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Diskussion:Briefwahl

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

(erledigt) Definition Briefwahl vs Frühwähler

"Die Briefwahl ist eine Möglichkeit zur Stimmabgabe zu einer Wahl per Post. Die Briefwahl ist allgemein als anfälliger für Wahlbetrug anzusehen als eine Wahl im Wahllokal. "

Briefwahl muss nicht postalisch erfolgen, insbesondere kann sie auch in speziellen Wahllokalen als verfrühte, aber ganz reguläre Wahl erfolgen. Damit sind diese ersten zwei Sätze aus meiner Sicht grob irreführend. In Deutschland wird nicht zwischen Frühwählern und echten Briefwählern unterschieden, und ich finde keine Statistiken, wie sich z.B. die fast 19% der letzten Bundestagswahl zusammensetzen. Es ist aber sicher falsch, so zu tun, als seien die Stimmen alle unter Bedingungen abgegeben worden, die Wahlbetrug erleichtern. Das gilt nur für echte Briefwähler. -- 84.163.207.1 07:13, 18. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Einleitung geändert und den Begriff echte Briefwahl benutzt. --Juliabackhausen 11:03, 18. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

(erledigt) Bundesverfassungsgericht

wieso ist die Briefwahl im Bundesverfassunggericht geregelt?? Muss doch Bundeswahlgesetz heissen http://www.bundeswahlleiter.de/download/bundeswo.pdf --unsigniert

Steht jetzt richtig im Artikel--Juliabackhausen 21:42, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Alternativen zur Briefwahl

Hier wird die Möglichkeit der "Stimmabgabe durch eine andere Person" erwähnt. Dies ist in Deutschland meines Wissens nicht erlaubt. Hat jemandeinen Hinweis darauf, daß dies erlaubt sein könnte?

In Frankreich und Großbritannien z.B. geht das. --144.173.6.67 20:16, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Natürlich geht Stimmabgabe durch eine andere Person. Auf der Wahlbenachrichtigung gibt es doch extra hinten drauf ein Formular, um eine andere Person zu bevollmächtigen. Ich frage mich eher, ob es wirklich geht, in einem anderen Wahllokal die Stimme abzugeben. (nicht signierter Beitrag von 87.79.238.31 (Diskussion | Beiträge) 21:02, 15. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

"Zur Vermeidung des unsicheren Postweges sind als Alternative denkbar: die vorzeitige Stimmabgabe" Was heißt denkbar? Das ist doch möglich! In meinem Wahlkreis hat seit dem 31. August das Briefwahlbüro geöffnet, wo man vorgezogen mit Urne und allem Drumherum wählen kann (Karlsruher Briefwahlbüro). Die Möglichkeit vermisse ich in dem Artikel völlig! -- 84.163.207.1 20:59, 17. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

(erledigt) Briefwahl-Begründung I

Unter http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/abc2005.pdf wird erwähnt, dass Urlaubsreisen doch zu einem wichtigen Grund für die Beantragung ausreichen - der Text auf Wikipedia behauptet anderes... Ich lösche deshalb den Kommentar im Artikel in der Wikipedia. --84.56.255.185 20:15, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Die Briefwahl ist nicht eingeschränkt und man muss sie nicht extra begründen. Deshalb geht der Verweis auf die Bundeswahlordnung auch ins Leere. Ich habe diesen Abschnitt daher gelöscht. (nicht signierter Beitrag von 217.6.43.234 (Diskussion | Beiträge) 16:05, 16. Jul 2009 (CEST))

Es bedarf in Deutschland keiner Angabe von Gründen mehr, siehe Artikel. --Juliabackhausen 21:41, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

(erledigt) Briefwahl-Begründung II

In D geändertes Briefwahlrecht seit 24.01.2008

es müssen keine besonderen Gründe mehr glaubhaft gemacht werden!

Quellen zB http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/19451612_kw05_briefwahl/index.html oder http://www.bundestag.de/wissen/glossar/b/briefwahl.html grüße -- 89.58.159.238 12:52, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ist im Artikel eingearbeitet.--Juliabackhausen 21:40, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Wann verschickt?

Da die Briefwahlunterlagen ja am Wahltag zurueckgeschickt sein muessen waere es gut zu wissen, wann man denn als Waehler im Ausland mit den Briefwahlunterlagen rechnen kann. Weiss da jemand genaueres? 124.171.180.123 12:19, 8. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Informationen zur Teilnahme an der Wahl aus dem Ausland heraus finden sich hier: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/ --TheShowmaster84 19:43, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

(erledigt) Falsches Kreuzchen, eine Stimme ungültig

Hallo, suchte in dem Artikel eigentlich die Info, ob ich mein Kreuzchen korrigieren kann, wenn ich es im Brief falsch angekreuzt habe, oder ob ich meinetwegen die Erststimme durch anhakeln aller Kringel ungültig machen kann und die Zweitstimme, sauber ausgefüllt, dann immer noch gilt. Kann da einer Informationen ergänzen? --193.158.171.28 07:21, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Bei Briefwahl gilt wie bei jeder Wahl: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Das kann auch durch Ankreuzen aller Felder bis auf eins, Umkringeln eines Kandidatennamens oder Durchstreichen aller anderen geschehen. Statt Kreuzen sind auch Kringel, Smileys oder Vierecke ok. --PhilFS 19:57, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Wikipedia ist keine Auskunft. --Juliabackhausen 11:04, 18. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
...und deswegen darf man hier nicht auf fehlende informationen hinweisen oder diese ergänzen? was soll das denn bitte?? -- toblu [?!] 00:41, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ich vermisse ...

eingebaut. --Juliabackhausen 11:05, 18. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Für Deutschland erledigt, denke ich. --Juliabackhausen 11:05, 18. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Abgleich mit dem Wählerverzeichnis

Im Artikel ist zu lesen: "Die eingegangenen Wahlscheine werden in Deutschland vor der Auszählung nicht mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen; gut gefälschte Wahlunterlagen können daher nicht erkannt werden"

Wo steht das bitteschön? Der als Quelle genannte Spiegel-Artikel geht nur auf die Fälschungsmöglichkkeit ein. Ich bin selbst Wahlhelfer und habe bereits einige Male Briefwahlen ausgezählt, zuletzt diesen Sonntag bei der Landtagswahl.. Zumindest bei uns (Bayern) wird bei allen Wahlen vor 18 Uhr jeder Wahlschein mit dem Wählerverzeichnis der beantragten Wahlscheine abgeglichen. Gegbenenfalls wird auch das jeweilige Stimmrecht geprüft, falls mehrere Wahlen oder Abstimmungen gleichzeitig stattfinden. Es müssen Nummer des Wahlscheins und der Name übereinstimmen, erst dann wird der Umschlag mit dem Stimmzettel in die Urne geworfen. Der Fälscher müsste also wissen, wer welche Wahlunterlagen bekommen hat. 93.215.178.155 13:43, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Das von Dir beschriebene Verfahren ist eine Neuerung von Sommer 2013 (AFAIK). Ich habe es noch nicht ergänzt, weil bis auf den Papierausdruck meiner eigenen Infomaterialien zur Auszählung diese Form der Prüfung der Wahlscheine noch nicht belegbar ist. Bisher war es anders: Da wurden Wahlscheine nur gegen eine Negativliste ungültiger Wahlscheine (zB 2x ausgegeben, wenn der erste per Post nicht ankam) auf Ungültigkeit geprüft. Wurde jetzt umgestellt auf die von Dir beschriebene Prüfung, ob ein Wahlschein überhaupt gültig sein kann. Ich ergänze es, sobald es verlinkbare Quellen für die Neuregelung gibt.--Sebaso (Diskussion) 00:02, 20. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Vielleicht ist das ja von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber bei uns war das auch schon früher so. Ich bin schon seit ca. 10 Jahren Wahlhelfer, und es wurde bei der Briefwahl IMMER mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen, egal bei welcher Wahl. 93.215.162.82 22:32, 20. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Ich ändere daran erstmal nichts, in Berlin zumindest wird nichts abgeglichen. In anderen Bundesländern wahrscheinlich auch nichts. Neu dieses mal: Es gab nicht nur die Nummern der ungültigen Wahlscheine, sondern eine Liste, auf der alle eingegangenen Wahlscheine abgestrichen werden mussten. Da standen aber keine anderen Daten als die Nummrn drauf. Das Problem der "gut gemachten Fälschung" ist damit nicht zu beheben. (nicht signierter Beitrag von Sebaso (Diskussion | Beiträge) 12:14, 28. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Zuordnung Briefwahl zu Wohnbezirk

Es war jahrzehntelang so, dass ein Briefwähler nicht mehr in der Statistik seines Wohnbezirks aufgetaucht ist. Beispiel: Ein SPD-Briefwähler aus Spandau erschien nicht mehr in dem Teil-Wahlergebnis aus Gatow, sondern subsumiert im Ergebnis für den gesamten Wahlkreis, beim Beispiel hier für den Bundestagswahlkreis Berlin-Spandau–Charlottenburg-Nord, der Siemensstadt, Gatow, Spandau, Kladow, Charlottenburg-Nord, Wilhelmstadt usw. umfasst. Bei mittlerweile einem Viertel Briefwahlanteil ist klar, dass die ganzen kleinräumigen Statistiken für die Füße sind, weshalb für die Bundestagswahl eine Änderung stattfand. Wer hier von oben herab festellt, dass das nun bei ALLEN Wahlen geändert wurde, möge eine Quelle angeben... ---212.65.1.102 09:42, 21. Mai 2015 (CEST)Beantworten

GiftBot (Diskussion) 23:11, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten