sitzverteilung werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt, der Wähler kann anders als beispielsweise bei der Kommunalwahl nicht die Reihenfolge bestimmen.
Der durch das Ausscheiden eines Parlamentariers frei werdende Sitz wird an seinen Ersatzkandidaten vergeben. Nur wenn kein Ersatzkandidat benannt ist, wird die Reihenfolge der Liste beachtet. Dieses Regelung soll dazu beitragen, die regionale Ausgewogenheit der deutschen Europavertretung zu gewährleisten. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116, Abs. 1 GG, die am Wahltag das Wahlrecht zum deutschen Bundestag besitzen. Außerdem sind auch alle Deutschen, die mehr als 3 Monate einen Wohnsitz in einem der anderen Unionsländer haben und mindestens 18 Jahre alt sind.
Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind unter bestimmten Bedingungen (wie z.B. Alter, Wohnsitz in Deutschland) wahlberechtigt.

Europawahl 2004

Die Wahl findet in den 25 Mitgliedsstaaten an einem von vier festgelegten Wahltagen statt. In Großbritannien und den Niederlanden wird die Wahl am Donnerstag, den 10. Juni durchgeführt, am 11. Juni folgen Irland und Tschechien. Italien, Lettland und Malta wählen am 12. Juni, Deutschland und die übrigen 16 Mitgliedstaaten bilden am Sonntag, den 13. Juni den Abschluss.

Insgesamt sind 343.657.800 Menschen wahlberechtigt. Nach der Wahl wird es insgesamt 732 Abgeordnete aus 25 Nationen im Parlament geben. In 21 der 25 Staaten gibt es einen landesweiten Wahlkreis, daher nur eine Liste - allerdings können in Finnland und Deutschland einzelne Parteien Kandidaten auch regional aufstellen (wie es z. B. die Union macht). In Großbritannien gibt es 11 Wahlkreise, in Irland vier, in Belgien vier und in Polen 13. Insbesondere in Großbritannien (England, Schottland, Wales, Nordirland) und Belgien (Flandern, Wallonien, Brüssel) wird dabei Rücksicht auf regionale Besonderheiten genommen. In nur sechs Ländern, darunter Deutschland, ist die Liste strikt vorgegeben und die Wähler müssen die Kandidaten in der Reihenfolge wählen in der sie auf der Liste stehen. Das Gegenbeispiel bilden Irland, Luxemburg und die Region Nordirland in denen die Wähler soviele Stimmen haben wie Plätze zu vergeben sind und frei panaschieren können.

Sperrklauseln liegen zwischen fünf Prozent (u.a. Deutschland, Frankreich, Polen, Tschechien), vier Prozent (Österreich, Schweden), drei Prozent (Griechenland) beziehungsweise sind wegen der Wahl in Wahlkreisen obsolet. Die Höchstgrenze ist dabei EU-weit mit 5% festgelegt. Die Sitze werden schließlich in den meisten Ländern nach dem Wahlverfahren nach d'Hondt vergeben, Deutschland allerdings verteilt die Sitze nach Hare-Niemeyer.

Deutschland

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, dem 13. Juni 2004 statt. Insgesamt stehen 99 Mandate für Deutschland zur Verfügung.

Die Wahl findet je nach Partei über eine Bundesliste oder über Landeslisten statt; bei der Union gibt es Landeslisten, während die SPD, die Grünen, die PDS und die FDP mit Bundeslisten antreten.

Im Wahlkampf spielte die sogenannte Türkeifrage eine Rolle, dh die Frage ob die Türkei Mitglied der europäischen Union sein solle oder nicht. Die Union und da insbesondere die CSU sprachen sich gegen eine Vollmitgliedschaft und stattdessen für priviliegerte Beziehungen aus. Die SPD befürworteten eine Vollmitgliedschaft der Türkei und die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Herbst 2004.

Siehe auch: Wahlsystem, Europäische Union

Ergebnisse

Land


Partei

AT BE CY CZ DE DK EE ES FI FR GR HU IE IT LU LT LV MT NL PL PT SE SK SI UK
EVP/ED
PES
ELDR
Grüne/EFA
VEL/NGL
UEN
EDD
N.I.

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