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Institutionenökonomik

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[Institution|Institutionen] im Sinne der IÖ sind Systeme von Regeln oder Normen (einschließlich der Mechanismen ihrer Durchsetzung). Definiert man Ökonomie als die Lehre von der Generierung gemeinsamer Vorteile durch Kooperation (was insbesondere die Entscheidungstheorie ausklammert), so egibt sich als Gegenstand der Institutionenökonomie das Zusammenwirken zwischen Institutionen und Ökonomie. Beispiel: Rudi Ratlos möchte ein Auto haben und ist bereit dafür einen angemessenen Preis zu zahlen. Elli Pirelli möchte ihr Auto loswerden, wenn sie dafür einen angemessenen Preis bekommt. Somit könnte Rudi Ellis Auto kaufen (Preis ist offensichtlich kein Problem). Dann hätten beide Ihre Situation durch diese Kooperation verbessert (im Gegensatz zu vorher). Allerdings weiss Rudi nicht ob der Wagen vielleicht schon nach wenigen Kilometern den Geist aufgibt (egal ob Elli um diese Schwächen weiss oder nicht). Da er keine Ahnung von Autos hat kann er dies nicht einschätzen und das Geschäft kommt nicht zustande. Somit können beide ihre Situation nicht verbessern. Erlässt der Staat welchem beide angehören nun ein Gesetz welches Rudi ein entsprechendes Rückgaberecht einräumt, so etabliert er damit eine Institution. Diese gibt Rudi nun ein sicheres Gefühl so, dass er das Geschäft eingeht was letztenendes zum Vorteil BEIDER Parteien führt. Somit hat eine Institution (in diesem Fall ein staatliches Gesetz) zur Realisierung eines gemeinschaftlichen Vorteils geführt.