Elektromagnetische Umweltverträglichkeit
Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) bezeichnet die Einflüsse elektromagnetischer Felder (EMF) auf die Umwelt, insbesondere den Menschen.
Rechtliche Grundlagen
Seit der Verabschiedung der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 unterliegt dieses Gebiet in Deutschland einer gesetzlichen Regelung. Die Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte ist vom Anlagenbetreiber bei der Umweltbehörde vor Inbetriebnahme nachzuweisen.
Auf europäischer Ebene gibt es die „Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) (1999 / 519 /EG)“. Darin werden im Teil A die einschlägigen physikalischen Größen im Zusammenhang mit der EMF-Exposition definiert. In Teil B der Empfehlung werden die Unterscheidungen der folgend verwendeten „Basisgrenzwerte“ und „Referenzwerte“ erläutert. Der Anhang stellt die empfohlenen Basisgrenzwerte und Referenzwerte dar.
Grenzwerte
In Deutschland ist der Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung durch frequenzabhängige Grenzwerte aus der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Diese Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, also nicht für Mobiltelefone, Fahrzeuge usw. Für mobile Geräte gilt die Europanorm 1999/5/EG. Für EM-Felder am Arbeitsplatz gibt es außerdem die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV B11. All diese Normen beruhen auf Empfehlungen der ICNIRP e.V., eines die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beratenden Sachverständigengremiums.
Die Verordnung über elektromagnetische Felder gibt folgendes an:
Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen:
Effektivwert der Feldstärke, quadratisch gemittelt über 6-Minuten-Intervalle (Frequenz f in MHz einsetzen)
Frequenz (f) Megahertz (MHz) |
elektrische Feldstärke Volt pro Meter (V/m) |
magnetische Feldstärke Ampere pro Meter (A/m) |
---|---|---|
10 - 400 | 27,5 | 0,073 |
400 - 32000 | ||
2 000 - 300 000 | 61 | 0,16 |
Repräsentative Werte von Quellen hochfrequenter Strahlung werden vom Bundesamt für Strahlenschutz wie folgt angegeben:
Quelle | Elektrische Feldstärke Volt pro Meter V/m |
Elektrische Feldstärke Volt pro Meter V/m |
Rundfunksender Mittelwelle 1,4 MHz, 1,8 MW Leistung |
450 V/m im Abstand von 50 m |
90 V/m im Abstand von 300 m |
Rundfunksender Kurzwelle 6-10 MHz, 750 kW Leistung |
121,5 V/m im Abstand von 50 m |
27,5 V/m im Abstand von 220 m |
Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen:
Effektivwert der elektrischen Feldstärke, und magnetischen Flußdichte
Frequenz (f) Hertz (Hz) |
Elektrische Feldstärke Kilovolt pro Meter (kV/m) |
Magnetische Flußdichte Mikrotesla (µT) |
---|---|---|
50-Hz-Felder | 5 | 100 |
16 2/3-Hz-Felder | 10 | 300 |
Repräsentative Werte magnetischer Flussdichten von Haushaltsgeräten werden vom Bundesamt für Strahlenschutz wie folgt angegeben:
Die Werte gelten für einen Messabstand von 30 Zentimetern
Gerät | Flußdichte Mikrotesla (µT) |
Gerät | Flußdichte Mikrotesla (µT) | |
Haarfön | 0,01 - 7 | Waschmaschine | 0,15 - | |
Rasierapparat | 0,08 - 9 | Bügeleisen | 0,12 - 0,3 | |
Bohrmaschine | 2 - 3,5 | Geschirrspüler | 0,6 - 3 | |
Staubsauger | 2 - 20 | Kühlschrank | 0,01 - 0,25 | |
Leuchtstofflampe | 0,5 - 2 | Computer | < 0,01 | |
Mikrowellengerät | 4 - 8 | Fernsehgerät | 0,04 - 2 | |
Radio (tragbar) | 1 | Küchenherd | 0,15 - 0,5 |
Herkunft der Grenzwerte
Die technischen Grenzwerte - Feldstärken - sind rechnerisch von Basisgrenzwerten abgeleitet. Diese Basisgrenzwerte beziehen sich auf die Erregung von elektrischen Strömen im Körper (Beeinflussung der Nerventätigkeit) und auf die maximal zulässige Erwärmung einzelner Körperregionen. Die Erregung elektrischer Ströme im Körper, ein nichtthermischer Effekt, tritt maßgeblich bei Frequenzen von 0 Hz - 10 MHz auf. Wärmewirkung ist relevant bei Frequenzen oberhalb von 0,1 MHz.
Während Ströme und Temperaturerhöhung im Körper nicht diekt messbar sind, handelt es sich bei den abgeleiteten Grenzwerten um direkt messbare Feldgrößen. Bei Einhaltung der abgeleiteten Grenzwerte ist sicher gestellt, dass auch die Basisgrenzwerte eingehalten werden.
Abhängig von der Frequenz führt ein äußeres Feld einer bestimmten Stärke zu unterschiedlich starken Effekten im Körper. Deshalb sind auch die abgeleiteten Grenzwerte frequenzabhängig. Beispielsweise muss die Feldstärke von Mobilfunk-Sendeanlagen der Frequenz 900 MHz unter 41,25 V/m (bzw. 0,11 A/m oder 4,5 W/m^2) bleiben. Für einen UKW-Rundfunksender (zwischen 87,5 und 108 MHz) gilt ein Grenzwert von 28 V/m.
Die Einhaltung der Grenzwerte wird von den zuständigen Immissionsschutzbehörden der Länder und von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.
Für Haushaltsgeräte wie z.B. Mikrowellenöfen und Handys gelten weitere, in Produktnormen festgelegte, Grenzwerte bezüglich der abgestrahlten Energie.
Schweizer Grenzwerte
In der Schweiz existiert die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), welche die Immissionen vorsorglich begrenzt. Demnach gelten allgemein die von der WHO empfohlenen Grenzwerte. Für "Orte mit empfindlicher Nutzung" werden aber zusätzlich "Vorsorgliche Emissionsbegrenzungen" festgelegt. Sie betragen -vereinfacht gesagt- 10 % (Hochfrequenz) bzw. 1% (Niederfrequenz, Magnetfeld) der allgemeinen Grenzwerte. Diese "Anlagengrenzwerte" beziehen sich jeweils auf eine Anlage, sie können in der Summe also überschritten werden.
Weitere Grenzwertempfehlungen
Es gibt eine ganze Reihe Empfehlungen für Grenzwerte, die sich nicht ausschließlich an den nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen orientieren. Sie kommen von Vereinigungen und Strömungen, die der Mobilfunktechnik kritisch gegenüberstehen und Gefahren im Bereich der gültigen Grenzwerte vermuten. Sie geben deshalb eigene Vorsorgewerte heraus.
- BUND 1997 für HF-Felder im 900MHz Bereich: 0,045 µW/cm² = 450 µW/m² (Info aus Handbuch aaronia.de: HF-Detektor II)
- BUND 1997 für HF-Felder im 1800MHz Bereich: 0,090 µW/cm² = 900 µW/m²
- ECOLOG-Empfehlung 2003 für UMTS/E-Netz/D-Netz (900MHz-2100MHz): 0,3 µW/cm² = 3000 µW/m²
- ECOLOG-Empfehlung für WLAN-Belastung an Arbeitsplätzen: 0,1µW/cm² = 1000 µW/m²
- Oekotest 2001: < 10 µW/m² = geringe Belastung, 10-100 µW/m² = mittlere Belastung, >100 µW/m² = hohe Belastung
- das Nova-Institut hat wichtige Grenzwerte und Vorsorgwerte zusammengefasst