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Gebhard von Moltke

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Gebhard von Moltke (* 25. Oktober 1567; † 29. November 1644 in Rostock) war ein mecklenburgischer Gutsbesitzer und Politiker.

Leben

Gebhard von Moltke war ein Sohn von Balthasar von Moltke und seiner Ehefrau Anna, geb. von Behr. Er studierte ab 1588 an der Universität Rostock[1] und ist 1593 als Respondent an der Universität Jena nachgewiesen. Unter Wallenstein stieg er in Mecklenburg 1629 zum Präsidenten des Geheimen Rates auf und musste nach dem Ende von Wallensteins Herrschaft das Land 1631 verlassen. Er ging nach Lübeck ins Exil. Seine beiden Güter Toitenwinkel und Wesselsdorf in Mecklenburg wurden konfisziert und an schwedische adlige Offiziere als Lehen neu vergeben. Moltke wurde mit beiden Gütern 1637 neu belehnt. Er kehrte wegen der unruhigen Zeit im Dreißigjährigen Krieg erst 1643 aus Lübeck nach Mecklenburg zurück.

In einer Altarplatte der Dorfkirche Toitenwinkel von 1621 waren die Namen des Herrn von Toitenwinkel Gebhard von Moltke und seiner ersten Frau Anna von Walsleben, die verstorben war, und seiner zweiten Frau Anna Rotermund verzeichnet. Die Wappen dieser drei Personen sollen früher auch die Chorfenster geschmückt haben.[2] Joachim Friedrich von Moltke (1618–1677) war sein Sohn und letzter Erbherr auf Toitenwinkel.

Die Trauerfeier für Moltke, der von 1612 bis 1633 auch Provisor des Klosters Dobbertin gewesen war, fand am 25. Februar 1645 (!) in der Rostocker Marienkirche statt. Die Predigt, die auch gedruckt wurde, hielt Joachim Lütkemann, und der Rektor der Universität Johann Quistorp der Ältere verfasste eine lateinische Trauerschrift.[3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Eintrag im Rostocker Matrikelportal
  2. Heinrich Kaak, Martina Schattkowsky: Herrschaft: Machtentfaltung über adligen und fürstlichen Grundbesitz in der Frühen Neuzeit. Böhlau, Köln 2003, ISBN 3-412-05701-0, S. 25.
  3. Nachweise im VD17