Wettbewerbsmanagement
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Architekturwettbewerbsmanagement
Wettbewerbsmanagement
Die Tätigkeit des Wettbewerbsmanagers ist zunächst die eines Architekten der ersten Projektphase. Er entwickelt die Grundlagen eines Projektes, auf deren Basis anschließend von anderen Architekten der Entwurf erarbeitet wird. Abhängig von der Art der Aufgabenstellung beinhaltet diese Phase auch die strategische Beratung zur inhaltlichen, politischen, ökonomischen und genehmigungsrechtlichen Etablierung des Projektes. Die Tätigkeit des Wettbewerbsmanagers umfasst darüber hinaus vielfältige begleitende Leistungen der Organisation, Moderation und Steuerung des Verfahrens.
Beratungsleistungen
Es sind in der Regel Architektur- bzw. Stadtplanungsbüros sowie Projektsteuerungsfirmen die sich auf Beratungs- und Managementleistungen in diesem Themengebiet spezialisiert haben. Eine wichtige Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit eines Wettbewerbsmanagers ist, mit allen fachlichen Fragen aus den Bereichen Architektur und Städtebau sowie mit der Rolle als Moderator zwischen den am Projekt beteiligten Parteien vertraut zu sein. Hinzu kommen Themen wie Bau- und Vergaberecht, kaufmännische und juristische Projektentwicklung, und Grafik und Medien. Weitere Voraussetzungen sind persönliche Fähigkeiten wie Verhandlungsführung, Moderation und das Denken in komplexen technischen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenhängen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich diese Tätigkeit strukturell nicht wesentlich von anderen Beratungstätigkeiten, sie ist diesen in der Tat ähnlicher als konventionell verstandene Ingenieurstätigkeit.
Der Wettbewerbsmanager koordiniert den gesamten Prozess der Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs. Dies beginnt mit den erforderlichen Sitzungen und Kolloquien, die der Koordinator inhaltlich vorbereitet, die er moderiert und deren Ergebnisse er aufbereitet. Die Tätigkeit beinhaltet das gesamte Termin- und Budgetmanagement in dieser Phase, die Recherche und Aufbereitung aller Informationen und umfasst selbst Bereiche wie die der Organisation des Catering, die Buchung von Räumlichkeiten und viele andere Themen.
Der Wettbewerbsmanager ist jedoch nicht nur Organisator, er ist auch Moderator von inhaltlichen Abstimmungsprozessen insbesondere im Rahmen der Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen und ggf. auch Initiator und Durchführender dieser Prozesse.
Nicht zuletzt trägt die Erfahrung des Wettbewerbsmanagers wesentlich dazu bei, die für das betreffende Projekt richtigen Beteiligten – die Preisrichter, Sachverständigen und ggf. auch die Teilnehmer zu finden. Die Neutralität als Berater – im Gegensatz zur Parteinahme oder gar zur Konkurrenz als Mitbewerber im selben Markt – eröffnet an dieser Stelle die erforderlichen Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten. Der Wettbewerbsmanager darf nicht in einem Konkurrenzverhältnis zu anderen Beteiligten am Wettbewerb stehen, sondern versteht sich als Partner – zugunsten des Auftraggebers und zugunsten des Planungsprozesses mit dem Ziel der Optimierung des Projektes.
Das Resultat der Vorprüfung ist eine Entscheidungsvorlage, der Vorprüfbericht. Auf Grundlage der Wettbewerbsarbeiten und dieses Vorprüfberichts trifft das Preisgericht seine Entscheidung.
Anforderungen an den Wettbewerbsmanager
Der Wettbewerbsmanager agiert auf der Hierarchieebene, auf der auch die Entscheidungsträger seitens des Auslobers und die am Wettbewerb teilnehmenden Architekten und Planer agieren. Dies bedeutet nicht nur, dass die fachlichen und persönlichen Qualifikationen des Wettbewerbsmanagers das volle Verständnis für alle Aspekte des in Rede stehenden Themas und für die Motive auf Seiten des Auslobers ermöglichen müssen. Es bedeutet auch, dass der Wettbewerbsmanager in der Lage sein muss, dem Auslober Entscheidungswege bereits vorzuzeichnen und ihn über mögliche Strategien und die Konsequenzen einzelner Entscheidungen zu beraten. An dieser Stelle mag der Begriff des Wettbewerbsmanagers oder Koordinators irreführend sein: Es handelt sich vielmehr um strategische Beratung, die unter anderem in die Vorbereitung und Koordination komplexer Vorgänge mündet – aber keineswegs darauf beschränkt ist.
Die Vorausbildung und Erfahrung als Architekt ist sicher eine gute Grundlage, um darauf die beschriebene Beratungsleistung aufzubauen. Die Anforderungen gehen jedoch über das für Architekten und Planer übliche Profil deutlich hinaus: Die Beratungsinhalte setzen anwendbare betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse sowie alle technischen und organisatorischen Fähigkeiten voraus, die in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommen können.
Honorare für Wettbewerbsmanager
Die Tätigkeit eines Wettbewerbskoordinators entspricht eher der eines Unternehmensberaters als der eines planenden Architekten. Vor diesem Hintergrund die Art, wie das Honorar für diese Arbeit bestimmt werden kann, nicht, wie für planende Architekten üblich, in der Berechnung eines Prozentsatzes der zu erwartenden Baukosten bestehen kann. Gängig ist, eine am tatsächlichen Aufwand und an der zu erwartenden Komplexität des Projektes ausgerichtete Honorierung vorzusehen. Die Herleitung eines pauschalen Honorars – ggf. ergänzt um Mengenstaffeln oder Gleitklauseln für bestimmte Einzelaspekte (zum Beispiel Anzahl der erforderlichen Besprechungen oder die Anzahl der zu prüfenden Bewerbungen bzw. Entwürfe) – kann in den allermeisten Fällen ohne Schwierigkeiten dargestellt werden.
Die konkrete Ermittlung des Honorars beruht also in erster Linie auf Erfahrungswerten des Wettbewerbsmanagers und einer Einschätzung des zu erwartenden Aufwands. Je nach Anspruch und Kompetenz des Wettbewerbsmanagers variieren demzufolge die Höhe des Honorars sowie der Umfang und die Qualität der erbrachten Leistung. Eine Aufstellung von Mindeststandards im Bereich des Wettbewerbsmanagements (im Sinne eines verbindlichen Leistungskatalogs) existiert nicht.
Elemente eines Wettbewerbsverfahrens
Die ersten Schritte im Ablauf eines Projektes sind in der Regel die Analyse des Bedarfs und der örtlichen Bedingungen sowie der Vorentwurf. Es folgen die weitere Ausarbeitung des Entwurfs, die baukonstruktive und die technische Planung, die Vergabe der Bauaufträge und der Bau selbst. Mit fortschreitender Entwicklung des Projektes nehmen die Möglichkeiten, das Projekt zu optimieren, sei es um Kosten zu sparen, sei es um dessen Qualität zu verbessern, kontinuierlich ab.
Viele der Schritte, ein Projekt entscheidend zu optimieren, liegen somit bereits in der Phase vor dem Entwurf. In dieser Phase werden die Entscheidungen über Standort, Konzept und Programm getroffen. Im Rahmen dieses Schrittes sollen auch die wesentlichen Beschlüsse über die Zusammensetzung des Projektteams erfolgen. In dieser erste Phase gilt es, diese Grundsatzentscheidungen optimal vorzubereiten und zu treffen. Es geht darum, alle für den Planungsprozess erforderlichen Fachleute und Interessenvertreter Schritt für Schritt an einen „Runden Tisch“ zu bringen. Und oftmals auch darum, die ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Projekt erst zu schaffen – sowohl intern, das heißt beim Bauherrn, als auch extern, bei der Kommune oder der Stadt, bei den Finanzierungspartnern und in der Öffentlichkeit.
Auswahl des Verfahrens
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Wettbewerbsarten – Architektenwettbewerbe stehen dabei stellvertretend für alle Arten von Wettbewerben zwischen Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und Ingenieuren. Je nach Bedeutung, Volumen, Komplexität und vergabe- bzw. wettbewerbsrechtlicher Situation kann das gewählte Verfahren an das Projekt angepasst werden. Hierbei steht der jeweilige Berufsverband der Architekten beratend zur Seite, in Deutschland in der Regel ist dies die Architektenkammer. Es gilt zu entscheiden, ob und wie das Verfahren veröffentlicht wird, es gilt abzuwägen, wie viele Teilnehmer zugelassen werden und welche Qualifikation sie haben müssen – so kann zum Beispiel auch die Teilnahme von Arbeitsgemeinschaften mehrerer Berufsgruppen empfohlen oder gar gefordert werden. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, den Ablauf in Phasen zu gliedern, was einen intensiveren Dialog innerhalb des Erkenntnis- und Abstimmungsprozesses ermöglichen kann. Und schließlich kann es bei komplexen Projekten hilfreich sein, die Anonymität zugunsten eines direkten Dialogs mit den Teilnehmern aufzugeben. Es gilt die rechtlichen Rahmenbedingungen[1][2][3][4], die für das Wettbewerbswesen im jeweiligen Land gelten, im Sinne des Projektes und aller Beteiligten voll auszuschöpfen. Die Aufgabe des Wettbewerbsmanagers ist es dann auch, die Bedingungen des Verfahrens verbindlich für alle Beteiligten zu formulieren und somit die Vertragsgrundlage des Wettbewerbs zu schaffen.
Aufgabenbeschreibung
Am Beginn eines Projektes steht der Bedarf, ein Gebäude neu zu errichten, zu erweitern oder umzubauen, um einen bereits definierten, möglicherweise jedoch auch noch nicht differenziert beschriebenen Zweck zu erfüllen. Dieser Bedarf kann auch eine städtebauliche Dimension haben oder eine landschaftsplanerische Aufgabe beinhalten. Die zu erbringende Leistung besteht zunächst darin, die Grundlagen der Aufgabenstellung zu erarbeiten, diese erforderlichenfalls auch, im Interesse der Präzisierung der Aufgabenstellung, zu hinterfragen. So umfasst die Vorbereitung eines Wettbewerbs u. a. die Recherche aller Bedingungen des Ortes, des Grundstücks, seiner Beschaffenheit, der Bebaubarkeit bis hin zur historischen Entwicklung. Und natürlich umfasst diese Phase auch die Erstellung eines Raumprogramms, das nicht nur einzelne Wünsche in Quadratmeterzahlen abbildet, sondern Funktionen ordnet, die einzelnen Räume und Raumgruppen in Beziehungen zueinander setzt und gegebenenfalls widersprechende Vorstellungen in einem Moderationsprozess aufeinander abstimmt. Der nächste Schritt besteht darin, diese Aufgabe verständlich und ohne Widersprüche zu formulieren und damit einen Konsens zwischen allen Beteiligten festzulegen. All das Wissen um die Rahmenbedingungen des Projektes ist so zu formulieren und grafisch aufzubereiten, dass allen am Wettbewerb beteiligten Personen die Intention des Projektes deutlich wird. Es geht um die Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Das Medium dieser Kommunikation ist die Auslobungsbroschüre mit der Möglichkeit, die Projektziele und die Bedingungen in Text, Tabelle, Grafik und Plan auszudrücken. Da die Teilnehmer oftmals den Standort des Projektes nicht kennen und sie zudem die Aufgabenstellung möglichst schnell verstehen sollen, hat es sich als hilfreich erwiesen, die Inhalte möglichst eindeutig, das heißt in vielen Fällen grafisch darzustellen. Eine gut gestaltete Auslobungsbroschüre signalisiert die Bedeutung und den Anspruch des Projektes. Ein wichtiger Teil der Auslobung sind die Planunterlagen, auf deren Basis die Wettbewerbsteilnehmer ihre Entwürfe erstellen sollen. Hier gilt es, das vorhandene Material zu sichten, zu ergänzen und zu einer schlüssigen, sinnvoll strukturierten Plandatei aufzubereiten. Die oftmals bestehenden Widersprüche zwischen Plänen unterschiedlicher Quelle sind vor der Ausgabe der Unterlagen an die Teilnehmer auszuräumen. Es ist Teil der Verantwortung des Wettbewerbsmanagers, im Zweifelsfall zum Beispiel die Beauftragung einer Grundstücksvermessung zu veranlassen, um korrekte Vorgaben geben zu können. Es weiter liegt in der Verantwortung des Wettbewerbsmanagers, den Teilnehmern eine optimierte, vollständige Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen, um die Projektentscheidung auf Basis in sich schlüssiger und abgestimmter Grundlagen treffen zu können.
Auswahl der Teilnehmer
Im Rahmen der Teilnehmerauswahl geht es darum, Antwort auf die Frage zu erlangen, welche Planer für die Lösung der in Rede stehenden Aufgabe geeignet sind und welches Gremium ggf. die Auswahl der Teilnehmer trifft. Es ist leicht vorstellbar, dass in dieser Phase für den weiteren Projektverlauf entscheidende positive Weichenstellungen erfolgen oder aber entscheidende Fehler gemacht werden können, daher ist an diesem Punkt eine sorgfältige Beratung unabdingbar. Einen Sonderfall bildet der offene Wettbewerb, an dem jede Person mit entsprechender beruflicher Qualifikation teilnehmen kann. Hier gibt es keine Teilnehmerauswahl vor der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe, die Auswahl findet in einem einzigen Schritt ausschließlich über die Qualität des eingereichten Entwurfs statt. Der offene Wettbewerb stellt somit die „Reinform“ des Wettbewerbs dar. In Europa erreichen diese Verfahren heute jedoch so hohe Teilnehmerzahlen, dass sie aufgrund des hohen Aufwands für alle Beteiligten nur unter besonderen Umständen vertretbar sind. Oft bei Architekturwettbewerben ist daher eine Auswahl in zwei Schritten, die eine Beschränkung des Teilnehmerfelds vor der Bearbeitung der eigentlichen Aufgabe vorsieht. Zu beachten ist dabei das jeweils geltende Vergaberecht, das in der Regel eine Veröffentlichung der Teilnahmemöglichkeit fordert. Die Auswahl erfolgt anschließend entweder durch Auslosung oder anhand der Anwendung vorab definierter Kriterien. Bei privaten Auslobern kann die Teilnehmerauswahl auch intern, das heißt ohne Anwendung des für die öffentliche Hand verbindlichen Vergaberechts erfolgen; sie sollte jedoch nicht mit geringeren Anforderungen an die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit des Auswahlprozesses und die Sorgfalt bei der Definition der Auswahlkriterien erfolgen. Um den Aufwand solcher Verfahren für alle Beteiligten zu reduzieren, empfiehlt es sich, klare Vorgaben für die Bewerber zu machen und die im Rahmen der Bewerbung um Teilnahme geforderten Leistungen in einem angemessenen Rahmen zu halten. Letztlich gilt es, für jedes Projekt ein angemessen großes, kompetentes und zugleich heterogen zusammengesetztes Teilnehmerfeld zu finden.
Dialog mit den Behörden und weiteren externen Beteiligten
Bauprojekte bedürfen in der Regel einer Genehmigung – sei es durch die Verwaltung, die Regierung oder sonstige Beteiligte, deren Zustimmung, zumindest aber deren Wohlwollen für das Projekt erforderlich ist. Es ist sinnvoll, die Genehmigungsfähigkeit oder die grundsätzliche Zustimmung dieser Instanzen zu befördern und zumindest die Dauer des Genehmigungsprozesses in Grenzen zu halten, indem die entsprechenden Personen oder Institutionen frühzeitig in den beschriebenen Prozess eingebunden werden. Somit ist die Vorbereitungsphase auch eine Diskussionsplattform, ein „Runder Tisch“. Das Ergebnis dieser frühzeitigen Einbindung ist in der Regel eine deutliche Vereinfachung des späteren Planungs- und Genehmigungsprozesses – und wird somit unmittelbar zu einem messbaren Erfolgsfaktor.
Dialog mit den Teilnehmern
Die Teilnehmer in der ersten Zeit nicht ausschließlich auf sich allein gestellt. Sie haben noch die Möglichkeit, Fragen und Aspekte des Projektes zur Diskussion zu stellen. Dieser Prozess hat einen doppelten Hintergrund. Zum einen geht es darum, allen Beteiligten ein maximales Verständnis des Projektes und seiner Rahmenbedingungen zu vermitteln, zum anderen wird an dieser Stelle deutlich, dass der Wettbewerb auch dazu dient, schon in dieser frühen Phase die Erfahrung und die Kreativität aller beteiligten Personen für das Projekt zu erschließen: Die Fragen und Anregungen sollen die Möglichkeit eröffnen, über einzelne Aspekte möglicherweise noch einmal nachzudenken, sie zu überdenken, sie ggf. zu ändern. Diese Dialogsituation wird traditionell im Rahmen eines Teilnehmerkolloquiums am Ort des Projektes hergestellt. Zusätzlich hierzu oder auch an dessen Stelle hat sich das Online-Forum bewährt, in dem die Teilnehmer über einen definierten Zeitraum hinweg Fragen über eine Internet-Plattform einreichen können und dort auch die Antworten erhalten. Dies hat den Vorteil, dass auch Fragen, die sich erst während des Arbeitsprozesses ergeben, geklärt werden können. Sind alle Fragen beantwortet, alle offenen Punkte geklärt, beginnt der Zeitraum, in dem die Teilnehmer die Aufgabenstellung bearbeiten, das Projekt entwerfen. Wichtig ist, dass alle Teilnehmer einen identischen Informationsstand haben, daher werden alle Antworten und Klärungen sorgfältig protokolliert und so allen Beteiligten als weitere Arbeitsgrundlage zugänglich gemacht. Das Protokoll aller Fragen und Antworten wird somit Bestandteil der Aufgabenstellung selbst.
Nach einem angemessenen Zeitraum der Bearbeitung, dies können zum Beispiel zehn Wochen sein, bei großen, komplexen Aufgabenstellungen auch mehr, selten jedoch weniger, werden die Arbeiten an die Vergabestelle, in der Regel jedoch an das koordinierende Büro geschickt. Wichtig hierbei ist, dass die Arbeiten anonym eingereicht werden, das heißt jede eingereichte Arbeit trägt eine Kennummer, keinen Namen. Mit der Arbeit wird in einem verschlossenen Kuvert eine Verfassererklärung abgegeben. Diese Erklärung gibt Aufschluss über die Urheberschaft des Projektes. Die Kuverts werden unter Verschluss genommen und erst nach der abschließenden Entscheidung geöffnet. Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass die Anonymität des Verfahrens ein wichtiger Grundsatz ist: Es soll über die Qualität des Entwurfs befunden werden, nicht über die Person des Entwurfverfassers. Es gibt Wettbewerbe zu besonders komplexen Aufgabenstellungen, in denen die Anonymität des Verfassers nicht gefordert wird, um die Möglichkeit zu schaffen, die Projekte im Rahmen von Kolloquien von den Entwurfsverfassern selbst präsentieren zu lassen. Im Rahmen eines solchen Kolloquiums kann der Auslober mit den Teilnehmern in einen direkten Dialog über die Aufgabenstellung treten, um das gegenseitige Verständnis der Aufgabe, des Themas und des Lösungsansatzes zu vertiefen bzw. um die Aufgabenstellung auf diesem Weg erforderlichenfalls noch zu präzisieren. Für die abschließende Entscheidung verlangt ein solches Verfahren von allen Beteiligten zusätzlich die Bereitschaft und die Fähigkeit, in angemessener Form nicht nur auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen, sondern darüber hinaus auch unter Einbeziehung der Persönlichkeit des Entwurfsverfassers über den Entwurf zu entscheiden.
Vorprüfung
Bevor die Jury über die eingereichten Entwürfe entscheiden kann, folgt eine weitere für den Projekterfolg wichtige Arbeitsphase, die Vorprüfung. Sie dient der Vorbereitung der Preisgerichtsentscheidung. Die Sitzungszeit des Preisgerichts reicht in der Regel nicht aus, um alle Teilaspekte mit hinreichender Genauigkeit während der Sitzung zu prüfen. Das koordinierende Büro hat jedoch ausreichend Zeit, um in Zusammenarbeit mit Sachverständigen und ggf. Vertretern des Auftraggebers eine präzise Prüfung der Wettbewerbsarbeiten, die „Vorprüfung“, vorzunehmen. Ziel der Vorprüfung ist es, neutral und mit angemessener Intensität zu prüfen, ob bzw. wie und in welchem Maße die vom Auftraggeber geforderten Spezifikationen des Projektes umgesetzt wurden. Alle Prüfergebnisse werden in einem Bericht der Vorprüfung zusammengefasst, der dem Preisgericht vorgelegt wird. Es wird aber auch deutlich, dass die Vorprüfung in vielen Fällen Unterstützung durch Sachverständige als Experten für einzelne, in der Regel technische Themen benötigt. Diese Sachverständigen, zum Beispiel Tragwerksplaner, Brandschutzexperten u.a.m., werden im Rahmen der Vorprüfung zur Beurteilung einzelner Themenkomplexe hinzugezogen. Die Aussagen der Sachverständigen werden Bestandteil des Vorprüfberichts, ggf. berichten sie auch im Rahmen der Preisgerichtssitzung. Weiterhin werden die Vorprüfer im Rahmen der quantitativen Vorprüfung wiederum von Assistenten unterstützt, die die Flächen- und Volumenermittlung in Zusammenarbeit mit dem Vorprüfer durchführen.

Neben der Auswahl des Verfahrens und der Beteiligten (Teilnehmer, Juroren, Sachverständige) sowie der präzisen Beschreibung der Aufgabenstellung ist die Vorprüfung somit das vierte entscheidende Element für einen erfolgreichen Wettbewerb. Dieses Tätigkeitsfeld kann einen wesentlichen Teil des Auftragsvolumens eines Wettbewerbsmanagers ausmachen.
Der Begriff Vorprüfung umfasst vier eng miteinander verknüpfte Tätigkeitsbereiche:
- Die Abwicklung des formalen Prozesses von der Entgegennahme und ggf. erforderlichen Anonymisierung der Wettbewerbsbeiträge bis zur Reparatur von beim Transport beschädigten Modellen.
- Die Prüfung quantifizierbarer und objektivierbarer Kriterien, wie zum Beispiel Flächen, Volumen, funktionale Zusammenhänge oder die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, um nur einige Beispiele zu nennen.
- Die Prüfung nicht quantifizierbarer Aspekte, wie zum Beispiel städtebauliche Einordnung oder äußere Erscheinung.
- Die Aufbereitung und Darstellung der gewonnenen Informationen einschließlich der Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit aller Prüfergebnisse.
Jeder einzelne der genannten Punkte könnte möglicherweise auch von Vertretern anderer Disziplinen geleistet werden, Kaufleuten, Juristen und Grafikern. Die Immobilienprojekten eigene Komplexität lässt jedoch einen angemessenen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Informationen nur dann zu, wenn die mit der Vorprüfung befassten Personen fachlich in der Lage sind, diese Komplexität auch verarbeiten zu können. Die Vorprüfung bereitet eine wesentliche strategische Entscheidung des Auslobers vor. Daher muss das Niveau aller vorbereitenden Schritte der Komplexität und der Bedeutung der zu treffenden Entscheidung sowie dem Anspruch des Auslobers an die Qualität der Entscheidungsprozesse entsprechen.
Es gilt also, sowohl die quantifizierbaren Aspekte zu prüfen, das heißt die Flächen, die Volumen, die Zahl der Räume u. a., als auch die nicht-quantifizierbaren Aspekte, wie zum Beispiel. funktionale Zusammenhänge, die dem Entwurf zugrunde liegende Idee, das Erscheinungsbild und die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Die Vorprüfung ermöglicht eine von der Darstellungsweise des Teilnehmers unabhängige und jederzeit nachvollziehbare Ermittlung aller relevanten Kenndaten. Diese Kenndaten bilden im weiteren Verlauf eine der wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für das Entscheidungsgremium. Weiterhin werden wichtige Einzelaspekte des Projektes, wie zum Beispiel die Eingangssituationen oder wichtige räumliche Zusammenhänge, in analytischen Grafiken gesondert dargestellt.
Die Bestandteile des Vorprüfberichtes sind einerseits Reproduktionen der Darstellungen des Verfassers selbst sowie in der Regel ein oder mehrere Modellfotos. Diese werden ergänzt um die Darstellung der Ergebnisse der Vorprüfung, die die einzelnen Entwürfe besser vergleichbar macht: die analytischen Plangrafiken, die Verdeutlichung der funktionalen und räumlichen Zusammenhänge in isometrischer Darstellung, die Aussagen der Sachverständigen, eine schriftliche Zusammenfassung der Prüfergebnisse jeder Arbeit und die detaillierte Darstellung der quantitativen Prüfung in Tabellen und Diagrammen. Bei internationalen Projekten kann zudem die Übersetzung aller Texte in eine oder mehrere Sprachen erforderlich sein.
Sitzung des Preisgerichts (Entscheidungsgremium)
Grundsätzlich teilt sich das Preisgericht in zwei Gruppen. Es sind dies zum einen die Sachpreisrichter, die in der Regel überwiegend vom Auslober des Wettbewerbs gestellt werden. Es sind diejenigen Preisrichter, deren Blick auf das Projekt eher von der Sache, das heißt der Funktion und Nutzung geprägt ist. Bei einem Krankenhausprojekt wären dies sicher Mediziner und der ärztliche Leiter, bei einem Produktionsgebäude die für die Produktion und die Logistik verantwortlichen Personen. Hinzu kommen häufig kommunale oder staatliche Vertreter. Die Aufgabe des Wettbewerbsmanagers ist es, darauf hinzuwirken, dass möglichst alle Parteien, deren Integration aus strategischen Gründen wichtig ist, beteiligt werden.
Da es sich um eine planerische Aufgabenstellung handelt, wird die Gruppe der Sachpreisrichter um eine zweite Gruppe von Fachleuten ergänzt, die den Auslober in seiner Entscheidung fachlich berät und die zugleich eine fachlich qualifizierte Entscheidung gewährleistet – die Fachpreisrichter. Diese sollen mindestens eine der Qualifikation der Teilnehmer vergleichbare Qualifikation haben. In diesem Zusammenhang ist es üblich, dass die Zahl der Fachpreisrichter größer ist als die der Sachpreisrichter, um im Zweifelsfall (Dissens) eine Entscheidung aus dem Blickwinkel der Architekten und Planer zu gewährleisten. Dies ist zunächst eine vor dem Hintergrund des deutschen Vergaberechts zu verstehende Regelung. Grundsätzlich ist es wichtig, das Gremium so zusammenzustellen, dass eine sachgerechte Entscheidung unterstützt wird und im Weiteren die Diskussion und die Entscheidung so zu gestalten, dass es zu einem Dissens zwischen Fach- und Sachpreisrichtern gar nicht erst kommt. Dies zu gewährleisten ist eine der Aufgaben des Vorsitzenden des Preisgerichts und des Wettbewerbsmanagers.
Im Rahmen der Sitzung des Entscheidungsgremiums werden die eingereichten Entwürfe zunächst von den Vorprüfern vorgestellt und die Ergebnisse der Vorprüfung erläutert. Sind alle Arbeiten vorgestellt und erklärt, folgt eine Diskussion über das Gesehene und über die Entscheidungskriterien, die dann in eine erste Abstimmungsrunde mündet. Entwürfe, die in dieser Abstimmungsrunde keinen Fürsprecher finden, werden aussortiert, die verbleibenden Arbeiten in weiteren Rundgängen einer immer intensiveren Prüfung und Diskussion unterzogen.

Die im Entscheidungsprozess verbliebenen Entwürfe bilden die „engere Wahl“, die Gruppe aller Entwürfe, die mit einem Preis oder Ankauf ausgezeichnet werden. Vor der abschließenden Entscheidung über die Rangfolge der Entwürfe, die als preiswürdig anerkannt wurden, wird durch die Preisrichter zu jeder der Arbeiten der engeren Wahl ein schriftlicher Bericht verfasst, der die Stärken und Schwächen der Arbeit herausarbeitet. Dann folgt die abschließende Diskussion mit der Abstimmung über die Rangfolge der Arbeiten und somit über den Gewinn des Wettbewerbs. Da es nicht nur um die Ehre zu gewinnen geht, sondern auch um einen in der Regel lukrativen Planungsauftrag, ist spätestens in dieser Phase des Wettbewerbs ein hohes Geschick des Vorsitzenden des Preisgerichts als Moderator, als Diplomat und nicht zuletzt auch als Sachwalter der Interessen des Auftraggebers aber auch der teilnehmenden Kollegen gefragt. Es wird deutlich, dass für diese Aufgabe nur sehr erfahrene Architekten in Frage kommen. Auch hier spielt der Wettbewerbsmanager als „zweiter“ Moderator und als weitere Vertrauensperson des Auslobers eine wichtige Rolle.
Nachdem die Entscheidung für das beste Projekt getroffen worden ist, wird die Anonymität der Teilnehmer aufgehoben, indem die Kuverts mit den Verfassererklärungen geöffnet und die Namen der Verfasser verlesen werden. Mit diesem Schritt ist in der Regel die Sitzung des Entscheidungsgremiums beendet. Über den gesamten Sitzungsverlauf wird ein Protokoll gefertigt, das die Resultate der Abstimmungen, den Diskussionsverlauf in seinen wesentlichen Punkten und die schriftlichen Bewertungen enthält. Dieses Protokoll wird von allen Preisrichtern unterschrieben und im Nachgang der Sitzung allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt eine Dokumentation aller eingereichten Entwürfe und der Ergebnisse der Vorprüfung, die ebenfalls alle Beteiligten erhalten. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, die Entscheidung allen Beteiligten möglichst transparent und nachvollziehbar zu machen, um somit die Akzeptanz für die getroffene Entscheidung zu erhöhen.
Abschluss des Verfahrens
Es dient der Schaffung weiterer Akzeptanz für das Projekt, die eingereichten Entwürfe zu veröffentlichen. In der Regel geschieht dies durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und eine Ausstellung unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb. Die Veröffentlichung drückt zudem den Respekt vor dem Einsatz und der Leistung aller teilnehmenden Büros aus, indem verdeutlicht wird, dass nicht nur die Preisträger eines Wettbewerbs, sondern alle Teilnehmer Beiträge zur Entwicklung des Projektes und zur Diskussion im Rahmen des Preisgerichts vorgelegt haben.
Wettbewerbe und Wirtschaftlichkeit
Das Thema „Architektenwettbewerb und Wirtschaftlichkeit“ lässt sich in drei Aspekte gliedern:
- die Wirtschaftlichkeit des Wettbewerbsverfahrens
- die Wirtschaftlichkeit des Planungsprozesses und der Erstellung des Bauwerks
- die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes bezogen auf die gesamte Lebensdauer des Gebäudes
Zum erstgenannten Aspekt, gehören unter anderem die Punkte Verfahrenskosten, Honorierung des Wettbewerbsmanagers, Preisgelder sowie Verrechnung des Preisgelds mit der späteren Honorierung des Architekten. Im zweiten Aspekt, „Die Wirtschaftlichkeit des Planungsprozesses und der Erstellung des Bauwerks“, soll die Frage nach dem Einfluss des Wettbewerbsverfahrens auf die Kosten des Planungsprozesses und der Erstellung des Bauwerks betrachtet werden. Die Überlegungen zum dritten Aspekt, „Die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes, bezogen auf die gesamte Lebensdauer des Gebäudes“, umfassen den Einfluss des Wettbewerbsverfahrens auf die Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten eines Gebäudes, die langfristige Marktgängigkeit durch Flexibilität sowie die architektonische und stadtplanerische Qualität.
Wirtschaftlichkeit des Wettbewerbsverfahrens
Nach in Deutschland geltendem (Preis-)Recht (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI) lässt sich die Honorierung des Architekten sowie der meisten der am Bau beteiligten Ingenieurdisziplinen als Prozentsatz der Baukosten relativ eindeutig und nachvollziehbar bestimmen. Vergleichbare Honorarordnungen gelten in den meisten mitteleuropäischen Ländern. Die Leistung „Wettbewerbsmanagement“ muss nicht analog der Rechenmodelle der HOAI als Prozentsatz zu erwartender und tatsächlicher Baukosten honoriert werden. Es sich handelt um eine Leistung mit frei zu vereinbarendem Honorar. Dies bedeutet, dass für einen zu vereinbarenden Leistungsumfang ein angemessenes Honorar vereinbart wird, das sich am tatsächlichen Aufwand, nicht aber an den Kosten Dritter (zum Beispiel Baukosten) orientiert. Dies schafft Transparenz und trägt für die Angemessenheit sowohl des Leistungsumfangs als auch der Vergütung Sorge, hat jedoch zur Folge, dass eben diese beiden Aspekte auf das jeweilige Projekt bezogen verhandelt werden müssen.
Die Kosten eines Wettbewerbs setzen sich aus folgende Punkte zusammen:
- Honorare im Rahmen der Projektvorbereitung Projektdefinition, Entwicklung des Raum- und Funktionsprogramms, Formulierung der Anforderungen, Festlegung der Qualitäten und Quantitäten, Recherche und Darstellung der Rahmenbedingungen, erste Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden u.a.
- Honorar für das Wettbewerbsmanagement Erstellung der Auslobung und der erforderlichen Pläne, Durchführung des Verfahrens und ggf. eines weiteren Verfahrens vorab zur Auswahl der Teilnehmer nach geltendem Verfahrensrecht, die Vorbereitung und Durchführung aller Veranstaltungen im Rahmen des Verfahrens wie Kolloquien und Jurysitzungen, die Durchführung der quantitativen und qualitativen Vorprüfung der Arbeiten und die Dokumentation des Verfahrens u.a.
- Honorare für die am Verfahren beteiligten Preisrichter, Sachverständigen und Vorprüfer
- Wettbewerbssumme das heißt die an die Teilnehmer ausgeschütteten Preisgelder und ggf. Bearbeitungshonorare
- Nebenkosten zum Beispiel Druckkosten, Kosten zur Erstellung eines Umgebungsmodells, Veranstaltungskosten, Datenbankprogrammierung, ggf. Übersetzungskosten und anderes mehr.
Denn auch wenn nur ein Architekt mit der Erstellung einer Vorplanung beauftragt wird, ist es erforderlich, das Projekt und seine Anforderungen präzise zu formulieren, den vorgelegten Entwurf zu prüfen, die beteiligten Berater zu honorieren und nicht zuletzt den Entwurf den erbrachten Leistungen entsprechend zu bezahlen. Noch teurer wird es, wenn außerhalb eines Wettbewerbsverfahrens mehrere Architekten parallel mit der Erarbeitung einer Vorplanung beauftragt werden (Parallelmehrfachbeauftragung, häufig „Gutachterverfahren“ genannt). Hinzu kommt, dass die im Wettbewerb erbrachten Architektenleistungen im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht ein zweites Mal honoriert werden müssen. Das heißt: Im Falle der Realisierung eines Wettbewerbsbeitrags kann das an den Architekten ausgezahlte Preisgeld in voller Höhe verrechnet werden (vorausgesetzt, dass der Wettbewerbsbeitrag die Grundlage der weiteren Bearbeitung des Projektes darstellt).
Die Wirtschaftlichkeit des Planungsprozesses und der Erstellung des Bauwerks
Des Weiteren zielen die frühen Leistungsphasen der Planung unter anderem auch auf das zügige Erreichen der Baugenehmigung. In diesem Zusammenhang ist es in der Regel von großem Vorteil, die an der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen beteiligten Institutionen frühzeitig in die Projektvorbereitung zu integrieren. Die vorbereitende Phase eines Wettbewerbsverfahrens, in der unter Einbeziehung aller zu beteiligenden Institutionen einschließlich der Genehmigungsbehörden, der für den baulichen Brandschutz zuständigen Stellen und anderer mehr die Aufgabenstellung und die Kriterien zur Beurteilung erarbeitet werden, bietet die Möglichkeit, einen frühzeitigen Konsens über die Inhalte des Projektes zu erlangen bzw. zumindest die Diskussionsebene herzustellen, auf der zu einem späteren Zeitpunkt die erforderlichen Vereinbarungen getroffen werden können. Diese Handlungsweise setzt nicht zwingend die Durchführung eines Wettbewerbs voraus. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die beschriebene Vorgehensweise im Rahmen der sorgfältigen Vorbereitung eines Wettbewerbs in jedem Fall einen hohen Stellenwert hat. Hingegen besteht die Möglichkeit, sich schon im Vorfeld eines Projektes um einen Konsens zum Beispiel mit den Genehmigungsbehörden zu bemühen außerhalb der Vorbereitung eines Wettbewerbs in der Regel kaum.
Ein weiterer Punkt, an dem deutlich wird, wie sich die Durchführung eines Wettbewerbs positiv auf die Wirtschaftlichkeit in Planung und Errichtung eines Gebäudes niederschlägt, bezieht sich auf die Zahl der zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten und die Möglichkeit, unterschiedliche Entwurfsansätze miteinander zu vergleichen. Gerade die Möglichkeit des Vergleichs unter Anwendung vordefinierter Kriterien und der Beratung eines zu diesem Zweck und Anlass zusammengestellten Expertengremiums stellt den unvergleichlichen Vorteil eines Wettbewerbsverfahrens dar. Hinzu kommt, dass die Durchführung eines solchen Verfahrens die einzige rechtssichere Möglichkeit ist, die in der HOAI verankerten preisrechtlichen Bestimmungen nur eingeschränkt anwenden zu müssen. Entwürfe in einem strukturierten Verfahren miteinander zu vergleichen, eröffnet die Möglichkeit, vorab definierte quantitative Anforderungen unter Hinzuziehung qualitativer Aspekte zu überprüfen. Um ein Beispiel zu nennen: Wenn ein Auftraggeber die Planung eines Bürogebäudes mit einer vorab festgelegten Anzahl von Arbeitsplätzen, einer vorgegebenen Größe und einem festgelegten Erschließungssystem beauftragt, wird er aller Voraussicht nach ein Projekt erhalten, das eben diesen Festlegungen entspricht. Würde derselbe Auftraggeber im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens sieben oder zehn oder 25 Architekten auffordern, ein Bürogebäude unter den zuvor beschriebenen Bedingungen zu planen, jedoch auf die Vorabfestlegung eines bestimmten Erschließungssystems und der zu erreichenden Gesamtgröße verzichten, um die Klärung dieser Aspekte dem Wettbewerb zu überlassen, dann darf er erwarten, eine ganze Reihe unterschiedlicher Vorschläge zu erhalten, unter denen mit hoher Wahrscheinlichkeit Entwürfe sein werden, die die Kernanforderungen bei deutlich reduziertem Aufwand erfüllen. Die Möglichkeit, die Konsequenzen unterschiedlicher Erschließungssysteme an durchgearbeiteten Beispielen zu erörtern, eröffnet die Chance, ein qualitativ gleichwertiges oder besseres Konzept, das ggf. mit geringerem Aufwand umgesetzt werden kann, auszuwählen. Und schließlich kann das frühzeitige Nachdenken über das konstruktive System und die Integration der gebäudetechnischen Anlagen – auch dies sind Themen von Wettbewerben – zu einer wirtschaftlicheren Planung und Erstellung des Gebäudes beitragen.
Wirtschaftlichkeit des Gebäudes bezogen auf seine gesamte Lebensdauer
Entscheidend für die langfristige Wirtschaftlichkeit einer Immobilie sind also nicht nur Kosten der (ersten) Planung und Errichtung, sondern auch die während der Lebenszeit der Immobilie entstehenden Kosten. Diese Kosten lassen sich bereits in der Startphase eines Projektes durch entsprechende Festlegungen und deren planerische Umsetzung beeinflussen oder um es zu präzisieren. Nun gilt auch hier, dass es eigentlich ohne Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs ebenso möglich sein sollte, die zu erwartenden Kosten bereits in der Vorbereitung und Planung eines Projektes positiv zu beeinflussen. Es stellt sich jedoch heraus, dass die Erarbeitung präziser Vorgaben, wie sie in der Vorbereitung eines Wettbewerbs die Regel sein sollte, und die Konkurrenzsituation, in der die Planer im Rahmen des Wettbewerbs stehen, sowie die Prüfung und Abwägung der aufgeführten Aspekte, bevor eine Entscheidung über das im weiteren Verlauf zu verfolgende Projekt getroffen wird, die wesentlichen Grundlagen langfristiger Wirtschaftlichkeit sind. In diesem Zusammenhang sind nicht nur messbare Parameter von Bedeutung. Auch die Flexibilität, die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten und die Möglichkeit der Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen begründen langfristige Wirtschaftlichkeit. Insbesondere aber tragen die öffentliche Akzeptanz und die insgesamt höhere architektonische Qualität eines Gebäudes – in diesem Zusammenhang sind die äußere Erscheinung und die sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in der Wahrnehmung durch die Fachwelt besonders positiv hervortretenden Aspekte eines Gebäudes gemeint – zur langfristigen Akzeptanz und damit auch zur langfristigen Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes bei.
Der enge Zusammenhang zwischen der Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs einerseits und dem Aspekt der langfristigen Wirtschaftlichkeit andererseits wird sich dann in besonderer Weise einstellen, wenn
- die genannten Aspekte Bestandteil der Vorbereitung des Wettbewerbs und dort auch Inhalt ggf. kontrovers geführter Auseinandersetzung mit dem Ziel einer Konsensbildung sind,
- diese Aspekte im Rahmen der Prüfung der Wettbewerbsarbeiten (Vorprüfung) geprüft und dargestellt werden und
- diese Aspekte in der Diskussion im Rahmen der Preisgerichtssitzung Raum einnehmen und Bestandteil der Entscheidungsfindung werden.
Dies muss vom Auslober eines Wettbewerbs gewollt sein. Für die Umsetzung der genannten Punkte im Rahmen des Wettbewerbs Sorge zu tragen, ist die Aufgabe des Wettbewerbsmanagers.
Es zeigt sich, dass der Prozess der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben Elemente beinhaltet, die unmittelbar zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Planung und der Errichtung eines Bauwerks sowie zur langfristigen Wirtschaftlichkeit einer Immobilie beitragen. Einige dieser Elemente können auch unabhängig von der Durchführung eines Wettbewerbs zum Tragen kommen (zum Beispiel sorgfältige Projektvorbereitung, eindeutige Definition der Projektziele). Andere Aspekte (Planung in Konkurrenzsituation, Überprüfung quantitativer Anforderungen unter Hinzuziehung qualitativer Aspekte, Prüfung und Bewertung aller Parameter vor der Entscheidung für einen Planer, Auswahlmöglichkeit aus unterschiedlichen Konzepten und Entwurfsansätzen) sind an die Durchführung eines Wettbewerbs geknüpft.
Gerechtfertiger Aufwand?
Auch ein bewährtes Planungsinstrument wie der Architektenwettbewerb ist nicht frei von Aspekten, die ein kritisches Nachfragen nahe legen können. Die Regelungen zur Durchführung von Wettbewerben sind in der Vergangenheit immer wieder den geänderten Rahmenbedingungen angepasst worden und derzeit aktuelle Themen wie die Übernahme des öffentlichen Hochbaus durch private Anbieter im Rahmen von PPP-Projekten (Public Private Partnership), die fortschreitende Internationalisierung der Märkte sowie der Einsatz neuer Medien in Planung und Darstellung, um nur einige Beispiele zu nennen, werden auch künftig eine kontinuierliche Anpassung der Regelwerke zur Folge haben. Der Union Internationale des Architectes (UIA)[5], versucht auf internationaler Ebene eine einheitliche Empfehlung für die Durchführung von Wettbewerben zu erreichen, ist schwierig durchzusetzen da eine solche Empfehlung die großen Differenzen zwischen den einzelstaatlichen Regelungen berücksichtigen müsste.
Der immense Einsatz aller Wettbewerbsteilnehmer führt zu der Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Resultat von Wettbewerbsverfahren. Ist es angemessen, eine Anzahl von Architekten nur für die Aussicht auf einen Auftrag, ansonsten jedoch unhonoriert, arbeiten zu lassen – zumal es bei offenen Wettbewerben mitunter hunderte von Teilnehmern sind, die jeweils Arbeitsleistung im Gegenwert von mehreren 10.000 Euro in die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe investieren? Es folgt nun die Überlegung, wie man die Verfahren ggf. modifizieren könnte, um dem möglichen Einwand der Ressourcenverschwendung begegnen zu können. Nach dem im Bereich der EU geltenden Vergaberecht gibt es zumindest zwei Möglichkeiten, die sich, wenn auch mit deutlichen Unterschieden, bewährt haben. Da ist zum einen die Möglichkeit, durch eine Auswahl der Teilnehmer vor dem eigentlichen Wettbewerb die Teilnehmerzahl zu begrenzen. Hierfür sieht das in der EU geltende Vergaberecht definierte Verfahrensformen vor, die allgemein anerkannt sind und Rechtssicherheit gewähren. Ein Nachteil dieser Vorgehensweise ist allerdings, dass dem Wettbewerb selbst ein an sich wettbewerbswidriger Vorgang – eine Vorauswahl – vorgeschaltet wird. Mindestens genauso gut hat sich zum anderen ein Verfahren bewährt: die Teilung des Wettbewerbs in zwei Phasen. In einer ersten Phase haben alle Architekten, die am Wettbewerb teilnehmen (wollen), die Möglichkeit, einen Vorschlag für die zu lösende Aufgabe in sehr knapper Form abzugeben. In knapper Form deshalb, damit der Aufwand für diese Büros, für die Vorprüfung und für das Preisgericht zunächst gering gehalten werden kann. Die Architekten, deren Vorschläge vom Preisgericht für die zweite Phase ausgewählt werden, arbeiten in dieser Phase dann eine detaillierte Entwurfsplanung aus. Für das Wettbewerbsverfahren bedeutet dies natürlich, dass sowohl die Vorprüfung als auch die Sitzung des Entscheidungsgremiums jeweils zweimal, das heißt in jeder der beiden Phasen einmal, stattfinden müssen. Trotz des höheren Aufwands hat sich diese Verfahrensform in der Vergangenheit bewährt, da sie deutlich bessere Ergebnisse hervorbringt als andere Wettbewerbsarten – nicht zuletzt auch deshalb, weil der Auftraggeber durch die Einteilung in zwei aufeinander aufbauende Phasen die Möglichkeit hat, seine eigenen Positionen ggf. zu überdenken und neu zu bestimmen, um sie dann in der zweiten Phase noch einmal in eine präzisierte Aufgabenstellung einfließen zu lassen.
Umfang der Entscheidungen und Einfluss der Bauherr auf das Ergebnis
Ein weiterer Punkt, der als problematisch empfunden werden kann, ist die Zusammensetzung des Preisgerichts sowie die damit verbundene Frage, ob und inwieweit der Auftraggeber seinen Einfluss auf das Projekt mit anderen Beteiligten teilen muss und somit sein Einfluss geringer wird bzw. ob die Entscheidung über eine bedeutende Fragestellung überhaupt unter Beteiligung Externer getroffen werden soll. Auf der anderen Seite steht das Ziel, eine Auswahl anhand fachlicher Kriterien zu treffen und daher den Einfluss der Fachleute im Gremium zu sichern. Zunächst einmal bedarf es einer weiteren Definition: Die Vergabe eines großen Planungsauftrags ist für eine Firma oder Institution eine wichtige strategische Entscheidung, die auf höchster Ebene getroffen wird. Nun wird man sich in der Vorbereitung solch einer wichtigen strategischen Entscheidung, die nicht der Kernkompetenz der Firma oder Institution zugerechnet werden kann, in der Regel von Fachleuten beraten lassen. Wenn man also die Gruppe der Preisrichter als Gruppe von Beratern sieht, die einen klaren Beratungsauftrag haben sowie eine klar definierte Verantwortung für den Beratungsprozess und das Beratungsergebnis, und des Weiteren den Wettbewerbsmanager als den Koordinator des Beraterteams, dann sollte der Befürchtung, man würde hier eine wichtige Entscheidung fahrlässig aus der Hand geben, hinreichend begegnet worden sein. Es zeigt sich jedoch deutlich, welch große Bedeutung die Besetzung des Preisgerichts hat und welch großer Sorgfalt die Zusammenstellung dieses Gremiums bedarf.
Literatur
- Malte Müller-Wrede: Der Architektenwettbewerb. Bundesanzeiger Verlag Köln, 2012, ISBN 978-3-8462-0105-3
- Architektenkammer Niedersachsen (Hrsg.): Der Architektenwettbewerb. Architektenkammer Niedersachsen, Hannover 1984.
- Chupin, Jean-Pierre, Carmela Cucuzzella und Bechara Helal (Hrsg.). Architecture Competitions and the Production of Culture, Quality and Knowledge: An International Inquiry. Montreal: Potential Architecture Books, 2015, p.404. ISBN 978-0-9921317-0-8
- Haagsma, Ids und de Haan, Hilde, Architektenwettbewerbe – Internationale Konkurrenzen der letzten 200 Jahre, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1988, ISBN 978-3-4210-2932-4
- Hossbach, B. und Lehmhaus, C. (Hrsg.). Die Architektur von Wettbewerben. Berlin: DOM publishers, 2005. ISBN 3-938666-02-1
- de Jong, M. und Mattie, E. (Hrsg.). [Architekturwettbewerbe 1792-Heute]. Köln: Benedikt Taschen, 1994. ISBN 3-8228-8900-8
- Anderson E., Bloxham Zettersten, G. und Rönn, M., (Hrsg.). Architectural Competitions - Histories and Practice. Stockholm: The Royal Institute of Technology and Rio Kulturkooperativ, 2013. ISBN 978-91-85249-16-9
- Collyer, S. (Hrsg.) Competitions - Competing globally in architecture competitions. Hoboken, NJ: Wiley Academy, 2004. ISBN 0470 86 2130
- Becker, H.. [Stadtbaukultur - Modelle, Workshops, Wettbewerbe, Bd. 88 in den Schriften des Difu]. Stuttgart/Berlin/Köln: Verlag W. Kohlhammer / Deutscher Gemeindeverlag, 2002. ISBN 3-17-013216-4
- Becker, H.. [Geschichte der Architektur- und Städtebauwettbewerbe, Bd. 85 in den Schriften des Difu]. Stuttgart/Berlin/Köln: Verlag W. Kohlhammer / Deutscher Gemeindeverlag, 1992. ISBN 3-17-012504-4
- Weinbrenner, E. und Jochem, R., (Hrsg.). [Der Architektenwettbewerb - Erläuterungen der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe]. Wiesbaden/Berlin: Bauverlag, 1988. ISBN 3-7625-2552-8
Weblinks
Architekten- und Stadtplankammer Hessen, Vergabe und Wettbewerbe, abgerufen am 6. November 2015
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013, abgerufen am 9. November 2015
- ↑ Wettbewerbsstandard Architektur
- ↑ Merkblatt 142—Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe der Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein-Kommission
- ↑ American Institute of Architects www.aia.org
- ↑ Union Internationale des Architectes, www.uia.archi, abgerufen am 9. November 2015