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Leckageschutz

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Leckageschutz umfasst alle Maßnahmen, um Schäden durch undichte Leitungssystemen, die dem Transport von Flüssigkeiten und Gasen dienen, zu verhindern oder zu begrenzen. Im engeren Sinne bezieht sich Leckageschutz auf Wasserinstallationen. Die Norm DIN 1988-200 weist auf Leckagedetektoren als Bestandteil von Leitungswasserinstallationen hin. [1] Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.(DVGW) hat die Norm DVGW VP 638:2004-11 "Leckagedetektoren zum Einbau in Trinkwasserinstallationen, Anforderungen und Prüfungen" erarbeitet, die sich mit den Anforderungen an solche Detektoren beschäftigt. [2]

Leckageschutz ist durch drei Grundprinzipien gekennzeichnet [3]:

1. Leckagen erkennen

2. Leitungssystem absperren

3. Alarmieren

Erkennung

Verschiedene physikalische Grundprinzipien lassen sich sich zur Erkennung eines Leitungswasserschadens heranziehen. Es sind das:[4]

1. Widerstandsmessungen mit Wassermeldern auch oder Wassersensoren

2. Strömungsmessungen durch Turbinen, bei denen Volumen, Zeit oder Strömungsgeschwindigkeit zur Detektion dienen können

3. Druckmessungen, hier erfolgt die Detektion eines Schadens über einen plötzlichen Druckabfall oder bei Mikroleckagen durch allmählichen Druckabfall

Absperrung

Wird ein Schadenfall erkannt, erfolgt eine Absperrung häufig durch einen motorbetriebenen Kugelhahn oder durch ein Magnetventil.[5]

Alarmierung

Nachdem ein Leitungswasserschaden erkannt wurde, erfolgt eine Alarmierung. [6] Diese ist über akkustische, optische, elektronische Signale und über Internet möglich. Bei Anwesenheit der Nutzer kann ein Schaden auch dadurch erkannt werden, dass kein Wasser mehr entnommen werden kann. Bei Abwesenheit der Nutzer stellen Meldungen über elektronische Signale und über Internet eine wirksame Alarmierung sicher.

Einzelnachweise

  1. DIN 1988-200
  2. DVGW VP 638
  3. IFS Grundprinzipien des Leckageschutzes
  4. IFS Erkennen eines Leitungswasserschadens
  5. IFS Automatische Absperrung der Installation
  6. IFS Alarmierung bei Leitungswasserschäden