Zahnarzt
Zahnarzt oder Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung in Deutschland für einen Arzt, der für Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen zuständig ist.
In Deutschland muß ein Zahnarzt ein Studium an einer allgemeinen Hochschule absolvieren, um den Beruf auszuüben. Es ist ein eigener Studiengang, d.h. man erwirbt als Zahnarzt keinen allgemeinmedizinischen Abschluss.
Ein Dentist ist ein Zahnarzt ohne Hochschulausbildung. Seit den 90er Jahren des 20. Jahrhundert gibt es keine Dentisten mehr in Deutschland.
Daher ist ein Zahnarzt kein Facharzt für Zahnheilkunde, wie z.B. in der ehemaligen DDR. Dem steht die Tatsache gegenüber, dass ein "normaler" Arzt mit allgemeinmedizinischen Abschluss auch als Zahnarzt tätig werden kann. Dies wurde zwar durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes mittlerweile negiert, jedoch dauert es wohl noch etwas, bis die nationalen Approbationsordnungen dem Urteil angepasst werden.
Nach dem Studium erhält man bei Eignung die Approbation und kann die Zahnheilkunde ausüben.
Da die meisten Menschen in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, sind fast alle Zahnärzte Kassenzahnärzte. Diese sind wiederum Zwangsmitglieder in der KZBV bzw. deren Landesverband. Dazu bedarf es einer weiteren zweijährigen Assistenzzeit.
Danach werden fast alle Zahnärzte in eigener oder Gemeinschaftspraxen tätig.
Es gibt (Stand 2004) etwa 70.000 Zahnärzte und Zahnärztinnen in Deutschland, die aktiv behandeln.
siehe auch:
Innerhalb der Zahnärzteschaft gibt es folgende Spezialisten:
- Fachzahnarzt für Oralchirurgie
- Fachzahnarzt für Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie (doppelt approbiert in Medizin und Zahnmedizin)
- Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
- Fachzahnarzt für Prothetik
- Fachzahnarzt für Endodontologie
- Fachzahnarzt für Implantologie
- Fachzahnarzt für Zahnerhaltung
- Fachzahnarzt für Parodontologie
- Fachzahnarzt für Kinderzahnheilkunde
Weblinks
- http://www.kzbv.de - Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
- http://www.bundeszahnaerztekammer.de - Bundeszahnärztekammer