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Fronleichnam

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Datei:Fronleichnamsprozession.jpg
Fronleichnamsprozession vor dem Kölner Dom

Das Fronleichnamsfest, kurz: Fronleichnam (von althochdeutsch: fron Herr, liknam Leib; kirchenlat.: corpus christi), auch "Hochfest des Leibes und Blutes Christi" genannt, bezeichnet das Fest im katholischen Festjahr, das am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest gefeiert wird (im Juni, der zweite Donnerstag nach Pfingsten). Der Donnerstag als Festtermin knüpft an den Gründonnerstag an, der wegen des stillen Charakters der Karwoche keine größere Festlichkeit erlaubt. Aus diesem Grund wurde Fronleichnam an das Ende der österlichen Zeit gelegt.

Das Fest, ein Erinnerungsfest an die Einsetzung des Altarsakraments, wurde erstmals 1246 im Bistum Lüttich gefeiert und 1264 von Papst Urban IV. als allgemeines Kirchenfest zur Verehrung der Eucharistie eingeführt. Es feiert die Eucharistie als Opfer, Kommunion (Opferspeise) und als Motiv der Anbetung. Es ist also keines der Kirchenfeste, die eine christliche Umdeutung von überkommenen heidnischen oder jüdischen Hochtagen bedeuten. Die Anregung zu diesem Fest kam von der später heilig gesprochenen Augustinernonne Juliana von Lüttich. Diese hatte in einer Vision den Jahreskreis der Kirchenfeste geschaut und die mystische Eingabe vernommen, daß es nach Pfingsten eine zu große Zeitlücke bis zum nächsten Hochfest gebe. Insoweit hat das Fronleichnamsfest einen selbstreferentiellen Ursprung, der im direkten Wunsch nach einem christushuldigenden Kirchenfest verwurzelt ist.

Fronleichnam erhält durch die Prozession, bei der die Gläubigen hinter der Monstranz mit der Hostie herschreiten, ein besonderes Gepräge. In dieser Art wurde das Fest erstmals 1279 in Köln begangen.

Vor dem Hintergrund des mittelalterlichen Entstehens des Festes im Glaubensgefüge eines außerbiblischen katholischen Traditions- und Heiligenverständnisses ist nicht verwunderlich, daß der vormalige Augustinermönch Martin Luther ein ausdrücklicher Gegner des Fronleichnamsfestes war; er bezeichnete es 1527 als das "schädlichste aller Feste". Er betrachtete die Prozessionen als unbiblisch und als Gotteslästerung.

Das Konzil von Trient (1545 - 1563) bestätigte das Fronleichnamsfest und wertete es gleichsam zu einer gegenreformatorischen Machtdemonstration auf. Als Reaktion darauf wurde es in manchen gemischt-konfessionellen Gebieten (z.B. der Schweiz) üblich, dass die protestantischen Bauern als Provokation den Mist gerade an Fronleichnam auf die Felder ausbrachten.

Die heutige Sinngebung der Prozession geht in der Regel vom Bild des "wandernden Gottesvolks" aus, dessen Mitte Christus, das "Brot des Lebens", ist.

Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie ausgewählten Gemeinden in Sachsen und Thüringen.