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Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen

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Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien ist eine von den Vereinten Nationen getragene Konvention, die der Verbesserung des rechtlichen Status von Migranten mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeitern sowie deren Familienangehörigen dient. Mit ihr wurde erstmalig eine verbindliche rechtliche Basis für die Behandlung dieser besonderen Personengruppe geschaffen.

Nach dem Beschluss der UN-Generalversammlung am 18. Dezember 1990 und ihrer Ratifizierung durch 20 Staaten trat die Konvention am 1. Juli 2003 in Kraft. Zur Überwachung ihrer Implementierung wurde das Committee on Migrant Workers eingerichtet, welches der UN-Menschenrechtskommission untersteht.

Die Konvention wurde bisher von folgenden 29 Staaten ratifiziert (Stand: 27. April 2005): Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Belize, Bolivien, Bosnien und Herzegovina, Burkina Faso, Kap Verde, Chile, Ecuador, El Salvador, Ghana, Guatemala, Guinea, Kirgisien, Kolumbien, Libyen, Mali, Mexiko, Marokko, Philippinen, Senegal, Seychellen, Sri Lanka, Tadschikistan, Timor-Leste, Türkei, Uganda, Uruguay. Weitere 15 Staaten haben die Konvention unterzeichnet.