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Industriegebiet

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Symbol der Bundesanstalt für Straßenwesen[1]
für ein Industriegebiet
Ein Industriegebiet in Japan

Ein Industriegebiet, auch Industriezone, Industriezentrum, Industriestandort, ist – ähnlich dem Gewerbegebiet – ein für Produktionsbetriebe vorgesehenes Baugebiet oder allgemeiner eine intensiv industrialisierte Gegend (Industrieregion, Industrieraum).

Grundlagen

Vom Gewerbegebiet im eigentlichen Sinne unterscheidet sich ein Industriegebiet durch die Ansiedlung von Betrieben, die ein ortsunübliches Maß an Umweltbelastung (wie Lärm, Staub, Geruch) produzieren, und darum von Wohngebieten ferngehalten werden sollen. Es ist von Wohn- und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z. B. Gleisanschluss, Energie, Entsorgung) und mit speziellen Umweltauflagen belegt. Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen.

Im geographischen Sinne werden als Industriegebiete (Industrieregionen) allgemeiner und auch großräumiger alle Regionen bezeichnet, die eine überdurchschnittlich hohe Industriedichte aufweisen.[2] Von alters her meint man damit meist Schwerindustrie, zum Beispiel das Ruhrgebiet, Oberschlesien oder das Donezbecken (dann im deutschen oft speziell Industrierevier). Solche altindustrialisierten Gebiete wurden bereits teilweise deindustrialisiert.
Industrieraum ist ein recht moderner Begriff der Raumplanung für eine siedlungs- und wirtschaftgeographische Einheit, die aus einem (oder mehreren) „mehr oder weniger zusammenhängenden, teilweise auch grenzüberschreitenden“ Industriegebieten besteht.[2]

Nationales

Deutschland

In Deutschland wird ein Industriegebiet grundsätzlich im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen sind in § 9 der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Die Grenzen eines Industriegebiets werden durch einen Bebauungsplan festgesetzt. In einem Industriegebiet sollen besonders störende Betriebe, die in einem Gewerbegebiet nicht zulässig sind, angesiedelt werden, um die Orientierungswerte der DIN 18005 einzuhalten. Diese Orientierungswert betragen für Gewerbegebiete 65 dB am Tage und 55 dB in der Nacht.[3]

Österreich

Der Flächenwidmungsplan und der Bebauungsplan, in denen die Bebauung und Nutzung festgelegt wird, ist in den Bau- und Raumordnungs-Gesetzen der Länder festgelegt.

Landespezifische Regelungen (Auswahl):

  • In Kärnten sind als Industriegebiete „jene Grundflächen festzulegen, die bestimmt sind für Betriebsgebäude und dazugehörige sonstige bauliche Anlagen von gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben, von gewerblichen Großbetrieben und von Industriebetrieben, die erheblichen Umweltbelastungen verursachen“ (Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG)[4]
  • In Oberösterreich sind Industriegebiete eine Erweiterung des Betriebsbaugebietes, in denen auch Betriebe und Lagerplätze aufgenommen werden können, „die auf Grund ihrer Betriebstype die Umgebung (insbesondere durch Lärm, Staub, Geruch oder Erschütterungen) erheblich stören“ oder „(insbesondere durch Dämpfe, Gase, Explosionsstoffe oder durch Strahlung) gefährden“ (Oö. Raumordnungsgesetz 1994 – Oö. ROG)[5]
  • Salzburg: Industriegebiet (IG): in einem solchen sind „bauliche Anlagen für Betriebe, die eine übermäßige Beeinträchtigung der Umgebung verursachen“, zulässig (Raumordnungsgesetz 1998 – ROG)[6]

Industriezone (Indz) ist nach der österreichischen topographischen Siedlungskennzeichnung auch eine eigenständige Siedlungsform, die sich meist auf die kleinstrukturelle bebauungsplanerische Ausweisung bezieht: Diese kleinräumigen Industriegebiete verstreuen sich durchwegs entlang der örtlichen und regionalen Verkehrs- und Entwicklungsachsen, was auch der Zweck der Ausweisung in Raum- und Bauordnung ist.

Großmaßstäbliche Industriegebiete, also Häufungen kleinskaliger industrieller Konzentration, gibt es in Österreich traditionell im Raum Wien und Umgebung – das modellhafte Industrieviertel Niederösterreichs, im Oberösterreichischen Zentralraum Linz–Wels–Unteres Trauntal, im Oberösterreichischen Inntal in Nachbarschaft zum bayerischen Chemiedreieck, im Tiroler Inntal, im Vorarlberger Rheintal, im Raum Grazer Becken, sowie in der steirischen Mur-Mürz-Furche mit der uralten Eisenindustrie des Erzbergs. Bis auf letztere, die noch immer eine strukturschwache Problemregion nach Zusammenbruch der Schwerindustrie im späteren 20. Jahrhundert ist, sind die Industriezonen Österreichs landesweite Wirtschaftmotoren, die auch in die Nachbarländer weiterwirken.

Namenkunde

Industriegebiet ist auch der Eigenname zahlreicher Stadtbezirke oder Stadtteile von Städten, wie z. B. Bayreuth, Konstanz, Landshut, Greifswald, Radevormwald, Koblenz (aufgelöst durch Aufteilung zwischen benachbarten Stadtteilen am 1. Januar 2007) und Halle (Saale) (hier: Industriegebiet Nord). Diese Stadtteilbezeichnungen gehen auf die vorherrschende historische Nutzung als Industriegebiet zurück.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Bundesanstalt für Straßenwesen
  2. a b Industrieregion. In: Gablers Wirtschaftslexikon online.
  3. http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=97&p2=3.1.2.1
  4. § 3 Bauland Z. 9 Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995, StF: LGBl Nr 23/1995 (als „Betriebsgebäude/bauliche Anlagen […], die nicht unter Abs. 7 Gewerbegebiete fallen“)
  5. § 22 Widmungen im Bauland Abs. 7 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 – Oö. ROG 1994, StF: LGBl.Nr. 114/1993 (mit Abs. 6 Z. 1 als Ausschlusskriterium für Gewerbegebiet im engeren Sinne; Abgrenzung nur zu den Abs. 1–5)
  6. § 30 Bauland Z. 8 [Sbg.] Raumordnungsgesetz 1994 – ROG 1998, StF: LGBl Nr 30/2009