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Deutsche Polizeigewerkschaft

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Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB
(DPolG)
Logo der Deutschen Polizeigewerkschaft im dbb
Zweck: Gewerkschaft
Vorsitz: Rainer Wendt
Gründungsdatum: 18. August 1951
Mitgliederzahl: 94.000
Sitz: Berlin
Website: dpolg.de

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund (dbb) ist eine deutsche Gewerkschaft, die sich für die Belange von Amtsträgern der Polizei einsetzt. Ihre Mitgliederzahl beträgt ca. 94.000; die DPolG ist damit die zweitgrößte deutsche Polizeigewerkschaft. Der Sitz der DPolG ist Berlin.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, am 18. August 1951, wurde aus bereits existierenden Polizeibeamtenverbänden der Bund Deutscher Polizeibeamter (BDP) gegründet. Gleichzeitig trat der BDP dem Deutschen Beamtenbund, einem dem öffentlichen Dienst verpflichteten gewerkschaftlichen Dachverband, bei.

Der Bund Deutscher Polizeibeamter war die Vorläuferorganisation der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (PDB), die sich am 17. Januar 1987 in Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG) umbenannte.

Struktur

Ein Fahrzeug der DPolG.

Gliederung

Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist ähnlich der Polizei, aus deren Beamten sie sich vor allem zusammensetzt, hierarchisch strukturiert. Da die reguläre Polizei in Deutschland Ländersache ist, folgen entsprechend auf die Bundesleitung der DPolG die jeweiligen Landesverbände. Diese haben ihren Sitz in der so genannten Landesgeschäftsstelle, welche sich, außer in Hessen (Darmstadt), Nordrhein-Westfalen (Duisburg), und Mecklenburg-Vorpommern (Güstrow), in der jeweiligen Landeshauptstadt befindet. Für die Bundespolizei gibt es seit Oktober 2011 eine eigene Gliederung innerhalb der DPolG.

Landesverband Sitz Vorsitzende/r
Bayern München Hermann Benker
Baden-Württemberg Stuttgart Joachim Lautensack
Berlin Berlin Bodo Pfalzgraf
Brandenburg Potsdam Michael Werner
Bremen Bremen Jürn Schulze
Hamburg Hamburg Joachim Lenders
Hessen Darmstadt Heini Schmitt
Mecklenburg-Vorpommern Güstrow Olaf Knöpken
Niedersachsen Hannover Thomas Kliewer
Nordrhein-Westfalen Duisburg Erich Rettinghaus
Rheinland-Pfalz Mainz Benno Langenberger
Saarland Saarbrücken Sascha Alles
Sachsen Dresden Cathleen Martin
Sachsen-Anhalt Magdeburg Wolfgang Ladebeck
Thüringen Erfurt Jürgen Hoffmann
Schleswig-Holstein Kiel Torsten Gronau
Bundespolizei Berlin Ernst G. Walter

Führungsgremium des Landesverbandes ist die gewählte Landesleitung, welche sich aus dem Landesvorsitzenden, dessen Stellvertretern sowie dem Landesschatzmeister zusammensetzt. Gewählt wird die Landesleitung durch den Landesdelegiertentag, welcher, je nach Landessatzung, turnusmäßig alle vier oder fünf Jahre tagt und sich aus den gewählten Kreisverbandsvertretern sowie anderen Vertretern zusammensetzt.

Die nächsttiefere Hierarchieebene bilden die Kreisverbände. Die Zusammensetzung sowie die Gliederung der Kreisverbände richtet sich nach der jeweiligen polizeilichen Struktur eines Bundeslandes. Ein Kreisverband hat daher den personellen und territorialen Umfang der jeweils gesetzlich festgelegten polizeilichen Behörden (Inspektion, Direktion, Präsidium…). Gewählt wird der Kreisverband durch die Gewerkschaftsmitglieder der Behörde. Dies geschieht je nach Satzung unterschiedlich turnusmäßig (meist einmal im Jahr) auf Mitgliederversammlungen.

Daneben existieren innerhalb eines Landesverbandes noch einige speziell berufene Mitglieder. Dazu zählen die Rechtsschutzbeauftragten (regeln Belange disziplinarrechtlicher und strafrechtlicher Natur), die Frauenbeauftragten sowie Mitglieder der Jungen Polizei (Jugend- und Nachwuchsarbeit).

Die Deutsche Polizeigewerkschaft setzt sich personell aus Polizeibeamten, -anwärtern und -pensionären zusammen, die dem Polizeidienst (Einsatzdienst, Kriminalpolizei …) eines jeweiligen Bundeslandes angehören. Teilweise zählen auch Angestellte der Polizeiverwaltung zu den Mitgliedern. Die Beteiligung endet nur bei gewolltem Austritt, dem Tod oder einem Ausschluss.

Satzungen und Finanzierung

Das Regelwerk der Deutschen Polizeigewerkschaft umfasst Satzungen, grundsätzlich die Satzungen der Landesverbände, nach welchen sich alle Mitglieder zu richten haben. Satzungsänderungen erfolgen nur anlässlich von Sitzungen des Landesdelegiertentages.

Allgemein ist den Kreisverbänden ebenfalls erlaubt, eigene Satzungen zu erlassen. Eine Pflicht besteht nicht.

Die Finanzierung der DPolG in den jeweiligen Landesverbänden erfolgt über die Jahresbeiträge der Mitglieder. Andere bonitäre Quellen stellen Sponsoren und Spenden dar.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der Deutschen Polizeigewerkschaft, die Vertretung der Belange ihrer Mitglieder, obliegt hauptsächlich den Kreisverbänden. Dies gliedert sich u. a. Vermittlung der Mitgliederinteressen an die Landesleitung bzw. an die ihrer Dienstvorgesetzten, Information über Beschlüsse und Neuerungen seitens der Landesgeschäftsstelle sowie ergänzende Mitgliederunterstützung abseits des Fürsorgerahmens des Dienstherrn.

Gleichzeitig vertritt die DPolG die Mitgliederinteresse auch im landes- und bundesweiten Rahmen beispielsweise bei Polizeibeamten betreffenden Gesetzesänderungen. Hierbei organisiert die Gewerkschaft teilweise auch Arbeitskämpfen ähnliche Aktionen und Maßnahmen (da Polizeibeamten kein Streikrecht zusteht).

Das Rahmenprogramm der gewerkschaftlichen Aufgabenerfüllung wird durch die jeweiligen Landesverbände grundsätzlich auf den Landeshauptvorstandssitzungen beschlossen, welche unregelmäßig im Jahr durchgeführt werden (meist zweimal jährlich).

Stiftung

Ein Teilbereich der gewerkschaftlichen Arbeit stellt die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft dar. Die Stiftung ist ein humanitär unterstützendes Projekt für Angehörige öffentlicher Dienstleister (Polizei, Zoll, Justiz, Feuerwehr, Rettungsdienst etc.). Ziel ist es, Angehörige der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden sowie deren Hinterbliebene bei traumatischen Ereignissen zusätzlich zu den vom jeweiligen Dienstherrn erbrachten Leistungen zu unterstützen.

Bundesvorsitzende der DPolG

  • 1951–1962 Kurt Fähnrich, Kriminaldirektor, Mitglied des Niedersächsischen Landtags, Mitglied des Landesbeirats der Polizei Niedersachsen
  • 1962–1968 Walter Seidel, Major der Schutzpolizei, Landesverband Berlin
  • 1968–1971 Jürgen Brockmann, Polizeioberkommissar, Landesverband Hamburg
  • 1971–1975 Johannes Zistel, Polizeihauptkommissar, Landesverband Berlin
  • 1975–1991 Benedikt-Martin Gregg († 17. Januar 2014), Erster Kriminalhauptkommissar, Landesverband Baden-Württemberg, Ehrenvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft
  • 1991–1995 Harald Thiemann, Erster Polizeihauptkommissar, Landesverband Nordrhein-Westfalen
  • 1995–2003 Gerhard Vogler, Polizei-Oberamtsrat, Landesverband Bayern, Ehrenvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft
  • 2003–2007 Wolfgang Speck, Landesverband Baden-Württemberg, seit 17. September 2007 Ehrenvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft
  • seit 2007 Rainer Wendt, Polizeihauptkommissar, Landesverband Nordrhein-Westfalen, Wiederwahlen erfolgten am 4. April 2011 und am 20. April 2015

Positionen

Die DPolG vertritt nach eigenen Angaben die beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Polizeibeschäftigten in Deutschland, einschließlich der Pensionäre und Rentner. Zu ihrer wichtigsten Aufgabe zählt sie das Erreichen besserer Arbeits- und Einkommensbedingungen ebenso wie eine Verbesserung der dienstlichen und beruflichen Rechte. [1]

Polizeitaktische Forderungen

Demonstrationen

Am 1. Oktober 2010 erklärte Rainer Wendt zu dem Einsatz von Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstöcken bei den Demos zu Stuttgart 21: „Polizeiliche Einsatzmittel müssen Waffen sein, die weh tun, nur dann wirken sie.“[2]

In der Folge der Krawalle bei einer in Hamburg stattgefundenen Anti-Nazi-Demo sagte Wendt am 4. Juni 2012 der Bild-Zeitung: „Sicherer für die Einsatzkräfte wäre eine Waffe, die bereits aus der Distanz eingesetzt werden könnte. Wenn Wasserwerfer nicht mehr reichten, müssen die Beamten Gummigeschosse einsetzen.“[3] Auf den Tag genau fünf Jahre zuvor, am 4. Juni 2007, hatte Wendt mit der gleichen Begründung in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung den zukünftigen Einsatz von Gummiwucht- und Gummischrotgeschossen gefordert.[4][3]

Die Gewerkschaft der Polizei reagierte mit scharfer Kritik auf die Forderung Wendts. Frank Richter erklärte in diesem Zusammenhang: „Die Polizei muss bei Demonstrationen mit aller Entschiedenheit gegen militante Gewalttäter vorgehen, aber wir leben in Deutschland nicht in einem Bürgerkrieg. Wir sollten ihn auch nicht herbeireden.“[5]

Richter betonte weiterhin: „Wer Gummigeschosse einsetzen will, nimmt bewusst in Kauf, dass es zu Toten und Schwerverletzten kommt. Das ist in einer Demokratie nicht hinnehmbar“. Die GdP wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gummigeschosse in der Vergangenheit in Europa vor allem in Krisenregionen zum Einsatz gekommen seien. Allein in Nordirland wurden zwischen 1970 und 2005 durch Gummigeschosse 17 Menschen getötet. Zudem gebe es immer wieder Schwerverletzte zu beklagen. Wegen der fehlenden Zielgenauigkeit fänden sich unter den Opfern oft auch Unbeteiligte.[6]

Der stellvertretende Landesvorsitzende des Landesverbandes Hessen, Björn Werminghaus, bezeichnete die Demonstranten während einer Demonstration in Hamburg auf Twitter als Abschaum. Dies wurde dort scharf kritisiert.[7]

Fußballstadien

Am 29. Mai 2012 forderte Wendt die Abschaffung aller Stehplätze in deutschen Stadien. „Die Stehplätze gehören abgeschafft, die Zäune erhöht und bei jeder Ausschreitung sollten für den Verein 100.000 Euro fällig werden. Wem zudem strenge Leibesvisitationen nicht passen, der soll vor dem Stadion bleiben müssen.“[8] Doch die Retour der größeren Gewerkschaft der Polizei und auch der Fußballvereine folgte schnell. Die GdP aus Bremen kritisierte Wendts Vorstoß und wertete ihn als Populismus und „wenig sinnvoll“ in der gesamten Situation.[9] Auch die Vereine sehen in den Stehplätzen nicht das Problem. „Ich finde es anmaßend, dass Herr Wendt glaubt, Forderungen aufstellen zu müssen, die den Spielbetrieb in den Stadien betreffen“, sagte beispielsweise Harald Strutz vom FSV Mainz 05 und betonte ebenfalls, dass die Forderungen populistisch seien.[10]

Racial Profiling

Im Oktober 2012 traf das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Entscheidung, dass die Polizei kein „Racial Profiling“ betreiben darf, sie darf bei Stichproben-Kontrollen also nicht zielgerichtet dunkelhäutigen Menschen überprüfen. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass ein solches Vorgehen gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoße. In Folge kritisierte Wendt das Urteil scharf. Er erklärte: „Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus“.[11] Die Äußerungen Wendts stießen auf Kritik. Heribert Prantl erklärte in der Süddeutschen Zeitung: „Das heißt nichts anders als das: Die Polizei hat Menschen anderer Hautfarbe auf dem Kieker. Es gibt den polizeilichen Pauschalverdacht gegen Farbige. Das aber verstößt gegen mehr Gesetze und Konventionen, als hier aufgezählt werden können. Sie beginnen mit Artikel 3 Grundgesetz und enden mit dem Schengener Grenzkodex noch lange nicht. Wenn nun Polizeivertreter diese Artikel und Paragrafen für untauglichen Firlefanz halten, ist das, vorsichtig gesagt, befremdlich. Man hätte es schon ganz gern, wenn die Polizei in einem Rechtsstaat auf dem Boden des Rechts steht.“[12]

Weitere Positionen

Die DPolG tritt unter anderem für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende[13], die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre[14] und Verdachts- und anlassunabhängige Kontrollen (Schleierfahndung)[15] ein. Die DPolG setzt sich weiter gegen eine Privatisierung von Polizeiaufgaben[16] und eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten[17] ein.

Um zu verhindern, dass Flüchtlinge unkontrolliert im Zuge der Flüchtlingskrise nach Deutschland kommen, hat DPolG-Chef Rainer Wendt im Oktober 2015 in der Welt am Sonntag gefordert, die deutsch-österreichische Grenze mit einem 800 Kilometer langen Zaun zu sichern. Der Vorschlag wurde allgemein kritisiert und als absurd bezeichnet.[18]

Andere Polizeigewerkschaften

Neben der DPolG gibt es die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Gewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) für alle Beschäftigten im Bereich der Polizei, die Gewerkschaften des deutschen Beamtenbundes (dbb), sowie den unabhängig von einem Dachverband agierenden Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten versteht sich als inhaltliche Alternative zu den gewerkschaftlichen Berufsverbänden der Polizei mit besonderem Augenmerk auf bürgerrechtliche Themen.

Einzelnachweise

  1. Selbstbeschreibung auf der Internetpräsenz der DPolG
  2. „Stuttgart 21“-Demonstration: Polizeichef traute eigenen Beamten nicht. Spiegel Online, 2. Oktober 2010; abgerufen am 20. Juli 2011
  3. a b Hamburg: Polizeigewerkschaft befürwortet Gummigeschosse. dapd-Artikel in: Die Welt, 4. Juni 2012; abgerufen am 5. Juni 2012
  4. Christoph Schäfer: Deutsche Polizeigewerkschaft: „Wir brauchen Gummigeschosse“. Interview mit Rainer Wendt in der Süddeutschen Zeitung vom 4. Juni 2007; abgerufen am 5. Juni 2012.
  5. Deutschland: Gewerkschaft der Polizei gegen Einsatz von Gummigeschossen. AFP-Artikel bei Zeit Online, 5. Juni 2012; abgerufen am 12. Dezember 2014
  6. GdP NRW: Einsatz von Gummigeschossen ist unverantwortlich. gdp.de, 5. Juni 2012; abgerufen am 5. Juni 2012
  7. Jörg Diehl, Jens Witte: Krawalle in Hamburg: Polizeigewerkschaft bedauert Abschaum-Tweet. Spiegel Online, 23. Dezember 2013
  8. Polizei-Gewerkschafter will Stehplätze abschaffen (Memento vom 2. Juni 2012 im Internet Archive) dpa-Artikel in der Financial Times Deutschland, 20. Mai 2012; abgerufen am 12. Dezember 2014
  9. Mona Stephan: Bremer lehnen Stehplatzverbot ab. Weser-Kurier, 30. Mai 2012; abgerufen am 31. Mai 2012
  10. Bundesligavertreter gegen Abschaffung der Stehplätze (Memento vom 3. August 2012 im Webarchiv archive.today) dpa-Artikel in der Financial Times Deutschland, 31. Mai 2012; abgerufen am 12. Dezember 2014.
  11. Christian Bommarius: Auslese: Ein Polizist, der zu viel redet. FR Online, 31. Oktober 2012; abgerufen am 12. Dezember 2014.
  12. Heribert Prantl: Deutsche Polizei – Pauschalverdacht gegen Farbige. sueddeutsche.de, 31. Oktober 2012.
  13. http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=144&lang=1&client=1
  14. http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=153&lang=1&client=1
  15. http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=164&lang=1&client=1
  16. http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=155&lang=1&client=1
  17. Stellungnahme der DPolG gegenüber dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages (PDF; 162 kB)
  18. http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-deutschland-129.html