Kulturwirtschaft
Der Begriff Kulturwirtschaft ist nicht eindeutig und abschließend definiert. Nach einer aktuellen Abgrenzung umfasst die Kulturwirtschaft alle Unternehmen und Selbständigen, die erwerbsmäßig (d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht) kulturelle Güter produzieren, vermarkten, verbreiten oder damit handeln sowie Kulturgüter bewahren, und in einer privaten Rechtsform organisiert sind. Des weiteren zählen auch gewerbliche Betriebsteile öffentlich finanzierter Kulturinstitutionen wie beispielsweise Museumsshops und -cafes zum erwerbswirtschaftlichen Sektor der Kulturwirtschaft. Nicht erfasst - und das ist strittig, nicht eindeutig zu trennen und für eine betrachtung sehr problematisch - wird die öffentlich finanzierte Kultur und der gemeinnützige Kulturbereich.
Das Konzept der Kulturwirtschaft, auch Creative Industries oder Kreativwirtschaft genannt, hat seinen Ursprung in Großbritannien. Die Regierung von Premierminister Tony Blair erkannte in den Branchen der Kulturwirtschaft Zukunftsbranchen der britischen Wirtschaft und Beschäftigung und entwickelte entsprechende Förderkonzepte. Erfahrungen hat im europäischen Ausland vor allem auch Wien gesammelt, das im Februar 2004 mit Hilfe von Fördermitteln der EU eine umfangreiche "Untersuchung des öknomischen Potenzials der 'Creative Industries' in Wien" vorlegte.
In Deutschland unternahm Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Kulturwirtschaft als eigenständiges Feld der Wirtschaftspolitik in den Blick. bereits in den 90er Jahren wurden mehrer Kulturwirtschaftsberichte veröffentlicht. Dem folgte 2003 das Land Hessen und 2004 Schleswig-Holstein sowie 2005 das Land Berlin. Auch die Enquete-Kommission Kultur des Deutschen Bundestages spielte mit dem Gedanken, einen nationalen Kulturwirtschaftsbericht in Auftrag zu geben.