Fortbildung
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Fortbildung dient dazu Kenntnisse und Fertigkeiten zu Erweitern und zu Erhalten. §1 Berufsbildungsgesetz Abs 3 (Geänderte Fassung vom 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) Im Gegensatz dazu dient eine Umschulung dazu andere Fähigkeiten zu erlernen.