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Diskussion:Stasi-Unterlagen-Gesetz

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Das Gesetz war völlig überflüssig; es gibt das Bundesarchivgesetz. Sollte man das ergänzen, oder ist das kein NPOV? Dsdvado 11:32, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Die Existenz des Bundesarchivgesetzes hat den Erlass des StUG keineswegs überflüssig gemacht. Das StUG enthält Sonderregelungen und ist lex specialis ggü. dem BArchG. Das ist völlig gängige Gesetzessystematik. --C.Löser Diskussion 11:51, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Daß das konform zur Gesetzessystematik geht, ist mir schon klar ;-) Ich meinte das so: Das BArchG war vor dem StUG da, hätte auch für die StaSi-Unterlagen gegolten, und das StUG war somit eine zusätzliche (meines Erachtens überflüssige) Regulierung - gerade angesichts der allseits geforderten Verwaltungsvereinfachung. Dsdvado 18:29, 25. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Schau dir das StUG an und schau dir das BArchG an: das Bundesarchiv hätte sich herzlich für ein um das Vierfache vergrößertes Gesetz bedankt, von dem es nur 20% der Paragraphen braucht. Das wäre auch keine Verwaltungsvereinfachung. Warum sollten so viele Spezielregeln in ein Gesetz verfrachtet werden, dass mit diesem Spezialfall nichts zu tun hat? --C.Löser Diskussion 19:41, 25. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Damit wir nicht aneinander vorbeireden: Ich halte die StaSi-Spezialregelungen als solche für überflüssig, lasse mich aber gern eines besseren belehren ;-) Dsdvado 16:32, 7. Jun 2006 (CEST)

Naja, es besteht wohl schon ein Unterschied zwischen einer mittelaterlichen Urkunde über eine Verleihung von Stadtrechten, wie sie im Bundesarchiv aufbewahrt werden, und Akten der bis Anfang 1990 noch existierenden DDR-Staatssicherheit, aus denen hervorgeht, wer wen wie bespitzelt oder zersetzt hat. An den Akten der Staatssicherheit haben sowohl noch lebende Täter, als auch noch lebende Opfer, wie auch in- und ausländische Geheimdienste ein Interesse. Das Bundesarchiv verwahrt dagegen überwiegend Unterlagen, die bloß für Historiker noch von Interesse sind. (nicht signierter Beitrag von 91.52.150.165 (Diskussion) 04:15, 10. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Zudem wird es zur Legaldefinition des im öffentlichen Dienst untragbaren Personenkreises herangezogen (vgl. Anwendung). -- Aktenstapel (Diskussion) 11:00, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Die Unterlagen im Bundesarchiv reichen genauso nahe an die Gegenwart heran. Das Ganze war eine "politische", sachfremde Entscheidung, die unnötige Kosten verursacht hat. Und falls jetzt jemand mit den Schutzfristen kommt: Diese können zur Wahrnehmung berechtigter Belange verkürzt werden. Ich bin selbst Archivar, und mehrere Kollegen haben meine Sichtweise bestätigt. --Dsdvado (Diskussion) 13:06, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

GiftBot (Diskussion) 20:02, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten